Stella Paschen
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Klar, das haben andere Eltern auch vor dir geschafft. Trotzdem blickst du vor lauter Zahlen, Daten und Fakten nicht mehr durch, wie und wann du den Elternzeit-Antrag bei deinem Arbeitgeber abgeben musst? Keine Sorge – wir helfen dir aus diesem Dschungel heraus. Alle wichtigen Infos sowie Checklisten und eine Vorlage für deinen Elternzeit-Antrag stehen hier für dich bereit.
Die Elternzeit ist eine wunderbare Lebensphase. Bis zu drei Jahre kannst du als Mutter oder Vater Elternzeit beantragen, sobald dein Baby auf der Welt ist. Damit mit dem Antrag alles gutgeht, findest du hier alle Facts, die du brauchst.
Alle Angaben, Daten und Hinweise im Text beziehen sich auf Geburten nach dem 1. Juli 2015. Ab diesem Stichtag gelten neue Regeln für die Elternzeit. Einen Tag vor dem 8. Geburtstag deines Kindes endet die Elternzeit – der 30. Juni 2023 war demnach die letzte Möglichkeit für die Beantragung von Elternzeit nach den „alten“ Bestimmungen. Dieser Artikel wurde nach diesem Datum veröffentlicht.
Elternzeit ist eine unbezahlte berufliche Auszeit für Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes. Während dieser Zeit können sie sich um ihren Nachwuchs kümmern. Sie erhalten keinen Lohn, wenn sie nicht arbeiten. Daher beantragen die meisten Elterngeld – eine Familienleistung, finanziert vom Staat.
Jede Mutter und jeder Vater hat einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit – unabhängig davon, ob und wie lange das andere Elternteil sich Elternzeit nimmt.
Um den Anspruch für dich geltend zu machen, und Elternzeit problemlos zu beantragen, musst du ein paar Voraussetzungen erfüllen:
Wichtig: Auch Pflege- und Adoptiveltern, Stiefmütter und -väter, unverheiratete Paare, eingetragene Lebenspartner, (Ur-)Großeltern sowie Tanten und Onkel können Elternzeit nehmen. Weitere Informationen erhältst du über die Seite Familienportal.de.
Jein. Der Arbeitgeber muss deine Elternzeit genehmigen, wenn du sie vor dem 3. Geburtstag deines Kindes nimmst – vorausgesetzt, du hast die Fristen für den Antrag eingehalten.
Es gibt aber eine Ausnahme: Du teilst deine Elternzeit in drei Abschnitte und beantragst den dritten Teil zwischen dem 3. und 8. Geburtstag deines Kindes. Dann kann der Arbeitgeber den Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Mehr dazu findest du im Artikel „Elternzeit aufteilen: Das sind deine Möglichkeiten“
Hast du alle Voraussetzungen für die Elternzeit erfüllt? Dann kann jedes Elternteil pro Kind bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen. Der Arbeitgeber muss dich dann von der Arbeit freistellen. Wann die Elternzeit beginnen und enden soll, kannst du mit deinem*r Partner*in innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume (s. u.) frei wählen – und auch, ob ihr gleichzeitig eine Auszeit nehmt oder nur eine*r von euch. Hauptsache, es passt so für eure Familie. Du kannst diese drei Jahre Elternzeit am Stück nehmen oder auch in 3 oder mehr Zeitabschnitte aufteilen. Das wissen die wenigsten: Es ist auch möglich, einzelne Tage, Wochen oder Monate Elternzeit zu nehmen.
Wann kann deine Elternzeit frühestens anfangen?
Als Mutter direkt im Anschluss an den Mutterschutz. Der Vater kann den Antrag auf Elternzeit ab dem Geburtsdatum des Kindes stellen.
Wann endet die Elternzeit?
Einen Tag vor dem 8. Geburtstag deines Kindes.
Wichtig: Der Mutterschutz endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Diese Zeit zählt mit in die 3 Jahre Elternzeit hinein. Das heißt: Die Elternzeit für Mütter beträgt inklusive Mutterschutz nach der Geburt insgesamt 36 Monate.
Wie beantragst du Elternzeit? Es hört sich alles etwas komplizierter an, als es ist. Wenn du diese Dinge beachtest, hast du es schon fast geschafft:
Der folgende Text kann dir als Vorlage dienen. Das Muster am besten ausdrucken, ausfüllen und deinem Arbeitgeber postalisch zusenden. Deine Unterschrift nicht vergessen! Danach erhältst du eine schriftliche Bestätigung von dem Unternehmen, bei dem du angestellt bist.
Dieser Antrag auf Elternzeit gilt für die Mutter und den Vater
Deine Adresse
Name
ggf. Abteilung/Personalnummer
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Anschrift Arbeitgeber
Name
Firma
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
[Dein Ort], [Datum TT/MM/JJJ]
Mitteilung zur Elternzeit
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber],
hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [ggf. Name].
Der voraussichtliche Geburtstermin meines Kindes ist am [voraussichtliches Geburtsdatum TT/MM/JJJ]. / Mein Kind wurde am [Datum TT/MM/JJJ] geboren.
Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von [Anzahl Wochen] Wochen werde ich die Elternzeit am [Datum TT/MM/JJJ] beginnen. Meine voraussichtliche Rückkehr ist am [Datum TT/MM/JJJ].
OPTIONAL, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest:
Um die Erziehung und Betreuung meines Kindes zu gewährleisten, beantrage ich innerhalb meiner Elternzeit vom [Datum TT/MM/JJJ] bis einschließlich [Datum TT/MM/JJJ] die Reduzierung meiner wöchentlichen Arbeitszeit auf [Anzahl Stunden] Wochenstunden.
OPTIONAL, wenn du nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest:
Um die Erziehung und Betreuung meines Kindes zu gewährleisten, möchte ich gerne in Teilzeit in Ihrem Unternehmen arbeiten. Ich beantrage die Reduzierung meiner wöchentlichen Arbeitszeit auf [Anzahl Stunden] Wochenstunden.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieses Schreibens. Gern stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
— Unterschrift –
[Dein Name]
Du möchtest deine Stunden reduzieren während der Elternzeit? Wie du den Antrag auf Elternteilzeit stellst, welche Fristen du beachten musst etc., erfährst du in diesem Artikel hier.
Interessanter Sidefact: Laut einer aktuellen Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht hervor, dass Mütter nach der Elternzeit schneller wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wenn der*die Partner*in auch Elternzeit nimmt. Vor allem dann, wenn diese Auszeit länger als zwei Monate dauert.
Wann solltest du den Antrag auf Elternzeit stellen? Möchtest du Elternzeit vor dem 3. Geburtstag deines Kindes nehmen, musst du sie spätestens 7 Wochen vor Beginn anmelden. Ist das Startdatum die Geburt deines Kindes, musst du den Antrag auf Elternzeit 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin abgeben.
Legst du einen zweiten oder dritten Abschnitt deiner Elternzeit zwischen den 3. und 8. Geburtstag deines Kindes, solltest du die Auszeit spätestens 13 Wochen vorher anmelden. In Ausnahmefällen gelten auch kürzere Fristen, zum Beispiel bei Frühgeburten.
Wollen Mütter direkt nach der Geburt in Elternzeit, können sie innerhalb der ersten Woche, nachdem das Kind auf der Welt ist, Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden. Der Mutterschutz endet 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Tipp: Die Geburt am besten abwarten – denn sie kann sich immer noch nach vorne oder hinten verschieben.
Tipp: Halte die Anmeldefrist von 7 Wochen ziemlich genau ein, und beantrage die Elternzeit nicht früher. Maximal eine Woche zu früh (8 Wochen vorher). Der Grund: Der besondere Kündigungsschutz für diese Zeit startet erst 1 Woche vor der Anmeldefrist – egal, ob du vor oder nach dem 3. Geburtstag deines Kindes Elternzeit nimmst.
Das ist nicht ganz so wild. Dann verschiebt sich der Start deiner Elternzeit automatisch um die Tage, die du verspätet abgibst. Einen neuen Antrag auf Elternzeit musst du nicht abgeben.
Beispiel: Der Ablauf der Frist wäre am 15.09. gewesen für den Beginn der Elternzeit am 03. November (7 Wochen vorher). Nun hast du die Anmeldung erst am 20.09. abgegeben. Das heißt: Die Elternzeit startet nun am 08. November, 5 Tage später.
Du hast Elternzeit beantragt. Das Formular ist rausgegangen, dein Arbeitgeber hat dir alles bestätigt. Nun möchtest du deine Elternzeit nachträglich ändern, verkürzen oder verlängern. Geht das? Ja, aber nur, wenn dein Arbeitgeber zustimmt. Wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. Unter folgenden Bedingungen muss er dir ein frühzeitiges Ende oder eine Verlängerung gewähren:
Den Antrag, um Elternzeit zu verlängern oder zu verkürzen, musst du beim Arbeitgeber einreichen. Darin solltest du die Anschrift des Arbeitgebers angeben sowie deine eigene, den Betreff und den genauen Zeitraum der Verlängerung bzw. der Verkürzung.
Beispiel: Hiermit beantrage ich, die von mir genommene Elternzeit vom 09/2021 bis 09/2023 zu verlängern. Für die Verlängerung sehe ich folgenden Zeitraum vor: vom 10/2023 bis 12/2023.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Theoretisch ja. Um Elternzeit in Anspruch zu nehmen, musst du nicht zwingend Elterngeld beantragen. Bedenke aber, dass du während der Elternzeit kein Gehalt beziehst. Daher kann es finanziell vorteilhaft sein, für diese Zeit die staatliche Leistung zu bekommen. Das Elterngeld kannst du in verschiedenen Varianten beantragen. Je nachdem, für welches Modell du dich entscheidest, sind die Zeiträume unterschiedlich lang, für die du Elterngeld erhältst. Maximal sind es 24 Monate. Jedem Elternteil stehen insgesamt 3 Jahre Elternzeit zu – am Stück oder in Teilabschnitten. Es bleibt dir also überlassen, wie du deine Elternzeit mit dem Elterngeld abstimmst. Während des Elterngeldbezugs darfst du außerdem bis zu 30 bzw. 32 Wochenstunden arbeiten. Ist dein Kind nach dem 01.09.2021 geboren, sind es 32 Stunden, ist es vor dem Stichtag auf die Welt gekommen, sind es 30 Wochenstunden.
In der Regel 7 Wochen bevor die Elternzeit beginnt, wenn sie vor dem 3. Geburtstag deines Kindes geplant ist. Möchtest du ein zweites oder drittes mal Elternzeit beantragen, und zwar zwischen dem 3. und 8. Geburtstag deines Kindes, solltest du sie 13 Wochen vorher anmelden.
Wenn du deinen Antrag auf Elternzeit nicht schriftlich bei deinem Arbeitgeber abgegeben hast, und du trotzdem in Elternzeit gehst, riskierst du eine Kündigung. Der besondere Kündigungsschutz in der Elternzeit besteht so lange nicht, bis du das Versäumnis nachgeholt hast. Lass es also lieber nicht drauf ankommen und gib deinen Antrag besser rechtzeitig ab.
Rein gesetzlich braucht er nur einen schriftlichen Antrag auf Elternzeit. Am besten auf Papier, von dir unterschrieben. Beantragst du Elternzeit vor dem 3. Geburtstag deines Kindes, musst du angeben, wie du die nächsten zwei Jahre planst – wie viel Zeit du davon in Elternzeit gehst und wann du wieder einsteigen möchtest in den Job.
Gib im Antrag außerdem das voraussichtliche Geburtsdatum deines Kindes an, den Zeitraum, in dem du Elternzeit nehmen möchtest in Monaten sowie das genaue Datum von Beginn und Ende der Elternzeit. Mütter sollten noch mitteilen, ob sich die Elternzeit nahtlos an ihren Mutterschutz nach der Geburt anschließt. Kommunikation mit deinen Vorgesetzten ist in dieser Situation natürlich auch immer gut und wichtig. Schau also, dass du 3–4 Monate vor deiner Auszeit mit deinem*deiner Chef*in sprichst, wie du dir die nächsten zwei Jahre vorstellst. Auch bevor deine Elternzeit ausläuft, wäre es sinnvoll, etwa 2–3 Monate vorher mit deinem Arbeitgeber deinen Wiedereinstieg abzustimmen.
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