Der Arbeitsalltag kann ziemlich stressig sein. Klar, dass du dich regelmäßig erholen musst und das funktioniert am besten im Erholungsurlaub. Doch wieviel Urlaubsanspruch hast du eigentlich? Und was passiert in bestimmten Situationen mit deinen freien Tagen zum Beispiel, wenn du krank bist, noch in der Probezeit steckst oder Elternzeit ansteht? Wir beantworten dir diese und viele weitere Fragen zum Thema und zeigen dir, wie du deinen eigenen Urlaubsanspruch berechnen kannst.
Im sogenannten Bundesurlaubsgesetz (BurlG), das es schon seit 1963 gibt, wird der bezahlte Urlaub für Arbeitnehmer*innen pro Kalenderjahr festgehalten. Dieses Gesetz bestimmt, dass jede Person Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr hat. Der Grund dafür: In Deutschland gilt der Samstag immer noch als Werktag. Arbeitnehmer*innen haben damit mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub.
Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindestanspruch |
|---|---|
6 Tage | 24 Werktage |
5 Tage | 20 Werktage |
4 Tage | 16 Werktage |
3 Tage | 12 Werktage |
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt aber nicht nur deinen Urlaubsanspruch, sondern auch, ob du übrig gebliebene Urlaubstage ins nächste Jahr mitnehmen darfst oder was mit deinen freien Tagen passiert, wenn du das Unternehmen verlässt (mehr dazu in unserem Artikel Urlaubsanspruch bei Kündigung).
Generell gilt: Um dich ausreichend zu erholen, solltest du bis zum Jahresende deine Urlaubstage genommen haben. Klappt das aus irgendwelchen Gründen nicht (die Absprache mit Kollegen war schwierig, es gab zu viele Deadlines oder ähnliches), kannst du Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung deines Urlaubs auf das kommende Kalenderjahr ist gem. § 7 Abs. 3 BurlG nur dann statthaft, „wenn dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.“ Solltest du deinen Resturlaub mit ins nächste Jahr nehmen müssen, dann hast du bis 31. März Zeit, diese restlichen Tage zu verbrauchen. Klappt das nicht, verfällt dein Anspruch. Bei der zeitlichen Festlegung deines Urlaubs hat der Arbeitgeber deine Wünsche grundsätzlich zu berücksichtigen, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer*innen die aufgrund sozialer Aspekte Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Gut zu wissen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgelegt, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Arbeitnehmer*innen rechtzeitig auf noch offenen Urlaubsanspruch hinzuweisen. D.h. die Urlaubstage verfallen nur dann, wenn Arbeitnehmer*innen ihren Urlaub trotz dieses Hinweisen nicht nehmen oder beantragen.
Nicht im BUrlG geregelt ist der Umgang mit möglicherweise bestehendem Sonderurlaub. Bspw. Sonderurlaubstage für eigene Hochzeit, Umzug oder einen Trauerfall in der Familie. Maßgeblich sind hierfür die für dich geltenden vertraglichen Regelungen aus deinem Arbeitsvertrag oder ggf. aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag).
Übrigens: Heiligabend und Silvester gelten grundsätzlich als normale Werktage. Möchtest du an diesen Tagen frei haben, musst du jeweils einen kompletten Urlaubstag nehmen. Aber auch hier können durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen andere Regeln gelten (z.B. Betriebsferien oder jeweils ein halber freier Tag).
Viele Branchen bieten dir durch Tarifverträge mehr Urlaubstage, als es der gesetzliche Mindestanspruch vorsieht. Diese Vereinbarungen sollen dir nicht nur bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen, sondern auch die Attraktivität der Branche erhöhen. Insbesondere im öffentlichen Dienst und in großen Industriezweigen sind großzügige Urlaubsregelungen üblich. Hier siehst du die tariflich festgelegten Urlaubsansprüche in verschiedenen Branchen:
Branche/Tarifvertrag | Tariflicher Urlaubsanspruch |
|---|---|
Öffentlicher Dienst (TVöD) | 30 Arbeitstage |
Metall- und Elektroindustrie | 30 Arbeitstage |
Chemische Industrie | 30 Arbeitstage |
Einzelhandel (je nach Bundesland unterschiedlich) | 36 Werktage (entspricht ca. 30 Arbeitstagen) |
Bauhauptgewerbe | 30 Arbeitstage |
Druckindustrie | 30 Arbeitstage |
Versicherungsgewerbe | 30 Arbeitstage |
Bankgewerbe | 30 Arbeitstage |
Einige Vereinbarungen können je nach Tarifvertrag und Region leicht variieren. Einige Unternehmen gewähren dir sogar mehr Urlaub, als im Tarifvertrag festgelegt ist – also eine schöne Zusatzleistung.
Im öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Für andere Arbeitszeitmuster gilt: 30 ÷ 5 x tatsächliche Arbeitstage pro Woche.
Beispiel: Bei 4 Arbeitstagen pro Woche: 30 ÷ 5 x 4 = 24 Urlaubstage.
Um deinen Urlaubsanspruch zu berechnen, musst du den gesetzlichen Urlaubsanspruch, der in Werktagen angegeben ist, in Arbeitstage umrechnen. Dabei hilft dir folgende Formel:
Gesamter Urlaub: Anzahl der Arbeitstage pro Woche x tatsächliche Anzahl der Arbeitstage
Um dir diese Rechnung etwas einfacher zu machen, haben wir ein Rechenbeispiel:
Hast du 24 Urlaubstage, teilst du sie durch sechs Arbeitstage die Woche und multiplizierst sie durch die tatsächlichen Tage in der Woche, an denen du arbeitest:
24 ÷ 6 x 5 = 20 Urlaubstage.
Weil deine Urlaubstage meist in deinem Arbeitsvertrag stehen, musst du deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch in der Regel nicht selbst berechnen.
Wenn du nicht das ganze Jahr im Unternehmen beschäftigt bist, wird dein Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Die Formel lautet: Jahresurlaub ÷ 12 x Anzahl der vollen Beschäftigungsmonate.
Beispiel: Du hast 24 Urlaubstage im Jahr und beginnst am 1. April. Deine Berechnung wäre dann: 24 ÷ 12 x 9 = 18 Urlaubstage.
Wichtig: Wenn du ab dem 1. Juli im Unternehmen bist, hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, egal wie lange du dort arbeitest.
Dein monatlicher Urlaubsanspruch lässt sich ganz einfach berechnen: Du teilst deinen Jahresurlaub durch 12. Bei einem Jahresurlaub von 24 Werktagen bedeutet das, dass dir pro Monat 2 Urlaubstage zustehen. Wenn du eine genauere Berechnung möchtest, kannst du die Formel verwenden:
Jahresurlaub ÷ 12.
Das ist besonders wichtig, wenn du im Laufe des Jahres ein- oder austrittst und wissen möchtest, wie viel Urlaub dir anteilig zusteht. In dem Fall rechnest du nach obiger Formel und multiplizierst mit den Monaten, die du schon im Unternehmen bist.
Egal ob du selbst kündigst oder das Unternehmen dir kündigt – du hast in beiden Fällen Anspruch auf Resturlaub. Selbst im Falle einer Kündigung musst du auf deinen Urlaubsanspruch nicht verzichten.
Das belegt das Bundesurlaubsurlaubsgesetz (§7 Absatz 4). Darin steht, dass du deinen Resturlaub genommen haben sollst, bevor du das Unternehmen endgültig verlässt. Ist es dir nicht möglich, frei zu nehmen, muss das Unternehmen dir deinen Urlaub ausbezahlen.
Entscheidend ist, wann du das Unternehmen genau verlässt. Dieser Zeitpunkt ist ausschlaggebend für deinen Anspruch auf Resturlaub. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
In unserem Artikel „Urlaubsanspruch bei Kündigung“ erklären wir dir im Detail, was du erwarten und beachten solltest, wenn dein Arbeitsverhältnis endet.
Auch wenn es zwischen Minijobs und Vollzeitbeschäftigung Unterschiede gibt, betrifft das nicht den Urlaubsanspruch. Heißt im Klartext: Minijobber*innen haben laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ein Recht auf bezahlten Urlaub. Und damit hast du auch mit einem Minijob Anspruch auf Erholungsurlaub.
Wieviel Jahresurlaub dir zusteht hängt von deinen Arbeitstagen ab, nicht von der Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag. Arbeiten Minijobber*innen sechs Tage in der Woche, werden für ihren Urlaubsanspruch auch sechs Arbeitstage gezählt. Sogar Sonn- oder Feiertage können als Arbeitstage gelten.
Allerdings arbeiten Minijobber*innen oft weniger als sechs Tage die Woche. Deswegen wird auch hier wieder der Mindesturlaub pro Jahr anteilig berechnet, und zwar mit dieser Formel:
Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24 ÷ 6
Arbeitstage pro Woche | Urlaubstage pro Jahr |
|---|---|
1 Arbeitstag pro Woche | 4 Urlaubstage |
2 Arbeitstage pro Woche | 8 Urlaubstage |
3 Arbeitstage pro Woche | 12 Urlaubstage |
4 Arbeitstage pro Woche | 16 Urlaubstage |
5 Arbeitstage pro Woche | 20 Urlaubstage |
6 Arbeitstage pro Woche | 24 Urlaubstage |
Es kommt auch vor, dass Minijobber*innen nicht immer gleich viele Tage pro Woche arbeiten. In der einen Woche arbeiten sie an zwei, in der anderen an drei Tagen. In diesem Fall kommt es auf die Beantwortung der folgenden Fragen an:
Gibt es im Unternehmen eine 5-Tage-Woche, kannst du von insgesamt 260 Arbeitstagen im Jahr ausgehen. Bei einem Unternehmen mit einer 6-Tage-Woche kommt man auf 312 Arbeitstage im Jahr. Diese Zahlen sind wichtig, um den gesetzlichen Urlaubsanspruch im Minijob zu errechnen. Und diese Rechnung sieht so aus:
Gesetzliche Urlaubstage pro Jahr x Anzahl der Arbeitstage pro Jahr ÷ 260 (oder bei einer 6-Tage-Woche entsprechend durch 312 teilen)
Du arbeitest 80 Tage im Jahr in einem Minijob. Deine Kolleg*innen arbeiten in einer 5-Tage-Woche und haben Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr.
20 Urlaubstage x 80 Arbeitstage ÷ 260 = 6,15 Tage.
Du hast also ein Recht auf sechs bezahlte Urlaubstage im Jahr.
Grundsätzlich entsteht der Urlaubsanspruch zunächst unabhängig davon, ob tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Kürzung des Anspruchs ist für die Dauer des Ruhens des Arbeitsverhältnisses gesetzlich nicht vorgesehen. Bei Elternzeit hat dein Arbeitgeber allerdings (als Sonderregelung, § 17 BEEG )das Recht, für jeden vollen Monat deiner Abwesenheit deinen jährlichen Anspruch, um ein Zwölftel zu kürzen. Weil das wieder reichlich komplex ist, kommt hier ein anschauliches Beispiel:
Du hast Anspruch auf 30 Tage Urlaub und gehst ab dem 8. Januar bis zum 15. Juli in Elternzeit. Dadurch bist du fünf volle Kalendermonate (Februar, März, April, Mai, Juni) nicht im Unternehmen. Im Januar und Juli bist du nur einige Tage in Elternzeit. Damit ergibt sich folgende Rechnung für deinen Urlaubsanspruch:
5/12 (Februar, März, April, Mai, Juni) bist du nicht für das Unternehmen tätig, dadurch bleiben dir noch 7/12 vom Jahr und damit auch von deinen 30 Urlaubstagen übrig = 17,5 Tage.
Weiter oben hast du ja bereits gelesen, dass du deinen Resturlaub bis 31.3. des Folgejahres nehmen musst. Bist du in Elternzeit, existieren andere Regelungen in Sachen Resturlaub. Dann stehen dir deine übrigen freien Tage sowohl im laufenden Jahr nach deiner Elternzeit zu als auch im darauffolgenden Jahr. Nur wenn du ihn in dieser Zeit nicht nimmst, verfällt er. Auch hier ist dein Arbeitgeber in der Pflicht, dich auf deinen Resturlaub mit Verfallsfristen hinzuweisen.
Kategorie | Berechnung | Beispiel | Hinweis |
|---|---|---|---|
Urlaubsanspruch bei Elternzeit | Der Arbeitgeber darf den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen. | Bei 24 Urlaubstagen und 6 Monaten Elternzeit: 24 - (24 ÷ 12 x 6) = 12 Urlaubstage | Resturlaub kann nach der Elternzeit genommen werden. |
Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft | Schwangere haben den vollen Urlaubsanspruch. Urlaubstage, die aufgrund der Schwangerschaft oder Mutterschutzfristen nicht genommen werden, können übertragen werden | Der Urlaubsanspruch wird wie bei regulärer Beschäftigung berechnet. Die Mutterschutzfristen werden zusätzlich berücksichtigt. | Urlaubstage können ins nächste Jahr übertragen werden, wenn sie während des Mutterschutzes nicht genommen werden. |
Urlaubsanspruch bei Mutterschutz | Während des Mutterschutzes läuft dein Urlaubsanspruch weiter. Die Schutzfristen vor und nach der Geburt zählen als normale Beschäftigungszeiten. | Urlaubstage, die wegen des Mutterschutzes nicht genommen werden konnten, können nach dem Mutterschutz oder im nächsten Jahr genommen werden. | Dein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass du deinen Urlaub auch nach dem Mutterschutz in Anspruch nehmen kannst. |
Hast du vor, einen Job in Teilzeit anzutreten oder möchtest deine bisherige Arbeitszeit reduzieren, fragst du dich sicher, welche Auswirkungen das auf deinen Urlaubsanspruch hat. Entscheidend ist, wie deine Arbeitszeit verteilt ist. Generell haben Personen, die in Teilzeit arbeiten, ebenfalls Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub.
Arbeitest du beispielsweise weniger Stunden, aber fünf Tage die Woche, stehen dir genauso viele Urlaubstage zu wie deinen Kolleg*innen in Vollzeit. Einzige Voraussetzung: Du arbeitest in einem Unternehmen, in dem fünf Tage die Woche gearbeitet wird. Die Rechnung ist entsprechend übertragbar auf Unternehmen mit einer 6-Tage-Woche.
Damit du aber auf Nummer sicher gehst, gibt es eine Formel, wie sich dein Urlaubsanspruch in Teilzeit berechnen lässt:
Vollzeit x Teilzeit-Arbeitstage pro Woche ÷ übliche Arbeitstage pro Woche in Vollzeit
Und weil das alles etwas abstrakt ist, kommt hier noch einmal ein Rechenbeispiel:
Deine Kolleg*innen bekommen 30 Tage bezahlten Urlaub. Du arbeitest an vier Tagen in der Woche und in deinem Unternehmen gilt eine 5-Tage-Woche. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
(30 x 4) ÷ 5 = 24 (= Urlaubsanspruch von 24 Tagen in einer 4-Tage-Woche)
Im Urlaub krank zu sein ist doof. Bestätigt ein ärztliches Attest die Tage, an denen du krank warst, gelten sie nicht als Urlaubstage und du kannst sie später im Jahr nehmen.
Alle Tage, die dich dein Arzt oder deine Ärztin krankschreibt, zählen nicht als Urlaubstage. Wichtig ist nur, dass das Attest ab deinem ersten Krankheitstag gilt. Im Falle einer Krankheit während deines Erholungsurlaubs solltest du daher versuchen, dir möglichst zeitnah eine Krankschreibung zu holen, um keine Urlaubstage zu verschwenden.
Wirst du kurz vor Beginn deines Urlaubs krank, hast du das Recht, deinen Urlaub zu verschieben – natürlich in Absprache mit deinem Arbeitgeber.
Auch wenn du länger krank bist, bleibt dein gesetzlicher Urlaubsanspruch bestehen. Selbst wenn du das ganze Kalenderjahr arbeitsunfähig bist, hast du weiterhin Anspruch auf deinen vollen gesetzlichen Urlaub. Dieser verfällt allerdings 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres, wenn du ihn aufgrund der Krankheit nicht nehmen konntest. Dein Arbeitgeber muss dich rechtzeitig über den drohenden Verfall informieren, um alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten und dir keinen Urlaub entgehen zu lassen.
Wichtig: Anders sieht es bei der Lohnfortzahlung aus, wenn du mehr als 6 Wochen krank bist.
Bei Kurzarbeit hängt dein Urlaubsanspruch davon ab, wie die Kurzarbeit gestaltet ist. Wenn du während der Kurzarbeit an bestimmten Tagen oder über längere Zeiträume, gar nicht arbeitest, kann dein Jahresurlaub anteilig gekürzt werden. Arbeitest du jedoch an allen Wochentagen, wenn auch nur mit reduzierter Arbeitszeit, bleibt dein Urlaubsanspruch grundsätzlich in voller Höhe erhalten. Achte darauf, dass in deinem Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen klare Regelungen zur Kurzarbeit und zu deinem Urlaubsanspruch festgehalten sind, um auf der sicheren Seite zu sein.
Hier findest du einen kompletten Überblick zum Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit.
Wir möchten gleich mal mit einem Mythos aufräumen, der sich hartnäckig hält, nämlich dass während der Probezeit eine Urlaubssperre gilt. Zumindest gibt es dazu keine gesetzliche Regelung. Was allerdings stimmt ist, dass du erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf deinen kompletten Jahresurlaub hast. § 4 BUrlG bezeichnet diese Zeit als Wartezeit.
Im Übrigen greift auch der Kündigungsschutz erst nach diesen sechs Monaten und in der Probezeit besteht meist eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Während deiner Probezeit sammelst du für jeden Arbeitsmonat ein Zwölftel deines Jahresurlaubs. Das bedeutet, dass du theoretisch im ersten halben Jahr anteilig Urlaub nehmen kannst. Bei einer 5-Tage-Woche hättest du somit nach einem Monat Anspruch auf 1,67 Urlaubstage (1/12 von 20 = 1,67) und nach drei Monaten wären es schon fünf Urlaubstage (3/12 von 20 = 5).
In manchen Unternehmen bekommen Arbeitnehmer*innen mehr Urlaub als ihnen gesetzlich zusteht. Hast du zum Beispiel nicht nur 20, sondern sogar 30 Urlaubstage pro Jahr, kommst du bereits nach zwei Monaten (auch in der Probezeit) auf fünf freie Tage (2/12 von 30 = 5). Grundsätzlich muss dein Arbeitgeber deinem Urlaubsantrag genehmigen – ganz gleich, ob du noch in der Probezeit steckst oder sie schon hinter dir hast.
Wenn du nicht erst in der Probezeit, sondern schon in der Bewerbungsphase glänzen möchtest, dann nutz doch unseren kostenlosen Lebenslauf-Generator. Mit unseren Vorlagen erstellst du in kürzester Zeit professionelle Unterlagen, die Recruiter*innen begeistern.
Job und Studium unter einen Hut zu bekommen ist eine echte Herausforderung. Da sind regelmäßige Auszeiten enorm wichtig, um deine Akkus wieder aufzuladen. Wir verraten dir, wie es um deinen Urlaubsanspruch als Werkstudent*in steht und haben direkt positive Nachrichten: Als Werkstudent*in hast auch du einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der wird – wie in den vielen Fällen zuvor – auch hier im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Denn du bist rechtlich gesehen als Werkstudent*in eine Teilzeit-Arbeitskraft und darfst dich damit auch über bezahlten Urlaub freuen.
Wie du im Abschnitt weiter oben „Urlaubsanspruch in Teilzeit“ schon gelesen hast, hast du in Teilzeit Anspruch auf vier volle Wochen Urlaub im Jahr. Und auch für dich gilt: Nicht die Stundenzahl pro Tag, die du arbeitest, ist entscheidend, sondern die Anzahl der Tage, die du in der Woche arbeitest. Und auch wenn du es schon weißt, hier noch einmal dein Urlaubsanspruch als Werkstudent*in auf einen Blick:
Arbeitstage pro Woche | Urlaubstage pro Jahr |
|---|---|
5 Arbeitstage | 20 Tage Urlaub |
4 Arbeitstage | 16 Tage Urlaub |
3 Arbeitstage | 12 Tage Urlaub |
2 Arbeitstage | 8 Tage Urlaub |
1 Arbeitstage | 4 Tage Urlaub |
Sicher sorgen Vorlesungen, Lernphasen und Prüfungen dafür, dass du nicht immer an festen Tagen eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten kannst. Aber auch dann kannst du dir ausrechnen, wieviel Urlaubsanspruch dir als Werkstudent*in zusteht, und zwar so:
Diese beispielhafte Rechnung ergibt, dass dir 56 Stunden Urlaub im Jahr zustehen. Wichtig zu wissen: Urlaub sammeln klappt leider nicht, weil dein gesamter Urlaubsanspruch nach einem Jahr verfällt.
Wenn ein*e Arbeitnehmer*in in einem laufenden Arbeitsverhältnis verstirbt, geht der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch auf die Erben über.
Beispiel: Bei 10 Resturlaubstagen, einem Bruttogehalt von 3000 Euro und 22 Arbeitstagen im Monat ergibt sich folgende Berechnung: 10 x (3000 ÷ 22) = 1363,64 Euro Urlaubsabgeltung.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hast du bei einer 6-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage.
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Sollten dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen, kann der Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden. Diese Urlaubstage verfallen spätestens am 31. März des Folgejahres, sofern der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nachgekommen ist.
Ja, auch während der Probezeit sammelst du anteilig Urlaubstage. Nach sechs Monaten hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Bei Kündigung hast du Anspruch auf Resturlaub. Kann der Urlaub nicht mehr gewährt werden, hat der Arbeitgeber ihn abzugelten.
Ja, auch Minijobber*innen haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage hängt von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche ab.
Ja, bei Kurzarbeit Null kann dein Urlaubsanspruch anteilig gekürzt werden, da in dieser Zeit keine Arbeitspflicht besteht.
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