Elena Geiger
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Ab dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,82 € brutto pro Stunde. Gleichzeitig ist die Verdienstgrenze bei Minijobs gestiegen. Wir klären, was die Mindestlohn-Erhöhung für Arbeitnehmer*innen bedeutet und was du zum Mindestlohn wissen musst.
Der gesetzliche Mindestlohn markiert die unterste Lohngrenze für Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Das bedeutet: Niemand darf weniger verdienen – egal, in welcher Branche und Region er oder sie arbeitet. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 € brutto pro Stunde. Für 2026 gibt es noch keinen offiziellen Beschluss.
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Mit dem Mindestlohn wurde auch der maximale Betrag angehoben, den Minijobber*innen im Monat verdienen dürfen: von 538 auf 556 €. Bei einem Stundenlohn von 12,82 € darf man also 43,37 Stunden pro Monat arbeiten, damit die Obergrenze eingehalten und die Tätigkeit als Minijob gilt. Diese maximale Stundenzahl hat sich durch die Mindestlohn-Erhöhung so gut wie nicht bzw. nur marginal verändert (2024 waren es 43,35 Stunden), da ja gleichzeitig auch die Minijob-Verdienstgrenze angepasst wurde.
Wenn du einen Minijob hast, solltest du sicherstellen, dass die festgelegte Lohngrenze nicht überschritten wird. Verdienst du mehr als 556 € im Monat, bist du also der Definition nach kein*e Minijobber*in mehr – und das bedeutet, dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden und weniger von deinem Lohn übrig bleibt.
Verdienst du ab dem 01. Januar mehr als 556 Euro, aber weniger als 2.000 Euro, liegst du in einem Übergangsbereich oder „Midijob“. Bis zu einem Einkommen von 2.000 Euro profitieren Arbeitnehmende von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Innerhalb dieser Einkommensgrenze steigen die Beiträge schrittweise an. Ab 2.000,01 Euro greift die volle Sozialversicherungspflicht mit den regulären Beitragssätzen. Diese Regelung soll Geringverdienende unterstützen und den Übergang von Minijobs zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erleichtern.
Kategorie | Maximale monatliche Vergütung | Stundengrenze (bei 12,82 €/Std) | Merkmale |
---|---|---|---|
Minijob | 556 € | 43,37 Stunden |
|
Midijob (Übergangsbereich) | 556,01 € – 2.000 € | Variiert (abhängig von Vergütung) |
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Über 2.000 € | > 2.000 € über 2.000 € | Keine Begrenzung |
|
In manchen Branchen gibt es gesonderte Mindestlöhne, die höher sind als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
In folgenden Branchen steigen 2025 die Beträge laut Bundesregierung und Statistischem Bundesamt auf folgenden Betrag:
Branche | Zeitraum | Mindestlohn (€) |
---|---|---|
Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) | 01.11.24 bis 28.02.25 / | 14,00 / |
Pädagogisches Personal | 01.01.25 bis 31.12.25 | 19,37 |
Pädagogisches Personal mit zusätzlichen Qualifikationen | 01.01.25 bis 31.12.25 | 19,96 |
Elektrohandwerk | 01.01.24 bis 31.12.24 | 13,95 |
Dachdeckerhandwerk (ungelernte Arbeitnehmer*innen) | 01.01.25 bis 31.12.25 | 14,35 |
Dachdeckerhandwerk (gelernte Arbeitnehmer*innen, Gesell*innen) | 01.01.25 bis 31.12.25 | 16,00 |
Gebäudereinigung (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) | 01.01.24 bis 31.12.24 | 13,50 |
Gerüstbauerhandwerk | 01.10.24 bis 30.09.25 | 13,95 |
Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten | 01.01.24 bis 31.12.24 | 16,70 |
Maler- und Lackiererhandwerk (ungelernte Arbeitnehmer*innen) | 01.01.24 bis 31.12.24 | 12,50 / |
Maler- und Lackiererhandwerk (gelernte Arbeitnehmer*innen) | 01.01.24 bis 31.12.24 | 14,50 / |
Schornsteinfegerhandwerk | ab 01.01.24 | 14,50 |
Pflegehilfskräfte | seit 01.05.24 | 15,50 / |
Qualifizierte Pflegehilfskräfte | ab 01.05.24 | 16,50 |
Pflegefachkräfte | seit 01.05.24 / | 19,50 / |
Flughafen-Sicherheitskräfte (Luftsicherheitskontrollpersonal) | 01.01.25 bis 31.03.25 | 22,39 |
Flughafen-Sicherheitspersonal / Bordkartenkontrolle | 01.01.25 bis 31.03.25 | 20,54 |
Flughafen-Servicepersonal / Fluggastdienste | 01.01.25 bis 31.03.25 | 16,51 |
Über die Mindestlöhne in der Pflege haben wir auch einen eigenen Beitrag verfasst. Und wie sieht es mit anderen Branchen aus – wie hoch ist z. B. der Mindestlohn im Einzelhandel oder für eine Reinigungskraft in 2025? Ganz einfach: Für alle oben nicht aufgeführten Berufe gilt ab dem 01. Januar der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 €.
In Deutschland wird der Mindestlohn in der Regel in einem Abstand von einigen Monaten bis zwei Jahren angepasst. Seit der Einführung im Jahr 2015 wurde er mehrmals erhöht, meistens zum Anfang des Jahres:
Wann genau eine Anpassung stattfindet und wie hoch sie ausfällt, hängt von politischen Entscheidungen ab. Die Vorschläge zur Anpassung des Mindestlohns kommen von der Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretungen der Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber und unabhängigen Expert*innen zusammensetzt. Sie berät sich alle zwei Jahre, um der Bundesregierung die Anpassung der Lohnuntergrenze vorzuschlagen. Die nächste Mindestlohn-Erhöhung steht noch nicht fest.
Alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland über 18 Jahren, die sich in keinem Ausbildungsverhältnis befinden.
Demnach haben keinen Anspruch auf Mindestlohn:
Als Praktikant*in hast du nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Mindestlohn: Es muss ein freiwilliges Praktikum sein, das keinen Bezug zu deiner beruflichen Ausbildung hat oder länger als drei Monate dauert. Außerdem musst du mindestens 18 Jahre alt sein, um Mindestlohn zu erhalten. Ein Pflicht-Praktikum während des Studiums oder der Ausbildung fällt grundsätzlich nicht unter das Mindestlohngesetz.
Wenn du aktuell einer mit dem Mindestlohn vergüteten Beschäftigung nachgehst oder auf Jobsuche bist, freust du dich sicherlich über die Erhöhung des Mindestlohns 2025. Um von dem zusätzlichen Geld zu profitieren, solltest du einiges beachten – hier ein paar Tipps:
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Der Mindestlohn ab 2025 beträgt 12,82 €. Die Erhöhung gilt ab dem 1. Januar.
Der branchenspezifische Mindestlohn für Pflegefachkräfte liegt bis zum 30.06. bei 19,50 €. Ab dem 01. Juli steigt er auf um einen Euro auf 20,50 €.
Ja: Ab dem 1. Januar 2025 liegt die Minijob-Grenze bei 556 € pro Monat. Davor lag sie bei 538 €.
Für 2026 gibt es noch keine genauen Zahlen oder rechtsgültige Anhebungen. Laut Äußerungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in 2024 geht dieser für 2026 von einem Mindestlohn von 14 bis 15 Euro pro Stunde aus. Das wird sich allerdings unter einer neuen Regierung erst zeigen müssen, sicher oder verlässlich sind diese Zusagen derzeit nicht.
Der Mindestlohn wird in unregelmäßigen Abständen angehoben. Die Änderungen erfolgen normalerweise nach einigen Monaten bis zwei Jahren.
Ja, Teilzeitbeschäftigte haben denselben Anspruch auf den Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde wie Vollzeitkräfte.
Ja, Ansprüche auf Mindestlohn können bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, falls der Arbeitgeber nicht korrekt zahlt.
Die Zollbehörden überprüfen, ob Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn einhalten. Arbeitnehmer*innen können sich bei Verdacht auf Verstöße an den Zoll oder ihre Gewerkschaft wenden.
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