Im Durchschnitt gehen Arbeitnehmer*innen in Deutschland aktuell mit einem Alter von 64,4 Jahren in Rente. Doch gerade in der letzten Phase vor dem Ruhestand kann die tägliche Arbeit ermüdend sein. Vielleicht kam bei dir auch schon der Wunsch auf, früher in Altersrente zu gehen, um mehr Zeit für deine Familie, für Reisen oder für deine Hobbies zu haben oder eine andere Berufung zu finden? Mit der Altersteilzeit ist das möglich. Wir zeigen dir, wie und wann du in Altersteilzeit gehen kannst, und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.
Bei der sogenannten Altersteilzeit handelt es sich um ein weit verbreitetes Arbeitszeitmodell. Mit diesem Modell kannst du ab einem bestimmten Alter nur noch Teilzeit arbeiten und dich schon früher in den Ruhestand verabschieden. Um die finanziellen Einbußen durch Teilzeitarbeit in Grenzen zu halten, wird dein Gehalt in der Altersteilzeit vom Arbeitgeber aufgestockt. Auf diese Weise soll außerdem verhindert werden, dass die spätere Rente zu stark sinkt. Im Gegensatz zum regulären Teilzeit-Arbeitsmodell ist eine Rückkehr in die Vollzeit aus der Altersteilzeit nicht mehr möglich. Die Entscheidung für dieses Modell solltest du dir gut überlegen.
Gesetzlich geregelt wird die Altersteilzeit durch das Altersteilzeitgesetz. Es wurde erstmals 1989 verabschiedet. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 1996. Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ohne zu große Abschläge schon weit vor dem offiziellen Rentenalter in den Ruhestand zu wechseln.
Du hast mehr Freizeit, die du für persönliche Dinge wie Hobbys oder soziale Kontakte nutzen kannst.
Im Vergleich zum vorzeitigen Ruhestand bekommst du mehr Rente, da du u. a. mehr Rentenpunkte sammelst.
Trotz Ausgleich durch den Arbeitgeber musst du mit Altersteilzeit Einbußen beim Entgelt hinnehmen.
Dein Rentenanspruch sinkt durch das geringere Gehalt und die geringeren Rentenversicherungsbeiträge, die du in die Rentenversicherung einzahlst.*
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Grundsätzlich kann aber jede*r Arbeitnehmer*in Altersteilzeit beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen laut Altersteilzeitgesetz dafür erfüllt sein:
In vielen Fällen wird ein Anspruch auf Altersteilzeit in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten. Es ist aber auch möglich, Altersteilzeit direkt mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.
TIPP: Sprich vorher deinen Betriebsrat oder die Personalabteilung an und frage nach, welche Regelungen zur Altersteilzeit in deinem Unternehmen gelten.
Das Modell der Altersteilzeit sieht generell vor, dass sich deine Arbeitszeit bis zum Renteneintritt halbiert. Die Halbierung der Arbeitszeit muss dabei nicht in gleichen Teilen erfolgen. Du kannst schrittweise reduzieren oder in Blöcken. Wichtig ist, dass du im Rahmen der Altersteilzeit in Summe auf die Hälfte deiner bisherigen Arbeitszeit kommst. Hast du also vorher 40 Wochenstunden gearbeitet, sollten es in der Altersteilzeit 20 Stunden sein. Meistens wird die Altersteilzeit auf drei Jahre beschränkt. Es gibt aber keine feste Laufzeit für dieses Arbeitszeitmodell. Theoretisch sind auch längere Zeiträume möglich.
Ein häufig genutztes Altersteilzeitmodell ist das sogenannte Blockmodell. Bei dieser Variante teilst du dir die Altersteilzeit in zwei große Blöcke ein:
In der ersten Phase wird die Hälfte deines aufgestockten Teilzeitarbeitsgehalts einbehalten und in ein sogenanntes Wertguthaben umgewandelt, von welchem die Freistellungsphase bezahlt wird, in der du gar nicht mehr arbeitest. Dieses Wertguthaben ist übrigens vor Insolvenz geschützt.
Ein Beispiel für das Blockmodell: Hast du bisher 40 Stunden pro Woche gearbeitet und dein Arbeitgeber hat deinem Antrag auf Altersteilzeit zugestimmt, arbeitest du beim Blockmodell 1,5 Jahre 40 Stunden weiter, erhältst aber nur dein aufgestocktes Teilzeitgehalt. Die zweiten 1,5 Jahre musst du bei vollem Bezug deines aufgestockten Teilzeitarbeitsgehalts nicht mehr arbeiten.
Manche Beschäftigte entscheiden sich nicht für die Blockvariante, sondern halbieren einfach ihre bisherige Arbeitszeit und arbeiten während der Altersteilzeit nur noch halb so lang wie bisher. Hier ist aber auch eine Splittung möglich. So vereinbaren viele Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber, dass sie z. B. die Hälfte einer Woche arbeiten.
Möglich sind aber auch flexible Modelle, in welchen die Arbeitsstunden pro Woche gleitend reduziert werden. In diesem Fall beginnst du z. B. die Altersteilzeit mit 40 Stunden und reduzierst diese Zahl sukzessive, bis du am Ende bei null angekommen bist.
„Wie hoch ist mein Gehalt bei Altersteilzeit?“ – Diese Frage stellen sich viele, die vor der Entscheidung für oder gegen dieses Arbeitszeitmodell stehen. Zunächst einmal: Die Berechnung deines Gehalts während der Altersteilzeit ist ziemlich einfach. Denn mit der Halbierung der Arbeitszeit halbiert sich auch dein Entgelt. Das gilt übrigens auch dann, wenn du dich für das Blockarbeitszeitmodell entscheidest. Dann verdienst du auch bei Vollzeitarbeit im ersten Block nur die Hälfte deines bisherigen Gehalts – plus Aufstockungsbetrag.
Neben deinem Grundgehalt ist der Arbeitgeber bei Altersteilzeit dazu verpflichtet, dein Gehalt aufzustocken. Dabei handelt es sich um den sogenannten Aufstockungsbetrag.
Der Arbeitgeber muss mindestens 20 % deines Teilzeitgehalts aufstocken. Im Gegensatz zu deinem Teilzeitgehalt fallen für den Aufstockungsbetrag keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge an. Das Brutto entspricht hier dem Netto.
Wichtig ist: Es gibt keine Mindestlaufzeit für die Altersteilzeit. Allerdings ist dein Arbeitgeber nur für sechs Jahre in der Pflicht, dir den Aufstockungsbetrag zu zahlen. In der Praxis werden aber selten Altersteilzeitregelungen getroffen, die über einen Zeitraum von sechs Jahren hinausreichen.
Durch den steuerfreien und sozialversicherungsfreien Aufstockungsbetrag bleiben Arbeitnehmer*innen in der Altersteilzeit rund drei Viertel ihres bisherigen Netto-Gehalts, auch wenn sie die Arbeitszeit halbiert haben.
Du kannst zu deinem Altersteilzeitgehalt durch Überstunden oder selbständige Arbeit bis zu 450 Euro monatlich steuer- und abgabenfrei dazuverdienen. In einem anderen Artikel zeigen wir dir, welcher Zuverdienst in der Rente möglich ist.
Altersteilzeit als Arbeitszeitmodell sollte im Vorfeld gut überlegt sein. Denn auch wenn es die Aufstockung durch den Arbeitgeber gibt, wirst du weniger verdienen. Du musst dir die Altersteilzeit somit auch finanziell leisten können. Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich auch bei der Rentenversicherung beraten lassen. Dort wird gemeinsam mit dir berechnet und geprüft, ob die Altersteilzeitlösung für dich die beste ist.
Wichtig ist auch, dass du keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit hast. Planst du, ein entsprechendes Modell zu nutzen, solltest du dich frühzeitig bei deinem Arbeitgeber darüber informieren. Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Umständen die Altersteilzeit ablehnen, selbst wenn diese sogar im Tarifvertrag festgelegt wurde. Solche Umstände liegen z. B. vor, wenn ein Arbeitgeber keinen adäquaten Ersatz für die Arbeitskraft findet, die in Altersteilzeit gehen möchte.
Wenn du im öffentlichen Dienst für den Bund, ein Bundesland oder eine Kommune arbeitest, gibt es auch Altersteilzeitregelungen. Allerdings weichen diese von den Regelungen in der Privatwirtschaft ab. Voraussetzungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind:
Wer sich für das Altersteilzeitmodell entscheidet, stellt sich häufig die Frage, wie hoch die Steuernachzahlung bei Altersteilzeit ist. Tatsächlich ist diese Frage wichtig, denn der Aufstockungsbetrag des Entgelts in der Altersteilzeit unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass du zwar keine Steuern auf den Aufstockungsbetrag bezahlst, dieser Betrag jedoch zu deinen Einnahmen zählt. Anhand dieser Einnahmen wird dein Steuersatz berechnet. So bekommst du durch die Teilzeitregelung zwar weniger Gehalt, dennoch kann es sein, dass ein höherer Steuersatz angewandt wird.
Wie hoch die Steuernachzahlung bei Altersteilzeit dann ausfällt, lässt sich nicht pauschal beziffern. Das müsstest du dir ausrechnen. Dafür kannst du z. B. den Altersteilzeitrechner der Rentenversicherung nutzen.
Wer weniger arbeitet, verdient weniger und bekommt somit auch weniger Rente. Bei der Altersteilzeit stimmt das zwar auch, aber nur bedingt. Denn dein Arbeitgeber muss dein Gehalt nicht nur aufstocken, sondern auch mindestens 90 % der bisher gezahlten Rentenbeiträge an die Rentenversicherung bezahlen. Um auf diese 90 % zu kommen, wird das in der Praxis folgendermaßen gehandhabt: 80 % des Altersteilzeitgehalts werden als fiktive Aufstockung angenommen. Von dieser Aufstockung führt dein Arbeitgeber dann den vollen Rentenbeitrag von 18,6 % ab. Die Rentenbeiträge für das eigentliche Altersteilzeitgehalt teilt ihr euch wie bei einem herkömmlichen Gehalt auf und beide Seiten bezahlen jeweils 9,3 % in die Rentenkasse.
Das klingt alles sehr kompliziert. In der Praxis bedeutet das: Du zahlst weiterhin 9,3 % deines Gehalts in die Rentenkasse. Dein Arbeitgeber muss seine Rentenbeiträge für dich so weit aufstocken, dass sie mindestens 90 % deiner bisherigen Rentenbeiträge decken. Du verlierst also nur 10 % deiner Rentenbeiträge, arbeitest aber 50 % weniger.
Je älter wir werden, desto anstrengender wird der berufliche Alltag. Um schon früher in den Ruhestand zu gehen, ist das Altersteilzeitmodell eine interessante Alternative. Allerdings musst du dir dabei bewusst sein, dass du weniger verdienen wirst und deine Rente geringer ausfällt, auch wenn dein Arbeitgeber dein Gehalt aufstocken muss. Passt finanziell für dich alles und der Arbeitgeber spielt mit, steht der Altersteilzeit nichts im Wege.
Grundsätzlich können Beschäftigte bis zu vier Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter eine Frührente erhalten. Hast du Rentenpunkte für mindestens 35 Beitragsjahre zusammen, kannst du bereits mit 63 bei Abzügen in Rente gehen. Hast du 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, ist die Rente ab 63 abschlagsfrei. Diese beiden Aspekte solltest du im Hinterkopf behalten, wenn du überlegst, ob die Altersteilzeit für dich Sinn ergibt. Pauschal lässt sich die Frage nämlich nicht beantworten.
Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Grundsätzlich lohnt sich die Altersteilzeit für dich, wenn du für mehr Freizeit und einen früheren Ruhestand Einbußen bei Rente und Arbeitsentgelt in Kauf nehmen willst und kannst.
In Altersteilzeit musst du die Hälfte deiner bisherigen Arbeitszeit arbeiten. Ob du diese Zeit auf den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit verteilst oder dich z. B. für das Blockmodell entscheidest und in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll, in der zweiten dann gar nicht mehr arbeitest, hängt von dir und dem Arbeitgeber ab.
Welche Steuerklasse in Altersteilzeit besser ist, hängt davon ab, wie viel deine Ehefrau, dein Ehemann, dein*e Lebenspartner*in verdient. Dann könnt ihr eine andere Steuerklasse beantragen. Was für euch sinnvoller ist, könnt ihr z. B. mit dem Steuerrechner des Finanzministeriums prüfen.
Du hast in der Altersteilzeit den gleichen Urlaubsanspruch wie in der normalen Teilzeit. Dementsprechend hast du anteilig an deinen Arbeitstagen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen.
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