Vater mit Baby im Bett am Laptop
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Das Wichtigste auf einen BlickKurz zusammengefasst: Elternzeit und ElterngeldWas spricht dafür, sich in der Elternzeit selbstständig zu machen?Wie viel darf man in der Elternzeit arbeiten und verdienen?Der Arbeitgeber muss zustimmenCheckliste: Selbstständig machen in der ElternzeitZahlt sich eine Existenzgründung während der Elternzeit aus? – Zwei BeispieleMehr Tipps für berufstätige ElternFAQ – Häufig gestellte Fragen

Für Eltern ist flexibles Arbeiten besonders wichtig – und genau das verspricht die berufliche Selbstständigkeit. Wie wäre es also, während der Elternzeit eine Firma zu gründen? Wir klären, was dafürspricht und was es zu beachten gilt.

Hinweis, 28.01.2025: Derzeit wird dieser Artikel überprüft und überarbeitet. Dies ist Teil einer regelmäßigen Qualitätskontrolle, um inhaltliche Aktualität und Richtigkeit sicherzustellen.

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Das Wichtigste auf einen BlickKurz zusammengefasst: Elternzeit und ElterngeldWas spricht dafür, sich in der Elternzeit selbstständig zu machen?Wie viel darf man in der Elternzeit arbeiten und verdienen?Der Arbeitgeber muss zustimmenCheckliste: Selbstständig machen in der ElternzeitZahlt sich eine Existenzgründung während der Elternzeit aus? – Zwei BeispieleMehr Tipps für berufstätige ElternFAQ – Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste auf einen Blick

Es ist grundsätzlich erlaubt, sich während der Elternzeit und trotz Festanstellung selbstständig zu machen. Allerdings gibt es einige Einschränkungen.
Der Arbeitgeber muss über die selbstständige Tätigkeit informiert werden und ihr zustimmen.
Die gesamte Arbeitszeit – egal ob angestellt oder selbstständig – darf 32 Wochenstunden nicht überschreiten.
Das durch die Selbstständigkeit erwirtschaftete Geld kann sich auf die Höhe des Elterngelds auswirken.

Kurz zusammengefasst: Elternzeit und Elterngeld

Berufstätige Eltern haben ein Anrecht auf sogenannte Elternzeit, die bis maximal drei Jahre nach der Geburt des Kindes dauern kann. In dieser Phase wird das bestehende Arbeitsverhältnis ruhend gestellt und es besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Viele Eltern kehren nach der Elternzeit, falls sie nicht ein zweites Baby bekommen, an ihrem angestammten Arbeitsplatz zurück. Häufig arbeitet mindestens ein Elternteil in Teilzeit weiter, um mehr Zeit für die Kinderbetreuung zu haben.

Während der Elternzeit füllt das Elterngeld die finanzielle Lücke, die durch das wegfallende Gehalt entsteht. Es wird über 12 Monate hinweg ausgezahlt und die Höhe der Summe hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem von deinem letzten Gehalt sowie deinem Einkommen während der Elternzeit. Mit dem Elterngeld Plus gibt es auch die Möglichkeit, sich die Hälfte des Elterngeldsatzes über einen doppelt so langen Zeitraum auszahlen zu lassen. Und dann gibt es noch den Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus für Familien mit mehreren kleinen Kindern.

Mehr zum Thema Elterngeld erfährst du auch in unserem Beitrag „Wer zahlt das Gehalt während der Elternzeit?“.

Was spricht dafür, sich in der Elternzeit selbstständig zu machen?

Selbstständigkeit langsam und sicher starten

Bei einer Gründung während der Elternzeit – mit bestehendem Arbeitsvertrag – hast du die Chance, eine Geschäftsidee auszuprobieren und berufliche Wünsche zu testen. Falls sich überhaupt kein Erfolg einstellen will, bleibt immer noch die Option auf die Rückkehr zum alten Arbeitsplatz.

Mehr Flexibilität im Alltag mit Kind

Selbstständig zu sein bedeutet in der Regel mehr Flexibilität im Vergleich zu einem Angestelltenverhältnis. Das ist natürlich sehr praktisch, wenn man ein kleines Kind zu Hause hat, dessen Bedürfnisse sich nicht nach festen Arbeitszeiten richten.

Zusatzverdienst zur Festanstellung

Manche werdenden Eltern denken auch über eine Selbstständigkeit nach, obwohl sie nach der Elternzeit eine Festanstellung in Teilzeit aufnehmen wollen. Dann bietet die selbstständige Arbeit die Möglichkeit, sich flexibel etwas dazuzuverdienen.

Unzufrieden mit dem aktuellen Job

Wenn du in deiner Festanstellung generell unzufrieden warst, ist die Elternzeit eine gute Gelegenheit, sich beruflich umzuorientieren.

Wie viel darf man in der Elternzeit arbeiten und verdienen?

Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (diese Regelung gilt bei Kindern, die nach dem 1. September 2021 geboren sind). Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt. Arbeitest du mehr, wird die Elternzeit beendet. Übrigens ist es auch erlaubt, während der Elternzeit ein Gewerbe zu gründen.

Was die Höhe des Einkommens angeht, gibt es theoretisch keine Grenze; allerdings hat sie Einfluss darauf, wie viel Elterngeld du bekommst. Denn die Höhe des Elterngelds berechnet sich nach dem Unterschied zwischen deinem Einkommen vor und nach der Geburt deines Kindes. Deswegen lohnt es sich, verschiedene Szenarien durchzurechnen. Der Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums hilft dir dabei.

Der Arbeitgeber muss zustimmen

Egal ob du eine Nebentätigkeit bei einem anderen Unternehmen aufnehmen oder dich selbstständig machen willst: In jedem Fall bedarf es der Zustimmung des Hauptarbeitgebers. Das Einverständnis darf dein Arbeitgeber in der Regel nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern. Das Recht auf die Rückkehr an den früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz verwirkst du durch eine Firmengründung oder die Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber nicht.

Checkliste: Selbstständig machen in der Elternzeit

Die berufliche Selbstständigkeit bietet definitiv Vorteile, gerade für Eltern. Gleichzeitig solltest du dir bewusst sein, dass auch einige Pflichten und Investitionen mit ihr einhergehen. Während eine freiberufliche Tätigkeit in der Regel einfach umsetzbar und mit wenig Risiken verbunden ist, gibt es bei einem Gewerbe einiges mehr abzuwägen und zu organisieren.

Um dir einen Überblick über die wichtigsten Themen im Zusammenhang mit einer Firmengründung zu geben, haben wir hier eine Checkliste zusammengestellt:

Rechtliche und finanzielle Aspekte

Elterngeld und Einkommensgrenzen

Gewerbeanmeldung

Steuern und Abgaben

Versicherungen

Sozialversicherung

Arbeitgeber informieren

Geschäftliche Vorbereitung

Geschäftsplan

Finanzierung

Rechtsform wählen

Bürokratische Aufgaben

Arbeitsort und -materialien

Persönliche und organisatorische Vorbereitung

Zeitmanagement

Unterstützung im Alltag

Netzwerk und Weiterbildung

Marketing und Kundenakquise

Marketingstrategie

Kundenakquise

Checkliste

An alles gedacht?

Zahlt sich eine Existenzgründung während der Elternzeit aus? – Zwei Beispiele

Der Sprung in die Selbstständigkeit bietet die Chance, das Leben als Familie einfacher zu machen. Gleichzeitig erfordert sie auch Mut und es besteht das Risiko, dass sich kein Erfolg einstellt. Das zeigen die folgenden Beispiele:

Katrin (34) besteht kurz vor der Geburt ihres ersten Kindes erfolgreich die Steuerberaterprüfung. Das Steuerbüro, in dem sie lange Jahre gearbeitet hat, garantiert ihr die Elternzeit und den sicheren Arbeitsplatz.

Während der Elternzeit entscheidet sich Katrin, von zu Hause aus als selbstständige Steuerberaterin zu arbeiten. Sie stellt sich vor, während der Schlafenszeiten ihres Babys am Schreibtisch zu arbeiten, doch die Geschäftsanbahnung erweist sich als schwieriger als erwartet. Da sie ihrem Arbeitgeber keine Mandant*innen abwerben möchte, verläuft alles sehr schleppend. Intensive Werbemaßnahmen bringen nicht den erhofften Erfolg, und die Mund-zu-Mund-Propaganda allein reicht nicht aus, um ein nachhaltiges Geschäft aufzubauen.

Nach mehreren Monaten ohne ausreichende Kundschaft sucht Katrin das Gespräch mit ihrem ehemaligen Chef. Sie arbeitet nun zwei Nachmittage pro Woche wieder im Büro und darf ihren Sohn mitbringen, der sich ruhig verhält und viel schläft. Auf Dauer wäre der Kampf um eine erfolgreiche Selbstständigkeit zu ermüdend gewesen. Jetzt haben alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung gefunden.

Ganz anders verläuft die Unternehmensgründung für Tom (28). Er erkennt schon während der Schwangerschaft seiner Freundin Olga, dass er seine berufliche Situation ändern möchte. Durch das Heranwachsen seines Kindes ändert sich seine Perspektive, und er weiß, dass die hektische Umgebung in der Werbeagentur nicht mehr zu seinem neuen Lebensstil passen wird. Nach der Geburt seiner Tochter entscheidet er sich, einen kleinen Feinkostladen zu eröffnen.

Die Suche nach einem passenden Ladenlokal verläuft unerwartet reibungslos. Toms Freundin und Eltern unterstützen ihn tatkräftig bei seiner Entscheidung. Der Start in die Selbstständigkeit erfordert aber natürlich viel Einsatz, und Tom muss darauf achten, sich nicht zu überfordern. Das Leben mit einem Kind und die Führung eines eigenen Ladens bedeuten viel Neues auf einmal. Zunächst öffnet er den Laden nur nachmittags. Seine Tochter hat genügend Platz im Zimmer hinter der Ladentheke und ist immer in seiner Nähe.

Inzwischen hat sich Toms Feinkostladen etabliert und bringt genügend Umsatz, um zusammen mit Olgas Einkünften die Existenz der kleinen Familie zu sichern. Er beschäftigt zwei Teilzeitmitarbeiterinnen, was ihm ermöglicht, durchgehend geöffnet zu haben. Tom ist im Nachhinein sehr froh, diesen Schritt gewagt zu haben. Ohne die Elternzeit hätte er sich wahrscheinlich nicht so früh dazu entschlossen.

Mehr Tipps für berufstätige Eltern

Egal, ob die Geburt deines Kindes noch bevorsteht oder du schon Mutter oder Vater bist: Wir versorgen dich mit nützlichen Infos und Tipps, z. B. rund um staatliche Hilfen für Familien, Elternrechte und flexible Arbeitsmodelle für Eltern.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie wirkt sich Selbstständigkeit aufs Elterngeld aus?

Wie auch bei Festangestellten wird das Elterngeld bei Selbstständigen anhand des monatlichen Nettoeinkommens im Kalenderjahr vor der Geburt berechnet. Es beträgt rund 65 % des Einkommens, aber mindestens 300 € und höchstens 1.800 €.

Wird eine selbstständige Nebentätigkeit aufs Elterngeld angerechnet?

Ja, alle Einnahmen vor und während der Geburt werden bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt.

Kann ich in Elternzeit ein Kleingewerbe anmelden?

Ja, es ist möglich, während der Elternzeit ein Kleingewerbe anzumelden. Wichtig ist nur, dass die Arbeitszeit von 32 Wochenstunden nicht überschritten wird.

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