Das Wichtigste in KürzeElterngeld erklärtWer bezahlt das Elterngeld?Elternzeit und Zuverdienst?Auswirkungen der ElternzeitElterngeld und SteuerAntrag auf Elterngeld stellenFazitFAQ
Ein Kind verändert nicht nur deinen Alltag gehörig, sondern auch die finanzielle Verantwortung. Immerhin: Das Elterngeld unterstützt dich während dieser ersten wichtigen Phase. Aber wer zahlt das Elterngeld eigentlich? Und wie viel bekommst du wirklich? Kannst du während der Elternzeit noch etwas dazu verdienen – und wie wirkt sich das Ganze steuerlich aus? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Aspekte zum Thema.
Inhalt
Das Wichtigste in KürzeElterngeld erklärtWer bezahlt das Elterngeld?Elternzeit und Zuverdienst?Auswirkungen der ElternzeitElterngeld und SteuerAntrag auf Elterngeld stellenFazitFAQ
Das Wichtigste in Kürze
Kein Gehalt in Elternzeit: Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis – du bekommst kein Gehalt vom Arbeitgeber.
Elterngeld vom Staat: Dafür zahlt dir der Staat Elterngeld, um den Verdienstausfall teilweise auszugleichen – bis zu 1.800 Euro monatlich.
Anspruch für alle Eltern: Mütter, Väter und gleichgeschlechtliche Paare haben gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld.
Arbeiten erlaubt: Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten – das kann dein Elterngeld aber beeinflussen.
Steuern & Antrag nicht vergessen: Elterngeld ist steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt – und muss schriftlich beantragt werden.
Elterngeld: Dein Gehaltsersatz während der Elternzeit
Die wichtigste Info zuerst: Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber. Das bedeutet, dein Arbeitgeber zahlt dir in dieser Zeit kein Gehalt – aber du hast Anspruch auf staatliche Unterstützung: das Elterngeld.
Der Zweck des Elterngelds ist auch von offizieller Stelle klar formuliert:
„Das Elterngeld soll den Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes ausgleichen und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.“
(Quelle: familienportal.de)
Das Elterngeld ist damit ein Ersatz für dein Gehalt und da es von staatlicher Stelle kommt, fällt es nicht deinem Arbeitgeber zulasten.
Wie lange können Arbeitnehmer*innen Elternzeit nehmen?
Du kannst bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Diese kannst du flexibel aufteilen – zum Beispiel einen Teil direkt nach der Geburt und einen anderen später, bis spätestens zum achten Geburtstag deines Kindes. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss zustimmen, wenn du einen Teilzeitraum außerhalb der ersten drei Jahre nutzen willst.
Das Elterngeld wird allerdings nur für maximal 14 Monate gezahlt, sofern beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf bis zu 14 Monate.
Dazu der Hinweis auf zwei wichtige Änderungen von letztem und diesem Jahr:
Bezugsobergrenze: Seit dem 1. April 2025 liegt die Grenze für gemeinsam Elterngeldberechtigte bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Relevant dafür ist das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Paralleler Bezug von Basiselterngeld: Seit April 2024 können Eltern nur noch einen Monat lang gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Danach ist der parallele Bezug ausgeschlossen.
Wer bezahlt das Elterngeld? Und wie viel bekommst du wirklich?
Wie bereits erwähnt, wird das Elterngeld vom Staat gezahlt, genauer gesagt von den zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer. Es soll dir helfen, die Zeit mit deinem Kind ohne allzu große finanzielle Sorgen zu genießen, obwohl du in dieser Phase kein Gehalt vom Arbeitgeber bekommst.
Elterngeld statt Gehalt bzw. Lohn – was ist der Unterschied?
Das Elterngeld ist keine Lohnfortzahlung, sondern eine Ersatzleistung, die auf deinem vorherigen Einkommen basiert. Es gehört damit zu den sogenannten Entgeltersatzleistungen.
Der Unterschied ist also nicht nur juristisch, sondern auch finanziell wichtig.
Wie hoch ist das Elterngeld und wie wird es berechnet?
Das Basiselterngeld beträgt zwischen 65 und 67 Prozent deines durchschnittlichen Nettogehalts aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Dabei gilt eine Mindesthöhe von 300 Euro und ein Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Monat.
Was zählt für die Berechnung?
Der Bemessungszeitraum sind in der Regel die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt. Ausnahmen gibt es etwa bei Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit oder Mutterschaftsgeld. In diesen Fällen gelten teilweise andere Zeiträume.
Rechenbeispiel bei regulärer Festanstellung:
Anna verdient vor der Geburt ihres Kindes 3.000 Euro brutto im Monat, das entspricht etwa 2.000 Euro netto. Beim Basiselterngeld erhält sie 65 Prozent davon, also rund 1.300 Euro monatlich. Dieses Elterngeld bekommt sie für bis zu 12 Monate. Entscheidet sich der Vater, einen Monat Elterngeld zu nehmen, kann Anna auf insgesamt 14 Monate Elterngeld kommen – sofern sie und ihr Partner die Monate sinnvoll aufteilen.
Unterschiede: Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus ist besonders interessant, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest. Es wird doppelt so lange gezahlt, aber dafür nur in halber Höhe – und das kann in bestimmten Konstellationen von Vorteil sein. Mehr dazu (inklusive weiterführendem Link) erfährst du etwas weiter unten im Abschnitt „Elternzeit und Zuverdienst“.
Mehrlingszuschlag, Partnerschaftsbonus und Geschwisterbonus
Zusätzlich gibt es je nach individueller Situation weitere Zuschläge:
Wenn du Mehrlinge bekommst, gibt es für das zweite und jedes weitere Kind einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Monat.
Beim Partnerschaftsbonus kannst du zusätzlich vier Monate ElterngeldPlus erhalten, wenn beide Eltern gleichzeitig 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Auch der Geschwisterbonus lohnt sich: Familien mit kleinen Geschwistern erhalten 10 Prozent zusätzliches Elterngeld, mindestens aber 75 Euro.
Elternzeit und Zuverdienst: Darf ich währenddessen arbeiten?
Ja, du darfst während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten – sowohl bei deinem bisherigen Arbeitgeber oder woanders. Das hat keinen Einfluss auf das Elternzeitrecht, kann aber das Elterngeld verringern, wenn du ElterngeldPlus beziehst. Beim Basiselterngeld ist parallele Teilzeitarbeit nur eingeschränkt möglich.
Welche Auswirkungen hat die Elternzeit auf mein späteres Gehalt?
Elternzeit ist nicht nur ein finanzielles Thema für die Phase des Bezugs, sondern kann auch langfristige Auswirkungen auf deine berufliche Entwicklung haben.
Rückkehrrecht: Du hast Anspruch auf deinen alten oder einen gleichwertigen Job.
Gehaltseinbußen: Wer länger raus ist, braucht manchmal Zeit, um wieder an frühere Gehaltsniveaus anzuknüpfen.
Aufstiegschancen: Die Auszeit kann Karriereschritte verzögern – muss aber nicht.
Tipp: Bereite den beruflichen Wiedereinstieg gut vor, etwa durch regelmäßige Gespräche mit dem Arbeitgeber oder Teilzeitmodelle.
Wie wirkt sich das Elterngeld auf die Steuer aus?
Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei, aber es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht den Steuersatz auf dein restliches zu versteuerndes Einkommen – und das kann zu Nachzahlungen führen.
Ein anschauliches Beispiel für Progressionsvorbehalt und Steuernachzahlung:
Du bekommst 14.000 Euro Elterngeld im Jahr. Dieser Betrag wird nicht direkt versteuert, aber der Steuersatz für dein Einkommen aus anderen Quellen (etwa Einkünfte aus Immobilienbesitz) wird so berechnet, als ob du 14.000 Euro mehr verdient hättest. Das kann dazu führen, dass du am Ende des Jahres Steuern nachzahlen musst – vor allem, wenn dein*e Partner*in gut verdient.
Anhand einer Rechnung erklärt:
Zusätzlich zu den 14.000 Euro Elterngeld erwirtschaftest du im Jahr weitere 20.000 Euro aus anderen Quellen, sowohl durch Immobilieneinnahmen als auch durch eine selbständige Tätigkeit während der Elternzeit.
Obwohl das Elterngeld an sich nicht versteuert wird, liegt dein zu versteuerndes Einkommen bei 34.000 Euro.
Folglich ist die Steuer, die du zahlen musst, deutlich höher, als es deine Einkünfte von 20.000 Euro eigentlich vermuten lassen.
Auch diesen Aspekt solltest du also stets im Blick behalten, falls diese Kriterien auf dich zutreffen. Hast du keinerlei Einkünfte neben dem Elterngeld, spielt das Thema für dich keine Rolle.
Deswegen gilt:
Frühzeitig Steuerklassen optimieren, falls möglich, vor allem für verheiratete Paare.
Im Zweifel unbedingt eine professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen.
Den Antrag stellst du schriftlich bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Wichtig: Du kannst ihn erst nach der Geburt stellen. Aber damit dann alles glatt läuft, solltest du schon vorher gut informiert sein:
Beschaffe dir das Formular bereits frühzeitig und fülle es so weit wie möglich aus, um nach der Geburt nicht mehr viel Arbeit damit zu haben.
Beachte alle notwendigen Unterlagen, etwa die Geburtsurkunde (mit Vermerk „zur Beantragung von Elterngeld“) und Einkommensnachweise.
Bei späteren Änderungen (wie Jobaufnahme oder Gehaltsänderung) musst du die Elterngeldstelle informieren.
Außerdem wichtig zu wissen: Die Auszahlung des Elterngelds erfolgt monatlich, orientiert sich aber an den Lebensmonaten deines Kindes, nicht am Kalendermonat.
Fazit: Finanzielle Planung ist das A und O
Elternzeit ist eine besondere Phase im Leben, die dir Zeit mit deinem Kind ermöglicht und finanzielle sowie berufliche Veränderungen mit sich bringen kann. Um diese Zeit optimal zu nutzen, ist eine vorausschauende Planung entscheidend. Informiere dich frühzeitig über deine Ansprüche, rechne verschiedene Elterngeld-Varianten durch und überlege dir, wie du deinen Wiedereinstieg in den Job gestalten möchtest.
Auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und eine steuerliche Beratung können helfen, spätere Überraschungen zu vermeiden. Indem du deine Elternzeit bewusst gestaltest, kannst du nicht nur die gemeinsame Zeit mit deinem Kind genießen, sondern auch langfristig beruflich und finanziell gut aufgestellt bleiben.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt die Elternzeit?
In Deutschland wird das Elterngeld vom Staat gezahlt, um frisch gebackene Eltern während der Elternzeit finanziell zu unterstützen. Zuständig sind die jeweiligen Elterngeldstellen der Bundesländer. Arbeitgeber zahlen in dieser Zeit kein Gehalt, da das Arbeitsverhältnis ruht.
Haben Vater und Mutter Anspruch auf Elternzeit?
Ja, sowohl Väter als auch Mütter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Der Anspruch gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, die gemeinsam ein Kind betreuen, also beispielsweise zwei Mütter oder zwei Väter.
Hat der Arbeitgeber Kosten bei der Elternzeit?
Während der Elternzeit hat der Arbeitgeber in der Regel keine direkten Lohnkosten, da das Arbeitsverhältnis ruht. Er muss jedoch mit Abwesenheiten planen und eventuell eine Vertretung organisieren, was einen organisatorischen Mehraufwand bedeuten kann.
Wie hoch ist das Elterngeld bei mehr als einem Kind?
Seit Januar 2015 erhalten Eltern von Mehrlingen einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro zusätzlichem Kind neben dem ersten. Zusätzlich gibt es den Geschwisterbonus, der 10 Prozent des Elterngeldes beträgt, mindestens jedoch 75 Euro – so lange mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren (oder zwei Kinder unter sechs Jahren) mit im Haushalt lebt.
Muss das Elterngeld beantragt werden?
Ja, Elterngeld gibt es nur auf Antrag – und dieser muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Wichtig: Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden, aber du solltest ihn möglichst früh vorbereiten. Das Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt – ein verspäteter Antrag kann also Geld kosten.
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