Du hast deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und wartest jetzt auf das Abschlusszeugnis? Oder du bist mitten im Bewerbungsprozess und brauchst ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis als Beleg deiner Leistungen? Dann solltest du genau wissen, was in einem Ausbildungszeugnis steht, welche Formulierungen was bedeuten und worauf du beim Erhalt achten musst. Wir sind dir dabei behilflich.
Ein Ausbildungszeugnis (auch Berufsausbildungszeugnis genannt) ist ein schriftlicher Nachweis über die absolvierte Ausbildung. Gemäß § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hast du als Auszubildende*r ein gesetzlich verankertes Recht darauf. Sobald dein Ausbildungsverhältnis endet – egal ob regulär abgeschlossen oder abgebrochen – steht dir ein Zeugnis zu:
[quote] „Dem Auszubildenden ist bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.“ [/quote]
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen den zwei Arten:
Wir empfehlen dazu: Verlange am besten immer ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis, da es eine höhere Aussagekraft beinhaltet, was für Bewerbungen wichtig sein kann.
Du bekommst das Ausbildungszeugnis mit dem offiziellen Ende deiner Ausbildung. In der Regel stellt es dein Ausbildungsbetrieb aus, meistens von deinem direkten Ausbilder oder der Personalabteilung formuliert und vom Arbeitgeber unterschrieben.
Wichtig ist dabei:
Ein Berufsausbildungszeugnis folgt einer bestimmten Struktur. Der Aufbau ist meistens wie folgt:
Einleitung:
Tätigkeitsbeschreibung:
Leistungsbeurteilung:
Verhaltensbeurteilung:
Schlussformel:
Zur Veranschaulichung hier ein kompaktes Beispiel anhand einer jungen Frau, die eine Ausbildung zur Bürokauffrau absolviert hat:
Frau Lisa Müller, geboren am 02.03.2004 in Berlin, absolvierte in der Zeit vom 01.08.2021 bis zum 31.07.2024 in unserem Unternehmen eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement.
Die Ausbildung von Frau Müller erfolgte sowohl an unserem Hauptsitz in Berlin als auch in den Fachabteilungen Buchhaltung, Einkauf, Marketing und Kundenservice. Neben der betrieblichen Ausbildung nahm Frau Müller regelmäßig am Berufsschulunterricht an der Berufsschule für Wirtschaft und Verwaltung Berlin teil.
Entsprechend der Ausbildungsordnung erwarb Frau Müller fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten auf folgenden Gebieten:
Frau Müller erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sie arbeitete äußerst sorgfältig, strukturiert und zeigte ein ausgeprägtes Verständnis für organisatorische und kaufmännische Zusammenhänge. Neue Aufgaben erfasste sie schnell und setzte diese effizient und zuverlässig um.
Sie zeigte während der gesamten Ausbildungszeit großes Engagement, Eigenverantwortung und Lernbereitschaft. Besonders hervorzuheben ist ihr souveräner Umgang mit Kund*innen im Kundenservice sowie ihre präzise und termingerechte Arbeitsweise in der Buchhaltung. Frau Müller beherrscht alle relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten einer Kauffrau für Büromanagement und zeigte besonders im Bereich Büroorganisation und Kundenbetreuung überdurchschnittliche Leistungen.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg*innen, Ausbilder*innen sowie anderen Auszubildenden war jederzeit einwandfrei. Im Kontakt mit externen Kund*innen und Geschäftspartner*innen trat sie stets freundlich, hilfsbereit und professionell auf.
Frau Müller hat ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
Wir danken Frau Müller für die sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und persönliche Zukunft weiterhin alles Gute und viel Erfolg.
Eine weitere Vorlage (offizieller Natur) findest du hier auf der Seite der IHK.
Die Sprache im Ausbildungszeugnis ist oft verklausuliert. Was gut klingt, kann in Wahrheit negativ gemeint sein. Deshalb lohnt es sich, die Formulierungen genau zu lesen. Ergänzend dazu empfehlen wir unseren Artikel „Das sagen Arbeitszeugnis-Formulierungen wirklich über dich aus!“.
Bestimmte Formulierungen lassen sich direkt in Noten „übersetzen“:
Indem du diesen „Code“ lernst, fällt es dir künftig leicht, die wahre Aussage von Zeugnissen (also auch Arbeits- oder Praktikumszeugnissen) auf einen Blick zu verstehen.
Andere Formulierungen sind nicht direkt mit Schulnoten gleichzusetzen, beinhalten aber trotzdem eine klare Aussage, wenn auch keine positive:
Gut sind dagegen Formulierungen wie diese:
Daran siehst du: Es kommt immer auf den exakten Wortlaut an. Da auch negative Bewertungen eher wohlwollend dargestellt werden, ist die tatsächliche Aussage nicht immer direkt ersichtlich. Deswegen gilt: Wenn du dir unsicher bist, lass dein Ausbildungszeugnis von Expert*innen checken.
Die sogenannten Soft Skills sind heutzutage wichtiger denn je. Folglich sollte auch dein Ausbildungszeugnis deine Stärken bezüglich sozialer und persönlicher Kompetenzen widerspiegeln. Auf die Zeugnis-Formulierungen in diesem Bereich solltest du deswegen besonderes Augenmerk legen.
Hier sind einige bekannte Beispiele:
Aspekte wie diese sind mehr als nettes Beiwerk – sie gehören zu den Kernkompetenzen, die entscheidend für deine Karriere sein können. Solltest du mit einer oder mehreren dieser Stärken gepunktet haben, gehört das unbedingt in dein Ausbildungszeugnis.
Und deswegen ist es auch wichtig zu wissen, was zu tun ist, falls solche Punkte (ungerechtfertigt) nicht im Zeugnis auftauchen.
Nachdem du den Code der „Zeugnissprache“ entschlüsselt hast, kannst du dein Zeugnis genau beurteilen. Hast du dabei das Gefühl, dass dein Zeugnis nicht fair oder nicht korrekt ist, kannst du Folgendes tun:
Wichtiger Tipp: Du hast bis zu drei Jahre Zeit, dein Zeugnis rechtlich anzufechten.
Auslandserfahrung macht sich bekanntlich gut im Lebenslauf. Und die jungen Jahre sind meistens ideal, um dieses Abenteuer zu wagen. Möchtest du dich nach deiner Ausbildung im Ausland bewerben, brauchst du dein Ausbildungszeugnis in vielen Fällen in übersetzter und beglaubigter Form.
Hierbei gibt es ein paar Dinge zu beachten:
Eine sogenannte „Zeugniserläuterung“ (explanatory note) kann helfen, die Bedeutung der Bewertung im deutschen Kontext zu erklären – vor allem für ausländische Personalverantwortliche. Dies erhöht deine Chancen, von Personaler*innen im Ausland richtig eingeschätzt zu werden.
Auch wenn du deine Ausbildung vorzeitig beendet hast, steht dir ein Ausbildungszeugnis zu. Wichtig ist dabei:
Ein Beispiel dazu:
Herr Max Becker absolvierte vom 01.09.2022 bis 30.04.2024 eine Ausbildung zum Elektroniker. Das Ausbildungsverhältnis endete auf Wunsch des Auszubildenden. Seine Aufgaben erfüllte er mit großem Engagement und zur vollen Zufriedenheit.
Ein Zeugnis dieser Art ist trotz abgebrochener Ausbildung vorzeigbar. Das hilft dir bei deinen nächsten Schritten, sei es bei der Suche nach einer neuen Ausbildung, einem Praktikum oder einem Vollzeitjob.
Ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis ist dein beruflicher Startschuss – es zeigt, was du gelernt hast und wie du im Unternehmen agiert hast. Deshalb solltest du genau hinschauen: Sind die Formulierungen fair und eindeutig? Ist der Aufbau klar und professionell? Wird deine Leistung korrekt dargestellt? Falls nicht, hast du das Recht auf Nachbesserung. Und darauf solltest du bestehen, denn ein gutes Ausbildungszeugnis ist deine Visitenkarte für die Zukunft.
Ein Ausbildungszeugnis ist ein schriftlicher Nachweis über die absolvierte Berufsausbildung. Es dokumentiert, in welchem Zeitraum du in welchem Beruf ausgebildet wurdest und – im Fall eines qualifizierten Zeugnisses – auch deine Leistungen und dein Verhalten während der Ausbildung. Es ist ein wichtiges Dokument für Bewerbungen und den weiteren Karriereweg.
Du bekommst dein Ausbildungszeugnis mit dem Ende deiner Ausbildung. Das gilt sowohl bei regulärem Abschluss als auch bei einem Abbruch der Ausbildung. Der Arbeitgeber muss dir das Zeugnis spätestens mit Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aushändigen – am besten unaufgefordert.
In den meisten Fällen bekommst du dein Ausbildungszeugnis automatisch vom Ausbildungsbetrieb, oft am letzten Arbeitstag oder kurz danach. Falls nicht, kannst du es schriftlich einfordern. Du hast ein gesetzlich verbrieftes Recht auf dein Zeugnis, unabhängig davon, ob du deine Ausbildung abgeschlossen oder abgebrochen hast.
Ja, laut Berufsbildungsgesetz (BBiG § 16) ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir ein Ausbildungszeugnis auszustellen. Du hast Anspruch auf ein einfaches Zeugnis – auf Wunsch auch auf ein qualifiziertes, das zusätzlich deine Leistung und dein Verhalten bewertet. Es handelt sich also nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um eine gesetzliche Pflicht.
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