Frau arbeitet am Schreibtisch im Büro
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Das Wichtigste auf einen BlickWas passiert bei Verzug?Wann Gehalt einbehalten legal istWas, wenn Arbeitgeber nicht zahltLohneinbehalt nur mit gutem GrundFAQs – häufig gestellte Fragen

Darf dein Arbeitgeber dein Gehalt einfach einbehalten oder nicht auszahlen? Wenn dein Gehalt auf sich warten lässt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch ernsthafte Folgen haben – vor allem, wenn es ohne triftigen Grund passiert. In diesem Beitrag erfährst du, wann ein Lohneinbehalt rechtlich zulässig ist, welche Gründe gelten und was du tun kannst, wenn dein Lohn nicht gezahlt wird. Damit du deine Rechte kennst – und weißt, wann du handeln solltest.*

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Das Wichtigste auf einen BlickWas passiert bei Verzug?Wann Gehalt einbehalten legal istWas, wenn Arbeitgeber nicht zahltLohneinbehalt nur mit gutem GrundFAQs – häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste auf einen Blick

Wann muss dein Arbeitgeber dein Gehalt zahlen – und was passiert bei Verzug?

Dein Gehalt muss spätestens zu dem im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Termin auf deinem Konto sein. Erfolgt die Zahlung nicht pünktlich, liegt ein Zahlungsverzug vor – und du hast Anspruch auf dein volles Gehalt, Verzugszinsen und ggf. Schadensersatz.

Gibt es keine vertragliche Regelung, greift das Gesetz: Laut § 614 BGB ist die Vergütung nach dem Ende des jeweiligen Zeitabschnitts fällig – bei einer monatlichen Zahlung also am 1. Tag des Folgemonats.

Was, wenn dein Vertrag ein späteres Zahlungsdatum nennt?

Manche Arbeitsverträge legen das Auszahlungsdatum auf den 15. oder sogar den 20. des Folgemonats. Solche Regelungen sind nur dann wirksam, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt – etwa bei variablen Gehaltsbestandteilen, die erst noch berechnet werden müssen.

Fehlt ein solcher Grund, ist eine so späte Zahlung nicht zumutbar und damit unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem Urteil bestätigt (LAG Baden-Württemberg 4 Sa 8/17).

Als Arbeitnehmer*in gehst du immer erst in Vorleistung. Du musst also zuerst arbeiten und bekommst dann deinen rechtmäßigen Lohn. Den Zeitpunkt deiner Gehaltszahlung regeln Arbeits- oder Tarifverträge. Während dein Arbeitgeber Pünktlichkeit, Disziplin und Engagement von dir erwartet, darfst du im Umkehrschluss auf eine pünktliche und vollständige Lohnzahlung bestehen. Grundsätzlich gilt, dass dein Lohn nicht ohne Grund einbehalten oder gekürzt werden darf.

Arbeitgeberpflicht zur Lohnzahlung


Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, deinen Lohn pünktlich und vollständig zu zahlen. Die Regelung dazu steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag. Ohne klaren Grund ist jede Verzögerung oder Kürzung eine Pflichtverletzung.

Wie lange darf die Gehaltszahlung auf sich warten lassen?

In deinem Arbeitsvertrag ist meist ein konkreter Auszahlungstermin geregelt. Wird dieser überschritten, spricht man rechtlich bereits von einem Zahlungsverzug – auch wenn es sich nur um wenige Tage handelt. Zwar kann ein kurzfristiger Verzug toleriert werden, etwa wenn der Banklauf länger dauert. Spätestens nach 3–5 Werktagen ohne triftigen Grund solltest du jedoch aktiv werden, nachhaken und die Verzögerung schriftlich festhalten.

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten oder sogar Insolvenz anmelden müssen. Dann sollte dein Arbeitgeber das Gespräch mit dir suchen und sich gegebenenfalls einvernehmlich mit dir auf eine vertraglich festgelegte Gehaltskürzung oder -einbehaltung einigen. Wichtig hierbei: Du kannst nicht zu einer Lohnkürzung oder einem Gehaltsverzicht gezwungen werden. Auch dein Arbeitsplatz bleibt trotz deines Entgegenkommens weiterhin gefährdet. Beachte auch, dass sich reduzierte Lohnzahlungen im Ernstfall auf das Insolvenzgeld und das Arbeitslosengeld auswirken.

Kein Lohn? Das sind deine Rechte!


Wenn dein Gehalt unrechtmäßig einbehalten wird, hast du Anspruch auf Zahlung, Verzugszinsen und ggf. Schadensersatz. Ab zwei ausstehenden Monatsgehältern kannst du nach Fristsetzung sogar fristlos kündigen. Wichtig: Alle Schritte solltest du schriftlich dokumentieren.

Lesetipp: Bei uns erfährst du mehr darüber, wann die Gehaltszahlung auf dem Konto sein muss.

In welchen Fällen darf dein Arbeitgeber dein Gehalt rechtmäßig einbehalten?

Ein Gehaltseinbehalt ist nur bei klar definierten Gründen erlaubt, etwa bei fehlender Krankmeldung, rechtlich zulässiger Pfändung, selbstverschuldeten Minusstunden oder fahrlässiger Beschädigung von Arbeitsmaterial. Etwas anders sieht es bei Bonuszahlungen aus; diese darf der Arbeitgeber unter betrieblich oder vertraglich geregelten Umständen kürzen.

Unter diesen Umständen darf der Arbeitgeber eine Gehaltskürzung vornehmen oder dieses einbehalten:

Gesetzliche Grundlagen zum Gehalt auf einen Blick

Ob pünktliche Lohnzahlung, Gehaltspfändung oder Schaden durch Mitarbeitende: Die rechtlichen Grundlagen für dein Gehalt sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Wenn deine Arbeitgeberin dein Gehalt einbehält, kannst du dich auf folgende Vorschriften berufen:

  • 611a BGB – Arbeitsvertrag & Vergütungspflicht: Regelt den Anspruch auf Bezahlung für geleistete Arbeit. Kurz gesagt: Ohne Lohn keine Leistung – und umgekehrt.
  • 286 BGB – Zahlungsverzug: Legt fest, wann eine Arbeitgeberin im Verzug ist, also zu spät zahlt. Ab diesem Zeitpunkt kannst du Verzugszinsen verlangen.
  • 615 BGB – Annahmeverzug: Wenn deine Arbeitgeberin deine Arbeitsleistung nicht annimmt (z. B. wegen interner Probleme), musst du trotzdem bezahlt werden.

Kollegen, die im Büro rechnen
Die fahrlässige Beschädigung von Arbeitsmaterial, eine fehlende Krankschreibung oder regelmäßiges Zuspätkommen können valide Gründe für einen Lohneinbehalt sein. © Suriyan Tejasurintr/EyeEm

Was tun, wenn dein Arbeitgeber dein Gehalt zu Unrecht einbehalten hat?

Dein Arbeitgeber hat deinen Lohn zu Unrecht gekürzt oder einbehalten? Dann solltest du unbedingt deine Rechte kennen. Wichtig dabei: Der Unterschied zwischen einem geringfügigen und einem erheblichen Zahlungsverzug:

Beim erheblichen Zahlungsverzug solltest du alle Hebel in Bewegung setzen. Das ist schließlich dein gutes Recht! Deine erste Amtshandlung sollte darin bestehen, eine Zahlungsfrist zu setzen und deinen Arbeitgeber schriftlich darauf hinzuweisen, dass nach Ablauf der Frist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht in Kraft tritt. Heißt: Du wirst dann keine Arbeitsleistung mehr erbringen, bis der Lohn bezahlt ist. Nach erfolgloser Abmahnung bist du berechtigt, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Du hast dann einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Vergütung, die bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu zahlen gewesen wäre.

Rechtliche Grundlage für das Zurückbehaltungsrecht

Das Zurückbehaltungsrecht bei ausbleibender Gehaltszahlung ist in § 273 Abs. 1 BGB geregelt.

Es erlaubt dir, deine Arbeitsleistung zurückzuhalten, wenn deine Arbeitgeberin mit der Lohnzahlung in Verzug ist und du die ausstehende Zahlung eingefordert hast.

Wichtig: Du musst vorher eine Frist zur Zahlung setzen und deine Arbeitsverweigerung schriftlich ankündigen. Ohne diese Schritte riskierst du eine Abmahnung oder Kündigung.

Fazit: Lohneinbehalt braucht immer einen triftigen Grund

Du hast den ganzen Monat fleißig gearbeitet und dir nichts zuschulden kommen lassen? Dann ist deine nächste Gehaltszahlung in trockenen Tüchern! Eine Kürzung des Lohns oder gar ein Lohneinbehalt sind nämlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen rechtens: Eine fehlende Krankmeldung, die fahrlässige Beschädigung von Arbeitsmaterial oder ständiges Zuspätkommen können einen Lohneinbehalt rechtfertigen. Sollte dein Arbeitgeber deinen Lohn ohne triftigen Grund einbehalten, such in jedem Fall das offene Gespräch. Im Notfall steht dir als Arbeitnehmer*in auch das Arbeitsgericht unterstützend zu Seite.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQs – häufig gestellte Fragen

Ist ein Lohneinbehalt ein Grund für eine fristlose Kündigung?

Wenn dein Arbeitgeber ohne triftigen Grund in einen erheblichen Zahlungsverzug gerät und bereits zwei Monatsgehälter einbehalten hat, kannst du nach einer erfolglosen Abmahnung das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Das sollte jedoch immer die letzte Maßnahme sein.

Darf mein Arbeitgeber das Gehalt einbehalten, wenn ich krank bin?

Grundsätzlich darf dein Arbeitgeber das Gehalt bei entschuldigter Krankheit nicht zurückhalten. Wenn du allerdings ab dem 4. Krankheitstag keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichst, kann dein Arbeitgeber das Gehalt solange einbehalten, bis diese nachgereicht wird. Achtung: In einigen Fällen verlangen Arbeitgeber im Arbeitsvertrag schon früher eine Krankmeldung von Arbeitnehmer*innen.

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Arbeitgeber mein Gehalt einbehält?

Im Falle eines Lohneinbehalts solltest du immer zuerst das klärende Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Kommst du hier nicht weiter, kann dich auch der Betriebsrat unterstützen. Im Zweifelsfall ist es auch möglich, Rechtsberatung hinzuziehen.

Kann mein Arbeitgeber rückwirkend das Gehalt kürzen?

Nein. Eine rückwirkende Kürzung deines Grundgehalts ist unzulässig, es sei denn, du hast dem ausdrücklich zugestimmt oder es gibt eine eindeutige vertragliche Grundlage. Bei Sonderzahlungen (z. B. Boni) kann es Ausnahmen geben.

Wie kann ich mich gegen unrechtmäßigen Gehaltseinbehalt wehren?

Du solltest schriftlich zur Zahlung auffordern und eine Frist setzen. Danach kannst du – je nach Höhe und Dauer – deine Arbeit verweigern, fristlos kündigen oder Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Lass dich im Zweifel rechtlich beraten.

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