Eine Frau und ein Mann in Businesskleidung sitzen sich in einem Meetingraum an einem Tisch gegenüber
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Das Wichtigste in KürzeDefinitionAußerordentlich vs. ordentlichNicht-fristlose KündigungenGründe & BeispieleWeitere BedingungenWenn Mitarbeitende kündigenFAQ

Eine außerordentliche Kündigung kann notwendig werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar ist und eine fristgerechte Kündigung unzumutbar wäre. In einem solchen Fall hast du als Arbeitnehmer (oder auch als Arbeitgeber) die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. Diese Form der Kündigung wird jedoch nur in besonderen Ausnahmesituationen gewährt, da sie die Rechte beider Parteien erheblich beeinflusst. Was versteht man unter einer außerordentlichen Kündigung, wie unterscheidet sie sich von einer ordentlichen und fristlosen und welche konkreten Gründe braucht es, damit sie auch rechtskräftig ist?

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Das Wichtigste in KürzeDefinitionAußerordentlich vs. ordentlichNicht-fristlose KündigungenGründe & BeispieleWeitere BedingungenWenn Mitarbeitende kündigenFAQ

Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist sofort. Es gibt allerdings zwei Varianten der außerordentlichen Kündigung, nämlich eine fristlose und eine nicht fristlose. Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen für eine solche Kündigung einen triftigen Grund.

Was ist der Unterschied zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung?

Der Hauptunterschied zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung liegt in der Kündigungsfrist und den Gründen, die eine Kündigung rechtfertigen.

Ordentliche Kündigung:

Außerordentliche Kündigung:

In diesen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung nicht fristlos

Eine außerordentliche Kündigung ist in der Regel fristlos, aber es gibt Ausnahmen, bei denen sie zwar außerordentlich, jedoch mit einer Auslauffrist ausgesprochen wird. Dies passiert, wenn zwar ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt, aber die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses als zu hart oder unverhältnismäßig angesehen wird. In solchen Fällen kann das Arbeitsverhältnis noch eine gewisse Zeit fortbestehen, bis die Kündigung wirksam wird.

Typische Fälle, in denen eine außerordentliche Kündigung nicht fristlos ist:

  1. Kündigung aufgrund von langanhaltender Krankheit:
    • Wenn ein Arbeitnehmer über einen sehr langen Zeitraum arbeitsunfähig ist und keine Aussicht auf Besserung besteht, kann eine außerordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist ausgesprochen werden. Hier wird berücksichtigt, dass die sofortige Kündigung unfair wäre, aber das Arbeitsverhältnis dennoch beendet werden muss.
  2. Kündigung von leitenden Angestellten:
    • Bei leitenden Angestellten oder Geschäftsführern kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, jedoch wird oft eine Auslauffrist eingeräumt, um die geordnete Übergabe von Aufgaben zu ermöglichen. Der Grund dafür liegt in der besonderen Verantwortung dieser Positionen.
  3. Verhaltensbedingte Kündigung nach Abmahnungen:
    • Wenn ein Arbeitnehmer mehrfach gegen seine Pflichten verstoßen hat und bereits Abmahnungen erhalten hat, kann eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist erfolgen. Dies geschieht vor allem dann, wenn das Verhalten nicht so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich wäre.
Eine Frau verlässt durch eine Glastür ein Gebäude hinaus auf einen sonningen Platz.
Es gibt klare Unterschiede zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. © Maskot/EyeEm

Gründe für eine außerordentliche Kündigung – mit Beispielen

Außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer*innen:

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin wird wiederholt von Kolleg*innen oder Vorgesetzten gemobbt und hat dies bereits mehrfach gemeldet, ohne dass Maßnahmen ergriffen wurden.

Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt wiederholt den Lohn verspätet oder gar nicht, obwohl mehrmals darauf hingewiesen wurde.

Außerordentliche Kündigung durch Arbeitgeber:

Beispiel: Jemand stiehlt regelmäßig Geld aus der Kasse oder vertrauliche Firmendaten und gibt diese an Konkurrenten weiter.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin weigert sich trotz mehrerer Abmahnungen, vereinbarte Aufgaben zu übernehmen oder anzuweisen, oder kommt mehrfach unangemessen zur Arbeit.

In allen Fällen muss jedoch geprüft werden, ob das Verhalten schwerwiegend genug ist, um die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen, und ob vorherige Abmahnungen oder andere Maßnahmen möglich gewesen wären.

Weitere Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung

Abmahnung vor der außerordentlichen Kündigung

Bei verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigungen (etwa bei regelmäßiger Unpünktlichkeit) muss seitens des Arbeitgebers vorher eine Abmahnung ausgesprochen werden. Durch diese Warnung können Arbeitnehmer*innen ihr Verhalten entsprechend ändern. Passiert das nicht, hat der Arbeitgeber die rechtliche Bedingung erfüllt und kann eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Aber: In schwerwiegenden Fällen (etwa einem körperlichen Angriff) ist das Vertrauensverhältnis sofort und irreparabel zerstört und es ist keine Abmahnung erforderlich.

Zwei-Wochen-Frist

Bei einer außerordentlichen Kündigung muss eine zweiwöchige Frist eingehalten werden, ansonsten ist sie unwirksam (§ 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Das heißt, dass der Arbeitgeber nur zwei Wochen Zeit hat, um eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, sobald er von den triftigen Gründen weiß, die so eine Kündigung rechtfertigen. Versucht der Arbeitgeber vorher herauszufinden, was genau passiert ist, beginnt die Zwei-Wochen-Frist erst, wenn diese Ermittlungen durch sind.

Mildere Mittel prüfen

Die außerordentliche Kündigung ist die härteste Maßnahme, die Arbeitgeber wählen können. Deshalb müssen sie auch im Vorfeld prüfen, ob es kein anderes, milderes Mittel gibt, um Probleme oder Schwierigkeiten zu lösen. Zu den milderen Mitteln gehören zum Beispiel:

Die außerordentliche Kündigung und der Betriebsrat

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss er laut § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes vor jeder Kündigung angehört werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Betriebsratsvorsitzenden entweder mündlich oder schriftlich über die geplante Kündigung informieren muss. Aber nicht nur das. Er muss auch die Gründe für die Kündigung kommunizieren und offenlegen, wen sie betrifft. Passiert das alles nicht und weiß der Betriebsrat nicht Bescheid, dann ist eine bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam.

Außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmer*innen

Nicht nur Arbeitgeber können eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Auch Arbeitnehmer*innen können außerordentlich kündigen, wenn sie einen triftigen Grund haben. Solche Gründe für eine außerordentliche Kündigung bei Arbeitnehmer*innen können zum Beispiel sein:

Was für Arbeitgeber gilt, gilt auch für Arbeitnehmer*innen: Auch sie müssen im ersten Schritt abmahnen und es muss klar sein, dass der Arbeitgeber sein Verhalten nicht ändert. Kommt es durch die außerordentliche Kündigung zu einem Streit zwischen den beiden Parteien, entscheidet das Arbeitsgericht, ob die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ: Außerordentliche Kündigung

Welche Gründe gibt es für eine außerordentliche Kündigung?

Gründe können schwerwiegende Pflichtverletzungen sein, wie Diebstahl, Mobbing, Arbeitsverweigerung oder ausbleibende Lohnzahlungen.

Kann eine außerordentliche Kündigung abgelehnt werden?

Ja, eine außerordentliche Kündigung kann vor Gericht angefochten werden, wenn der Grund nicht als ausreichend oder die Kündigung als unverhältnismäßig angesehen wird.

Wie lange bekommt man Lohn bei einer außerordentlichen Kündigung?

Bei einer außerordentlichen Kündigung endet die Lohnzahlung in der Regel mit dem Tag der Kündigung.

Ist eine außerordentliche Kündigung das gleiche wie eine fristlose Kündigung?

Oft werden die Begriffe außerordentliche Kündigung und fristlose Kündigung synonym benutzt. Und in den meisten Fällen ist das auch richtig. Denn jede fristlose Kündigung ist auch eine außerordentliche Kündigung. Umgekehrt ist nicht jede außerordentliche Kündigung eine fristlose. Denn hier gibt es zwei Varianten: Das Arbeitsverhältnis kann sowohl fristlos als auch nicht fristlos beendet werden.

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