Wird ein neues Familienmitglied geboren, sind es bislang vor allem die Mütter, die eine berufliche Auszeit nehmen. Doch immer mehr Väter bzw. gleichgestellte zweite Elternteile wünschen sich ebenfalls mehr Zeit für den Nachwuchs – auch und gerade direkt nach der Geburt. Ein neues Gesetzesvorhaben zum Vaterschaftsurlaub verspricht genau das. Wie dieses Gesetz aussehen soll und welche Möglichkeit du rund um den Vaterschaftsurlaub hast, verraten wir dir hier.
Ist von Vaterschaftsurlaub die Rede wird (noch) oftmals die Elternzeit gemeint. Dabei handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Anspruch für beide Elternteile, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich um die Betreuung des Kindes kümmern zu können. Elternzeit kann für bis zu drei Jahre beantragt und entweder unbezahlt genommen oder durch Elterngeld (teil-)finanziert werden. Die korrekte Definition von Vaterschaftsurlaub ist jedoch eine Freistellung zur und unmittelbar nach der Geburt für einen deutlich kürzeren Zeitraum. Ziel der Arbeitsfreistellung soll die Auflösung von Zielkonflikten zwischen Beruf und Privatleben sein.
Gesetzlich ist der Vaterschaftsurlaub in Deutschland bislang noch nicht geregelt. Bislang bestehen daher lediglich vertragliche Regelungen. In den meisten Fällen bieten Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, einen Teil des Jahresurlaubs zu nehmen oder sich unbezahlt freistellen zu lassen. In manchen Arbeits- und Tarifverträgen ist außerdem Sonderurlaub für den Geburtstermin und/oder die Tage danach vorgesehen. Dieser beläuft sich aber meist nur auf ein bis drei Tage. Immerhin: Da eine Geburt in den wenigsten Fällen genau planbar ist, zeigen sich die meisten Arbeitgeber kulant, wenn es um die spontane Verschiebung dieser Urlaubstage geht – je nachdem, ob die Geburt früher oder später beginnt.
Dieses Jahr soll sich in Sachen Vaterschaftsurlaub gesetzlich noch einiges tun. Die Ampelkoalition hatte sich nämlich schon zu Beginn ihrer Amtszeit 2021 in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs geeinigt, der unmittelbar nach der Geburt des Kindes beginnt – ähnlich wie der Mutterschutz. Ziel des Gesetzes sei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Vater-Kind-Beziehung von Anfang an zu stärken. Verankert werden soll dieser zusätzliche Urlaub im Mutterschutzgesetz. Die Verabschiedung des geplanten Gesetzes bleibt nach dem Aus der Ampelkoalition in 2024 und den Anfang 2025 erfolgten Neuwahlen allerdings erst einmal abzuwarten. Experten bewerten die Wahrscheinlichkeit, dass die neuen Regelungen zum Vaterschaftsurlaub 2025 in Kraft treten, als hoch. Dafür sprechen vor allem zwei Gründe: Der inhaltliche Rahmen des Vaterschaftsurlaubs ist durch eine EU-Richtlinie vorgegeben und muss von Deutschland zeitnah umgesetzt werden. Außerdem enthalten die Wahlprogramme der voraussichtlichen Regierungsparteien CDU und SPD Hinweise auf eine entsprechende Neuregelung.
Zwar fehlen gesetzliche Regelungen zu den Rahmenbedingungen bislang, allerdings kannst du von folgenden Punkten ausgehen:
Beachte: Unabhängig von dem tatsächlichen Inkrafttreten des neuen Gesetzes, kann der Vaterschaftsurlaub nicht rückwirkend genommen werden, sondern gilt erst für kommende Geburten.
Bis das neue Gesetz zum Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt, ist für viele Väter die Elternzeit noch die beste und fast einzige Möglichkeit viel Zeit mit dem neuen Familienmitglied zu verbringen und die Mutter direkt nach der Geburt zu unterstützen. Dabei gelten für beide Elternteile die gleichen Bedingungen, die im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgeschrieben sind:
Dass ausschließlich Mütter nach der Geburt zu Hause bleiben und sich um das neue Familienmitglied kümmern, ist heute für viele Familien keine Option mehr. Während Mütter jedoch schon lange durch das Mutterschutzgesetz gestärkt werden, müssen Väter häufig noch auf Kulanz des Arbeitgebers hoffen oder hierfür einen Teil, ihres Jahresurlaubs nehmen. Dass das Väter benachteiligt, hat die EU schon vor Jahren erkannt und mit einer Richtlinie einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt für alle Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Bislang hinkt Deutschland hier hinterher. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Neuregelung zeitnah in Kraft tritt, gilt als hoch – damit wäre ein (weiterer) wichtiger Schritt in Sachen "Vereinbarkeit von Familie und Beruf", auch für Väter, getan.
Väter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt ihres Kindes. Allerdings gewähren viele Arbeitgeber zwischen ein und drei Tagen als Sonderurlaub nach der Geburt.
Bislang ist der Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt zu gewähren. Väter haben lediglich Anspruch auf (rechtzeitig beantragte) Elternzeit. Mit einem neuen Gesetz sollen Väter jedoch Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt haben.
Wie viele Tage Väter nach der Geburt frei haben, hängt davon ab, wie viele Urlaubstage sie dafür einreichen bzw. ob und wie lange sie Elternzeit beantragt haben.
Das neue Gesetz für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub sollte ursprünglich im Herbst 2024 in Kraft treten. Nach aufgrund der Neuwahlen bleibt die Verabschiedung noch abzuwarten.
Wird der Vaterschaftsurlaub als normaler Jahresurlaub genommen, muss dieser wie jeder andere Urlaub beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden. Sobald das neue Gesetz für den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft ist, muss dieser nicht extra beantragt werden.
Wird der Vaterschaftsurlaub als normaler Jahresurlaub genommen, kann der entsprechende Antrag von dem*der Chef*in unter bestimmten Bedingungen abgelehnt werden. Auf Vaterschaftsurlaub in Form von Elternzeit haben Eltern hingegen einen gesetzlichen Anspruch. Sobald das geplante Gesetz für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft ist, kann dieser ebenfalls nicht mehr von der*die Chef*in abgelehnt werden.
Vaterschaftsurlaub muss grundsätzlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Sobald das neue Gesetz für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft ist, entfällt eine extra Beantragung.
Aktuell gewähren Arbeitgeber frischgebackenen Vätern auf freiwilliger Basis einen oder manchmal auch mehr Tage Sonderurlaub bei der Geburt. Anderenfalls müssen Väter ihren Jahresurlaub für die Geburt verplanen. Erst mit dem neuen Gesetz für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub wird sich diese Lage ändern.
Bei der Elternzeit selbst ändert sich 2025 nichts. Allerdings gibt es Änderungen beim Elterngeld. Hier gibt es seit 2024 neue Einkommensgrenzen, beispielsweise dass nur Paare bis zu einem Einkommen von 300.000 Euro Anspruch auf Elterngeld haben. Außerdem gilt für Geburten seit dem 1. April 2024, dass das Elterngeld parallel nur noch einen Monat innerhalb der ersten zwölf Monate bezogen werden darf.
Du möchtest aktuelle Tipps rund um Gehälter, Bewerbung und Karriere erhalten? Dann registriere dich kostenlos auf unserer Seite und bleib immer auf dem Laufenden.
Kostenlos registrieren