Die Art deines Arbeitsverhältnisses legt alle wesentlichen Rahmenbedingungen zwischen dir und deinem Arbeitgeber fest. Dabei stehen insbesondere deine Rechte und Pflichten sowie deine Einbindung in die betrieblichen Strukturen im Mittelpunkt. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die gängigen Arbeitsverhältnisse und die wichtigsten Detailfragen rund um deinen Arbeitsvertrag.
Ein Arbeitsverhältnis kann je nach Ausgestaltung ganz unterschiedlich aussehen. Neben dem konkreten Arbeitsort und der Art deiner Tätigkeit spielen vor allem Faktoren wie Arbeitszeit und Laufzeit des Vertrags eine wichtige Rolle.
Gleich am Anfang deswegen die gängigen Varianten im Überblick:
Bei einer Vollzeitarbeitsstelle beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in der Regel 40 Stunden. Abhängig vom jeweiligen Tarifvertrag oder den unternehmensspezifischen Regelungen kann die wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte auch unter 40 Stunden liegen. Üblicherweise variiert sie zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche.
Eine Person gilt als teilzeitbeschäftigt, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig unter der für Vollzeitkräfte üblichen Arbeitszeit liegt – also in der Regel weniger als 35 bis 40 Stunden pro Woche. Häufig beträgt die wöchentliche Arbeitszeit in Teilzeitstellen zwischen 20 und 30 Stunden. Teilzeitarbeit muss nicht zwangsläufig an festen, wiederkehrenden Wochentagen erfolgen; es kann auch längere Zeiträume ohne Arbeitsleistung geben.
Wenn du deine Arbeitszeit reduzieren möchtest, um etwa mehr Zeit für Familie, Hobbys oder Weiterbildung zu haben, ist eine Teilzeitstelle das Richtige für dich. Dabei hast du im Grunde dieselben Pflichten wie Vollzeitkräfte, allerdings in reduziertem Stundenumfang und mit entsprechend anteiligem Gehalt.
Es wird grundsätzlich zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen unterschieden. Befristete Arbeitsverhältnisse unterliegen den Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie weiteren gesetzlichen Bestimmungen. Ein Arbeitnehmer gilt als befristet beschäftigt, wenn das Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Zeitdauer oder bis zum Erreichen eines festgelegten Zwecks abgeschlossen wird. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss zwingend in schriftlicher Form erfolgen. Häufig findest du das bei Saisonjobs oder Projekten.
Nach Ablauf endet das Arbeitsverhältnis automatisch, sofern keine Verlängerung oder Entfristung vereinbart wird. Befristungen können sachgrundlos (maximal zwei Jahre) oder mit Sachgrund (beispielsweise Elternzeitvertretung) erfolgen.
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis wird der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet, sobald du oder der Arbeitgeber kündigt, ihr euch auf einen Aufhebungsvertrag einigt oder, falls im Arbeitsvertrag vereinbart, mit Eintritt des Arbeitnehmers in das Renteneintrittsalter.
In diesem Fall bist du bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und arbeitest vorübergehend in anderen Unternehmen, die dich „ausleihen“. Dein rechtlicher Arbeitgeber bleibt jedoch immer die Zeitarbeitsfirma. Leiharbeit kann eine Möglichkeit sein, in verschiedene Betriebe und Projekte reinzuschnuppern oder eine berufliche Überbrückung zu finden.
Auch ohne schriftlichen Vertrag kann durch tatsächliches Handeln ein wirksames Arbeitsverhältnis entstehen. Wenn du regelmäßig für einen Arbeitgeber tätig bist, Lohn erhältst und klar seinen Weisungen unterliegst, besteht ein faktisches Arbeitsverhältnis. Gerade in solchen Fällen ist eine schriftliche Fixierung jedoch dringend zu empfehlen, damit beide Seiten rechtliche Sicherheit haben.
Unabhängig von der Art deines Arbeitsverhältnisses kann es vorkommen, dass du eine Auszeit vom Job benötigst. Sollte dir hierfür dein Urlaub nicht ausreichen, gibt es bestimmte Situationen, in denen du unvergütet von der Arbeit freigestellt werden kannst. Während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses besteht in der Regel kein Anspruch auf Vergütung, und es werden keine Arbeitsleistungen erbracht. Das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen und wird später fortgesetzt. Neben unbezahltem Urlaub, etwa für eine Reise, kann das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen ruhen, wie zum Beispiel:
Der Kern des Arbeitsverhältnisses zwischen dir und deinem Arbeitgeber basiert auf Rechten und Pflichten, die für beide Seiten gelten. Deshalb ist es besonders wichtig, dass du dich mit diesen Aspekten gut auskennst.
Die Einhaltung aller Rechte und Pflichten – sowie die Kommunikation bei Abweichungen – sind entscheidend für ein gutes Arbeitsverhältnis.
Durch die genannten Punkte ist klar: Bei der Vertragsunterzeichnung solltest du auf alle Details achten, um Unklarheiten vorzubeugen.
Das Arbeitsverhältnis entscheidet zudem über weitere Aspekte wie Home Office und flexible Arbeitszeiten oder die Möglichkeit zu Weiterbildungen. Sind dir diese Optionen wichtig, solltest du sie schon während des Einstellungsprozesses klären.
Neben grundsätzlichen Rechten und Pflichten gibt es weitere Aspekte, die du im Blick behalten solltest:
Ein Freelancer-Vertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem freiberuflich tätigen Dienstleister, der auf selbständiger Basis arbeitet. Im Unterschied zu einem klassischen Arbeitsvertrag ist der Freelancer nicht in das Unternehmen eingebunden, sondern erbringt seine Leistungen eigenständig und auf eigene Rechnung. Dieser Vertrag begründet kein Arbeitsverhältnis im Sinne der oben genannten anderen Fälle. Wir nennen dieses Modell hier bewusst, um die Differenzierung, die oftmals nicht klar ist, zu unterstreichen.
Ein Freelancer-Vertrag kann sowohl für kurzfristige Projekte als auch für eine langfristige Zusammenarbeit abgeschlossen werden, wobei die genaue Ausgestaltung der Vereinbarung von den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers abhängt. Eine zu starke Eingliederung des Freelancers in die Strukturen des Auftraggebers kann als Scheinselbstständigkeit gewertet werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ein Arbeitsverhältnis ist weit mehr als nur „Arbeit gegen Geld“. Es legt fest, auf welche Weise und in welchem Umfang du in einen Betrieb eingebunden bist, welche Pflichten du hast und welche Rechte dir zustehen.
Indem du die verschiedenen Arten von Arbeitsverhältnissen kennst und weißt, worauf du im Arbeitsvertrag achten musst, kannst du mögliche Streitpunkte oder Unklarheiten von vornherein vermeiden. Deswegen gilt: Sieh dir immer alle Vertragsklauseln genau an, führe bei Bedarf Gespräche mit dem Arbeitgeber und dokumentiere mündliche Zusagen schriftlich. So schaffst du eine solide Basis, auf der du dich voll und ganz auf deinen Job und deine Karriere konzentrieren kannst.
Rein rechtlich formuliert: Ein Arbeitsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis, bei dem du als Arbeitnehmer*in für einen Arbeitgeber arbeitest, in dessen Betriebsablauf eingebunden bist und für deine Arbeit eine Vergütung erhältst. Es zeichnet sich durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers aus.
Zu den typischen Formen zählen Vollzeitarbeit, Teilzeitarbeit, befristete und unbefristete Arbeitsverträge sowie Leiharbeit. In einem ruhenden Arbeitsverhältnis bleibt der Vertrag bestehen, während Arbeitspflicht und Vergütung vorübergehend ausgesetzt sind, etwa in der Elternzeit oder im Sabbatical.
Der Begriff Beschäftigungsverhältnis bezeichnet jede entgeltliche Tätigkeit. Ein Arbeitsverhältnis ist eine spezifische Form davon, bei der der Arbeitnehmer in persönlicher Abhängigkeit arbeitet und der Arbeitgeber ein Weisungsrecht hat. Selbstständige Tätigkeiten fallen daher nicht unter den Begriff des Arbeitsverhältnisses. Häufig werden die Begriffe „Beschäftigungsverhältnis“ und „Arbeitsverhältnis“ jedoch synonym verwendet.
Zu einem Arbeitsverhältnis zählt eine vertragliche Beziehung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, bei der der Arbeitnehmer gegen Entgelt seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht hinsichtlich Arbeitszeit, -ort und -weise. Das Arbeitsverhältnis ist in der Regel durch einen Arbeitsvertrag geregelt und unterliegt arbeitsrechtlichen Vorschriften wie Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, und es zeichnet sich durch eine persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers aus.
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