Mann sitzt am Tisch vor einem Laptop und stützt seinen Kopf mit der Hand
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Bewerbungsprozess: In diesen Phasen passiert Job-GhostingMögliche Gründe für Job-Ghosting: Deshalb melden sich Recruiter*innen nicht mehr bei dirTipps für Bewerber*innen: So reagierst du am besten auf Job-GhostingJob-Ghosting mal andersrum: Wenn Bewerber*innen Unternehmen versetzenFAQs – Häufig gestellte Fragen rund um Job-Ghosting

Vielleicht hast du das auch schon erlebt: Du bewirbst dich auf eine Stelle, die sich vielversprechend anhört. Du nimmst sogar die erste große Hürde und wirst zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Das läuft aus deiner Sicht gar nicht mal so schlecht. Im Gegenteil: Du verkaufst dich gut und ihr führt eine lebendige Unterhaltung. Insgesamt hast du jedenfalls danach ein ziemlich gutes Gefühl. Nur dann passiert … nichts! Absolute Funkstille – keine E-Mail und auch kein Anruf. Jetzt fragst du dich zurecht, warum sich der potenzielle Arbeitgeber nicht mehr meldet. Damit du dir nicht weiterhin den Kopf zerbrichst, hier ein paar Gründe, warum Recruiter*innen dich plötzlich ghosten und Tipps, wie du in dieser Situation geschickt reagierst.

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Bewerbungsprozess: In diesen Phasen passiert Job-GhostingMögliche Gründe für Job-Ghosting: Deshalb melden sich Recruiter*innen nicht mehr bei dirTipps für Bewerber*innen: So reagierst du am besten auf Job-GhostingJob-Ghosting mal andersrum: Wenn Bewerber*innen Unternehmen versetzenFAQs – Häufig gestellte Fragen rund um Job-Ghosting

Das Wichtigste in Kürze

Ghosting im Bewerbungsprozess: Das sagen die Fakten

Eine aktuelle Befragung von The Stepstone Group unter 8.100 Befragten zeigt deutlich, wie verbreitet Ghosting mittlerweile im Bewerbungsprozess ist:

Bewerbungsprozess: In diesen Phasen passiert Job-Ghosting

Job-Ghosting kann aus Sicht des*der Bewerber*in in verschiedenen Phasen des Bewerbungsprozesses auftauchen, nämlich immer dann, wenn der*die Bewerber*in auf den Arbeitgeber für den nächsten Schritt angewiesen ist. Hier sind einige Phasen und Situationen, in denen das Phänomen besonders häufig passiert:

1. Nach dem Erstkontakt

Bereits nach dem Erstkontakt mit dem potentiellen Arbeitgeber, nach dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen, kann es passieren, dass Arbeitgeber*innen sich nicht mehr melden. Dass führt dazu, dass Bewerber*innen gleich zu Beginn das Interesse an der Stelle verlieren und den Job abschreiben. Falls du auf eine Rückmeldung hoffst, mehrere Wochen wartest und keine Rückmeldung erhältst, kann das sehr enttäuschend sein.

2. Nach dem Vorstellungsgespräch

Du hast es geschafft und wirst zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen – ein großer Erfolg! Manchmal erhält man wochenlang keine Rückmeldung, obwohl das Gespräch positiv verlief. In dieser Phase ist es sinnvoll, direkt nach dem Gespräch nach dem weiteren Verlauf des Auswahlprozesses zu fragen. Andernfalls kannst du nach ein bis zwei Wochen selbst nachhaken. So zeigst du Initiative und bleibst im Kontakt.

3. Beim Warten auf den Vertrag

Wenn du bereits eine mündliche Zusage in der Tasche hast, aber der Arbeitsvertrag auf sich warten lässt, kann das sehr belastend sein. Hier ist es wichtig, geduldig zu bleiben und die Nerven zu behalten. Informiere dich über den durchschnittlichen Zeitrahmen, in dem Arbeitgeber*innen gewöhnlich reagieren, und nutze diese Wartezeit, um andere Bewerbungen voranzutreiben.

4. Vor bzw. am ersten Arbeitstag

Das Schlimmste, was einem Bewerber oder einer Bewerberin passieren kann, ist, dass der vereinbarte erste Arbeitstag nicht stattfindet, zum Bespiel weil der potentielle neue Arbeitgeber nicht erreichbar ist und Details nicht kommuniziert wurden, wann du dich wo einzutreffen hast. Um dich abzusichern, halte die Kommunikation mit künftigen Arbeitgebern kontinuierlich offen. Bestätige Termine schriftlich und lass dir gegebenenfalls eine offizielle Bestätigung über den Arbeitsbeginn zukommen.

Mögliche Gründe für Job-Ghosting: Deshalb melden sich Recruiter*innen nicht mehr bei dir

Grund 1 für Job-Ghosting: Die Personalabteilung ist überlastet

Ein Grund, der banal klingt, aber gar nicht so unwahrscheinlich ist: Die Personalabteilung bekommt eine Flut von Bewerbungen und ist schlicht überfordert. Vielleicht gibt es sogar nur einen zuständigen Mitarbeiter oder eine zuständige Mitarbeiterin und dadurch zieht sich der Bewerbungsprozess in die Länge. Die gute Nachricht: Ist das der Grund fürs Job-Ghosting, musst du nur noch etwas durchhalten und deine Geduld trainieren.

Übrigens: Falls du das Gefühl hast, du könntest deine Bewerbung noch etwas pimpen, können wir dir unseren Lebenslauf-Generator ans Herz legen. Mit ihm und unseren vielen Vorlagen erstellst du in Nullkommanix einen professionellen Lebenslauf, mit dem du beeindruckst.

Grund 2: Urlaube, Feiertage oder Krankheit verzögern Entscheidungen

Vor allem in der Sommerzeit oder in Monaten mit vielen Feiertagen dauern Entscheidungen länger als sonst. Oft nutzen Mitarbeiter*innen Brückentage für ein verlängertes Wochenende oder um den Urlaub um ein paar Tage zu strecken. Dadurch kann eine Menge liegenbleiben – und das kann auch Personalentscheidungen betreffen.

Auch über Weihnachten und den Jahreswechsel ticken die Uhren in Unternehmen meist langsamer als sonst. Stell dich also zur Sicherheit auf entsprechende Wartezeiten ein.

Noch dazu kann die Person, die über die Besetzung der Stelle entscheidet, plötzlich krank sein. Hat sie keine entsprechende Vertretung, passiert leider auch nichts in Sachen Zu- oder Absage.

Grund 3: Du bist nicht die erste Wahl

Eventuell bist du nicht die Favoritin oder der Favorit, sondern eher die zweite oder dritte Wahl. Das Unternehmen könnte auf die Rückmeldung seiner Nummer eins warten und darauf, wie sie sich entscheidet. Bedeutet für dich: Ruhe bewahren und abwarten. Möglicherweise wurde auch um Bedenkzeit gebeten, Vertragsverhandlungen sind langwierig oder der Betriebsrat hat eine Weile gebraucht, um seine Zustimmung zu geben.

Entscheidet sich Nummer eins jedoch gegen die Stelle, rücken die nächsten Bewerber*innen auf der Warteliste nach und du bekommst doch noch den lang ersehnten Anruf.

Grund 4: Die Stelle hat sich verändert oder wurde gestrichen

Selbst während eines Bewerbungsprozesses kommt es vor, dass sich Unternehmen verändern und damit auch die Stelle, auf die du dich beworben hast. Das könnte wiederum bedeuten, dass die Anforderungen andere sind und du sie nicht mehr so gut erfüllst, wie das ursprünglich der Fall war. Im Worst Case hat das Unternehmen finanzielle Probleme und muss die Stelle sogar streichen.

Grund 5: Du passt nicht zum Job

Auch wenn du nach dem ersten Gespräch ein gutes Gefühl hattest, muss es deinem Gegenüber nicht genau so gegangen sein. Vielleicht entscheidet die Fachabteilung, dass du aus bestimmten Gründen doch nicht zu diesem Job passt, vergisst nur leider, dir das mitzuteilen.

Grund 6: Deine Gehaltsvorstellung ist zu hoch

Auch eine Möglichkeit fürs Job-Ghosting: Alles lief eigentlich super, du liegst aber mit deiner Gehaltsvorstellung deutlich höher als das Budget für die Stelle hergibt. Zugegeben: Das ist zwar kein überzeugender Grund für die Funkstille, aber eben doch eine mögliche Erklärung.

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Grund 7: Recruiter*innen kommunizieren nicht

Das letzte Wort, wenn es darum geht, wer eine Stelle bekommt, hat die jeweilige Abteilung oder deren Teamleitung. Sind sie unsicher, mit anderen Dingen beschäftigt oder sonst irgendwie abgelenkt, ist es die Aufgabe der Recruiter*innen dich auf dem Laufenden zu halten. Das gilt auch dann, wenn es noch keine konkrete Entscheidung gibt. Hörst du nichts, kann das auch einfach an schlecht bis gar nicht kommunizierenden Recruiter*innen liegen.

Grund 8: Die Absage wird vergessen

Es könnte sein, dass die Stelle tatsächlich bereits vergeben ist, anderen Bewerber*innen aus dem engeren Kreis aber schlicht nicht abgesagt wird. Ob diese Absagen vergessen werden oder ob sich jemand den Aufwand sparen möchte – respektvoll ist dieses Verhalten jedenfalls nicht.

Text: Eine junge Frau sitzt mit einem Laptop auf dem Schoß am Fenster und schaut nachdenklich nach draußen.
Es gibt wirklich einige Gründe für Job-Ghosting. Unter anderem könnte die Personalabteilung einfach vergessen haben, dir eine Absage zu schicken.

Tipps für Bewerber*innen: So reagierst du am besten auf Job-Ghosting

Jetzt kennst du zwar mögliche Gründe, warum Recruiter*innen abtauchen, aber sicher fragst du dich: Was mach ich denn jetzt? Die Antwort ist ganz einfach: nachhaken!

Der Zeitpunkt, wann du nachhakst, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Du kannst dir merken: Je kleiner das Unternehmen, desto früher kannst du dich melden. Je größer ein Unternehmen, umso mehr Bewerber*innen wird es geben und umso länger dauert der Bewerbungsprozess. Dann solltest du mehr Zeit verstreichen lassen, bis du dich meldest.

Trotzdem ist es total verständlich, dass du wissen möchtest, woran du bist. Beim Nachfragen solltest du auf ein paar Dinge achten, damit du weder anstrengend noch verzweifelt wirkst. Denn meist haben Personaler*innen ne Menge zu tun, müssen sich aber an bestimmte Abläufe halten. Deswegen kommst du mit Fingerspitzengefühl eher ans Ziel als mit Druck.

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Mein Tipp: Gib deinem potentiellen Arbeitgeber etwas Zeit, bevor du nachhakst. Ein bis zwei Wochen sind angemessen. Solltest du auf deinen erneuten Kontaktversuch keine Antwort mehr erhalten, nimm es nicht persönlich, sondern sieh es positiv: Du weißt jetzt, dass es sich bei diesem Arbeitgeber nicht lohnt, weiter Zeit und Aufwand zu investieren und kannst dich neuen Stellenangeboten und besseren potenziellen Arbeitgebern zuwenden.

- Lara Kieninger, Karriere-Expertin und Personalerin bei StepstoneClosing quote for citation

Der richtige Zeitpunkt, um nachzufragen

Du hast verpasst zu fragen, wann du eine Rückmeldung bekommst? Dann spricht nichts dagegen, aktiv nachzuhaken. Ungefähr drei Wochen nach einem ersten Gespräch ist ein guter Zeitpunkt, um sich zu erkundigen, ob schon eine Entscheidung gefallen ist.

Sich aktiv zu melden, kann deine Chancen auf den Job eventuell sogar erhöhen. Schließlich zeigst du damit, dass du nach wie vor großes Interesse hast.

E-Mail oder Anruf

Verlass dich auf deinen Bauch und wähl den Weg, mit dem du ein gutes Gefühl hast. Du solltest nur bedenken, dass man schriftlich schnell mal vorwurfsvoller klingt als man möchte. Deswegen unser Rat: Greif zum Telefon. So vermeidest du, dass etwas anders rüberkommt als beabsichtigt und im Idealfall weißt du direkt Bescheid.

Abhaken und weiter bewerben

Bleibt es bei hartnäckigem Schweigen, obwohl du höflich nachfragst, heißt das für dich: Abhaken und weiter bewerben. Ein Unternehmen, das sich nicht die Zeit nimmt, seinen Bewerber*innen abzusagen, ist im Zweifel auch nicht der beste Arbeitgeber.

Job-Ghosting mal andersrum: Wenn Bewerber*innen Unternehmen versetzen

Job-Ghosting ist aber keine einseitige Sache. Denn nicht nur Arbeitnehmer*innen warten manchmal vergeblich auf eine Rückmeldung. Auch Arbeitgeber werden von Bewerber*innen geghostet. Und auch hier gibt es die unterschiedlichsten Gründe, warum jemand ein Vorstellungsgespräch ohne Absage sausen lässt oder sogar nach einem ersten Kennenlernen abtaucht und nicht mehr auf Anrufe oder E-Mails reagiert. Das können mögliche Gründe sein:

Bewerber*innen sind unprofessionell

Manche Bewerber*innen bekommen ein besseres Angebot oder stellen fest, dass der Job doch nicht ihren Vorstellungen entspricht. Anschließend wählen sie den bequemen, aber eben unprofessionellen Weg und tauchen einfach ab. Dass sie diesem Unternehmen oder Personaler*innen in ihrem Berufsleben noch einmal begegnen könnten, bedenken sie leider nicht.

Bewerber*innen wollen sich nicht rechtfertigen

Ob bislang nur eine Bewerbung verschickt wurde oder sogar schon ein erstes Kennenlernen stattfand – manchmal kommt es vor, dass Bewerber*innen merken, dass der Job doch nicht zu ihnen passt. Oder sie haben sich inzwischen für ein anderes Angebot entschieden. Wenn bereits ein Vorstellungsgespräch stattfand, müssen sie erklären, warum sie plötzlich kein Interesse mehr haben. Das kann unangenehm werden. Also wird der bequeme Weg gewählt und sie ignorieren Anrufe und E-Mails. Nicht wirklich die feine englische Art. Dabei ist es völlig legitim, das Interesse verloren oder sich für einen anderen Job entschieden zu haben. Also nichts, weswegen man ein schlechtes Gewissen haben müsste – wenn man es offen kommuniziert.

Bewerber*innen finden es in Ordnung, sich nicht mehr zu melden

Wenn Bewerber*innen schon selbst die Erfahrung gemacht haben und von Unternehmen geghostet wurden, glauben sie, dass es okay ist, sich genauso zu verhalten. Sie haben also keine bösen Absichten, sie halten es vielmehr für normal, sich nicht mehr zu melden, wenn sie kein Interesse mehr haben.

Ganz gleich, was dahinter steckt: Einen potentiellen Arbeitgeber im Bewerbungsprozess zu ghosten, ist ein No-Go. Das gebietet allein die Höflichkeit und es besteht die Gefahr, dass sich dein unhöfliches Verhalten rumspricht: Auch Personaler sind gut vernetzt und tauschen sich untereinander aus und niemand möchte eine*n Mitarbeiter*in einstellen, die unzuverlässig ist und sich nicht an die Basisregeln des zwischenmenschlichen Miteinanders hält. Außerdem gilt: Man sieht sich immer zwei Mal im Leben. Wer weiß, vielleicht ist in Zukunft beim selben Unternehmen einmal ein anderer Job interessant für dich. Und Achtung: Solltest du bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben, aber plötzlich das Interesse verloren haben und darüber nachdenken, den Job einfach nicht anzutreten, kann das auch rechtliche Konsequenzen für dich haben.

Lara Kieninger

Lara Kieninger ist Senior Talent Acquistion Manager bei Stepstone und unterstützt seit Juni 2021 verschiedene Fachbereiche dabei, das "Perfect Match” für ihre Teams zu finden und den Bewerbungsprozess optimal zu gestalten. Als erfahrende Personalerin stand sie im Laufe ihrer Karriere sowohl verschiedenen Unternehmen als auch zahlreichen Arbeitssuchenden und Bewerber*innen beratend zur Seite. Was sind NoGos im Lebenslauf? Wie verändert KI unseren Bewerbungsprozess und welche Tipps & Tricks gibt es bei der Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch? Lara Kieninger weiß Antwort. Als Expertin und Gastautorin für das Stepstone Magazin “about work” hat sie die Trends und Entwicklungen der Arbeitswelt genau im Blick und hilft mit ihren wertvollen Insights allen Leser*innen dabei, sich in der ständig wandelnden Job-Landschaft zurechtzufinden. Zu Laras Themenschwerpunkte gehören unter anderem die Themen Gehalt, Anschreiben & Lebenslauf, Vorstellungsgespräche sowie Diversity & Inklusion.

FAQs – Häufig gestellte Fragen rund um Job-Ghosting

Warum melden sich Personaler*innen nicht mehr?

Es gibt einige Gründe, warum sich Personaler*innen nicht mehr bei dir melden, zum Beispiel, weil sie überlastet sind, sich keine Zeit für Absagen nehmen oder schlicht vergessen haben, dich zu benachrichtigen. Job-Ghosting kann aber auch vorkommen, wenn deine Gehaltsvorstellung zu hoch war oder du aus der Sicht der Personaler*innen nicht für die Stelle geeignet bist.

Wie lange nach mündlicher Zusage auf den Vertrag warten?

Die Wartezeit auf deinen Arbeitsvertrag hängt davon ab, wann du mit deinem neuen Job beginnst. Ungefähr ein bis drei Wochen warten Bewerber*innen im Schnitt auf ihren Arbeitsvertrag. Dauert es länger, solltest du nachfragen und noch einmal um den Vertrag bitten.

Kann ein Arbeitgeber nach der Zusage absagen?

Weil ein Arbeitsvertrag auch mündlich rechtskräftig ist, gilt das gleiche auch für eine mündliche Zusage. Sie ist für beide Seiten wie ein schriftlicher Vertrag. Hat das Unternehmen triftige Gründe, kann es die Zusage wieder zurückziehen. Hast du beispielsweise negativ über das Unternehmen im Internet geschrieben, ist das ein solcher Grund, eine Zusage zurückzunehmen.

Wie schreibt man Recruiter*innen an?

  1. Oft entscheidet nur ein kurzer Blick von Recruiter*innen auf E-Mail und Lebenslauf, ob du für eine Stelle infrage kommst oder nicht. Deswegen ist eine gut formulierte E-Mail superwichtig. Diese Punkte solltest du beachten:
    Aussagekräftige Betreffzeile (z. B. Nennung der ausgeschriebenen Stelle oder bei Initiativ-Bewerbungen eigene Erfahrungen und Kompetenzen)
  2. Gute, knackige E-Mail statt langem Anschreiben
  3. Recruiter*innen mit Namen anschreiben statt allgemeiner Begrüßungsfloskel
  4. Jobs bzw. Stellen exakt benennen, die infrage kommen
  5. Kompetenzen beschreiben statt Karrierestationen runterrattern
  6. Grund für Jobsuche erläutern

Wie sagt man Recruiter*innen ab?

Egal ob du nicht (mehr) auf der Suche bist, die Stelle, die dir vorgeschlagen wurde, gar nicht zu dir passt oder du andere Gründe für eine Absage hast, du solltest Recruiter*innen immer respektvoll absagen. Du musst auch gar nicht groß ausholen oder dir Gründe ausdenken. Schreib einfach höflich, dass du das Jobangebot aktuell nicht annehmen kannst, dass du dich aber für das Interesse bedankst und viel Erfolg bei der Besetzung der Stelle wünschst. Damit hast du dich klar ausgedrückt, lässt keine Fragen offen und die Recruiter*innen wissen, woran sie sind.

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