Urlaubsgeld ist für viele Arbeitnehmer*innen ein attraktiver Bonus. Doch wer hat Anspruch darauf, wie hoch fällt es aus – und wann wird es ausgezahlt? Hier findest du alle wichtigen Infos verständlich erklärt.
Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die dich finanziell während deiner Urlaubszeit unterstützt.
Wichtig ist die Abgrenzung:
Kurz gesagt: Urlaubsentgelt ist Pflicht – Urlaubsgeld nicht.
Grundsätzlich gilt: Im Gegensatz zum Urlaubsanspruch ist das Urlaubsgeld im deutschen Arbeitsrecht nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch bieten es viele Unternehmen an. Die möglichen Rahmenbedingungen sind:
Eine Kündigung kann Fragen hinsichtlich des Urlaubsgeldes aufwerfen. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Art der Kündigung.
Bei einer ordentlichen Kündigung bleibt der Anspruch auf bereits verdientes Urlaubsgeld in der Regel bestehen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung des Urlaubsgeldes noch im Unternehmen beschäftigt sind, dieses auch erhalten.
Bei einer fristlosen Kündigung kann der Anspruch auf Urlaubsgeld entfallen, besonders wenn die Kündigung mit dem Arbeitnehmer*innen-Verhalten begründet wird. Bist du davon betroffen, solltest du prüfen, ob es spezifische Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt.
Hat ein Arbeitnehmer nur einen Teil des Jahres im Unternehmen gearbeitet, kann die Höhe des Urlaubsgeldes anteilig berechnet werden. Dies ist besonders relevant bei einer Kündigung innerhalb des Jahres. Da im Zuge einer Kündigung ohnehin häufig noch weitere Aspekte zu klären sind, beispielsweise die Möglichkeit einer Abfindung, ist es ratsam, dich professionell beraten zu lassen.
Auch Minijobber*innen können unter bestimmten Umständen Anspruch auf Urlaubsgeld haben. Da Minijobber*innen laut Definition normalerweise in Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung arbeiten, gelten hier besondere Regelungen.
Letztendlich hängen auch diese von den Vertragsdetails ab:
Die Höhe des Urlaubsgeldes für Minijobber*innen wird in der Regel proportional zur Arbeitszeit und zum Verdienst berechnet. Als Folge fällt der Betrag geringer aus als bei Vollzeitbeschäftigten.
Hierbei solltest du allerdings beachten , dass die Summe des Urlaubsgeldes zusammen mit dem regulären Verdienst die Einkommensgrenze von 520 Euro monatlich nicht überschreiten darf, um den Status als Minijob nicht zu gefährden. Wichtig dabei ist, dass die 520 Euro nur einen Durchschnittswert darstellen – entscheidend für den Minijob ist das maximale Jahreseinkommen von 6.240 Euro. Diese Grenze beinhaltet auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Das Urlaubsgeld kann grundsätzlich gepfändet werden, allerdings gelten dabei spezielle Regelungen. Denn das Urlaubsgeld gehört zu den einmaligen Sonderzahlungen und fällt damit unter die Pfändungsfreigrenze. Diese soll sicherstellen, dass den Empfänger*innen trotz Pfändung ein Mindestbetrag zur eigenen Verwendung bleibt.
Arbeitnehmer*innen, die von einer Pfändung betroffen sind, sollten sich informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um den unpfändbaren Anteil behalten zu können.
Typische Zeitpunkte sind:
Typische Zeitpunkte sind:Die genaue Regelung findest du im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Die Höhe des Urlaubsgeldes kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Üblich sind die beiden folgenden Varianten:
Die Berechnung erfolgt abhängig von Tarifvertrag, betrieblicher Vereinbarung oder individuellem Arbeitsvertrag.
Angenommen, du bekommst 4.000 Euro Bruttogehalt pro Monat und das Urlaubsgeld beträgt 60 % des Bruttomonatsgehalts. Dann würde die Berechnung wie folgt aussehen:
In diesem Fall dürftest du dich also auf einen Sommer-Bonus in Höhe von 2.400 Euro freuen. Dabei handelt es sich allerdings um einen Bruttobetrag – mehr dazu erklären wir im nächsten Abschnitt.
Außerdem nicht zu vergessen: Für die Höhe des Urlaubsgeldes können weitere Faktoren von Bedeutung sein, etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit, sodass das Urlaubsgeld über die Jahre noch steigen kann. Ein anderer Fall ist die Teilzeitbeschäftigung: Hier wird das Urlaubsgeld proportional zur Arbeitszeit berechnet.
Unabhängig von der Höhe der Sonderzahlung solltest du den steuerlichen Aspekt beachten. Das Urlaubsgeld unterliegt in Deutschland nämlich der Steuerpflicht und wird wie das reguläre Einkommen besteuert.
Für die 2.400 Euro aus der obigen Beispielrechnung bedeutet das, dass der effektive Nettobetrag, der letztlich auf deinem Konto eingeht, ein gutes Stück niedriger ausfällt. Genaue Angaben dazu sind pauschal nicht möglich, da die Höhe der Abzüge von den genannten Faktoren abhängt.
In jedem Fall gilt: Bei Unsicherheiten bezüglich dieser Punkte solltest du auf professionelle Beratung zurückgreifen, allen voran durch einen Steuerberater oder eine Organisation wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Urlaubsgeld ist eine attraktive Zusatzleistung, aber kein Standard. Ob und wie viel du bekommst, hängt von deinem Arbeitgeber und deinem Vertrag ab. Wenn du Anspruch hast, lohnt sich die Zahlung aber fast immer als finanzieller Bonus für deine Urlaubsplanung.
Ja, unter Umständen. Manche Verträge enthalten Rückzahlungsklauseln, wenn du kurz nach der Auszahlung kündigst.
Ja, besonders tarifgebundene Branchen (z. B. Metall, Chemie) zahlen häufiger und mehr Urlaubsgeld als andere.
Nein, es handelt sich um unterschiedliche Sonderzahlungen, auch wenn sie ähnlich wirken.
Ja, insbesondere bei neuen Jobs oder Gehaltsverhandlungen kann Urlaubsgeld Bestandteil des Gesamtpakets sein.
In der Regel nicht, da kein Anspruch auf Vergütung besteht – es sei denn, der Vertrag regelt etwas anderes.
Das hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Bei längerer Krankheit kann der Anspruch entfallen.
Ja, bei freiwilligen Leistungen ohne vertragliche Bindung kann der Arbeitgeber die Zahlung einstellen.
Ja, da es als Einkommen gilt, kann es Einfluss auf bestimmte Leistungen haben.
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