Elena Geiger
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Als arbeitsunfähig gilt, wer seine beruflichen Aufgaben vorübergehend nicht erfüllen kann. Aber wie beurteilst du das richtig und was musst du beachten, wenn du zu krank zum Arbeiten bist? Hier gibt’s Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema Arbeitsunfähigkeit.
In Deutschland giltst du als arbeitsunfähig, wenn du wegen Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage bist, deine Arbeitsaufgaben zu erfüllen oder dadurch riskieren würdest, die Erkrankung zu verschlimmern. Die Bewertung der Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach deinem aktuellen Beruf und den entsprechenden Aufgaben.
Die Begriffe arbeitsunfähig, krankgeschrieben und berufsunfähig beziehen sich auf verschiedene Zustände im Zusammenhang mit der Arbeitsfähigkeit. Hier die Unterschiede:
Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person aufgrund von Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre beruflichen Aufgaben zu erfüllen.
Erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bescheinigt wird, gilt man offiziell als krankgeschrieben.
Eine Berufsunfähigkeit tritt auf, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Verletzung dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren bisherigen Beruf auszuüben. Anders als bei der Arbeitsunfähigkeit handelt es sich bei der Berufsunfähigkeit um einen langfristigen Zustand.
Ein Beispiel: Sonja hat eine Grippe und meldet sich sofort bei ihrem Arbeitgeber krank, weil sie aufgrund der starken Grippe-Symptome arbeitsunfähig ist. Ab dem dritten Tag fordert der Arbeitgeber ein ärztliches Attest. Also sucht Sonja ihren Hausarzt auf und ist danach für weitere drei Tage krankgeschrieben. Zum Glück ist eine Grippe nicht von Dauer und wird Sonja nicht berufsunfähig machen – nach einer Woche ist sie wieder fit und kann zurück an die Arbeit gehen.
Ab wann ist man arbeitsunfähig, weil man zu krank ist? Die Faustregel lautet; Du bist zu krank zum Arbeiten, wenn du nicht in der Lage bist, deine beruflichen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Die beste Möglichkeit, deine Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit zu beurteilen, besteht darin, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen.
Hier sind einige Hinweise dafür, dass du zu krank zum Arbeiten sein könntest:
Übrigens: In einigen Fällen, wie bei gefährlichen Arbeiten oder Tätigkeiten, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, kannst du zu krank zum Arbeiten sein, selbst wenn die Symptome nicht sehr schwerwiegend erscheinen!
Hier ein paar Beispiele für Arbeitsunfähigkeit in unterschiedlichen Berufsfeldern:
Während es sich mit einer leichten Erkältung vielleicht noch im Home-Office arbeiten lässt, solltest du mit schwereren Symptomen wie Fieber, starken Kopfschmerzen und Gliederschmerzen eher nicht arbeiten. Denn diese sollten nicht nur auskuriert werden, sondern beeinträchtigen auch deine Konzentration und behindern effektives Arbeiten.
Wenn du mit schweren Maschinen arbeitest oder dich auf Baugerüsten bewegst, bist du bei Schwindel, Schwäche und Gleichgewichtsproblemen arbeitsunfähig – denn sicheres Arbeiten ist dann nicht mehr gegeben.
Wenn du direkten Kontakt mit Patient*innen hast, ist bei ansteckenden Krankheiten sofort zu Hause bleiben angesagt. Magen-Darm-Infektionen beispielsweise beeinträchtigen nicht nur deine eigene Arbeitsleistung, sondern bergen auch das Risiko einer Infektionsübertragung.
Infektionen mit Husten und starkem Niesen sind besonders gefährlich, wenn du in der Küche arbeitest – denn dann besteht das Risiko einer Kontamination von Lebensmitteln.
Als Lehrer*in mit Kontakt zu Schüler*innen solltest du bei ansteckenden Krankheiten unbedingt zu Hause bleiben. Zu krank zum Arbeiten bist du auch mit gesundheitlichen Einschränkungen, die den Unterrichtsprozess behindern könnten – von Konzentrationsproblemen bis zur Heiserkeit.
Als Fahrer*in bist du zu krank zum Arbeiten, wenn eine sichere Fahrweise beeinträchtigt ist – etwa bei Kopfschmerzen, Schwindel oder Schüttelfrost. Bist du auf dem Fahrrad unterwegs, kann deine Arbeit auch bei leichteren Symptomen zu anstrengend sein und deine Genesung behindern.
Auch im Home-Office mit Tee und Wärmflasche ist Arbeiten nicht immer eine gute Idee. Leidest du z. B. unter Migräne mit starken Kopfschmerzen und Lichtempfindlichkeit, erschwert dies das Arbeiten vor dem Bildschirm und beeinträchtigt die Produktivität.
In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ist festgelegt, dass Ärzt*innen im Normalfall nicht für mehr als zwei Wochen krankschreiben sollen. Allerdings hängt die Dauer der Krankschreibung von der Schwere der Krankheit ab. In Ausnahmefällen kann ein Attest für einen Monat ausgestellt werden.
Wenn du nach Ende des in der Krankschreibung bescheinigten Zeitraums immer noch nicht arbeitsfähig bist, kann dein Arzt oder deine Ärztin danach eine neue Krankschreibung (Folgebescheinigung) ausstellen.
Während der Arbeitsunfähigkeit besteht in Deutschland in der Regel ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag während dieser Zeit nicht kündigen, es sei denn, es liegt ein außerordentlicher Grund vor.
Allerdings kann dein Arbeitgeber bei wiederholten oder langfristigen Krankheitszeiten arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Das kann von Gesprächen über die Gründe der häufigen Fehlzeiten bis hin zu einer betrieblichen Eingliederung reichen. Zur Erklärung: Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn ein*e Mitarbeiter*in innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Ziel ist es, mögliche Ursachen der Arbeitsunfähigkeit zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
In extremen Fällen kann ein Arbeitgeber aufgrund wiederholter, folgenschwerer Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung aussprechen. Dazu müssen allerdings verschiedene Bedingungen erfüllt und es muss vorher ein BEM durchgeführt worden sein. Eine Kündigung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit ist ein komplexer rechtlicher Prozess. Wenn du Angst vor Konsequenzen deiner Arbeitsunfähigkeit hast, sprich am besten offen mit deinem Arbeitgeber darüber. Im Ernstfall kannst du dir rechtlichen Rat von einer*m Arbeitsrechtsexpert*in holen, um deine individuelle Situation zu klären und Lösungen zu finden.
Wer zahlt eigentlich bei Arbeitsunfähigkeit? Das kommt auf die Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit an: Arbeitnehmer*innen in Deutschland haben im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung; der Arbeitgeber zahlt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen weiterhin das Gehalt. Die Arbeitsunfähigkeit muss dafür durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kannst du Krankengeld von der Krankenkasse erhalten, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Du bekommst dann 70 % des letzten Bruttogehalts, wobei der Betrag nicht mehr als 90 % des Nettogehalts betragen darf. Allerdings ist die Dauer des Krankengelds begrenzt: Du darfst insgesamt in den letzten drei Jahren nicht mehr als 78 Wochen wegen derselben Krankheit krankgeschrieben gewesen sein. Übrigens erhalten auch Eltern Krankengeld, wenn sie ihr krankes Kind pflegen müssen. Voraussetzung ist, dass das Kind gesetzlich versichert ist und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder eine Behinderung hat, sodass es auf Hilfe angewiesen ist. Mehr zum Thema Kinderkrankentage erfährst du im Beitrag „Mehr Flexibilität im Job: Alles, was Eltern wissen müssen“.
Privatversicherte bekommen statt Krankengeld das sogenannte Krankentagegeld, sofern sie es abgeschlossen haben. Dieses tritt ab dem 43. Krankheitstag in Kraft.
Wir alle sind mal krank und du solltest dich niemals schlecht fühlen, wenn du dich zu krank zum Arbeiten fühlst – sogenannter Präsentismus (Arbeiten trotz Krankheit) kann deiner Gesundheit großen Schaden zufügen. Trotzdem gibt es ein paar Dinge zu beachten, damit du kurz- und langfristig nicht in Konflikte gerätst.
Benachrichtige deinen Arbeitgeber so früh wie möglich (vor Beginn deiner Arbeitszeit) über deine Arbeitsunfähigkeit. Teil ihm auch gleich mit, wie lange du voraussichtlich fehlen wirst. Die meisten Unternehmen haben spezifische Richtlinien dafür, wie und wann du dich melden sollst. Bring also am besten schon vorher in Erfahrung, wie die konkreten Regelungen im Krankheitsfall sind.
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz ist ab dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Krankschreibung nötig, damit du weiterhin Gehalt bezahlt bekommst – diese muss spätestens am darauffolgenden Tag dem Arbeitgeber vorliegen. Manche Unternehmen fordern eine AU aber schon ab dem ersten Tag. Konsultiere also einen Arzt oder eine Ärztin, um die Arbeitsunfähigkeit offiziell feststellen zu lassen. Diese dient als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit und ist oft auch für Versicherungsansprüche relevant. Für gesetzlich Versicherte gibt es seit Anfang 2023 übrigens die elektronische Krankschreibung (eAU). Das bedeutet, dass du sie nicht extra einreichen musst, weil sie direkt von der Krankenkasse an deinen Arbeitgeber übermittelt wird. Übrigens: Wenn du keine Arztpraxis aufsuchen kannst oder möchtest, kannst du die Möglichkeit der telefonischen oder Online-Krankschreibung nutzen.
Überprüf deine Versicherungsbedingungen in Bezug auf die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. Während gesetzlich Versicherte automatisch Krankengeld nach der 6. Krankheitswoche bekommen, ist das bei Privatversicherten nicht der Fall – sie können ein Krankentagegeld abschließen.
Behalte alle relevanten Dokumente, einschließlich ärztlicher Atteste und schriftlicher Mitteilungen an den Arbeitgeber, für deine eigenen Unterlagen auf.
Je nach Krankheit und Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist es sinnvoll, mit deiner*m Ärzt*in und gegebenenfalls deinem Arbeitgeber die Möglichkeiten der Rehabilitation und der schrittweisen Rückkehr in deinen Job zu besprechen. Falls die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, solltest du auch die Anpassung deiner beruflichen Ziele oder die Planung von Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht ziehen.
Darf man in den Urlaub fahren, wenn man arbeitsunfähig und krankgeschrieben ist? Grundsätzlich ja, allerdings sollte der Urlaub den Genesungsprozess nicht beeinträchtigen. In manchen Fällen kann ein Ortswechsel für die Gesundheit sogar förderlich sein: Bei Atemwegserkrankungen etwa kann salzige Meeresluft dazu beitragen, die Atemwege zu öffnen, und bei Stress und depressiven Verstimmungen können sich Aufenthalte in der Natur positiv auswirken.
Gründe für Arbeitsunfähigkeit können eine Krankheit (z. B. Infektionskrankheiten, chronische Krankheiten und psychische Krankheiten) sowie Verletzungen (z. B. durch einen Unfall) sein. Auch nach Operationen sind Patient*innen erst einmal arbeitsunfähig, da sich der Körper erholen muss. Darüber hinaus sind Schwangere für die Dauer des Mutterschutzes (6 Wochen) von der Arbeit befreit.
Eine Arbeitsunfähigkeit muss durch eine*n Ärzt*in festgestellt werden, damit sie anerkannt wird. Sie wird durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (umgangssprachlich Krankschreibung) bescheinigt.
Grundsätzlich darfst du alles tun, was deine Genesung nicht behindert. Verhalt dich also so, dass du dich von deiner Krankheit erholen kannst und du möglichst schnell wieder einsatzbereit bist. Wenn du eine ärztliche Empfehlung hast, solltest du dich daran halten: Wurde dir z. B. strikte Bettruhe verordnet, solltest du das ernst nehmen und auch wirklich im Bett bleiben.
Dein*e Vorgesetzte*r darf dich nicht zum Arbeiten zwingen, wenn du krank bist. Zumindest nicht, wenn du eine Krankschreibung vorgelegt hast. Dein Arbeitgeber würde seine sogenannte Fürsorgepflicht verletzten, wenn du trotzdem arbeiten müsstest. Hol dir im Ernstfall Rat und Beistand von einer*m Expert*in im Bereich Arbeitsrecht.
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