Stefanie Mixa
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Du hast ein Vorstellungsgespräch erfolgreich gemeistert, sogar schon die Zusage in der Tasche und wartest jetzt nur noch auf die Inhalte deines Arbeitsvertrages. Glückwunsch! Damit auch hier alles wie geschmiert läuft, solltest du wissen, worauf du bei diesem Dokument achten musst. Was muss in einem neuen Arbeitsvertrag stehen? Welche unwirksamen Klauseln gibt es in einem Arbeitsvertrag? Was ist zu beachten, wenn du deinen Arbeitsvertrag ändern möchtest? Diese und weitere Fragen rund um das Thema beantworten wir dir in diesem Artikel.
Ein Arbeitsvertrag ist die Basis für dein Arbeitsverhältnis. In ihm stecken alle wichtigen Infos zu deinen Rechten und Pflichten – hauptsächlich bezogen auf die Arbeit, die du leisten sollst. Aber auch die Rechte und Pflichten deines Arbeitgebers sind in einem solchen Arbeitsvertrag festgehalten, wie zum Beispiel, dass er dich für deine Leistung bezahlt. Auch der Arbeitsort, die Dauer deines Arbeitsverhältnisses und die Höhe deines Gehalts gehören zu den Inhalten deines Arbeitsvertrags. Zu diesen und weiteren Inhalten im Arbeitsvertrag gleich mehr im folgenden Kapitel „Nachweisgesetz Arbeitsvertrag“.
Das Nachweisgesetz (NachwG), genauer gesagt § 2 des Nachweisgesetzes, legt fest, dass Arbeitnehmer*innen spätestens einen Monat nach Beginn ihres Arbeitsverhältnisses einen unterzeichneten Arbeitsvertrag bekommen. Es regelt außerdem die wesentlichen Vertragsbedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen und schafft damit Sicherheit für beide Seiten.
Laut Nachweisgesetz müssen bestimmte Inhalte in einen Arbeitsvertrag. Welche das sind, erfährst du hier:
Zu den typischen Inhalten eines Arbeitsvertrages gehören der Name und die Anschrift beider Vertragsparteien, also deine und die des Unternehmens.
Eigentlich selbstverständlich, dass der Arbeitsort im Arbeitsvertrag steht. Vielleicht arbeitest du aber an verschiedenen Orten, dann sollte auch das dokumentiert werden.
Es muss zwar keine detaillierte Auflistung der Aufgaben geben, aber deine grobe Tätigkeit sollte kurz skizziert sein.
Wie viele Stunden pro Woche du arbeitest inklusive einer Regelung, was mit Überstunden passiert, sollte Bestandteil deines Arbeitsvertrags sein.
Wie lange die Probezeit dauert und wie es mit Urlaub in der Probezeit aussieht (der ist laut Arbeitsrecht durchaus möglich) – auch diese Punkte sollten in deinem Arbeitsvertrag geklärt sein.
Ein weiterer Inhalt für deinen Arbeitsvertrag: Wieviel Gehalt erhältst du und wann wird es ausgezahlt (Ende, Mitte oder Anfang des Monats)? Dazu gehören auch Angaben zu Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sowie zu Zuschlägen für Wochenendarbeit.
Inhalt eines Arbeitsvertrages ist auch die Anzahl deiner Urlaubstage pro Jahr.
Wie musst du dich verhalten, wenn du krank wirst? Wann musst du eine Krankmeldung vom Arzt vorlegen? Ebenfalls Dinge, die ein Arbeitsvertrag regelt.
Im Arbeitsvertrag steht auch die Frist, die du einhalten musst, wenn du kündigen möchtest. Umgekehrt muss sich auch das Unternehmen an die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist halten.
Falls keine Kündigungsfrist in deinem Arbeitsvertrag steht, greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie ist in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt: Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gibt es eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder letzten Tag eines Kalendermonats.
Manchmal gibt es individuelle Vereinbarungen, zum Beispiel wenn du einen Dienstwagen oder ein Diensttelefon nutzt. Auch die Kostenübernahme einer Weiterbildung kann Inhalt des Arbeitsvertrages und damit schriftlich geregelt sein.
Eigentlich ist ein Rechtsgeschäft komplett nichtig, wenn auch nur ein einziger Bestandteil eines Vertrags ungültig ist. Wenn zum Beispiel ein Inhaltspunkt fehlt oder unwirksam ist, dann ist laut § 139 des BGB auch der gesamte Vertrag ungültig. Um diesen Fall zu vermeiden, braucht es die salvatorische Klausel.
Das Wort salvatorius stammt aus dem Lateinischen und heißt so viel wie „erhaltend“ oder „bewahrend“. Und genau das ist die Aufgabe der Klausel, wenn es um Verträge geht. Denn durch die salvatorische Klausel bleibt ein Vertrag auch dann wirksam, wenn – wie eben erwähnt – einzelne Inhalte unwirksam sind oder sogar fehlen. Wie in anderen Verträgen steht die salvatorische Klausel oft am Ende eines Arbeitsvertrages.
Manche Arbeitsverträge beinhalten Klauseln zu Vertragsstrafen für Arbeitnehmer*innen. Prinzipiell ist eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag laut § 340 BGB zwar rechtens, du solltest dir aber unbedingt ansehen, wie sie formuliert ist und um welche Summe es geht. Denn diese Summe musst du zahlen, wenn du Pflichten in deinem Vertrag vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hast.
Hier einige Beispiele, wann du dich vertragsbrüchig verhältst und eine Vertragsstrafe riskierst:
Solche Vertragsstrafen müssen zwei Bedingungen erfüllen:
Auch wenn sie dir vielleicht schon mal begegnet sind, manche Formulierungen erweisen sich als unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag. Damit du eine Vorstellung davon bekommst, welche Formulierungen das sind, hier ein paar Beispiele.
Findest du in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel, die dir verbietet, mit Kolleg*innen oder Externen über dein Gehalt zu sprechen, ist sie – richtig – unwirksam! Der Grund: Durch eine solche Klausel kannst du nicht erkennen, ob dein Arbeitgeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Sachen Löhne verstößt. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen die Verschwiegenheitsklausel doch wirksam ist. Zum Beispiel dürfen Mitarbeiter*innen der Personalabteilung weder mit Kolleg*innen noch außerhalb des Unternehmens über Gehälter sprechen. Sie sind nämlich an das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) gebunden. Verletzen sie es, kann ihnen ein saftiges Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Und dann geht es noch um das Thema Konkurrenz. Denn Gehälter sollten im Einzelfall nicht öffentlich werden, wenn ein Unternehmen davon profitieren könnte, die Gehaltsstruktur eines anderen, konkurrierenden Unternehmens zu kennen. Gleiches gilt für Gehälter qualifizierter Führungskräfte. Über die sollten Mitarbeiter*innen besser auch nicht reden.
Heißt: In den allermeisten Fällen darfst, ja solltest du sogar über dein Gehalt sprechen. Geht es allerdings um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sieht die Sache schon ganz anders aus. Denn mit ihnen musst du selbstverständlich vertraulich umgehen, und zwar auch dann, wenn das nicht explizit in deinem Arbeitsvertrag erwähnt wird.
Viele Klauseln in Arbeitsverträgen beschäftigen sich mit dem Thema Überstunden. Aber auch hier sind nicht alle Klauseln wirksam. An dieser Stelle kommt wieder das Nachweisgesetz ins Spiel. Denn darin ist zu lesen, dass im Arbeitsvertrag oder auch in einem gesonderten Dokument bestimmt sein muss, wie der Arbeitgeber angestaute Überstunden vergütet.
Damit es für dich etwas anschaulicher wird, hier zwei Beispiele von unwirksamen Klauseln zu Überstunden:
Im ersten Fall ist die Klausel unwirksam, weil Arbeitnehmer*innen nicht erkennen können, wann Überstunden notwendig sind. In der zweiten Variante ist die Klausel unwirksam, weil Arbeitnehmer*innen nicht wissen können, wie viele unbezahlte Überstunden ihnen bevorstehen.
Manchmal sind Versetzungsklauseln in Arbeitsverträgen zu finden. In der Regel besagen sie, dass der Arbeitgeber Arbeitnehmer*innen versetzen darf, wenn am neuen Arbeitsort gleichwertige Aufgaben warten. Wird die Zuweisung einer gleichwertigen Tätigkeit jedoch nicht geregelt, ist auch diese Klausel unwirksam.
So eine Klausel kann übrigens zu einem echten Problem werden. Denn Mitarbeiter*innen werden mitunter nicht nur aus betrieblichen Gründen versetzt, sondern auch dann, wenn Unternehmen sie beispielsweise aus Kostengründen nicht weiter beschäftigen möchten. Oft hoffen Arbeitgeber darauf, dass sie durch die Versetzung vielleicht von selbst kündigen.
Ein befristeter Arbeitsvertrag gilt eben nur bis zu dem Zeitpunkt, der schriftlich festgehalten wurde. Wenn er vorher nicht verlängert wird, endet er automatisch. Wenn dein Arbeitsvertrag befristet ist, kannst du jetzt folgendes tun:
Dein Vertrag läuft demnächst aus, du müsstest dich längst bewerben, willst aber vorher unbedingt deine Unterlagen auf den neusten Stand bringen? Dann hilft dir unser Lebenslauf-Generator mit seinen vielen Vorlagen und Beispielen.
Nimm dir in Ruhe Zeit, deinen Arbeitsvertrag zu lesen, bevor du ihn unterschreibst. Recherchier, ob es Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gibt, die auch für dich gelten. Falls dir Inhalte im Arbeitsvertrag unklar sind, du bestimmte Punkte nicht verstehst, versuch sie direkt mit deinem neuen Arbeitgeber zu klären. Denn nur wenn du ein gutes Gefühl hast, solltest du unterschreiben.
Sollen Inhalte in einem Arbeitsvertrag geändert werden, müssen beide Parteien damit einverstanden sein – also sowohl du als auch dein künftiger Arbeitgeber. Dadurch kannst du ganz beruhigt sein, denn er darf keine Inhalte deines Arbeitsvertrags ohne deine Zustimmung verändern.
Falls du offene Fragen nicht mit dem Unternehmen klären kannst oder du an der ein oder anderen Stelle unsicher bist, lass die Inhalte deines Arbeitsvertrags von einem*einer Fachanwalt*anwältin für Arbeitsrecht prüfen. Sie können dir sagen, was 2023 alles im Arbeitsvertrag stehen muss, was nicht im Arbeitsvertrag stehen darf und sie finden unwirksame Klauseln.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Im Nachweisgesetz wird der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitnehmer*innen einen schriftlichen Nachweis über wesentliche Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zu geben. Spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn muss ein solcher Arbeitsvertrag unterschrieben vorliegen. Laut Nachweisgesetz sind das unter anderem Inhalte eines Arbeitsvertrages:
Durch die salvatorische Klausel ist ein Arbeitsvertrag selten komplett ungültig. Denn selbst wenn der Vertrag unwirksame Inhalte enthält oder wichtige Inhalte fehlen, sorgt die salvatorische Klausel dafür, dass der Rest seine Gültigkeit behält.
Trotzdem gibt es Fehler, die einen Arbeitsvertrag ungültig machen und die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn gesetzliche Verbote missachtet oder verletzt werden oder eine der beiden Parteien nicht geschäftsfähig ist. Ein Arbeitsvertrag ist auch ungültig, wenn er sittenwidrig zustande kommt. Heißt: Jemand nutzt die Unwissenheit der anderen Partei aus oder täuscht sie mit Absicht.
Hat dein Arbeitsvertrag, den du per E-Mail geschickt bekommst, eine digitale Unterschrift, ist er rechtsgültig. In § 125 des BGB ist nämlich die sogenannte Formfreiheit festgelegt. Sie besagt, dass einige Rechtsgeschäfte keine handschriftliche Unterschrift erfordern. Ausnahmen sind zum Beispiel Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Arbeitsverträge können hingegen digital unterschrieben werden und sind dann grundsätzlich auch gültig.
Weil für Arbeitsverträge in Deutschland die Formfreiheit gilt, ist ein Arbeitsvertrag auch dann gültig, wenn er nur mündlich besteht. Heißt: Er muss nicht in schriftlicher Form vorliegen und es ist erlaubt und zulässig, dass Personen auch ohne einen schriftlichen Vertrag arbeiten. Arbeitnehmer*innen haben aber das Recht, eine schriftliche und vom Arbeitgeber unterschriebene Niederschrift über die zentralen Vertragsbedingungen zu verlangen, falls der Arbeitgeber nicht von selbst einen Arbeitsvertrag vorlegt.
Arbeitnehmer*innen ohne Arbeitsvertrag können kündigen und müssen eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats einhalten. Gleiches gilt für den Arbeitgeber in den ersten beiden Arbeitsjahren. Nach dieser Zeit gelten folgende Kündigungsfristen für den Arbeitgeber:
In der Probezeit gilt sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch fürs Unternehmen eine Frist von zwei Wochen. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag, der auch mündlich geschlossen werden kann, muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen.
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