Ob zur Aufbesserung des Einkommens, zur Finanzierung des Studiums oder aus Engagement im Ehrenamt – viele Menschen arbeiten nebenbei. Doch nicht jedes zusätzliche Einkommen muss versteuert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt der Nebenjob steuerfrei. Aber wann gilt das genau? Und welche Regeln solltest du kennen, damit du keine unangenehmen Überraschungen erlebst? Wir erklären dir, wann ein Nebenjob steuerfrei ist – und worauf du unbedingt achten musst.
Ein Nebenjob ist steuerfrei, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt vor allem für Tätigkeiten, die unter spezielle Freibeträge fallen – etwa bei Minijobs, nebenberuflichem Engagement oder gemeinnütziger Arbeit. In diesen Fällen wird keine Lohnsteuer fällig, solange du innerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzen bleibst und die formalen Kriterien erfüllst.
Typische Beispiele für steuerfreie Nebenjob-Formen:
Wichtig: Nicht jeder Nebenjob ist automatisch steuerfrei. Ob Steuern anfallen, hängt von der Art des Jobs, deinem Einkommen und ggf. auch davon ab, ob du hauptberuflich bereits einer Tätigkeit nachgehst.
Ob dein Nebenjob steuerfrei bleibt, hängt von der Art der Tätigkeit und den geltenden Freibeträgen ab. Hier sind die aktuellen Verdienstgrenzen für das Jahr 2025:
Art der Nebentätigkeit | Steuerfrei bis | Besonderheit |
|---|---|---|
Minijob | 556 Euro pro Monat | Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber; keine Lohnsteuer für dich als Arbeitnehmer*in |
Übungsleiterpauschale | 3.000 Euro pro Jahr | Gilt für Tätigkeiten als Trainer*in, Dozent*in oder Betreuer*in bei gemeinnützigen Organisationen |
Ehrenamtpauschale | 840 Euro pro Jahr | Für ehrenamtliches Engagement, z. B. in Vereinen oder gemeinnützigen Einrichtungen |
Wichtig: Bei einem Minijob darfst du in Ausnahmefällen die monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro überschreiten, z. B. bei unvorhersehbaren Mehrarbeiten wie Krankheitsvertretungen. Solche Überschreitungen sind bis zu zweimal im Jahr erlaubt, wobei der Verdienst in diesen Monaten maximal das Doppelte der monatlichen Grenze, also 1.112 Euro, betragen darf. Dadurch kann der Jahresverdienst auf bis zu 7.784 Euro steigen, ohne den Status als Minijob zu verlieren.
Überschreitest du regelmäßig die genannten Verdienstgrenzen, wird dein Nebenjob sozialversicherungspflichtig. Es ist daher wichtig, deine Einkünfte im Blick zu behalten und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Verdienstgrenze für steuerfreie Minijobs ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Da dieser seit Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde liegt, wurde auch die monatliche Minijob-Grenze entsprechend angepasst – auf 556 Euro pro Monat. Ziel dieser Regelung ist, dass Minijobber*innen weiterhin rund 43 Stunden im Monat arbeiten können, ohne steuer- und sozialabgabenpflichtig zu werden.
In bestimmten Fällen sind Nebenjobs ganz legal steuerfrei. Hier sind 6 typische Beispiele:
Ob du deinen Nebenjob dem Finanzamt melden musst, hängt maßgeblich von der Art deiner Tätigkeit ab. Wenn du im Rahmen eines klassischen Minijobs arbeitest – also angestellt bist und der Verdienst pauschal vom Arbeitgeber versteuert wird – brauchst du dich in der Regel nicht selbst darum zu kümmern. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung und Versteuerung deiner Tätigkeit vollständig.
Anders sieht es aus, wenn du selbstständig arbeitest, zum Beispiel als freier Nachhilfelehrer, Grafikerin oder Texter. Dann bist du verpflichtet, deinen Nebenjob eigenständig beim Finanzamt anzumelden. Du erhältst dafür eine eigene Steuernummer und musst jährlich eine Steuererklärung abgeben, in der du deine Einnahmen und Ausgaben auflistest.
Wenn du selbstständig nebenberuflich arbeitest oder die Steuerfreigrenzen überschreitest, musst du deinen Nebenjob in der Steuererklärung angeben. Relevant sind vor allem die Anlagen S (für selbstständige Tätigkeiten) oder N (für angestellte Jobs). Auch Einnahmen aus Ehrenamt oder Übungsleiterpauschale gehören je nach Art in die Anlage Sonderausgaben oder Sonstige Einkünfte. Wichtig: Belege sammeln und Einkünfte sauber trennen – besonders bei mehreren Tätigkeiten.
Zum Beispiel Minijobs mit Pauschalversteuerung, Tätigkeiten unter der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale sowie bestimmte kurzfristige Jobs.
Überschreitest du die Freibeträge, wird dein Nebenjob steuerpflichtig – entweder direkt oder rückwirkend über die Steuererklärung.
Nur bei selbstständiger Tätigkeit musst du selbst aktiv werden. Bei einem angestellten Minijob übernimmt das dein Arbeitgeber.
Grundsätzlich ja – aber nur der erste bleibt steuerfrei. Weitere Minijobs können zu Steuer- und Sozialabgabenpflicht führen.
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