Stefanie Mixa
Mehr Artikel
Eine fristlose Kündigung ist ein heftiger Schritt – ganz gleich, ob du dich dafür entscheidest oder dein Arbeitgeber. Aber genau deswegen braucht es für diese Art der Kündigung auch einen triftigen Grund. In diesem Artikel erfährst du unter anderem, welche Gründe eine fristlose Kündigung rechtfertigen, was sie überhaupt bedeutet und wie du selbst eine fristlose Kündigung formulieren kannst. Wir verraten dir auch, welche Auswirkungen eine fristlose Kündigung auf das Arbeitslosengeld hat und ob eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung wirksam ist.
Bekommst du eine fristlose Kündigung von deinem Arbeitgeber, endet dein Arbeitsverhältnis sofort, und zwar ohne Rücksicht auf eine gesetzlich oder vertraglich definierte Kündigungsfrist.
Nicht nur dein Arbeitgeber kann dir fristlos kündigen. Auch du als Arbeitnehmer*in kannst eine fristlose Kündigung aussprechen, die im Übrigen gleichzeitig eine außerordentliche Kündigung ist. In beiden Fällen braucht es einen schwerwiegenden Grund, damit sie rechtlich wirksam ist. Zu den Gründen erfährst du mehr im nächsten Abschnitt „Fristlose Kündigung: Mögliche Gründe“.
Eine fristlose Kündigung von Arbeitnehmer*innen ohne Grund ist nicht möglich. Aber auch Arbeitgeber können dir nicht ohne Grund fristlos kündigen. Hier gibt es ein paar wenige Ausnahmen, zum Beispiel die fristlose Kündigung in der Probezeit. Denn die fristlose Kündigung eines Azubis in der Probezeit ist tatsächlich ohne die Angabe von Gründen möglich. Wann eine fristlose Kündigung ohne Grund und damit auch ohne Abmahnung noch durchgeht, liest du im Abschnitt „Fristlose Kündigung ohne Abmahnung“.
Wie du richtig und damit fristgerecht kündigst und was du dabei alles beachten musst, erfährst du in unserem Video „Richtig KÜNDIGEN!“:
Eine fristlose Kündigung kann unterschiedliche Gründe haben. Sie müssen aber immer schwerwiegend sein. Dabei gibt es für Arbeitgeber Gründe für eine fristlose Kündigung, aber es gibt eben auch Umstände, die Arbeitnehmer dazu bringen, fristlos zu kündigen.
Zwar gibt es keine gesetzlichen Gründe für eine fristlose Kündigung, trotzdem gibt es Situationen, die eine Kündigung seitens des Arbeitgebers rechtfertigen. Dazu zählen unter anderem Folgende:
Wichtig zu wissen: Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist nicht zulässig. Du weißt ja jetzt, dass es einen überzeugenden Grund für eine fristlose Kündigung braucht. Dass du krank bist, ist in der Regel kein solcher Grund. Wenn überhaupt kann dich dein Arbeitgeber nur ordentlich kündigen.
Bei einer fristlosen Kündigung von Arbeitnehmer*innen gibt es ähnliche Gründe wie bei Arbeitgebern. Grobe Beleidigung, Betrug, sexuelle Belästigung beispielsweise sind Auslöser für eine fristlose Kündigung. Das sind mögliche weitere Gründe für eine fristlose Kündigung für Arbeitnehmer*innen:
Übrigens: Eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer*innen wegen eines neuen Jobs ist nicht möglich. Der Grund: Arbeitgeber haben ein Recht auf Planungssicherheit. Deswegen müssen Arbeitnehmer*innen sich an die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist halten, wenn sie das Unternehmen für eine neue Stelle verlassen möchten.
Was du beachten musst, wenn du als Arbeitnehmer*in kündigen möchtest, erfährst du in unserem Beitrag „Den Job richtig kündigen: 6 Tipps für einen sauberen Schlussstrich“
Am häufigsten werden Mitarbeiter*innen ordentlich oder fristgemäß gekündigt. Dabei müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen an die gesetzliche oder im Arbeitsvertrag fixierte Kündigungsfrist halten.
Gerade für Arbeitnehmer*inne ist eine außerordentliche Kündigung eine ziemlich plötzliche und harte Form der Kündigung. Deshalb geht sie auch nur in Ausnahmefällen durch und nur dann, wenn Arbeitgeber einen wichtigen Grund haben, um außerordentlich zu kündigen und das, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Es gibt aber auch eine Variante der außerordentlichen Kündigung, in der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist einhalten müssen, nämlich bei der außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist.
Und für eine bessere Einordnung für dich: Eine fristlose Kündigung ist immer gleichzeitig auch eine außerordentliche Kündigung mit dem Unterschied, dass ein Arbeitsverhältnis sofort endet ohne Rücksicht auf eine Kündigungsfrist. Es muss aber auch hier – wie beschrieben – ein triftiger Grund vorliegen, egal ob Arbeitnehmer*innen oder Arbeitgeber sich für eine fristlose Kündigung entscheiden.
Falls du in die Situation kommst, eine fristlose Kündigung schreiben zu müssen, haben wir die wichtigsten Inhalte einmal zusammengefasst. Denn du willst ja bestimmt auf Nummer sicher gehen, dass in deiner fristlosen Kündigung alles steckt, was sie braucht:
Nachfolgend haben wir zudem eine Vorlage für dich vorbereitet, welche du entsprechend adaptieren kannst:
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[PLZ, Ort]
[Name des Arbeitgebers]
[Name des Unternehmens]
[Adresse des Unternehmens]
[PLZ, Ort des Unternehmens]
Ort, [TT.MM.JJJJ]
Betreff: Fristlose Kündigung meines Arbeitsvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag mit [Name des Unternehmens] fristlos und aus wichtigem Grund. Diese Entscheidung habe ich nach sorgfältiger Überlegung und in Anbetracht der folgenden schwerwiegenden Gründe getroffen:
Ich bitte Sie um die umgehende Abwicklung meiner fristlosen Kündigung, einschließlich der Auszahlung offener Lohn- und Urlaubsansprüche entsprechend den geltenden Gesetzen und meinem Arbeitsvertrag. Ich stehe zur Verfügung, um offene Angelegenheiten, wie die Rückgabe von Unternehmenseigentum und persönlicher Besitztümer, zu klären. Ich möchte außerdem darum bitten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und es an die oben angegebene Adresse zu senden.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Kündigung schriftlich und informieren Sie mich über die weiteren Schritte in diesem Prozess.
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
Wenn du deinem Arbeitgeber vor deiner fristlosen Kündigung eine Abmahnung geschickt hast und er nicht reagiert hat, solltest du das in deinem Kündigungsschreiben erwähnen. Am besten gleich nach dem Kündigungsgrund.
Bevor es dann um dein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht, solltest du deinen Arbeitgeber bitten, dir deine Kündigung schriftlich zu bestätigen. Am Ende musst du noch unterschreiben und damit ist deine fristlose Kündigung fertig formuliert.
In den nächsten Abschnitten erklären wir, was mit dem Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung passiert, ob es vorher immer eine Abmahnung geben muss und welche Rolle der Betriebsrat in dieser Situation übernimmt.
Wenn Arbeitgeber eine fristlose Kündigung mit vertragswidrigem Verhalten rechtfertigen, müssen Arbeitnehmer*innen immer damit rechnen, dass sie 12 Wochen lang kein Arbeitslosengeld bekommen. Unter anderem wegen dieser Sperre sollten Arbeitnehmer*innen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. So haben sie die Chance, diese Sperre zu verhindern.
Aber auch eine fristlose Kündigung von Arbeitnehmer*innen kann zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes führen – leider ein klarer Nachteil bei einer fristlosen Kündigung von Arbeitnehmer*innen. Um diese Sperre zu umgehen, müssen Arbeitnehmer*innen der Agentur für Arbeit den Grund für ihre fristlose Kündigung mitteilen und nachweisen, dass sie berechtigt war. So eine Überprüfung kann sich ziemlich lange hinziehen. Um sie zu verkürzen und eine Sperre doch noch zu vermeiden, kann es sich lohnen, sich von Fachanwält*innen für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Sie können die Agentur für Arbeit eventuell besser davon überzeugen, dass die Kündigung notwendig war.
Eine Abmahnung soll Mitarbeiter*innen darauf hinweisen, dass sie sich falsch verhalten haben und sie soll dafür sorgen, dass das nicht wieder vorkommt. Sie ist quasi eine Vorstufe der fristlosen Kündigung, hat aber auch gleichzeitig die Aufgabe, sie im Idealfall zu verhindern.
Geht es also darum, dass Mitarbeiter*innen gegen Pflichten verstoßen, die im Arbeitsvertrag stehen (zum Beispiel ständiges Zuspätkommen), sollen sie durch eine Abmahnung die Möglichkeit bekommen, ihr Verhalten zu ändern, und zwar bevor sie fristlos gekündigt werden. Daher muss eine Abmahnung auch immer etwas mit dem Verhalten von Arbeitnehmer*innen zu tun haben.
Es gibt jedoch einige wenige Fälle, in denen Arbeitgeber Arbeitnehmer*innen vor einer fristlosen Kündigung nicht zuerst abmahnen müssen. Hier ein paar Beispiele:
Wenn die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, dann erhalten Arbeitnehmer*innen keine Abfindung. Reichen sie eine Kündigungsschutzklage ein, um sich gegen die fristlose Kündigung zu wehren, bekommen sie eventuelle doch eine Abfindung. Ob es mit so einer Zahlung klappt, hängt allerdings davon ab, wie schwerwiegende der Kündigungsgrund ist und ob er eindeutig bewiesen werden kann.
Wenn es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt, dann muss er vor jeder Kündigung angehört werden. Das ist in § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) festgelegt.
Er kann entweder schriftlich oder mündlich von der geplanten Kündigung informiert werden. Auch die Gründe für die Kündigung und wen sie eigentlich betrifft, muss dem Betriebsrat mitgeteilt werden. Wenn alle diese Dinge nicht passieren, dann kann eine schon erteilte Kündigung unwirksam werden (§ 102 Abs.1, 3 BetrVG).
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, wird auch kein Gehalt mehr gezahlt. Weil bei einer fristlosen Kündigung keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss, wird daher auch kein Lohn mehr gezahlt, sobald sie eingereicht und gültig ist. Wirst du also fristlose gekündigt, bekommst du auch unmittelbar keinen Lohn mehr.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Fristlos gekündigt werden dürfen Arbeitnehmer*innen nur, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Er muss so einschneidend sein, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in nachhaltig zerstört ist.
Ist eine fristlose Kündigung wirksam, bekommst du kein Gehalt mehr. Außerdem kann es passieren, dass du eine Sperre von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld bekommst.
Mobbing, sexuelle Belästigung, Arbeitsverweigerung, Diebstahl, Veruntreuung oder schwere Beleidigung des Arbeitgebers sind unter anderem Gründe für eine sofortige Kündigung
In wenigen Fällen ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtens. In einem Kleinbetrieb, in dem das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, ist zum Beispiel eine fristlose Kündigung ohne eine Abmahnung möglich. Das Gleiche gilt für eine fristlose Kündigung in der Probezeit. Denn Mitarbeiter*innen haben keinen Kündigungsschutz, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch keine sechs Monate besteht.
Du möchtest aktuelle Tipps rund um Gehälter, Bewerbung und Karriere erhalten? Dann registriere dich kostenlos auf unserer Seite und bleib immer auf dem Laufenden.
Kostenlos registrieren