Beatrix Mittermann
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Ein Drittel aller Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet laut dem statistischen Bundesamt in Teilzeit. Während die einen Freizeit über Geld priorisieren, nutzen andere die Teilzeitarbeit, um in Karenz zu gehen oder nebenher zu studieren. Unabhängig von deinem Beweggrund solltest du deine Rechte und Pflichten kennen!
Teilzeitbeschäftigung bezeichnet eine Form der Anstellung, bei der die Arbeitsstunden pro Woche oder Monat geringer sind als die in einem Unternehmen üblicherweise für Vollzeitbeschäftigte festgelegten Arbeitsstunden.
Sobald du weniger als die übliche 40-Stunden-Woche arbeitest bzw. die durch den Arbeitsvertrag festgelegte wöchentliche Normalarbeitszeit (zum Beispiel 38,5 Stunden) unterschreitest, bist du per Gesetz in der Teilzeit-Arbeitswelt beschäftigt. Damit fallen auch geringfügig Beschäftigte unter den Überbegriff Teilzeitarbeit – mit dem Unterschied, dass sie lediglich unfallversichert sind und nicht zusätzlich kranken- oder pensionsversichert. Auch mehrere Beschäftigungsverhältnisse auf geringfügiger oder Teilzeit-Basis können aufgenommen werden, solang die Normalarbeitszeit nicht erreicht wird. Wie viele Stunden im Endeffekt gearbeitet werden, ist reine Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Beweggründe für eine Teilzeitbeschäftigung sind vielschichtig: Oft stehen Betreuungspflichten für minderjährige Kinder oder ältere Verwandte hinter einer Teilzeitarbeit. Aber es gibt auch zahlreiche andere Gründe:
Wer studiert oder sich in einer Aus- oder Weiterbildung befindet, muss nicht auf die Berufserfahrung verzichten. Anstatt sich einer Doppelbelastung auszusetzen mit Studium und Vollzeitanstellung, stellt eine Teilzeitbeschäftigung die deutlich praktikablere Lösung dar. Dadurch kannst du dich auf deine Ausbildung konzentrieren, ohne dabei auf wertvolle Berufserfahrungsjahre verzichten zu müssen.
Immer öfter wird Teilzeit aber auch von jüngeren Arbeitnehmer*innen in Anspruch genommen, die mit der klassischen 40 Stunden- Woche und den 12-Stunden-Tagen nicht zufrieden sind. Downshifting ist das Zauberwort, das dir mehr Zeit für dein Privatleben gibt. Work-Life-Balance lautet ebenfalls ein Buzzword – Arbeit und Freizeit sollen ausgeglichen nebeneinander stehen und nicht eines zugunsten des anderen überwiegen.
Nach der Elternzeit kann der Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag durchaus seine Schwierigkeiten mit sich bringen. Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, ist nicht immer einfach. Deswegen gibt es die sogenannte Elternteilzeit, die sowohl Mütter als auch Väter in Anspruch nehmen können.
Ein weiteres Motiv für eine Teilzeitbeschäftigung ist auch der gleitende Übergang in die Pension durch die geförderte Altersteilzeit. Diese gibt älteren ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Was es dafür jedoch braucht: die Zustimmung des Arbeitgebers. Das gute an der Altersteilzeit: Die ArbeitnehmerInnen verlieren dabei weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Kostenlose Altersteilzeitrechner im Internet können bei der Planung helfen.
Die Abwägung der Vor- und Nachteile von Teilzeitarbeit muss jeder für sich selbst treffen. Es gibt kein allgemein gültiges Rezept, welches Stundenausmaß an Arbeit jemanden am glücklichsten macht. Und für viele geht es nicht nur um das Glücklichsein bzw. die Lebensqualität, sondern auch um die Kosten, die monatlich gedeckt werden müssen. Daher ist an dieser Stelle auch zu sagen: Teilzeitarbeit ist nicht gleich Teilzeit-Arbeit. Vor allem was das Stundenausmaß betrifft, das wöchentlich gearbeitet wird, gibt es eine große Bandbreite dessen, was möglich ist. Vieles hängt von deinem persönlichen Präferenzen und davon, was dir wichtig ist, ab.
Überlege dir daher Folgendes:
Wenn du all diese Fragen für dich beantwortest, findest du bestimmt einen Mittelweg, der auf dein Leben und deine Wünsche und Prioritäten zugeschnitten sind.
Da es keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Teilzeit-Beschäftigung gibt, wird diese meist vom Arbeitgeber angeboten oder mit dem Vorgesetzten ausgehandelt. In bedingten Krankheitsfällen hast du jedoch Anspruch auf eine Teilzeitanstellung für 1-6 Monate, in der du deinen Arbeitsumfang um 25-50% reduzieren kannst. Die so genannte „Wiedereingliederungsteilzeit“ steht angestellten Arbeitnehmern zu, die länger als sechs Wochen in Krankenstand sind. Es muss individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Vollzeit-Einstieg nach dem Krankenstand, etwa nach einem Burnout oder einer Krebserkrankung, nicht möglich ist. Damit die finanziellen Einbußen trotz reduziertem Stundenausmaß überbrückbar sind, gibt es von der Krankenkasse zusätzlich zum Gehalt ein sogenanntes Wiedereingliederungsgeld, das individuell ermittelt wird.
Das Arbeitsverhältnis wird bei jeder Teilzeit-Anstellung schriftlich festgehalten und muss die wöchentliche Stundenanzahl sowie die Lagerung dieser Stunden (Wochentage, vor-/nachmittags etc.) definieren. Das Arbeitszeitgesetz § 19d stellt für die Teilzeitarbeit einige rechtliche Voraussetzungen für dich bereit:
Du bist bereits Teilzeit beschäftigt und in deinem Unternehmen wird eine Stelle mit höheren Arbeitsstunden frei? Dann hat dein Arbeitgeber die Pflicht, dich und alle anderen Teilzeitarbeiter gleichfalls durch eine allgemeine Bekanntgabe darauf aufmerksam zu machen.
Dein geringerer Workload gegenüber Vollzeitarbeitern darf keinerlei benachteiligende Auswirkungen auf deine Situation am Arbeitsplatz haben. Wichtig dabei: auch die im Kollektivvertrag festgelegte Sonderzahlungen für Vollzeitbeschäftigte stehen dir zu, etwa das 13. und 14. Gehalt, Urlaubsgeld, bzw. -beihilfe sowie Weihnachtsgeld. Auch vom Betrieb freiwillig geleisteten Sonderzahlungen und -leistungen gegenüber Vollzeitbeschäftigten dürfen Teilzeitmitarbeitern nicht vorenthalten werden. In beiden Fällen wird der auszuzahlende Betrag adäquat zu den geleisteten Stunden reduziert.
Auch in Sachen Kündigung und Entlassung stehen dir analog zum Gleichbehandlungsgesetz die gleichen Rechte zu wie Vollzeitbeschäftigten. Dazu zählen das Arbeitsplatzsicherungs-, Arbeitsverfassungs- sowie das Behinderteneinstellungsgesetz und deine Rechte in Sachen Mutterschutz und Elternzeit für Väter.
Die Brückenteilzeit ermöglicht Beschäftigten, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren und dann nach einem bestimmten Zeitraum wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit, dieses ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verankert. Das gibt es zu beachten:
Ein Antrag kann allerdings wegen betrieblichen Gründen auch abgelehnt werden, sofern der Arbeitgeber dies nachweisen kann.
Das Arbeiten in Teilzeit ist weiterhin ein weibliches Phänomen. Ca. 70% der aktiv erwerbstätigen Mütter arbeiten in Teilzeit. Insgesamt arbeiten 47,8 % der Frauen in Deutschland in Teilzeit, bei den Männern liegt die Teilzeitquote <30% (2023, Quelle Statista). Eine der Ursachen liegt weiterhin in der Betreuung der Kinder begründet. Bei der Elternteilzeit handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Teilzeit-Möglichkeit, die allerdings für Väter und Mütter gleichermaßen gilt. Willst du also eine rechtliche Elternteilzeit in Anspruch nehmen, dann solltest du diese deinem Arbeitgeber drei Monate vor Beginn schriftlich mitteilen. Vergiss bei der Bekanntgabe keinesfalls den gewünschten Beginn und Ende der Teilzeit-Phase.
Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes, für Arbeitnehmer, die
Wie das Gleichbehandlungsgesetz schon angedeutet hat, darfst du auch in Sachen Entlohnung keinerlei Nachteile haben: In einem Arbeitsvertrag müssen Teilzeitbeschäftigte daher genau wie Vollzeitbeschäftigte aufgrund der vereinbarten Aufgaben und Kompetenzbereiche eingestuft werden. Das Gehalt wird auf der Grundlage der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit aliquot berechnet.
Wer sein Gehalt als Teilzeitkraft selbst verhandelt, sollte überlegen, wie er oder sie damit gut leben kann – und entsprechend vorbereitet in die Gehaltsverhandlung starten. Gibt es beim Gehalt keinen Spielraum, können eventuell Benefits wie eine kostenlose Jahreskarte für die Öffis oder ein finanzieller Zuschuss zur Weiterbildung das Gehaltsminus aufgrund der weniger gearbeiteten Stunden ausgleichen.
Zusätzlich haben Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf
Einige Teilzeitmodelle basieren auch auf relativ flexiblen Stundenvereinbarungen. Oft findet sich dabei im Arbeitsvertrag eine recht geringe Arbeitsstundenanzahl, während Anpassungen je nach Auftragslage oder Bedarf angepasst werden. Was auf den ersten Blick nach einer locker angenehmen Vereinbarung klingt, kann aber auch Nachteile für Teilzeitarbeiter bereithalten. Denn: diese Art der Teilzeitbeschäftigung braucht viel finanzielle Planung, damit die schwankenden Arbeitsstunden und Einkünfte nicht zur permanenten Belastung werden. Achte in deinem Vertrag daher zumindest auf festgesetzte Mindestarbeitsstunden pro Woche, damit du eine geregelte Basis haben.
Die Flexibilisierung von Arbeitszeiten wird im modernen Wirtschaftsleben als übergreifendes Prinzip von der Ausnahme zur Regel. Die Unternehmen gehen zunehmend dazu über, statt komplizierter und lückenloser Arbeitszeitregelungen einige wenige Grundsätze nach dem Maßstab betrieblicher Ergebnisorientierung zu formulieren. Der Mitarbeiter genießt den weiten Rahmen einer Vertrauensarbeitszeit und unterliegt somit kaum noch zeitlichen Bewegungseinschränkungen, oft nicht einmal mehr einer Anwesenheitspflicht. Dennoch: dein wöchentliches Arbeitsausmaß bedarf immer der Schriftform, da es sich sonst nach Rechtsprechung lediglich um gesetzwidrige „Arbeit auf Abruf“ handelt.
In Sachen Arbeitsstunden gibt es für Teilzeitarbeiter einiges zu beachten. Die wichtigsten Tipps zu deiner Handhabung der Arbeitszeit findest du hier:
Wer in Teilzeit beschäftigt ist und länger arbeiten muss als ausgemacht, leistet Mehrstunden. Sind das insgesamt mehr als 40 Stunden pro Woche, zählen diese als Überstunden. Mehrstunden, über die du deinen Arbeitgeber frühestmöglich informieren musst, sollten dabei die Ausnahme bleiben!
Es gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Zuschlag von 25 Prozent des auf die Arbeitsstunde entfallenden normalen Entgelts. Die Mehrarbeitsstunden können aber auch durch einen Zeitausgleich aufgehoben werden. Hast du regelmäßig Mehrstunden geleistet, muss das übrigens auch bei Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt werden – außer es wurde für die Mehrarbeit Zeitausgleich vereinbart.
Teilzeitbeschäftigte müssen nur dann Mehrarbeit leisten, wenn dieser keine wichtigen Gründe entgegenstehen, etwa Kinderbetreuungspflichten oder ein Arzttermin. Bei Elternteilzeit sind Mehrstunden überhaupt nicht verpflichtend.
Sprich mit deinem Betriebsrat, sobald du mehr Stunden arbeiten willst. Sollte in deinem Unternehmen eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß frei werden, hat dein Arbeitgeber dich zu informieren.
Egal ob du deine Arbeitszeiten erhöhst oder reduzierst, du musst die Änderungen der Arbeitszeiten in Vereinbarung mit der Chefetage schriftlich festhalten.
Die Flexibilisierungsmodelle sind während der letzten 30 Jahre immer vielfältiger geworden. Gleitzeitregelungen sind heute weit verbreitet und werden häufig mit Teilzeitmodellen kombiniert. Definiert ist eine Kernzeit, zu der ein Arbeitnehmer anwesend sein muss, z.B. von 10 bis 14 Uhr, sowie eine feste Bandbreite der täglich möglichen Arbeitszeit, z.B. von 6 bis 20 Uhr.
Noch offener wird die individuelle Arbeitszeitgestaltung durch die Einrichtung von Arbeitszeitkonten. So wird in einem Jahresarbeitskonto mit dem Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden pro Jahr festgelegt. Wer am Anfang viel arbeitet, spart sich somit mehr Freizeit an. Langzeit- oder sogar Lebensarbeitskonten ermöglichen auch den schnellen Umstieg von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung und umgekehrt. Auch eine mehrmonatige Freistellungsphase, ein Sabbatical während der Karriere, wird planbar.
Als Teilzeitarbeiter hast du relational den gleichen Anspruch auf Urlaub wie jeder Vollzeitbeschäftigter, weshalb auch du auf eine kollegiale Urlaubsplanung im Büro achten solltest. Analog zur Gehaltsberechnung wird dein Urlaubsanspruch in Proportion zum Ausmaß deiner Beschäftigung berechnet. Ganz nach dem klassischen Ausfallprinzip hast du auch in Teilzeit ein Recht auf arbeitsfreie gesetzliche Feiertage. Sollte also ein Feiertag genau auf deinen Arbeitseinsatz fallen, dann muss dieser nicht eingearbeitet werden. Wichtig ist hier im Streitfall nun wieder, dass du zuvor deine Arbeitszeiten und die Lagerung dieser schriftlich festgehalten hast.
Eine weitere Art der etablierten Teilzeitarbeit ist das Job-Sharing. Zwei Arbeitnehmer teilen sich eine volle Arbeitsstelle und somit auch Verdienst, Sozialleistungen und Urlaubsanspruch. Bei der Verteilung der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber die Absprache der beiden Job-Sharer akzeptieren und darf nur als Schlichtungsinstanz wirken. Für jeden Vertretungsfall muss eine neue Vereinbarung getroffen werden. Eine allgemeine Vertretungspflicht besteht nur in Ausnahmefällen.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
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