Mutter und Sohn am Küchentisch, Mutter arbeitet
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Teilzeit: DefinitionTeilzeit: wie viele Stunden sind das?Teilzeit arbeiten: GründeVor- und Nachteile einer TeilzeitarbeitMacht Teilzeitarbeit glücklicher?Rechtliches auf einem Blick Brückenteilzeit: befristete TeilzeitDein Anspruch auf ElternteilzeitBezahlung bei TeilzeitFlexible StundenregelungenTipps für TeilzeitarbeiterUrlaub und Feiertage in der TeilzeitJob-Sharing

Ein Drittel aller Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet laut dem statistischen Bundesamt in Teilzeit. Während die einen Freizeit über Geld priorisieren, nutzen andere die Teilzeitarbeit, um in Karenz zu gehen oder nebenher zu studieren. Unabhängig von deinem Beweggrund solltest du deine Rechte und Pflichten kennen!

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Teilzeit: DefinitionTeilzeit: wie viele Stunden sind das?Teilzeit arbeiten: GründeVor- und Nachteile einer TeilzeitarbeitMacht Teilzeitarbeit glücklicher?Rechtliches auf einem Blick Brückenteilzeit: befristete TeilzeitDein Anspruch auf ElternteilzeitBezahlung bei TeilzeitFlexible StundenregelungenTipps für TeilzeitarbeiterUrlaub und Feiertage in der TeilzeitJob-Sharing

Teilzeit - Definition

Teilzeitbeschäftigung bezeichnet eine Form der Anstellung, bei der die Arbeitsstunden pro Woche oder Monat geringer sind als die in einem Unternehmen üblicherweise für Vollzeitbeschäftigte festgelegten Arbeitsstunden.

Teilzeit: wie viele Stunden sind das?

Sobald du weniger als die übliche 40-Stunden-Woche arbeitest bzw. die durch den Arbeitsvertrag festgelegte wöchentliche Normalarbeitszeit (zum Beispiel 38,5 Stunden) unterschreitest, bist du in der Teilzeit-Arbeitswelt beschäftigt. Damit fallen auch geringfügig Beschäftigte unter den Überbegriff Teilzeitarbeit – mit dem Unterschied, dass sie lediglich unfallversichert sind und nicht zusätzlich kranken- oder pensionsversichert.

Teilzeit arbeiten: gute Gründe

Die Beweggründe für eine Teilzeitbeschäftigung sind vielschichtig: Oft stehen Betreuungspflichten für minderjährige Kinder oder ältere Verwandte hinter einer Teilzeitarbeit. Aber es gibt auch zahlreiche andere Gründe:

Studium, Ausbildung oder Weiterbildung

Wer studiert oder sich in einer Aus- oder Weiterbildung befindet, muss nicht auf die Berufserfahrung verzichten. Anstatt sich einer Doppelbelastung auszusetzen mit Studium und Vollzeitanstellung, stellt eine Teilzeitbeschäftigung die deutlich praktikablere Lösung dar. Dadurch kannst du dich auf deine Ausbildung konzentrieren, ohne dabei auf wertvolle Berufserfahrungsjahre verzichten zu müssen.

Bessere Work-Life-Balance

Immer öfter wird Teilzeit auch von jüngeren Arbeitnehmer*innen in Anspruch genommen, die mit der klassischen 40 Stunden- Woche und den 12-Stunden-Tagen nicht zufrieden sind. Downshifting ist das Zauberwort, das dir mehr Zeit für dein Privatleben gibt. Work-Life-Balance lautet ebenfalls ein Buzzword – Arbeit und Freizeit sollen ausgeglichen nebeneinander stehen und nicht eines zugunsten des anderen überwiegen.

Elternteilzeit

Nach der Elternzeit kann der Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag durchaus seine Schwierigkeiten mit sich bringen. Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, ist nicht immer einfach. Deswegen gibt es die sogenannte Elternteilzeit, die sowohl Mütter als auch Väter in Anspruch nehmen können.

Altersteilzeit

Eine weitere Form von Teilzeitarbeit stellt die Altersteilzeit dar. Die geförderte Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmner*innen einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in die Pension ermöglichen und gibt älteren Arbeit­nehmer­*innen die Mög­lich­keit, ihre Arbeitszeit um 50% zu reduzieren. Die Arbeitnehmer*innen verlieren dabei weder Pensions­be­züge noch Ansprüche auf Krankengeld oder Ansprüche aus der Ar­beits­losen­ver­sicherung. Kostenlose Altersteilzeitrechner im Internet können bei der Planung helfen.

Vor- und Nachteile einer Teilzeitarbeit

Vorteile

Nachteile

Macht Teilzeitarbeit glücklicher?

Die Abwägung der Vor- und Nachteile von Teilzeitarbeit muss jeder für sich selbst treffen. Es gibt kein allgemein gültiges Rezept, welches Stundenausmaß an Arbeit jemanden am glücklichsten macht. Und für viele geht es nicht nur um das Glücklichsein bzw. die Lebensqualität, sondern auch um die Kosten, die monatlich gedeckt werden müssen. Auch ist Teilzeitarbeit nicht gleich Teilzeit-Arbeit. Vor allem was das Stundenausmaß betrifft, das wöchentlich gearbeitet wird, gibt es eine große Bandbreite dessen, was möglich ist. Vieles hängt von deinem persönlichen Präferenzen ab und davon, was dir wichtig ist.

Überlege dir daher Folgendes:

  • Wie viel Zeit benötigst du täglich für Hobbies, Sport, soziale Kontakte und Weiterbildungen?
  • Wie viel Zeit benötigst du täglich zur Erholung?
  • Hast du mit deinem aktuellen Job genügend Zeit für alle diese Dinge?
  • Wie wichtig ist dir das?
  • Fühlst du dich gestresst?
  • Wie viel Geld benötigst du pro Monat, um alle Kosten zu decken und gut leben zu können bzw. auf welche Ausgaben könntest du verzichten? Wo kannst du Kosten einsparen?
  • Wie wichtig ist dir deine Karriere? Sind dir Aufstiegschancen wichtig? Oder schätzt du die aktuelle Position?
  • Wie viel Zeit möchtest du täglich für deine Familie haben?

Wenn du all diese Fragen für dich beantwortest, findest du bestimmt einen Mittelweg, der auf dein Leben und deine Wünsche und Prioritäten zugeschnitten sind.

Rechtliches auf einem Blick – Anspruch und Voraussetzungen

Für Teilzeitbeschäftigte gelten grundsätzlich dieselben Arbeitsverpflichtungen wie für Vollzeitbeschäftigte. Der Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung stellt eine Vertragsänderung dar und bedarf der Schriftform.

Eine Sonderform der gewünschten Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit stellt die sog. „Wiedereingliederungsteilzeit“ dar, welche Arbeitnehmer*innen für die Dauer von ein bis sechs Monaten als Maßnahme der betrieblichen Wiedereingliederung (BEM) gewährt wird. Ziel ist es, nach längerer Erkrankung ( 6 Wochen) durch die Reduzierung der Arbeitsstunden um 25 – 50 %, in die Vollzeitbeschäftigung zurückzufinden. Diese besondere Form der Teilzeit muss individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Vollzeit-Einstieg nach dem Krankenstand, etwa nach einem Burnout oder einer Krebserkrankung, nicht möglich ist. Damit die finanziellen Einbußen trotz reduziertem Stundenausmaß überbrückbar sind, gibt es von der Krankenkasse zusätzlich zum Gehalt ein sogenanntes Wiedereingliederungsgeld, das individuell ermittelt wird.

Was du als Arbeitnehmer*in wissen solltest:

Gleichbehandlungsgebot

Dein geringerer Workload gegenüber Vollzeitbeschäftigten darf keinerlei benachteiligende Auswirkungen auf deine Situation am Arbeitsplatz haben. Wichtig dabei: auch die im Kollektivvertrag festgelegten Sonderzahlungen für Vollzeitbeschäftigte stehen dir anteilig zu, etwa das 13. und 14. Gehalt, Urlaubsgeld, bzw. -beihilfe sowie Weihnachtsgeld. Vom Betrieb freiwillig geleisteten Sonderzahlungen und -leistungen gegenüber Vollzeitbeschäftigten dürfen Teilzeitmitarbeitern nicht vorenthalten werden.

Informationspflicht bei interner Stellenbesetzung - Du bist bereits Teilzeit beschäftigt und in deinem Unternehmen wird eine Stelle mit höheren Arbeitsstunden frei? Dann hat dein Arbeitgeber die Pflicht, dich und alle anderen Teilzeitarbeiter ebenfalls durch eine allgemeine Bekanntgabe darauf aufmerksam zu machen.

Kündigungs- und Entlassungsschutz

Auch in Sachen Kündigung und Entlassung stehen dir die gleichen Rechte zu wie Vollzeitbeschäftigten.

Die Teilzeitmodelle:

Brückenteilzeit

Die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) ermöglicht es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren, um nicht unfreiwillig in einer  Teilzeitbeschäftigung bleiben zu müssen. Liegen alle notwendigen Voraussetzungen vor, kann die Brückenteilzeit von dem*der Arbeitnehmer*in beantragt werden, welche nach dem Ende des Befristungszeitraums kraft Gesetzes zur ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehrt, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf. 

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Beachte: Ein Antrag kann wegen entgegenstehender betrieblicher Gründe auch abgelehnt werden.

Job Sharing

Eine weitere Art der etablierten Teilzeitarbeit ist das Job-Sharing. Zwei Arbeitnehmer teilen sich eine volle Arbeitsstelle und somit auch Verdienst, Sozialleistungen und Urlaubsanspruch. Bei der Verteilung der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber die Absprache der beiden Job-Sharer akzeptieren und darf nur als Schlichtungsinstanz wirken. Für jeden Vertretungsfall muss eine neue Vereinbarung getroffen werden. Eine allgemeine Vertretungspflicht besteht nur in Ausnahmefällen.

Elternteilzeit

Bei der Elternteilzeit handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Teilzeit-Möglichkeit, die für Väter und Mütter gleichermaßen gilt. Willst du also eine Elternteilzeit in Anspruch nehmen, solltest du diese deinem Arbeitgeber drei Monate vor Beginn schriftlich beantragen unter Angabe des gewünschten Zeitraums.

Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes, für Arbeitnehmer, die

Bezahlung bei Teilzeit

Wie bereits erwähnt, darfst du auch in Sachen Entlohnung keinerlei Nachteile haben: In einem Arbeitsvertrag müssen Teilzeitbeschäftigte daher genau wie Vollzeitbeschäftigte aufgrund der vereinbarten Aufgaben und Kompetenzbereiche eingestuft werden. Das Gehalt wird auf der Grundlage der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit anteilig berechnet.

Wer sein Gehalt als Teilzeitkraft selbst verhandelt, sollte überlegen, wie er oder sie damit gut leben kann – und entsprechend vorbereitet in die Gehaltsverhandlung starten. Gibt es beim Gehalt keinen Spielraum, könnten ggf. Benefits wie eine kostenlose Jahreskarte für den ÖNV oder ein finanzieller Zuschuss zur Weiterbildung das Gehaltsminus aufgrund der weniger gearbeiteten Stunden ausgleichen.

Zusätzlich haben Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf

Flexible Stundenregelungen – Tipps für Teilzeitarbeiter

Einige Teilzeitmodelle basieren auf flexiblen Stundenvereinbarungen. Oft findet sich dabei im Arbeitsvertrag eine recht geringe Arbeitsstundenanzahl, während Anpassungen je nach Auftragslage oder Bedarf angepasst werden. Was auf den ersten Blick nach einer locker angenehmen Vereinbarung klingt, kann aber auch Nachteile für Teilzeitarbeiter bereithalten. Denn: diese Art der Teilzeitbeschäftigung braucht viel finanzielle Planung, damit die schwankenden Arbeitsstunden und Einkünfte nicht zur permanenten Belastung werden. Achte in deinem Vertrag daher zumindest auf festgesetzte Mindestarbeitsstunden pro Woche.

Die Flexibilisierung von Arbeitszeiten gilt im modernen Wirtschaftsleben als übergreifendes Prinzip von der Ausnahme zur Regel. Viele Unternehmen gehen zunehmend dazu über, statt komplizierter und lückenloser Arbeitszeitregelungen einige wenige Grundsätze nach dem Maßstab betrieblicher Ergebnisorientierung zu formulieren. Der*die Mitarbeiter*in genießt den weiten Rahmen einer Vertrauensarbeitszeit und unterliegt somit kaum noch zeitlichen Bewegungseinschränkungen, oft nicht einmal mehr einer Anwesenheitspflicht.

Der richtige Umgang mit Teil-Zeiten

In Sachen Arbeitsstunden gibt es für Teilzeitmitarbeiter*innen einiges zu beachten. Die wichtigsten Tipps zu deiner Handhabung der Arbeitszeit findest du hier:

Überstunden und Mehrarbeit

Die reguläre Arbeitszeit kann in bestimmten Fällen vorübergehend durch die Anordnung von Überstunden erhöht werden. Der Arbeitgeber darf Überstunden allerdings nur aufgrund einer vertraglichen Regelung anordnen (z.B. Regelung im Arbeitsvertrag). In Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, kann eine besondere Nebenpflicht des*der Arbeitnehmer*in zur Ableistung von Überstunden entstehen. Der Begriff der „Mehrarbeit hat eine ähnliche Bedeutung hat allerdings lediglich gesetzliche Relevanz im Zusammenhang mit dem Mutterschutz. Wenn Teilzeitkräfte einer allgemeinen Mehrarbeitsverpflichtung unterliegen, handelt es sich tatsächlich um sogenannte „Abrufarbeit“, die nur im Rahmen des § 12 TzBfG zulässig ist. Überstunden können jedoch nur angeordnet werden, um unvorhergesehenen zusätzlichen Arbeitsbedarf zu decken, nicht für regelmäßige Arbeitsanforderungen.

Bezahlung der Zusatzarbeit

Es gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Zuschlag von 25 Prozent des auf die Arbeitsstunde entfallenden normalen Entgelts. Die Mehrarbeitsstunden können aber auch durch einen Zeitausgleich aufgehoben werden. Hast du regelmäßig Mehrstunden geleistet, muss das übrigens auch bei Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt werden – außer es wurde für die Mehrarbeit Zeitausgleich vereinbart.

Nein-Sagen zu Mehrarbeit während der Elternteilzeit

Teilzeitbeschäftigte müssen nur dann Mehrarbeit leisten, wenn dieser keine wichtigen Gründe entgegenstehen, etwa Kinderbetreuungspflichten oder ein Arzttermin. Bei Elternteilzeit sind Mehrstunden nicht verpflichtend.

Änderung der Arbeitszeiten

Egal ob du deine Arbeitszeiten erhöhst oder reduzierst, du musst die Änderungen der Arbeitszeiten in Vereinbarung mit der Chefetage schriftlich festhalten.

Gleitzeit

Die Flexibilisierungsmodelle sind während der letzten 30 Jahre immer vielfältiger geworden. Gleitzeitregelungen sind heute weit verbreitet und werden häufig mit Teilzeitmodellen kombiniert. Definiert ist eine Kernzeit, zu der ein Arbeitnehmer anwesend sein muss, z.B. von 10 bis 14 Uhr, sowie eine feste Bandbreite der täglich möglichen Arbeitszeit, z.B. von 6 bis 20 Uhr.

Arbeitszeitkonten

Noch offener wird die individuelle Arbeitszeitgestaltung durch die Einrichtung von Arbeitszeitkonten. So wird in einem Jahresarbeitskonto mit dem Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden pro Jahr festgelegt. Wer am Anfang viel arbeitet, spart sich somit mehr Freizeit an. Langzeit- oder sogar Lebensarbeitskonten ermöglichen auch den schnellen Umstieg von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung und umgekehrt. Auch eine mehrmonatige Freistellungsphase, ein Sabbatical während der Karriere, wird planbar.

Umgang mit Urlaub und Feiertagen während der Teilzeitbeschäftigung

Während einer Teilzeitbeschäftigung hast du relational den gleichen Anspruch auf Urlaub wie jeder Vollzeitbeschäftigter, weshalb auch du auf eine kollegiale Urlaubsplanung im Büro achten solltest. Analog zur Gehaltsberechnung wird dein Urlaubsanspruch in Proportion zum Ausmaß deiner Beschäftigung berechnet. Ganz nach dem klassischen Ausfallprinzip hast du auch in Teilzeit ein Recht auf arbeitsfreie gesetzliche Feiertage. Sollte also ein Feiertag genau auf deinen Arbeitseinsatz fallen, dann muss dieser nicht eingearbeitet werden.

Für einen eventuellen Streitfall ist es daher von Bedeutung, dass die Lage der Arbeitszeiten entsprechend schriftlich vereinbart wurde.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

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