Nick Marten
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Das Leben verläuft nicht immer nach Plan – so ist das auch im Berufsalltag. Vielleicht hast du auch schon mal ein Kündigungsschreiben auf deinem Schreibtisch vorgefunden oder dich selbst dazu entschlossen, einen neuen Job anzufangen. Bei uns erfährst du alles Wichtige zu den verschiedenen Kündigungssituationen und –fristen.*
Es gibt verschiedene Arten einer Kündigung. Im Optimalfall entscheidest du dich selbst dazu, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Vielleicht hast du einen Job gefunden, der dir mehr Spaß macht oder du möchtest eine neue berufliche Herausforderung annehmen. Manchmal kann‘s aber auch passieren, dass dir dein Arbeitgeber zuvorkommt. Eine Kündigung ist auf folgenden Wegen möglich:
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Wichtig ist, dass du deine Kündigung immer schriftlich formulierst. Nach § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine mündliche Kündigung nicht rechtskräftig. Auch eine Kündigung des Arbeitsvertrags per E-Mail ist nicht ausreichend.
Bei einer Kündigung kommt‘s auch immer darauf an, in welcher Situation du dich gerade befindest: Hast du zwar den Arbeitsvertrag unterschrieben, bist aber noch gar nicht in deinem neuen Job gestartet? Fällst du seit längerem krankheitsbedingt aus? Bist du in deinem Unternehmen noch innerhalb der Probezeit tätig? Wir haben für dich die wichtigsten Infos zu verschiedenen Kündigungssituationen zusammengefasst.
Kennst du das? Manchmal ist es einfach nicht das Richtige. Dann kann‘s passieren, dass du deinen neuen Job noch vor Arbeitsbeginn wieder kündigst. In diesem Fall kannst du dich unter Einhaltung der Kündigungsfristen bereits vor Arbeitsbeginn aus dem Arbeitsverhältnis lösen.
Unter Umständen kommt es gelegentlich zur Kündigung in der Probezeit. Innerhalb der Probezeit können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer*innen das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und ohne Vorliegen von Gründen auflösen. Beide Seiten können auch vorzeitig vom Arbeitsvertrag zurücktreten. Beachte: Wenn kein Probemonat vereinbart wurde, kann für dich der unbegründete Rücktritt vom Arbeitsvertrag unter Umständen zu Schadensersatzzahlungen führen. Das kann passieren, wenn deinem Arbeitgeber durch deinen Rücktritt Kosten entstanden sind und er dich z. B. durch eine (teure) Leiharbeitskraft ersetzen muss.
Vielleicht hast du dir schon mal die Frage gestellt, ob jemand im Krankenstand kündigen kann, beziehungsweise gekündigt werden kann. Die Antwort auf beide dieser Fragen lautet: ja. Dein Arbeitgeber kann dich im Krankheitsfall aber nur kündigen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Etwa, wenn sich unzumutbare Fehlzeiten häufen und auch in Zukunft nicht mit einer Verbesserung deines Gesundheitszustands zu rechnen ist.
Unser Lesetipp: Du fragst dich, wie du richtig kündigen kannst? Bei uns findest du passende Muster und Vorlagen, damit bei deiner Kündigung alles reibungslos verläuft.
Immer mehr Arbeitsverträge enthalten sogenannte Konkurrenzklauseln: Solche Vereinbarungen verbieten es Arbeitnehmer*innen, für einen gewissen Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Branche des alten Arbeitgebers tätig zu werden – weder angestellt noch auf selbstständiger Basis. Wird diese Klausel missachtet, drohen teils empfindliche Vertragsstrafen. Allerdings gibt‘s gewisse Voraussetzungen:
Bei fast allen Kündigungs- oder Auflösungsformen des Arbeitsvertrages steht Arbeitnehmer*innen nicht nur die Entgeltfortzahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu, auch auf gewisse Sonderzahlungen haben sie Anspruch.
Bei der Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach einer Kündigung wird zwischen dem Entgeltcharakter und dem Belohnungscharakter differenziert. Beim Entgeltcharakter wird die bisherige Arbeitsleistung belohnt, wodurch auch Arbeitnehmer*innen, die vorzeitig ausscheiden, anteilig Weihnachtsgeld zusteht. Wenn du ein Unternehmen zum 30. Juni verlässt, hast du demnach Anspruch auf die Hälfte des Weihnachtsgeldes. Der Belohnungscharakter hingegen honoriert die Betriebstreue, wobei ein bestimmter Stichtag entscheidend ist. Dieser Stichtag legt fest, dass Weihnachtsgeld nur gezahlt wird, wenn der*die Arbeitnehmer*in bis zu diesem Zeitpunkt im Betrieb tätig war.
Du hast einen Urlaubsanspruch bei Kündigung. Das bedeutet: Noch offener Resturlaub aus dem laufenden Jahr muss dir bei einer Kündigung gewährt oder anteilig ausbezahlt werden.
Wird das Arbeitsverhältnis vor Fälligkeit eines Bilanzgeldes oder einer Bonifikation o. Ä. beendet, muss sie anteilig für den gearbeiteten Zeitraum bezahlt werden. Klauseln, die solche Zahlungen von einem aufrechten oder ungekündigten Arbeitsverhältnis abhängig machen, sind ungültig.
Eine Dienstfreistellung bedeutet, dass der Arbeitgeber während einer bestimmten Dauer (meist während der Kündigungsfrist) auf deine Arbeitsleistung verzichtet, dir jedoch weiterhin das volle Gehalt bezahlt. Eine Dienstfreistellung kann auch kleine Zeiteinheiten wie Stunde(n), Tag(e), Woche(n) oder Monat(e) umfassen und muss nicht die gesamte Kündigungszeit betreffen.
Gut zu wissen: Während der Dienstfreistellung bleiben deine Verpflichtungen als Arbeitnehmer*in bestehen. Darunter fallen Verschwiegenheitspflichten, Nebentätigkeitsverbote oder ein unter Umständen ausgesprochenes Konkurrenzverbot. Verstößt du gegen diese Verpflichtungen, kannst du auch während der Dienstfreistellung fristlos entlassen werden – unabhängig davon, wer die Kündigung ursprünglich ausgesprochen hat.
Im Falle einer Arbeitgeberkündigung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Freistellung nach einer Kündigung. Dein Arbeitgeber muss dich allerdings unter Umständen von der Arbeit freistellen, wenn Termine für deine Jobsuche in deine reguläre Arbeitszeit fallen. Hierzu zählen:
Zugegeben: Eine Kündigung ist für alle Beteiligten nicht einfach. Umso größer ist die Erleichterung, wenn dieser Schritt endlich geschafft ist. Doch auch nach der Kündigung deines Arbeitsvertrags solltest du einige Dinge beachten. Bei uns erfährst du, worum du dich in deinem neuen Lebensabschnitt kümmern solltest.
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags bietet verschiedene Optionen und Kündigungsfristen. Im Idealfall entscheiden Arbeitnehmer*innen selbst über das Ende des Arbeitsverhältnisses, sei es durch die ordentliche Kündigung innerhalb der vereinbarten Fristen oder durch eine einvernehmliche Auflösung mit dem Arbeitgeber. Eine fristlose Kündigung erfordert wiederum triftige Gründe. In verschiedenen Kündigungssituationen wie vor Arbeitsantritt, während der Probezeit oder im Krankenstand gelten spezifische Regelungen. Konkurrenzklauseln im Arbeitsvertrag müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um gültig zu sein. Nach einer Kündigung des Arbeitsvertrags haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf Resturlaub, anteilige Sonderzahlungen und ein Arbeitszeugnis. Du solltest dich außerdem umgehend arbeitslos melden und aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen, um Arbeitslosengeld zu erhalten.
* Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Sofern kein wichtiger Grund vorliegt, der einen vorzeitigen Austritt rechtfertigt, müssen sich Arbeitnehmer*innen an die gesetzlichen Kündigungstermine und -fristen halten.
Zunächst solltest du dir darüber im Klaren sein, ob eine Kündigung tatsächlich der richtige Schritt ist. Ist die Entscheidung getroffen, empfiehlt es sich, zusätzlich zur schriftlichen Kündigung ein Kündigungsgespräch zu führen. Hier kannst du gemeinsam mit deinem Arbeitgeber das weitere Vorgehen, Resturlaub und Übergaben besprechen.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, bleibst du auch nach der Kündigung für einen Monat weiterhin krankenversichert.
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