Jasmin Dahler
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Urlaubsgeld ist eine freiwillige oder tarifvertraglich geregelte Zusatzleistung des Arbeitgebers. Es soll die Urlaubszeit der Mitarbeiter*innen finanziell absichern bzw. fördern und zu einer erholsamen Zeit beitragen. Wichtig: Das Urlaubsgeld ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsentgelt, welches das reguläre Gehalt während des Urlaubs darstellt.
Grundsätzlich gilt: Im Gegensatz zum Urlaubsanspruch ist das Urlaubsgeld im deutschen Arbeitsrecht nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch bieten es viele Unternehmen an. Die möglichen Rahmenbedingungen sind:
Eine Kündigung kann Fragen hinsichtlich des Urlaubsgeldes aufwerfen. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Art der Kündigung.
Bei einer ordentlichen Kündigung bleibt der Anspruch auf bereits verdientes Urlaubsgeld in der Regel bestehen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung des Urlaubsgeldes noch im Unternehmen beschäftigt sind, dieses auch erhalten.
Bei einer fristlosen Kündigung kann der Anspruch auf Urlaubsgeld entfallen, besonders wenn die Kündigung mit dem Arbeitnehmer*innen-Verhalten begründet wird. Bist du davon betroffen, solltest du prüfen, ob es spezifische Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt.
Hat ein Arbeitnehmer nur einen Teil des Jahres im Unternehmen gearbeitet, kann die Höhe des Urlaubsgeldes anteilig berechnet werden. Dies ist besonders relevant bei einer Kündigung innerhalb des Jahres. Da im Zuge einer Kündigung ohnehin häufig noch weitere Aspekte zu klären sind, beispielsweise die Möglichkeit einer Abfindung, ist es ratsam, dich professionell beraten zu lassen.
Auch Minijobber*innen können unter bestimmten Umständen Anspruch auf Urlaubsgeld haben. Da Minijobber*innen laut Definition normalerweise in Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung arbeiten, gelten hier besondere Regelungen.
Letztendlich hängen auch diese von den Vertragsdetails ab:
Die Höhe des Urlaubsgeldes für Minijobber*innen wird in der Regel proportional zur Arbeitszeit und zum Verdienst berechnet. Als Folge fällt der Betrag geringer aus als bei Vollzeitbeschäftigten.
Hierbei solltest du allerdings beachten , dass die Summe des Urlaubsgeldes zusammen mit dem regulären Verdienst die Einkommensgrenze von 520 Euro monatlich nicht überschreiten darf, um den Status als Minijob nicht zu gefährden. Wichtig dabei ist, dass die 520 Euro nur einen Durchschnittswert darstellen – entscheidend für den Minijob ist das maximale Jahreseinkommen von 6.240 Euro. Diese Grenze beinhaltet auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Das Urlaubsgeld kann grundsätzlich gepfändet werden, allerdings gelten dabei spezielle Regelungen. Denn das Urlaubsgeld gehört zu den einmaligen Sonderzahlungen und fällt damit unter die Pfändungsfreigrenze. Diese soll sicherstellen, dass den Empfänger*innen trotz Pfändung ein Mindestbetrag zur eigenen Verwendung bleibt.
Arbeitnehmer*innen, die von einer Pfändung betroffen sind, sollten sich informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um den unpfändbaren Anteil behalten zu können.
Als Arbeitnehmer*in findest du Infos zum Auszahlungszeitpunkt normalerweise in deinem Vertrag oder in den betrieblichen Regelungen. Auch die direkte Nachfrage bei der zuständigen Stelle (wie der Personalabteilung) führt zum Ziel.
Die Höhe des Urlaubsgeldes kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Üblich sind die beiden folgenden Varianten:
Die Berechnung erfolgt abhängig von Tarifvertrag, betrieblicher Vereinbarung oder individuellem Arbeitsvertrag.
Angenommen, du bekommst 4.000 Euro Bruttogehalt pro Monat und das Urlaubsgeld beträgt 60 % des Bruttomonatsgehalts. Dann würde die Berechnung wie folgt aussehen:
In diesem Fall dürftest du dich also auf einen Sommer-Bonus in Höhe von 2.400 Euro freuen. Dabei handelt es sich allerdings um einen Bruttobetrag – mehr dazu erklären wir im nächsten Abschnitt.
Außerdem nicht zu vergessen: Für die Höhe des Urlaubsgeldes können weitere Faktoren von Bedeutung sein, etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit, sodass das Urlaubsgeld über die Jahre noch steigen kann. Ein anderer Fall ist die Teilzeitbeschäftigung: Hier wird das Urlaubsgeld proportional zur Arbeitszeit berechnet.
Unabhängig von der Höhe der Sonderzahlung solltest du den steuerlichen Aspekt beachten. Das Urlaubsgeld unterliegt in Deutschland nämlich der Steuerpflicht und wird wie das reguläre Einkommen besteuert.
Für die 2.400 Euro aus der obigen Beispielrechnung bedeutet das, dass der effektive Nettobetrag, der letztlich auf deinem Konto eingeht, ein gutes Stück niedriger ausfällt. Genaue Angaben dazu sind pauschal nicht möglich, da die Höhe der Abzüge von den genannten Faktoren abhängt.
In jedem Fall gilt: Bei Unsicherheiten bezüglich dieser Punkte solltest du auf professionelle Beratung zurückgreifen, allen voran durch einen Steuerberater oder eine Organisation wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Urlaub ist die Belohnung für harte Arbeit. Und die schönste Zeit des Jahres wird durch Urlaubsgeld noch schöner. Ganz klar deswegen: Das Urlaubsgeld ist eine wertvolle und stets willkommene Zusatzleistung für Arbeitnehmer*innen, unabhängig davon, in welcher Branche und in welchem Beruf du arbeitest. Der Bonus kann deinen Finanzspielraum entscheidend erweitern und das sorgt für noch mehr Spaß und Leichtigkeit auf deinen Reisen. Viele Unternehmen sind sich dessen bewusst und bieten die Sonderzahlung deswegen an.
Es gibt jedoch keine allgemeingültigen Regelungen und der Anspruch sowie die Höhe des Urlaubsgeldes variieren je nach Betrieb stark. Ob du Anspruch auf Urlaubsgeld hast und wie viel du bekommst, hängt folglich von deinem Arbeitsvertrag, möglichen Tarifverträgen und betrieblichen Vereinbarungen ab. Auch die Besteuerung des Urlaubsgeldes ist ein Aspekt, den du nicht vernachlässigen solltest.
Da das Urlaubsgeld zum Gehalt gehört, abschließend noch eine Video-Empfehlung zum Thema – damit du bei der nächsten Verhandlung alles richtig machst:
Die Höhe des Urlaubsgeldes variiert stark und hängt von Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen und individuellen Arbeitsverträgen ab. Durchschnittlich liegt das Urlaubsgeld in vielen Branchen zwischen 300 und 1.200 Euro pro Jahr.
Der genaue Zeitpunkt der Auszahlung ist nicht gesetzlich festgelegt. Häufig erfolgt die Zahlung vor der Haupturlaubszeit im Sommer, zu einem festen Termin im Jahr oder zusammen mit dem Weihnachtsgeld. Konkrete Infos dazu findest du in deinem Arbeitsvertrag oder in den geltenden Tarif- und Betriebsvereinbarungen.
Das Urlaubsgeld wird in der Regel zusammen mit dem regulären Gehalt ausgezahlt und auf das übliche Gehaltskonto überwiesen. Es erscheint dann als eigener Posten auf der Gehaltsabrechnung. In einigen Fällen kann es auch als separate Einmalzahlung erfolgen.
Urlaubsgeld wird grundsätzlich als Bruttobetrag ausgezahlt. Das bedeutet, dass darauf alle üblichen Abzüge wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung) anfallen. Der Nettobetrag, den du letztlich erhältst, ist somit geringer als der ausgewiesene Bruttobetrag.
Nein, Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei. Es wird wie reguläres Gehalt behandelt und unterliegt somit der Lohnsteuerpflicht sowie den Abzügen für die Sozialversicherung. Allerdings gibt es für kleine, einmalige Sonderzahlungen unter bestimmten Freigrenzen steuerliche Begünstigungen. Diese Grenzen sind jedoch sehr niedrig und gelten nur für geringe Beträge .
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