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Das Wichtigste in KürzeDefinition & MerkmaleMögliche Themen & InhalteArten von BVMustertext Betriebsvereinbarung RauchverbotVorteile einer BVFazitFAQ

Betriebsvereinbarungen legen verbindliche Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Belegschaft fest. Als Arbeitnehmer*in kannst du davon profitieren – und deswegen sind Betriebsvereinbarungen in der Regel eine gute Sache. Doch was genau ist eine Betriebsvereinbarung eigentlich, welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden und welche Vorteile bringt sie mit sich? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um das Thema.

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Das Wichtigste in Kürze

Betriebsvereinbarung: Definition und Merkmale

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Sie regelt betriebliche Angelegenheiten verbindlich für alle Beschäftigten und hat eine ähnliche rechtliche Wirkung wie ein Tarifvertrag – allerdings auf betrieblicher Ebene. Die Grundlage für Betriebsvereinbarungen bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere § 77 BetrVG.

Diese wichtigen Merkmale einer Betriebsvereinbarung solltest du kennen:

Diese Punkte sind unabhängig von den genauen Inhalten der Betriebsvereinbarung, denn sie geben den rechtlichen und formellen Rahmen vor. Sie sind daher allgemeingültig.

Welche Themen können in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?

Betriebsvereinbarungen decken eine Vielzahl an Themen aus dem Betriebsalltag ab. Dazu gehören unter anderem:

Bei all diesen Punkten gilt: Eine gut formulierte Betriebsvereinbarung trägt dazu bei, dass sich alle Beteiligten im Unternehmen an klare und gerechte Vorgaben halten können.

Zwei Frauen sehen sich zusammen ein Dokument an.
Eine Betriebsvereinbarung muss schriftlich festgehalten werden.

 

Welche Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es?

Die genannten Themen lassen sich weiter in zwei Kategorien unterteilen – und dies ist auch rechtlich relevant. Denn grundsätzlich gibt es sowohl mitbestimmte (erzwingbare Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats) als auch freiwillige Betriebsvereinbarungen. Mitbestimmte und erzwingbare Betriebsvereinbarungen betreffen Angelegenheiten, bei denen eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erforderlich ist, da bei einer fehlenden Einigung ein Spruch der Einigungsstelle herbeigeführt werden kann. Die wichtigsten Bestimmungen finden sich im Katalog des § 87 sowie in den §§ 94, 95 und § 112 BetrVG in Bezug auf den Sozialplan. Zusätzlich zu diesen gesetzlich bestimmten Fällen können die Betriebspartner auch freiwillige Betriebsvereinbarungen abschließen, die nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.

Vereinbarungen, die Angelegenheiten betreffen, bei denen nur ein Teil der Regelungen der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegt, während der andere Teil der Mitbestimmung entzogen ist, werden als teilmitbestimmte Betriebsvereinbarungen bezeichnet.

Was ist eigentlich eine “Einigungsstelle”?

Um Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat zu klären, ist gemäß § 76 Abs. 1 BetrVG die Bildung einer Einigungsstelle erforderlich. Diese Einigungsstelle setzt sich aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern zusammen, die vom Arbeitgeber und dem Betriebsrat benannt werden, sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich beide Seiten verständigen müssen. Wird keine Einigung über die Person des Vorsitzenden erzielt, wird dieser gemäß § 76 Abs. 2 Satz 2 BetrVG vom Arbeitsgericht bestimmt.

Mitbestimmte Betriebsvereinbarungen

Diese Betriebsvereinbarungen unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und können wie oben angemerkt auch durch den Spruch der Einigungsstelle gegen den Willen des Arbeitgebers durchgesetzt werden. Beispiele für erzwingbare Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats:

Mustertext Betriebsvereinbarung Rauchverbot

Du fragst dich, wie eine Betriebsvereinbarung konkret aussieht? Hier ein Beispiel einer Betriebsvereinbarung, die ein Rauchverbot festschreibt:

„Diese Betriebsvereinbarung dient dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter vor Tabakrauch. Sie setzt die Verpflichtung des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 ArbStättV um.”

Anmerkung dazu: Bei § 5 ArbStättV handelt es sich zwar um eine gesetzliche Regelung, sie regelt den Gesundheitsschutz vor Tabakrauch allerdings nicht abschließend, sondern lässt dem Arbeitgeber bei der Umsetzung Gestaltungsspielraum. Diesen Spielraum können Arbeitgeber und Betriebsrat durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung nutzen, um konkret festzulegen, wie sie ihre Arbeitnehmer vor den Gefahren des Tabakrauchs schützen möchten.

Beispiel:

1. Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und Praktikanten des Betriebs mit Ausnahme der leitenden Angestellten iSd § 5 Abs. 3 BetrVG. Der Arbeitgeber sagt zu, gegenüber Personen, die nicht unter diese Betriebsvereinbarung fallen, im Rahmen des ihm nach § 106 S. 2 GewO zustehenden Direktionsrechts anzustreben, dass diese sich entsprechend dieser Betriebsvereinbarung verhalten.

2. Absolutes Rauchverbot

In folgenden Bereichen des Betriebs besteht ein absolutes Rauchverbot:

a. … (z.B. Verkaufsräume)

b. … (z.B. Lagerräume)

c. … (z.B. Waschräume und Toiletten)

3. Möglichkeit zum Rauchen

Für jede Abteilung wird ein mit Glaswänden abgegrenzter Pausenraum, der mit Stehtischen, Aschenbechern und einer Entlüftungsanlage ausgerüstet ist, eingerichtet.

4. Nutzung der Zeiterfassung

Arbeitnehmer, die sich in die Pausenräume (oder zu den Raucherinseln) begeben möchten, haben vorher in der Zeiterfassung „Gehen“ zu erfassen. Vor der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz haben sie in der Zeiterfassung „Kommen“ zu erfassen.

5. Sanktionen

Verstößt ein Beschäftigter, für den diese Betriebsvereinbarung gilt, gegen diese, muss er mit der Kündigung rechnen.

6. Schlussbestimmungen

Diese Betriebsvereinbarung tritt am … in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
…………, den ………

…………..…………..…………..……………
(Unterschrift Vertreter der Geschäftsleitung)
…………..…………..…………..……………
(Unterschrift Vertreter des Betriebsrats)

Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Bereiche, für die eine freiwillige Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, sind nicht abschließend in § 88 BetrVG aufgeführt. Diese sind nur wirksam, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich einig sind. Wichtig: Sie können vertragliche Regelungen für Mitarbeiter*innen verbessern, aber nicht verschlechtern.

Beispiele für freiwillige Betriebsvereinbarungen:

Ein konkreteres Beispiel, passend zu einem der wichtigsten Themen der letzten Jahre: Der Arbeitgeber schlägt vor, dass alle Mitarbeiter*innen bis zu drei Tage pro Woche im Home Office arbeiten können. Der Betriebsrat verlangt jedoch zusätzlich eine Kostenbeteiligung für Internet und Strom. Da der Betriebsrat in diesem Punkt kein Mitbestimmungsrecht hat, kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er einen solchen Beitrag gewährt.

Für beide Seiten: Welche Vorteile bietet eine Betriebsvereinbarung?

Betriebsvereinbarungen bieten Vorteile sowohl für Beschäftigte als auch für den Arbeitgeber:

Für Mitarbeitende:

Für Arbeitgeber:

Aufgrund dieser Vorteile sind Betriebsvereinbarungen in der Regel gerne gesehen und werden schon im Einstellungsprozess thematisiert. Schließlich sind Themen wie Urlaubstage, Zusatzgehälter und sonstige Benefits wie eine höhere Work-Life-Balance heute beliebter denn je.

Deswegen gilt für dich: Indem du dich beim nächsten Bewerbungsgespräch bereits mit den möglichen Aspekten einer Betriebsvereinbarung auskennst, kannst du das Angebot von Anfang an gut einschätzen.

Fazit: Betriebsvereinbarungen als Erfolgsfaktor für Unternehmen und Mitarbeitende

Betriebsvereinbarungen sind ein starkes Instrument, um faire und transparente Arbeitsbedingungen zu schaffen. Sie bieten sowohl für Arbeitnehmende als auch für den Arbeitgeber klare Vorteile und sorgen für eine geregelte Zusammenarbeit.

Während mitbestimmte Betriebsvereinbarungen einem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen, können freiwillige Betriebsvereinbarungen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers geschlossen werden. Wichtig ist, die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz (§ 77 BetrVG: Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen) und die Regelungssperre gegenüber bestehenden Tarifverträgen. Um dich über bestehende Betriebsvereinbarungen zu informieren, wendest du dich an den Betriebsrat oder die Personalabteilung.

Eine gut ausgearbeitete Betriebsvereinbarung sorgt für Zufriedenheit auf beiden Seiten und kann langfristig zur positiven Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Unternehmen, die klare und faire Betriebsvereinbarungen aufstellen, profitieren nicht nur von einem geregelten Betriebsablauf, sondern auch von einer besseren Unternehmenskultur und einer motivierten Belegschaft.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einer Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die betriebliche Angelegenheiten regelt. Sie hat eine ähnliche rechtliche Wirkung wie ein Tarifvertrag, gilt aber nur innerhalb des Unternehmens und muss sich an gesetzliche Vorgaben halten.

Was steht höher, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung?

Grundsätzlich hat die Betriebsvereinbarung Vorrang vor dem individuellen Arbeitsvertrag, sofern sie Regelungen zu mitbestimmungspflichtigen Themen enthält. Allerdings darf sie gesetzliche Vorgaben oder tarifvertragliche Regelungen nicht unterlaufen (Regelungssperre).

Wer macht eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt. Beschäftigte selbst können keine Betriebsvereinbarung abschließen, sondern werden über den Betriebsrat vertreten.

Welche Inhalte dürfen nicht in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden?

Bestimmte Regelungen dürfen nicht in einer Betriebsvereinbarung getroffen werden, insbesondere wenn sie bereits abschließend durch einen Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften geregelt sind. Dazu gehören zum Beispiel Gehälter, Kündigungsfristen oder Regelungen, die die Rechte von Mitarbeitenden verschlechtern würden.

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