Elena Geiger
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Du bist krankgeschrieben, aber möchtest trotzdem oder nach kurzer Zeit wieder arbeiten – wie ist die rechtliche Lage? Und gibt es Probleme mit der Versicherung, wenn du trotz Krankschreibung arbeitest? Wir klären auf.
Die kurze Antwort lautet: Ja. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die dir das Arbeiten verbietet, wenn du krankgeschrieben bist. Schließlich ist es nicht ungewöhnlich, dass eine Krankheit schneller wieder vorbei ist als erwartet.
Mit einer Krankschreibung (offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU) stellt dein*e Ärzt*in fest, dass du zum Zeitpunkt der Diagnose arbeitsunfähig bist (das kann in Person, telefonisch oder online geschehen). Außerdem gibt er oder sie eine Prognose, wie lange deine Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird. Es ist gut möglich, dass du schon früher wieder gesund bist – dann darfst du ganz normal arbeiten. Bei Bedarf kannst du dich erneut in der Arztpraxis vorstellen und eine ärztliche Bestätigung für deine Genesung einholen. Nötig ist das zwar nicht, aber oft sinnvoll, um deinen Gesundheitszustand und deine Ansteckungsgefahr besser einzuschätzen. Beachte, dass Präsentismus (Arbeiten trotz Krankheit) gefährlich für deine Gesundheit sein kann und meist weder dir noch deinem Arbeitgeber hilft.
Durch deine Arbeitsunfähigkeit wurde dir theoretisch komplette Arbeitsunfähigkeit attestiert, aber ein Arbeitsverbot gibt es nicht. Daraus resultiert, dass du so viel arbeiten kannst, wie du möchtest – auch nur stundenweise. Wie sinnvoll das ist, klärst du am besten mit deinem Arbeitgeber.
Falls du dich fragst, ob du weiterhin krankenversichert bist, wenn du trotz Krankschreibung arbeitest, kannst du beruhigt sein: Die Krankschreibung ändert nichts an deinem Versichertenstatus. Du musst auch nicht deiner Krankenkasse melden, wenn du trotz Krankschreibung arbeitest.
Übrigens greifen auch die Unfallversicherung und die berufliche Haftpflichtversicherung, wenn du krankgeschrieben arbeitest und einen Unfall hast oder einen Schaden verursachst. Du brauchst dir also keine Sorgen machen – die Versicherung zahlt.
Auch hier gibt es keine gesetzliche Regelung. Trotzdem ist es ratsam, deinen Arbeitgeber zu informieren, wenn du bei Krankschreibung arbeiten möchtest. Und zwar aus folgendem Grund:
Arbeitgeber haben eine sogenannte Fürsorgepflicht, die sie dazu verpflichtet, die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen. Dazu gehört auch, dass kranke (nicht krankgeschriebene!) Mitarbeiter*innen nicht eingesetzt werden dürfen, wenn ihre Gesundheit dadurch gefährdet ist. Dementsprechend kann es für ihn rechtliche Konsequenzen haben, wenn du z. B. einen Unfall auf der Arbeit hast und sich später herausstellt, dass du krankgeschrieben warst – auch, wenn du dich eigentlich fit gefühlt hast. Dementsprechend solltest du deinen Arbeitgeber informieren, wenn du trotz Krankmeldung arbeiten möchtest. Es liegt dann in seinem Ermessen, ob er dich arbeiten lässt oder nicht.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Du hast keine negativen Konsequenzen zu befürchten, wenn du trotz Krankmeldung arbeitest. Es gibt kein gesetzliches Arbeitsverbot und auch deine Versicherungen sind weiterhin aktiv.
Wenn du dich wieder gesund fühlst, spricht nichts dagegen, dass du deine Arbeit wieder aufnimmst. Du kannst dich außerdem bei der Arztpraxis melden, die deine AU ausgestellt hat, und sie über deine vorzeitige Genesung informieren. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird dann aktualisiert. Je nach Situation schadet es auch nicht, wenn du dich erneut in der Praxis vorstellst und prüfen lässt, ob du wirklich gesund genug zum Arbeiten bist.
Generell darfst du alles tun, was den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Am besten verhältst du dich so, dass du dich gut erholen kannst und möglichst schnell wieder einsatzbereit bist. Falls du ärztliche Anweisungen erhalten hast, ist es wichtig, diesen Empfehlungen zu folgen.
Ja, all deine Versicherungen bleiben ununterbrochen aktiv, wenn du krankgeschrieben bist – auch, wenn du wieder deine Arbeit aufnimmst.
Eine Krankschreibung gilt für den darauf aufgeführten Zeitraum. Wenn du zwischendurch arbeitest, wird sie nicht außer Kraft gesetzt. Das heißt: Du kannst trotz Krankschreibung arbeiten und danach wieder zu Hause bleiben bzw. dich erholen, solange die Krankschreibung gilt.
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