Viele Eltern reduzieren nach der Geburt des Kindes ihre Arbeitsstunden. Aber was steht ihnen rechtlich eigentlich zu? Was müssen Väter und Mütter beachten, wenn sie Elternzeit, Teilzeit und den Wiedereinstieg planen? Eine ganze Menge, weiß Rechtsanwältin Sandra Runge. Wir sprechen mit ihr über die wichtigsten Steps, Fristen und Kniffe.
Frau Runge, gibt es einen rechtlichen Anspruch auf flexible Arbeitszeitmodelle für Eltern?
Strenggenommen nicht. Es gibt kein Gesetz, in dem schwarz auf weiß steht, dass Eltern einen Anspruch auf flexibles Arbeiten haben. Entscheidend ist immer, was im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen geregelt ist. In vielen Verträgen steht, dass die betriebsüblichen Arbeitszeiten gelten. Der Arbeitgeber hat dann einen Ermessensspielraum und ein Weisungsrecht, wenn es um die konkrete Festlegung der Arbeitszeiten geht. Familiäre Belange, somit auch die Betreuung von Kindern, müssen berücksichtigt werden, wenn die Betriebsabläufe auch anders gesichert werden. Eltern können in Konfliktfällen auch den Betriebsrat einbinden, z. B. wenn die Kita wegen Personalmangel ihre Öffnungszeiten verkürzt. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei der Festlegung von Arbeitszeiten.
Eine Mutter oder ein Vater möchte während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Wann hat er oder sie einen rechtlichen Anspruch darauf?
Wenn das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat. Dazu zählen alle Arbeitnehmer*innen, außer Auszubildende, unabhängig von ihrer Arbeitszeit. Und bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten. Außerdem sollten Mütter oder Väter mindestens 2 Monate lang in Teilzeit arbeiten wollen, wenigstens 15 und maximal 32 Stunden pro Woche. Trifft das alles zu, können Eltern einen Antrag auf Elternteilzeit stellen. Die Verteilung der Stunden auf die Wochentage kann man angeben, muss man aber nicht. Verzichtet man darauf, kann der Arbeitgeber das selbst nach den betrieblichen Erfordernissen festlegen.
Merke:
Du hast einen rechtlichen Anspruch auf Elternteilzeit, bei
Welche Frist gibt es für den Antrag auf Elternteilzeit?
Den Teilzeitwunsch sollten Eltern mindestens 7 Wochen vor Beginn der neuen Arbeitszeit beim Arbeitgeber ankündigen, wenn das Kind unter 3 Jahren alt ist. Ab dem 3. Lebensjahr sind es 13 Wochen vorher. Das Ganze müssen sie schriftlich, also auf Papier mit Original-Unterschrift beantragen. Der Arbeitgeber muss den Antrag innerhalb von vier Wochen ablehnen, wenn er nicht damit einverstanden ist, wenn Eltern während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen. Hören die Eltern nichts, ist die neue Arbeitszeit verbindlich. Lehnt er ab, müssen dringende betriebliche Gründe dagegensprechen und ausführlich dargelegt werden.
Was könnte ein dringender betrieblicher Grund sein?
Der Gesetzgeber hat keine Gründe festgelegt, die Formulierung ist sehr schwammig. Mögliche Gründe sind, dass sich ein Arbeitsplatz laut Arbeitgeber für Teilzeit nicht eignet, z.B. eine Führungsposition. Oder ein flexibles Teilzeitmodell nicht durchzusetzen ist, weil der übliche Schichtrhythmus durcheinandergerät und damit der gesamte Produktionsbetrieb. Bei einer Ablehnung muss der Arbeitgeber aber sehr detailliert erklären, warum er so handelt. Väter und Mütter haben dann immer noch die Möglichkeit zu klagen. Kommt es zum Prozess, muss der Arbeitgeber das gesamte Organisationsmodell seines Betriebes vor Gericht darlegen.
Welche Strategie ist die beste, damit Eltern den Anspruch auf Elternteilzeit gut ausreizen können?
Mit dem Modell Teilzeit in Elternzeit hat man die besten rechtlichen Bedingungen. Daher rate ich dazu, den Anspruch von 36 Monaten Elternzeit pro Elternteil so weit es geht auszuschöpfen, denn diese Zeit können sie sich relativ frei einteilen. Das ist natürlich immer eine finanzielle Frage. Eine gute Strategie ist, erstmal 2 Jahre Elternzeit anzumelden, ein Jahr davon voll auszusetzen mit Elterngeld und im darauffolgenden Jahr in Teilzeit zu gehen. Der Grund ist, dass der Arbeitgeber immer wissen muss, wie Eltern die ersten beiden Jahre der Elternzeit gestalten wollen. Gibt man nur ein Jahr Auszeit an und verzichtet erstmal auf das zweite Jahr, kann der Arbeitgeber verlangen, dass man nach 12 Monaten in Vollzeit wiederkommt.
Was ist, wenn Mutter oder Vater nach Ablauf der Elternzeit weiterhin in Teilzeit arbeiten möchten? Welche Möglichkeiten haben sie?
Es gibt den Teilzeitanspruch auch außerhalb der Elternzeit, der für jede*n gilt. Hier bestehen die gleichen Voraussetzungen wie bei der Teilzeit während der Elternzeit. Mit zwei wesentlichen Unterschieden: Der Antrag muss 3 Monate vor Beginn gestellt werden und der Arbeitgeber kann ihn leichter ablehnen, weil hier „betriebliche Gründe“ und keine „dringenden betrieblichen Gründe“ zählen. Ein weiterer Nachteil an diesem „normalen“ Teilzeitmodell ist, dass Eltern dann für immer in Teilzeit sind. Damit das nicht passiert, können sie Brückenteilzeit nach der Elternzeit beantragen.
Was bedeutet Brückenteilzeit?
Man geht nur für einen befristeten Zeitraum in Teilzeit. Danach lebt das Arbeitsverhältnis wieder voll auf, man kehrt zu seiner ursprünglichen Arbeitszeit zurück. Hat man vor der Elternzeit in Vollzeit gearbeitet, besteht Anspruch auf eine Vollzeitstelle – eine gute Sicherheit. War man als Teilzeitkraft angestellt, hat man einen Teilzeitanspruch. Das heißt aber auch: Hat ein Elternteil in der Elternzeit super flexibel gearbeitet, erlischt der Anspruch auf dieses Modell. Es gelten alte Verträge ohne Gleitzeit, Home-Office & Co. Hier sollte man also frühzeitig, etwa 3 Monate vor Ablauf der Brückenteilzeit, mit dem Arbeitgeber sprechen, ob man die Flexibilität weiterführen darf. Wenn das in der Vergangenheit gut geklappt hat, stehen die Chancen wahrscheinlich gut.
Voraussetzungen für die Brückenteilzeit:
Löst die Brückenteilzeit das Problem wirklich, dass vor allem Frauen nach der Geburt eines Kindes von Teilzeit wieder schneller in Vollzeit wechseln können?
Die Brückenteilzeit ist ein sehr wichtiges Instrument. Allerdings sind die Beschränkungen noch zu groß. Eine Voraussetzung ist, dass das Modell erst für Unternehmen ab 45 Mitarbeitern greift. Es müsste auch für kleinere Unternehmen gelten und einfacher zu beantragen sein. Außerdem können Vorgesetzte sagen, dass ihr Kontingent für Mitarbeiter in Brückenteilzeit erschöpft ist. Dann hat man keinen Anspruch mehr drauf. Eine Ablehnung aus betrieblichen Gründen ist hier ebenfalls möglich, davon mal abgesehen.
Kurzer Überblick:
Auf diese Teilzeit-Modelle haben Eltern einen rechtlichen Anspruch:
Weitere Teilzeitmodelle, die dir die Vereinbarkeit von Job und Familie erleichtern, sind natürlich möglich, wenn dein Arbeitgeber zustimmt.
Was tun, wenn der Arbeitgeber ein Elternteil kündigt?
Bei der Kündigung muss man sofort reagieren. Innerhalb einer 3 Wochen-Frist muss man zwingend Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten wird die Kündigung wirksam. Dazu würde ich auch immer raten. Eine Klage kann man selbst einreichen, idealerweise natürlich durch eine*n Anwält*in.
Fühlt man sich durch die Kündigung unfair behandelt, ist der Betriebsrat oder ein*e Gleichstellungsbeauftragte*r ein guter Ansprechpartner, sofern es diese Institutionen im Unternehmen gibt. Ansonsten sollten Eltern in jedem Fall versuchen, ihre Rechte geltend zu machen. Neben der Möglichkeit zu klagen kann man auch versuchen, sich außergerichtlich durch Vereinbarung eines Abwicklungsvertrages mit Abfindung zu einigen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld drohen kann.

Sandra Runge ist leidenschaftliche Rechtsanwältin, Aktivistin für Elternrechte, Autorin und Gründerin einer Kita mit Coworking Space. Dazu ist sie zweifache Mutter. In ihrer Berliner Kanzlei berät sie Eltern zu allen arbeitsrechtlichen Fragen. Im September 2022 erschien ihr zweites Buch „Herzlichen Glückwunsch zum Baby, Sie sind gefeuert!“. Darin stellt sie betroffene Eltern vor, die Diskriminierung im Job erlebt haben sowie Unternehmen mit familienfreundlichen Modellen – als positive Wegbereiter. Hilfreiche Mini-Guides zu den Themen Schwangerschaft, Elternzeit und Wiedereinstieg kann man hier lesen: www.smart-mama.de, Instagram: https://www.instagram.com/sandramariarunge/
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