Hast du dich auch schon mal über eine verspätete Gehaltszahlung geärgert? Das können wir gut nachvollziehen, schließlich warten Rechnungen und Einkäufe nicht auf den Gehaltseingang. Umso wichtiger ist, dass Arbeitgeber ihrer Pflicht nachkommen und das Geld pünktlich überweisen. Trotzdem herrscht bei Arbeitnehmer*innen oft Unklarheit darüber, wann das Gehalt fällig ist. Wie sehen also die Fristen aus? Und was kannst du tun, wenn das Geld doch zu spät kommt? Wir haben die wichtigsten Infos für dich.*
Einen festen, gesetzlich einheitlichen Zahltag gibt es nicht – das genaue Auszahlungsdatum steht meist im Arbeitsvertrag. In vielen Fällen landet das Gehalt am 1. oder 15. des Folgemonats auf dem Konto. Grundsätzlich gilt: Erst kommt die Arbeit, dann das Geld – du leistest vor, dein Arbeitgeber zahlt im Nachgang. Welches Gehalt dir zusteht, erfährst du übrigens in unserem Gehalts-Check 2025.
Tipp: Achte im Vertrag auf die genaue Formulierung!
Unser Lesetipp: Hier liegt der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt.
Wenn du nach Tarifvertrag arbeitest, gelten dessen Vorgaben – diese sind für beide Seiten bindend. bei Auszubildenden ist die Sache klar geregelt: Laut Berufsausbildungsgesetz (§ 18 BBiG) muss die Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden. Hier haben Lehrbetriebe kein Mitspracherecht, sondern müssen sich an das Berufsausbildungsgesetz halten.
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Ist im Arbeitsvertrag kein konkretes Auszahlungsdatum geregelt, springt das Gesetz ein: Laut § 614 BGB wird das Gehalt nach erbrachter Leistung fällig – das bedeutet in der Praxis: Am 1. Werktag des Folgemonats muss das Geld auf deinem Konto sein. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Überweisung, sondern der tatsächliche Zahlungseingang.
Eine Ausnahme gibt es beim gesetzlichen Mindestlohn: Laut § 2 MiLoG muss dieser spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats gezahlt werden – das ist eine verbindliche Untergrenze, die auch ohne explizite Regelung im Vertrag gilt.
Auch wenn dein Vertrag keine Frist nennt, darf dein Arbeitgeber das Zahlungsdatum nicht einfach hinauszögern. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az. 4 Sa 8/17) stellt klar: Eine Gehaltszahlung erst am 20. des Folgemonats ist nur dann zulässig, wenn das Gehalt z. B. monatlich neu berechnet wird. Sonst gilt eine solche Verzögerung als unzumutbar – und damit als unwirksam.
Gibt es eine tarifliche oder betriebliche Vereinbarung, hat diese Vorrang vor dem Gesetz – auch beim Thema Fälligkeit. Und wenn dein Gehalt variable Bestandteile wie Boni oder Provisionen enthält, kann die Auszahlung dieser Anteile zeitlich versetzt erfolgen – aber nur, wenn das im Vertrag klar geregelt ist.
Kommt dein Gehalt auch nur einen Tag zu spät, ist dein Arbeitgeber automatisch in Zahlungsverzug – ganz ohne Mahnung. Entscheidend ist nicht, wann das Geld überwiesen wird, sondern wann es auf deinem Konto eingeht.
Falls du vermutest, dass es an der Bank liegt, lohnt sich ein kurzer Check: Seit 2012 dürfen Überweisungen innerhalb Deutschlands maximal einen Bankarbeitstag dauern – also in der Regel einen Werktag von Montag bis Freitag. Technische Verzögerungen sind selten, aber nicht ausgeschlossen.
Liegt kein Fehler bei der Bank vor, hast du klare gesetzliche Ansprüche:
Ja – die gleichen Regeln gelten auch, wenn es sich bei deiner Bezahlung um Lohn und nicht um Gehalt handelt. Entscheidend ist nicht, wie die Vergütung genannt wird, sondern dass du als Arbeitnehmer*in ein Anrecht auf pünktliche Zahlung hast. Kommt der Lohn zu spät, befindet sich dein Arbeitgeber ebenfalls im Zahlungsverzug – mit allen rechtlichen Konsequenzen: Verzugszinsen, mögliche Schadensersatzansprüche und das Recht, bei dauerhafter Verspätung rechtlich vorzugehen.
Verspätete Gehaltszahlungen sind nicht nur ärgerlich – sie können auch echten Stress auslösen. Vor allem, wenn du auf das Geld angewiesen bist. Trotzdem gilt: Nicht jeder Fehler ist gleich ein Vertrauensbruch.
Wenn dein Gehalt nur wenige Tage zu spät kommt, ist meist kein böser Wille im Spiel. Feiertage, technische Probleme oder interne Verzögerungen können die Ursache sein. In solchen Fällen hilft oft schon eine freundliche Nachfrage in der Personalabteilung.
Anders sieht es aus, wenn es regelmäßig zu Verspätungen kommt – oder gar mehrere Monatsgehälter ausstehen. Dann solltest du deine Rechte kennen und sie auch einfordern. Das ist dein gutes Recht – rechtlich abgesichert und menschlich nachvollziehbar.
Die gute Nachricht: Meist handelt es sich bei den Verzögerungen um einen einmaligen Vorfall, z. B. wenn Feiertage auf einen Monatswechsel fallen – eine kurze Nachfrage in der Personalabteilung löst dann üblicherweise das Problem. Handelt es sich jedoch nicht um ein versehentliches und geringfügiges Missgeschick, sondern um ein systematisches Versäumnis, solltest du als Arbeitnehmer*in auf deine Rechte bestehen.
Unser Lesetipp: Du möchtest wissen, wann der Arbeitgeber dein Gehalt einbehalten darf? Kein Problem! Mit unserem Artikel behältst du den Durchblick.
* Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Wenn dein Gehalt nicht pünktlich auf dem Konto ist, kannst du deinem Arbeitgeber zunächst schriftlich eine Frist setzen. Bleibt diese Maßnahme ohne Reaktion, kannst du eine Abmahnung aussprechen. Lässt die Gehaltszahlung weiterhin auf sich warten, solltest du rechtliche Schritte erwägen und Zinsen sowie Schadensersatz beantragen. Bleiben mehr als zwei Monatsgehälter aus, kannst du fristlos kündigen.
Fehler in der Verwaltung oder Buchhaltung können Gründe für eine verspätete Gehaltszahlung sein. Unter Umständen wartest du auch länger auf dein Gehalt, wenn das Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten hat oder der reguläre Zahlungstermin auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt
Der Zeitpunkt deiner Gehaltszahlung ist in der Regel im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Grundsätzlich sollten Arbeitgeber das Gehalt nicht später als bis zum 15. des Folgemonats zahlen. Bei Ausbildungsvergütungen ist zu beachten, dass das Gehalt spätestens am letzten Arbeitstag des Monats, in dem die Arbeitsleistung für den Betrieb erbracht wurde, auf dem Konto eingehen muss.
Zahlungsverzug heißt, dass dein Gehalt nicht rechtzeitig auf dem Konto ist. Schon ein Tag Verspätung reicht aus. Du hast dann Anspruch auf Verzugszinsen und gegebenenfalls Schadensersatz – z. B. wenn dir Mahnkosten entstehen.
Ja, bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug darfst du fristlos kündigen. Vorher solltest du jedoch eine schriftliche Abmahnung aussprechen oder eine Frist setzen – im Idealfall mit rechtlicher Unterstützung.
Ja. Wenn dir durch die Verspätung messbare Nachteile entstehen – etwa Mahngebühren oder Rücklastschriften – kannst du Schadensersatz fordern. Verzugszinsen stehen dir zusätzlich zu. Eine Verzugspauschale von 40 Euro ist bei Arbeitsverträgen allerdings ausgeschlossen.
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