Elena Geiger
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Du würdest gerne von zu Hause arbeiten, z. B., weil du Kinder hast oder einfach flexibler im Alltag sein möchtest? Um deine Chancen zu steigern, solltest du einen schriftlichen Antrag auf Home-Office einreichen, der alle wichtigen Informationen enthält. Hier erfährst du, was du dabei beachten musst und wie du den Antrag optimal formulierst.
Arbeiten von zu Hause ist erst durch die Corona-Pandemie so richtig in Deutschland angekommen. Plötzlich war das Büro tabu und wir mussten uns mit den Vor- und Nachteilen der sogenannten Telearbeit vertraut machen.
Auch, wenn die Home-Office-Pflicht inzwischen aufgehoben ist, möchten viele nicht auf das flexible Arbeitsmodell verzichten. Zwar kommen viele Arbeitgeber diesem Wunsch nach und erlauben, zumindest zeitweise im Home-Office zu arbeiten. Generell herrscht an Deutschlands Arbeitsplätzen aber (im Vergleich zu anderen europäischen Ländern) eine starke Präsenzpflicht bzw. Anwesenheitskultur. Argumentiert wird meist, dass der Teamgeist gestärkt wird, wenn möglichst viele Beschäftigte gemeinsam an einem Ort arbeiten und in den persönlichen Kontakt treten können.
Sowohl für Arbeitgeber als auch Mitarbeiter*innen hat Home-Office Vor- und Nachteile:
Hohe Flexibilität im Alltag (Kinderbetreuung, Haushalt, Arztbesuche etc.)
Keine Arbeitswege und dadurch Zeit- und Kostenersparnis
Keine Ablenkung durch Kolleg*innen
Effizientere Meetings
Keine klare Trennung von Arbeit und Freizeit
Kein direkter sozialer Kontakt mit Kolleg*innen
Längere Kommunikationswege
Ablenkung durch privates Umfeld und Haushalt
Gerade für arbeitende Elternteile ist Home-Office oder ein Hybridmodell aus Telearbeit und Präsenzzeit ein Segen. Sie verlieren keine wertvolle Zeit durchs Pendeln, können fokussiertes Arbeiten auf den Vormittag, wenn die Kinder in Kita oder Schule sind, und den Abend legen, und bei Schnupfnasen und Fieber für ihre Kleinen da sein. Dabei ist Home-Office nur eins von mehreren flexiblen Arbeitsmodellen für Eltern, die du – in Absprache mit deinem Arbeitgeber – in Anspruch nehmen kannst. Wenn du dir also den Alltag leichter machen und mehr Zeit mit der Familie verbringen möchtest, zieh doch einen Antrag auf Home-Office in Betracht.
Es gibt für Arbeitnehmende in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten. Ob sie von zu Hause arbeiten dürfen, liegt in der Entscheidung des Arbeitgebers. Er kann Home-Office im Arbeitsvertrag oder auch in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung erlauben und regeln.
Also: Als Arbeitnehmer*in kannst du Home-Office nicht einfordern. Aber du kannst einen Antrag auf Home-Office stellen und so deinen Wunsch nach mobilem Arbeiten bekunden. Ob dein Arbeitgeber dem Antrag stattgibt, ist seine freie Entscheidung. Er ist gesetzlich weder verpflichtet, auf deinen Wunsch zu reagieren, noch muss er seine Ablehnung begründen.
In einigen EU-Staaten sieht das Ganze etwas anders aus, und auch in Deutschland wird das Thema Recht auf Home-Office schon länger diskutiert. Möglicherweise wird sich die gesetzliche Lage in Zukunft ändern – aktuell bist du leider auf die Kulanz deines Arbeitgebers angewiesen.
Ein formeller Antrag auf Home-Office wird schriftlich (per E-Mail oder postalisch) eingereicht. Trotzdem ist es sinnvoll, vorab das Gespräch mit deinen Vorgesetzten zu suchen. Dann wissen sie bereits über deinen Wunsch Bescheid, können eine Einschätzung geben und gegebenenfalls Rückfragen stellen.
Du kannst deine Chancen auf Annahme deines Antrags steigern, indem du in deinem Schreiben alle wichtigen Aspekte berücksichtigst und deinen Wunsch nach mobiler Arbeit nachvollziehbar machst.
Damit du nicht lange an den richtigen Formulierungen feilen musst, hier ein Muster für deinen Antrag auf Home-Office, das du kopieren und (natürlich mit vorheriger Anpassung) nutzen kannst:
[Dein Name]
[Straße Nummer]
[PLZ Ort]
[Stadt], [Datum]
Antrag auf Home-Office
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name],
hiermit beantrage ich, meiner Arbeit an [Anzahl] Tagen pro Woche / bis auf Weiteres im Home-Office nachzugehen. Grund für meinen Antrag ist, dass [Begründung angeben].
Ich habe zu Hause einen vollständig eingerichteten Arbeitsplatz. Die Qualität meiner Arbeit wird also unter keinen Umständen eingeschränkt; im Gegenteil verspreche ich mir durch die ruhige Umgebung in meinem privaten Büro, ungestörter und dadurch fokussierter arbeiten zu können.
Folgende Arbeitsmittel würde ich für die Erledigung meiner Aufgaben noch benötigen:
[Arbeitsmittel angeben]
Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, ob Sie meinem Antrag stattgeben. Gerne stehe ich vorab für ein persönliches Gespräch oder Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Nein, in Deutschland gibt es zum aktuellen Zeitpunkt kein Recht auf Home-Office. Die Entscheidung, ob ein Job im Home-Office ausgeführt werden darf, obliegt allein dem Arbeitgeber.
Du solltest begründen können, warum du von zu Hause arbeiten möchtest und wie du (und dein Arbeitgeber) davon profitieren. Inspiration für gute Gründe erhältst du im Abschnitt „Vor- und Nachteile von Home-Office“.
Das ist leider nicht pauschal zu beantworten. In der Vergangenheit wurden allerdings mehrere Klagen von Arbeitnehmenden gerichtlich abgewiesen, denen Home-Office trotz ärztlichem Attest verwehrt wurde. Die Chancen stehen also leider schlecht.
Für Arbeitgeber wird es durch Home-Office schwieriger, die Arbeitsleistung der Mitarbeitenden nachzuvollziehen bzw. zu überwachen und eine gemeinsame Firmenkultur lebendig zu halten. Daneben kann es u. a. Herausforderungen beim Thema Sicherheit von Unternehmens- und Mitarbeiterdaten geben.
Nutzt du einen Firmencomputer und/oder eine VPN-Verbindung, gibt es theoretisch verschiedene Möglichkeiten der Überwachung, z. B. über Aktivitäten auf dem Firmennetzwerk oder spezielle auf dem Computer installierte Software. Oft ist auch die Kommunikation über Unternehmensplattformen einsehbar. Allerdings müssen Arbeitgeber in der Regel die Zustimmung der Mitarbeitenden einholen und klare Richtlinien zu Überwachung und Datenschutzpraktiken bereitstellen.
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