Nick Marten
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Du bist gerade krank und es ist absehbar, dass das noch eine Weile so bleiben wird? Dann fragst du dich vielleicht, was mit deinem Lohn passiert, wenn du mehr als sechs Wochen krankgeschrieben bist. Von Lohnfortzahlung über Krankengeld: Bei uns erfährst du alles, was du über deine Rechte und Pflichten wissen musst. *
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) schützt dich als Arbeitnehmer*in vor finanziellen Einbußen, wenn du wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeiten kannst. Die Dauer der Entgeltfortzahlung ist in § 3 geregelt und beträgt in der Regel sechs Wochen. Dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt mit dem ersten Tag deiner Krankschreibung. Manchmal will dein Arbeitgeber auch sofort ein ärztliches Attest sehen.
Es gibt aber auch Sonderfälle – zum Beispiel, wenn deine Krankheit schwerer ist oder ein Krankenhausaufenthalt nötig wird. Dann kann sich die Lohnfortzahlung verlängern. Das Gleiche ist bei stationärer Reha der Fall.
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Wichtig zu wissen: Dein Lohn richtet sich während dieser Zeit nach deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor der Krankheit. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine höhere als die gesetzlich festgelegte Entgeltfortzahlung. In Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag kann jedoch eine höhere Entgeltfortzahlung vereinbart werden. Und was ist, wenn du länger als sechs Wochen krank bist? Dann springt ab der siebten Woche die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als sechs Wochen gelten Sonderregelungen. Tritt diese Situation bei dir ein, bist du als Arbeitnehmer*in verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Dein Arbeitgeber kann zusätzlich eine ärztliche Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse verlangen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen.
Bei längerer Krankheit kann dein Arbeitgeber dich auffordern, an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) teilzunehmen. Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den betroffenen Mitarbeitenden wieder in den Betrieb einzugliedern. Dabei werden individuelle Lösungen gefunden, wie zum Beispiel eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes.
Es ist ratsam, dass du dich bei längerer Krankheit frühzeitig mit deinem Arbeitgeber und ggf. der Krankenkasse in Verbindung setzt, um mögliche Probleme zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Übrigens: Du fragst dich, ob dein*e Chef*in dich anrufen darf, wenn du krank bist? Wir haben die Antwort für dich!
Du hast es geschafft und die Krankheit überwunden. Jetzt stellt sich die Frage, wie du deinen Wiedereinstieg in den Beruf gestaltest. Hier stehen zwei Dinge im Fokus: Einerseits solltest du deine Gesundheit nicht gefährden und andererseits deinen Arbeitgeber nicht benachteiligen.
Hier sind die wichtigsten Schritte zusammengefasst, die du bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz beachten solltest:
Im Falle einer längeren Erkrankung gibt es für dich folgende Punkte zu beachten:
Im Krankheitsfall bietet das System aus Lohnfortzahlung, Krankengeld und unterstützenden Maßnahmen wie dem betrieblichen Eingliederungsmanagement ein starkes Netz an Sicherheiten und Hilfen. Wichtig ist, dass du deine Rechte und Pflichten kennst und aktiv mit Arbeitgeber und Krankenkasse zusammenarbeitest. Mit diesem Wissen kannst du dich voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren: deine Gesundheit und deine Genesung.
Wir bieten weitere Infos zum Thema Gehaltskürzung bei Krankheit.
* Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Es ist wichtig, dass du deine Vorgesetzten über deine Situation informierst und sie über die voraussichtliche Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit auf dem Laufenden hältst. Eine offene Kommunikation kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Unterstützung für deine Rückkehr zu planen.
Grundsätzlich bietet das Arbeitsrecht einen Kündigungsschutz während kurzer Krankheitsphasen. Bei längerer Krankheit sind die Regelungen komplexer. Eine Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, allerdings muss der Arbeitgeber dabei strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen, wie z. B. die Prüfung der Möglichkeit einer Wiedereingliederung.
Auch während eines Krankenstandes ist ein Jobwechsel möglich. Wichtig ist jedoch, dass du alle vertraglichen Kündigungsfristen einhältst und deine neue Stelle erst nach deiner vollständigen Genesung antrittst. Außerdem solltest du bedenken, dass dein Anspruch auf Krankengeld beeinträchtigt werden kann, wenn du dein Arbeitsverhältnis während der Krankschreibung beendest.
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