Caroline Stanski
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Was macht ein Betriebsrat eigentlich? Wir haben mit dem Vorstand des Deutschen Betriebsrätebunds gesprochen und zeigen anhand von vier konkreten Beispielen, welche Aufgaben und Pflichten ein Betriebsrat bzw. eine Betriebsrätin innehat.
Betriebsräte sind in Unternehmen die Vertretung der Arbeitnehmer*innen. Sie werden alle vier Jahre gewählt und setzen sich für die Interessen der Beschäftigten ein – insbesondere bei Arbeitsbedingungen, Kündigungsschutz, Gesundheitsprogrammen und der Einhaltung von Dienstplänen. Ihre Rechte und Pflichten sind gesetzlich im Betriebsverfassungsgesetz verankert, das ihre Mitbestimmungsrechte regelt.
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ermöglicht es diesem, bei wichtigen unternehmerischen und sozialen Entscheidungen mitzubestimmen. Mitbestimmungsrechte schließen unter anderem „vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“, (Paragraf 87 BetrVG, Abschnitt 3) oder die „Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird“ (Paragraf 87 BetrVG, Abschnitt 14) mit ein.
Aber auch bei Entgeltsystemen haben Betriebsräte ein Mitspracherecht und sie verhandeln beispielsweise bei Umstrukturierungen Sozialpläne aus. Sie erhalten Einsicht in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und können Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung ergreifen. Zusammenarbeit mit Gewerkschaften ist üblich, um die Rechte der Arbeitnehmer*innen zu stärken – das kann dann auch zu einem Streik führen.
Außerdem setzen sie sich für soziale Belange der Beschäftigten ein, wie zum Beispiel Gleichstellung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Integration von Menschen mit Behinderung. Betriebsräte arbeiten im Idealfall daran, dass im Betrieb eine gerechte und faire Arbeitsumgebung geschaffen wird.
Herausforderungen bestehen oft in der Auslegung und Durchsetzung dieser Rechte in der Praxis. Außerdem haben Betriebsräte ein Informationsrecht, das heißt der Arbeitgeber muss sie über Entscheidungen informieren, die wichtig für die Betriebsratsarbeit sind. Das Überwachungsrecht sichert, dass die Schutzmaßnahmen, wie in etwa Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens auch eingehalten werden.
Um die Arbeit der Betriebsräte in der Praxis besser zu verstehen, betrachten wir einige konkrete Beispiele, wie Betriebsräte die Interessen der Mitarbeiter*innen aktiv vertreten. Dafür erzählen Charis Praß, Thorsten Schulz und Viola Lindemann vom Deutschen Betriebsrätebund, wie die Arbeit von Betriebsräten in der Praxis aussieht.
- Chraris Praß, Vorstandsmitglied im Deutschen BetriebsrätebundViele trauen sich nicht, direkt zum Chef zu gehen, das kann ich dann machen.
Die Mitbestimmungsrechte im Überblick:
Der Betriebsrat darf, laut Paragraph 87 des Betriebsverfassungsgesetz „soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht“, in diesen Angelegenheiten mitbestimmen:
"Betriebsräte setzen sich für die Belange der Mitarbeiter*innen ein," sagt Charis Praß vom Deutschen Betriebsrätebund. Sie ist Vorstandsmitglied im Deutschen Betriebsrätebund und Betriebsratsvorsitzende in einer Einrichtung für behinderte Menschen. Das Amt der Betriebsrätin führt sie ehrenamtlich aus. Eigentlich ist Praß Sozialpädagogin. Zurzeit ist sie in Elternzeit, ihr Amt wird vertreten. Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist es die Aufgabe des Betriebsrats, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“ (Paragraf 80 BetrVG).
Charis Praß arbeitet an „der Basis“ wie sie sagt, da sie selbst mit Klient*innen zusammenarbeitet. Das sei ein Vorteil in der Betriebsratsarbeit, da sie wisse, was die Kolleg*innen aktuell wirklich beschäftigt. Sie sieht sich als Bindeglied zwischen Kollegium und Arbeitgeber.Zum Beispiel wenn zu viele Überstunden geleistet werden müssen, oder auch Kolleg*innen gemobbt werden. Charis Praß betont, dass es besser ist, frühzeitig mit dem jeweiligen Anliegen zum Betriebsrat zu kommen, bevor Konflikte eskalieren. „Die Kolleg*innen kommen oft erst, es brennt“, sagt sie. Praß selbst wurde Betriebsrätin, nachdem sie durch den Betriebsrat bei der Lösung eines Problems unterstützt wurde. „Immer nur meckern ist einfach. Man kann auch aktiv etwas tun, um die Situation auf der Arbeit zu verbessern.“ Deshalb stellte sie sich 2016 bei der Betriebsratswahl auf und wurde gewählt.
Doch nicht nur mit den Mitarbeiter*innen wird gesprochen. Laut dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sollen auch „Arbeitgeber und Betriebsrat (…) mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln..."(Paragraf 74 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz). Charis Praß sagt: „Das ist sehr wichtig, denn wir wollen eine Lösung finden. Wir streiten aber auch, dann streiten wir gerne, wenn wir müssen.“ Neben der direkten Unterstützung der Mitarbeiter*innen sind Betriebsräte auch für die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen mit dem Unternehmen verantwortlich, die wichtige Regelungen im Arbeitsumfeld festlegen. Sollten Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen, kann eine Einigungsstelle eingeschaltet werden, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Dies ist in Paragraph 76 des Betriebsverfassungsgesetz festgehalten.
Betriebsvereinbarungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung von Regelungen im Arbeitsumfeld. In Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes werden die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beschrieben. Thorsten Schulz, Gründungsmitglied des Deutschen Betriebsrätebundes und ehemaliger Betriebsrat in einem Stahlunternehmen, unterstützt heute Betriebsräte als Berater bei der Einführung neuer IT-Anwendungen oder der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Besonders häufig ist er zurzeit bei der Einführung von Microsoft 365 gefragt, „weil es in vielen Betrieben eingeführt wird und viele Möglichkeiten zur Überwachung der Mitarbeitenden bietet.“ Gemeinsam mit Arbeitgebern und Betriebsräten entwickelt Schulz dann Lösungen, die in Betriebsvereinbarungen festgehalten werden. Das Ziel ist, dass die „Rechte der Beschäftigten dabei angemessen berücksichtigt werden und nicht nur die Interessen des Unternehmens“, so Schulz. Diese Vereinbarungen umfassen oft auch Aspekte wie Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrollen oder auch die ergonomische Gestaltung von IT-Anwendungen (z. B. hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit) um eine faire und transparente Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Ein weiterer zentraler Bereich der Betriebsratsarbeit ist die Mitbestimmung bei der betriebsinternen Lohngerechtigkeit, um faire und transparente Entlohnungsstrukturen im Betrieb zu schaffen.
Auch wenn es um Geld geht, haben Betriebsräte verschiedene Mitbestimmungsrechte. Diese Rechte sind unter anderem in Paragraph 87 festgehalten.
Viola Lindemann, Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied des Deutschen Betriebsrätebundes, berät Betriebsräte bei unterschiedlichen Herausforderungen. Zurzeit unterstützt sie die Betriebsräte eines Unternehmens beispielsweise bei der Schaffung eines neuen Entgeltsystems. In Betrieben ohne Tarifvertrag ist es die Aufgabe des Betriebsrats, verschiedene Funktionen und Stellen zu analysieren und Entgeltgruppen gemeinsam mit dem Arbeitgeber festzulegen, erklärt sie. Man stelle sich dann Fragen wie: Welche Funktionen und welche Stellen haben wir im Unternehmen? Wie werden diese eingruppiert?„Der Betriebsrat kann nicht über die Höhe der Gehälter entscheiden, aber er kann bei der Verteilung des Geldes mitbestimmen“, erklärt Lindemann.
- Viola Lindemann, Arbeitsrechtlerin und Vorstandsmitglied des Deutschen BetriebsrätebundesDer Betriebsrat kann nicht über die Höhe der Gehälter entscheiden, aber er kann bei der Verteilung des Geldes mitbestimmen
Zum Beispiel über die Gehaltsspanne oder die Abstände zwischen unterschiedlichen Entgeltgruppen. Das Thema Transparenz spielt in der Praxis eine große Rolle. „Wenn die Leute sehen, ach, der Kollege oder die Kollegin bekommt irgendein anderes Gehalt als man selbst, obwohl man die gleiche Tätigkeit hat, ist das nicht gut“, sagt Lindemann. Doch nicht nur bei der Lohngerechtigkeit, sondern auch im Fall von Kündigungen haben Betriebsräte wichtige Anhörungsrechte, um die Rechte der Beschäftigten zu schützen. So muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor der Kündigung anhören und ihm die Kündigungsgründe mitteilen. Der Betriebsrat kann dazu Stellung nehmen und dem Arbeitgeber seine Sicht der Dinge mitteilen.
Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Dies gilt für ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen und der Kündigung zu widersprechen, wenn sie ungerechtfertigt erscheint. Gründe für einen Widerspruch umfassen gesetzeswidrige Kündigungen, die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz und eine unkorrekte soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. Auch wenn der Arbeitgeber die Kündigung trotz Widerspruch ausspricht – was in der Praxis eigentlich immer der Fall ist – kann der Widerspruch des Betriebsrats die Erfolgsaussichten einer Klage des Arbeitnehmenden vor Gericht erhöhen. Bevor ein Betriebsrat jedoch aktiv werden kann, muss er zunächst gegründet werden. Der folgende Abschnitt erläutert die notwendigen Schritte zur Gründung eines Betriebsrats.
Um einen Betriebsrat zu gründen, benötigt ein Betrieb fünf ständige Wahlberechtigte. Wahlberechtigt sind alle Betriebsangehörigen über 16 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen auch Leiharbeiter*innen. Drei der Wahlberechtigten müssen wählbar sein, also über 18 Jahre alt und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt. Dann muss eine Wahl abgehalten werden.
Die Betriebsratswahl in Deutschland erfolgt nach den Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Ein Wahlvorstand wird bestellt, um die Wahl vorzubereiten und durchzuführen, einschließlich der Erstellung einer Wählerliste und der Wahlankündigung. Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften reichen Wahlvorschläge ein, die vom Wahlvorstand geprüft werden. Die Stimmabgabe erfolgt geheim, die Stimmen werden dann öffentlich ausgezählt. Nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses können Einsprüche innerhalb von zwei Wochen erhoben werden. Der neu gewählte Betriebsrat setzt sich zusammen und wählt ein*e Vorsitzende*n sowie dessen Stellvertreter*in. Charis Praß beschreibt den Prozess in der Praxis: „Alle vier Jahre ruft man bei der Gewerkschaft oder der Anwältin seines Vertrauens an und fragt nach der Wahlordnung. Man vergisst sie leicht, weil man sie nur alle vier Jahre braucht.“ Sobald die Wahl erfolgreich abgeschlossen ist, bleibt der Betriebsrat in der Regel für vier Jahre im Amt. Der nächste Abschnitt beleuchtet die Dauer und Kontinuität der Betriebsratsarbeit.
Ein Betriebsrat bleibt im Amt, bis neu gewählt wird. Solange der Betriebsrat immer wieder gewählt wird, kann dieser unbegrenzt im Amt bleiben. Ein Sabbatical, Krankheit oder Elternzeit verhindern nicht, dass man weiterhin Betriebsrat ist. Natürlich sollte es dann eine Vertretung geben. Ein Betriebsrat darf auch jederzeit sein Amt niederlegen.
Der Betriebsrat genießt besonderen Kündigungsschutz, um die Vertretung der Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten. Dieser ist in Paragraph 15 des Kündigunsschutzgesetzes festgehalten. Demnach kann ein Betriebsrat in seiner Amtszeit und ein Jahr darauf nicht gekündigt werden. Dies ist wichtig, einerseits weil der Betriebsrat auch Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber hat und andererseits könnten Arbeitgeber theoretisch einem*einer Betriebsrat*in ansonsten immer wieder kündigen, sodass sich niemand traut, dieses Amt auszuführen.
Wie gut ein Betriebsrat arbeiten kann, hängt auch davon ab wie gut die Betriebsräte im Unternehmen angesehen sind. Denn Betriebsratsarbeit ist immer auch Beziehungsarbeit. Für Betriebsräte ist es also wichtig, gut im Unternehmen vernetzt und anerkannt zu sein. Mitarbeitende müssen wissen, dass sie sich mit jedem Problem an diese wenden können und auch das Vertrauen in den Betriebsrat haben, dass dieser ihnen helfen kann. Schließlich sind Betriebsräte das Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter*innen und müssen versuchen, Probleme der Mitarbeitenden zu lösen. Und diese zu schützen. Desweiteren ist es wichtig für den Betriebsrat vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten. Auch wenn es Konflikte gibt, weil zum Beispiel neue Homeoffice-Regelungen getroffen werden, müssen Lösungen gefunden werden, die die unternehmerischen Interessen als auch die Interessen der Mitarbeitenden berücksichtigen. Deshalb gilt: Beide Seiten, Betriebsrat und Arbeitgeber, sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet, um das Wohl der Arbeitnehmer*innen zu sichern, betont Charis Praß.
Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für Betriebsräte umfassen die Anpassung an zunehmend flexible Arbeitsmodelle und die Integration digitaler Arbeitsmittel. Zudem stehen sie vor der Aufgabe, die Interessen einer vielfältigen Belegschaft effektiv zu vertreten. Daran arbeiten sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Deshalb ist es auch so wichtig, dass der Arbeitgeber die Arbeit des Betriebsrates nicht untergräbt. Wenn Betriebsräte ihren Job ehrenamtlich ausüben, stehen sie vor der Herausforderung ihren Job und ihre Arbeit als Betriebsrat gut zu managen. Für den Betriebsrat und den Arbeitgeber gilt: Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist essenziell. Auch bei unterschiedlichen Meinungen sollten beide Seiten aufeinander zugehen und gemeinsam Lösungen finden. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine Einigungsstelle eingeschaltet werden, um eine Lösung zu erarbeiten.
Du überlegst, ob die Arbeit als Betriebsart auch etwas für dich sein könnte? Hier ist eine Pro- und Contra-Liste, die dich bei der Entscheidung unterstützen kann.
Mitbestimmung und Einfluss
Rechts- und Kündigungsschutz
Einsicht und Kontrolle
Persönliche Weiterentwicklung
Hoher Zeitaufwand
Konflikte mit dem Arbeitgeber
Verantwortung und Druck
Komplexe Rechtsfragen
Die Rolle eines Betriebsratsmitglieds bietet die Möglichkeit, aktiv zur Gestaltung des Arbeitsumfelds beizutragen und die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll zu vertreten. Sie erfordert jedoch auch ein hohes Maß an Verantwortung, Zeit und Konfliktbereitschaft. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ist dabei entscheidend, um Lösungen zu finden, die sowohl die Interessen der Arbeitnehmerinnen als auch die des Unternehmens berücksichtigen. Wer bereit ist, sich für das Wohl der Kolleginnen einzusetzen und dabei auch schwierige Entscheidungen nicht scheut, findet in der Betriebsratsarbeit eine bedeutungsvolle und einflussreiche Aufgabe.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer*innen gegenüber dem Arbeitgeber. Das umfasst die Überwachung und Durchsetzung von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften.
Um einen Betriebsrat zu gründen braucht ein Unternehmen fünf ständige Wahlberechtigte. Drei von diesen müssen über 18 Jahre alt sein, damit sie sich zur Betriebsratswahl aufstellen können.
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Entscheidungen des Arbeitgebers, zum Beispiel bei Einstellungen und Versetzungen, und kann ohne seine Zustimmung keine endgültigen Entscheidungen treffen. Bei Kündigungen hat der Betriebsrat nur ein Anhörungsrecht. Er hat ein Informationsrecht, das heißt, der Arbeitgeber muss ihn rechtzeitig über alle relevanten Angelegenheiten informieren, wie wirtschaftliche Pläne und Arbeitsabläufe. Zudem hat der Betriebsrat ein Kontrollrecht zur Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Schutzvorschriften. Diese Rechte sichern die Interessen der Arbeitnehmer und ermöglichen ihre aktive Beteiligung an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen.
Als Betriebsrat vertrittst du die Interessen der Arbeitnehmer*innen gegenüber dem Arbeitgeber, überwachst die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen und hast Mitbestimmungsrechte bei wichtigen Entscheidungen. Du bist Ansprechpartner für soziale und arbeitsrechtliche Fragen und unterstützt die Beschäftigten bei Problemen. Zusammen mit dem Arbeitgeber gestaltest du Betriebsvereinbarungen und engagierst dich für soziale Belange wie Gleichstellung und Integration. Bei personellen Maßnahmen wirst du angehört und prüfst deren Rechtmäßigkeit. Deine Aufgaben umfassen auch die Kontrolle der Arbeitsbedingungen und die Mitwirkung bei Arbeitsschutzmaßnahmen. Regelmäßige Fortbildungen sind wichtig, um deine Aufgaben effektiv wahrzunehmen.
Der Arbeitgeber teilt vertrauliche Informationen mit dem Betriebsrat, dieser muss darüber Verschwiegenheit bewahren. Beide Seiten, Betriebsrat und Arbeitgeber, sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet, um so gemeinsam das Wohl der Arbeitnehmer*innen zu sichern.
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