Mandy Rilke
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Die Probezeit dient Arbeitgebern und Arbeitnehmenden dazu, zu testen, ob die Zusammenarbeit auf Dauer erfolgreich sein kann. Neben einer verkürzten Kündigungsfrist gelten dabei viele weitere Besonderheiten. Welche das sind und wie die erste Phase im neuen Job gelingt, erfährst du in unserem Beitrag.
Für dich als Arbeitnehmer*in bietet die Probezeit die Chance, dich an das neue Arbeitsumfeld, die Aufgaben und den Arbeitsplatz zu gewöhnen – und zwar mit einem Sicherheitsnetz unter dir. Entspricht die Stelle deinen Vorstellungen und Fähigkeiten? Wie sieht es mit der Arbeitsatmosphäre und dem Team aus? Sollten Schwierigkeiten oder Unstimmigkeiten auftreten, hast du die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis kurzfristig und ohne viel Bürokratie zu beenden.
Gleiches gilt auch für deine neuen Vorgesetzten. Sie werden die Probezeit dazu nutzen, um dich besser kennenzulernen und deine Fähigkeiten und Arbeitsweise abseits von Bewerbungsgesprächen und Assessment Center einzuschätzen. Durch die tägliche Arbeit im Unternehmen und in einem Team treten oft Stärken und Schwächen zu Tage, die vorher nicht erkennbar waren.
In aller Regel beträgt die Probezeit zwischen drei und sechs Monaten – meist sind es sechs Monate. Im Einzelfall kann sie auch verlängert oder verkürzt werden – jedoch nur mit dem Einverständnis beider Seiten und niemals über eine Gesamtlänge von sechs Monaten hinaus.
Da es keine einheitliche Regelung gibt, variiert die Dauer der Probezeit in Deutschland. Es kann sogar vorkommen, dass in deinem Vertrag gar keine Probezeit vereinbart ist. Eine gesetzlich festgelegte Probezeit gibt es nicht. Allerdings ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 622, Absatz 3) festgelegt, dass die Probezeit höchstens sechs Monate dauern darf.
Folgende Grundsätze helfen dir dabei, die Probezeit optimal zu nutzen:
Die spezielle Kündigungsfrist in der Probezeit ist einer der wichtigsten Aspekte der Phase: Sollten während der Probezeit Zweifel aufkommen, haben sowohl Arbeitnehmer*in als auch Arbeitgeber in Deutschland die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von nur zwei Wochen zu beenden.
Im Gegensatz zu einer regulären Kündigung (außerhalb der Probezeit) ist die Angabe von Gründen in der Regel nicht erforderlich. Zudem kann die Kündigung des Arbeitsvertrags jederzeit ausgesprochen werden – ganz ohne Deadlines, wie zum Beispiel das Monatsende. Die zweiwöchige Kündigungsfrist beginnt mit der Zustellung der schriftlichen Kündigung.
Auch während der Probezeit gibt es bestimmte Ausnahmen und Schutzbestimmungen, die bei einer Kündigung zu beachten sind:
Keine Sorge: Während der Probezeit gelten für dich als Arbeitnehmer*in grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie außerhalb der Probezeit. Das heißt, du hast Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, Urlaubstage und andere arbeitsrechtliche Standards.
Was den Urlaub angeht, musst du dich allerdings unter Umständen etwas gedulden. Denn nach dem Bundesurlaubsgesetz steht dir zu Beginn noch nicht der volle Jahresurlaub zu. Während der Probezeit hast du Anspruch auf einen Teilurlaub, der von Monat zu Monat ansteigt. Sind zum Beispiel für das Jahr 30 Tage Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag vereinbart, stehen dir für jeden abgelaufenen Monat 2,5 Tage Urlaub zu. Viele Arbeitgeber sehen das aber nicht so streng und haben kein Problem damit, dir schon vorher ein paar Tage Urlaub mehr zu gewähren.
Wenn du während der Probezeit krank wirst, ist das natürlich grundsätzlich kein Problem. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir im Krankheitsfall weiterhin dein Gehalt zu zahlen, solange du eine rechtzeitige Krankmeldung vorlegst. Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht grundsätzlich ab dem ersten Tag deiner Anstellung. Allerdings ist der Kündigungsschutz in der Probezeit eingeschränkt, sodass häufige oder lange Krankheitsphasen während der Probezeit unter Umständen zu einer Kündigung führen können.
Deine Probezeit kann grundsätzlich verlängert werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verlängerung ist nur möglich, wenn sie vertraglich vereinbart wird und die Gesamtdauer von sechs Monaten nicht überschreitet. Für die vertragliche Vereinbarung müssen beide Parteien einverstanden mit der Probezeit-Verlängerung sein.
Ein Beispiel: Wenn eine kürzere Probezeit vereinbart wurde (z. B. drei Monate), kann sie im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Eine Verlängerung über die sechs Monate hinaus ist in der Regel nicht zulässig, da dies gegen das gesetzliche Höchstmaß der Probezeit verstößt.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Die Probezeit dauert in der Regel sechs Monate, kann jedoch je nach Arbeitsvertrag kürzer sein. Es besteht keine gesetzliche Pflicht für eine Probezeit.
Ja, während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer verkürzten Kündigungsfrist, oft von zwei Wochen, ohne Angabe von Gründen beendet werden.
In der Probezeit hast du grundsätzlich die gleichen Rechte wie nach der Probezeit, zum Beispiel Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kündigungsschutz ist jedoch eingeschränkt.
Auch in der Probezeit hast du Anspruch auf anteiligen Urlaub. Für jeden vollen Monat der Beschäftigung steht dir ein Zwölftel deines Jahresurlaubs zu.
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