Elena Geiger
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Zwischen Kita, Küche und Konferenzraum – das Leben als berufstätiger Elternteil kann wirklich herausfordernd sein. Die gute Nachricht: Die Bundesregierung hat einige Programme ins Leben gerufen, um dir das Leben zu erleichtern und deiner Familie mehr Chancen zu bieten. Dieser Beitrag liefert dir einen Überblick, welche finanziellen Unterstützungen und rechtlichen Rahmenbedingungen es für berufstätige Eltern gibt und wie du sie nutzen kannst.
Nachwuchs bedeutet für (werdende) Eltern große Veränderungen – und das in vielerlei Hinsicht. Wer berufstätig ist, hat plötzlich nicht nur berufliche und soziale Verpflichtungen, sondern alle Hände mit der Versorgung der Familie zu tun. Um finanzielle und zeitliche Engpässe auszugleichen, gibt es für berufstätige Eltern in Deutschland verschiedene staatliche Zuschüsse und Angebote. So soll die Gleichstellung zwischen Bürger*innen mit und ohne Kinder gefördert werden.
Dabei gibt’s nicht nur Geld vom Staat für Eltern mit Job – in Form von Elterngeld oder steuerlichen Vorteilen –, sondern auch gesetzliche Regelungen für mehr Flexibilität, wie z. B. den Mutterschutz und die Kinderkrankentage. Denn selbst das beste Zeitmanagement kann die unvorhersehbaren Planänderungen, die der Alltag mit Kind nun mal mit sich bringt, nicht auffangen.
Um das Leben für dich und deine Familie so angenehm und sorgenfrei wie möglich zu gestalten, solltest du genau prüfen, welche Leistungen und Zuschüsse für Eltern du in Anspruch nehmen kannst. Wir haben zusammengetragen, welche Möglichkeiten es gibt und was du tun musst, um die staatliche Unterstützung zu erhalten.
Einige Leistungen für Mütter vor und nach der Geburt fallen auch unter den Begriff Mutterschutzleistungen. Es handelt sich um finanzielle Unterstützungen und rechtliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Schwangere und frisch gebackene Mütter die notwendige medizinische Versorgung, Ruhe und finanzielle Stabilität erhalten. Darunter fallen:
Die finanziellen Leistungen werden vom Staat oder der Krankenkasse der (werdenden) Mutter übernommen.
Es gibt keinen allgemeinen Antrag auf Mutterschaftsleistungen. Um die staatlichen Hilfen für Mütter zu nutzen, musst du die einzelnen Leistungen separat beantragen bzw. dich darum kümmern. Das ist aufwändig, keine Frage. Aber es lohnt sich! Im Folgenden findest du Informationen zu den einzelnen staatlichen Angeboten und erfährst, welche Schritte nötig sind, um sie zu nutzen.
Kurz und knapp: Der Mutterschutz ist dafür da, Müttern und ihren Babys die Zeit einzuräumen, die sie brauchen. Dazu zählt sowohl die Gesundheit am Arbeitsplatz als auch ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt.
Der Mutterschutz in Deutschland ist gesetzlich geregelt und gilt für alle schwangeren Frauen, egal in welcher Branche sie arbeiten. In der sogenannten Mutterschutzfrist musst du nicht arbeiten, bekommst dein volles Gehalt und kannst dich voll und ganz auf die Geburt und deinen neugeborenen Schützling konzentrieren. Sie beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und dauert bis acht Wochen nach der Geburt an. Insgesamt hast du also 14 Wochen Zeit, dich auf die Ankunft deines Babys vorzubereiten und dich zu erholen. Und in der Zeit um die Geburt herum, in der du arbeitest, muss der Arbeitgeber für gesunde Arbeitsbedingungen sorgen. Dazu gehören zum Beispiel leichte Arbeiten und das Verbot von Nachtarbeit oder Überstunden.
Der Mutterschutz steht jeder schwangeren Frau zu. Trotzdem musst du einige Dinge beachten, damit die Freistellung von der Arbeit reibungslos funktioniert.
Arbeitgeber informieren: Zuerst einmal musst du deine Schwangerschaft deinem Arbeitgeber mitteilen. Je früher, desto besser, damit er die nötigen Schutzmaßnahmen ergreifen kann.
Ärztliche Bescheinigung: Damit du den Mutterschutz nutzen kannst, brauchst du eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Dein Frauenarzt oder deine Frauenärztin stellt dir diese aus. Die Bescheinigung gibst du deinem Arbeitgeber rechtzeitig, damit alles reibungslos läuft.
Während des Mutterschutzzeitraums dürfen bestimmte Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für Schwangere nicht zulässig sein. Wenn du Bedenken bezüglich deiner Arbeit hast, solltest du dich mit deinem Arbeitgeber und deinem Frauenarzt oder deiner Frauenärztin austauschen, um sicherzustellen, dass du geschützt bist.
Während des Mutterschutzzeitraums hast du Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung für berufstätige Mütter, die von gesetzlichen Krankenkassen angeboten wird und sich an Mitglieder richtet, die Anspruch auf Krankengeld haben. Die Höhe des Geldes basiert auf Ihrem durchschnittlichen Nettogehalt in den letzten drei Monaten und beträgt höchstens 13 Euro pro Tag.
Für Nicht-Krankenkassenmitglieder (z. B. privat Krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung Familienversicherte) bietet das Bundesversicherungsamt ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro an.
Darüber hinaus können berufstätige Frauen einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, wenn ihr durchschnittlicher Nettolohn höher ist als der Mutterschaftsgeldbetrag von 13 Euro pro Tag . In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.
Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss sorgt das Mutterschutzgeld also dafür, dass du während der Mutterschutzzeit dein normales monatliches Gehalt zur Verfügung hast.
Mutterschutzlohn können Mütter bekommen, wenn sie vor und nach der Mutterschutzfrist nicht arbeiten können, z. B. wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots. In diesem Fall bekommst du von deinem Arbeitgeber weiterhin Gehalt, auch wenn der Anspruch auf Mutterschutzgeld noch nicht oder nicht mehr besteht. Die Höhe des Mutterschaftslohns entspricht dem durchschnittlichen Bruttolohn vor Beginn der Schwangerschaft.
Um Mutterschaftslohn zu erhalten, solltest du deinem Arbeitgeber schnellstmöglich ein ärztliches Attest über das Beschäftigungsverbot vorlegen. Dieses Attest sollte genaue Angaben über den Zeitraum enthalten, in dem du nicht arbeiten darfst, sowie Informationen darüber, welchen Tätigkeiten du weiterhin nachgehen kannst.
Die Elternzeit ist ein flexibles Arbeitsmodell für Eltern, das es Müttern und Vätern ermöglicht, die ersten Jahre mit ihrem Kind zu genießen und gleichzeitig ihre Karriere nicht aus den Augen zu verlieren.
Die gesetzlichen Regelungen besagen, dass du als Elternteil bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen kannst. Während der Elternzeit zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge, aber du bekommst auch kein Gehalt von deinem Arbeitgeber. Stattdessen gibt es das Elterngeld, das einen Teil deines Einkommens während dieser Zeit ersetzt.
Eine wichtige Sache: Du kannst die Elternzeit auch aufteilen. Zum Beispiel könnte dein*e Partner*in einen Teil übernehmen, um euch die Betreuung eures Babys gerecht aufzuteilen. Das nennt sich Teilzeit-Elternzeit.
Und keine Sorge, du kannst nach der Elternzeit wieder in deinen alten Job zurückkehren. Das ist gesetzlich geregelt.
Wie du Elternzeit beantragst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie du deinen Antrag optimal formulierst, erfährst du in unserem Artikel „Elternzeit beantragen “.
Ein wichtiger Pfeiler der staatlichen Hilfen für Familien ist das Elterngeld. Es handelt sich um einen staatlichen Zuschuss für Eltern, der dir nach der Geburt deines Kindes finanzielle Unterstützung bietet. Denn wenn Mütter und Väter nach der Geburt nicht arbeiten können, weil sie sich um den Nachwuchs kümmern müssen, erhalten sie vom Arbeitgeber kein Gehalt – hier springt der Staat ein.
Dabei können Eltern zwischen dem Basiselterngeld (bei vollständiger Freistellung von der Arbeit) und dem ElterngeldPlus (wenn die Eltern Teilzeit arbeiten möchten) wählen. Berechnet wird das Elterngeld auf Basis des letzten Nettogehalts.
Das Elterngeld gleicht den Einkommensverlust aus, den du hast, wenn du dir nach der Geburt mehr Zeit für dein Kind nehmen möchtest und deshalb deine beruflichen Aktivitäten einschränkst. Partner*innen haben gemeinsam Anspruch auf insgesamt 14 Monate Basiselterngeld, wenn ihr beide die Betreuung eures Kindes teilt und dadurch euer Einkommen verringert wird. Ihr könnt die Monate untereinander aufteilen, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen kann. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate nutzen.
Für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden, gibt es eine wichtige Änderung: Wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, kannst du bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld erhalten, abhängig davon, wie früh dein Kind geboren wurde. .
Übrigens: Die Höhe des Elterngelds orientiert sich am Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate und beträgt zwischen 65 und 100 Prozent. Für Paare kann es klug sein, zu Beginn der Schwangerschaft die Steuerklasse zu wechseln, um später mehr Elterngeld zu bekommen.
ElterngeldPlus ermöglicht es Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten, länger Elterngeld zu beziehen. Wenn sie sich für ElterngeldPlus entscheiden, erhalten sie nur die Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes, aber dafür für einen doppelt so langen Zeitraum. Ein Monat
Basiselterngeld entspricht also zwei Monaten ElterngeldPlus.
Mit dem Partnerschaftsbonus können Eltern zusätzlich bis zu vier ElterngeldPlus-Monate erhalten, wenn beide in Teilzeit arbeiten. Das ist eine Chance, die Kinderbetreuung partnerschaftlich zu gestalten. Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden. Diese Regelung gilt auch für getrennt lebende Eltern, die gemeinsam in Teilzeit arbeiten.
Die Beantragung von Elterngeld und Elterngeld Plus erfolgt in der Regel über die Elterngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde. Hier die nötigen Schritte:
Leider nein – während du Mutterschaftsgeld erhältst, wird dieses auf das Elterngeld angerechnet. Da das Mutterschaftsgeld in der Regel höher ausfällt, wird kein zusätzliches Elterngeld ausgezahlt. Sobald die Mutterschutzfrist endet, bekommst du natürlich umgehend das Elterngeld.
Kinderkrankentage sind bezahlte Freistellungstage, die Eltern in Anspruch nehmen können, wenn ihre Kinder Betreuung und Pflege benötigen. So soll verhindert werden, dass Eltern in finanzielle Nöte geraten, wenn sie sich um ihre kranken Kinder kümmern müssen.
Eltern in Deutschland haben Anspruch auf Kinderkrankentage, wenn ihr Kind unter 12 Jahren alt ist und ärztlich festgestellte Betreuung oder Pflege benötigt. Bei Kindern mit Behinderungen gilt die Altersgrenze von 12 Jahren nicht.
Pro Kind und Elternteil stehen dir 10 Kinderkrankentage pro Jahr zur Verfügung. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage pro Jahr pro Kind.
Um Kinderkrankentage zu nutzen, musst du deinem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid geben, sobald klar ist, dass du Zeit für dein Kind benötigst. Die genauen Regelungen können in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag deines Unternehmens festgelegt sein. Du musst deinem Arbeitgeber auch eine ärztliche Bescheinigung über die Krankheit deines Kindes vorlegen.
Während der Kinderkrankentage zahlt dir dein Arbeitgeber in der Regel 90 % deines Nettogehalts, das du in den letzten drei abgerechneten Monaten vor den Tagen erhalten hast. Die genauen Details können allerdings je nach Unternehmen variieren.
Neben diesen staatlichen Angeboten für arbeitende Eltern gibt es noch eine Reihe weiterer Leistungen, die alle Familien in Deutschland offenstehen – egal, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht. Dazu gehören:
Informier dich am besten umfassend über deine Ansprüche und Rechte rund um das Thema Elternschaft, sobald du von der Ankunft deines Babys erfährst. Wichtige Informationen bekommst du von deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse. Für detaillierte Informationen zu den staatlichen Hilfen für Eltern ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die ideale Adresse.
Du siehst, es gibt eine Fülle von staatlichen Leistungen, die dir als berufstätiger Elternteil zur Verfügung stehen. Nutz diese Ressourcen, um dein Leben einfacher und stressfreier zu gestalten. Wichtig dabei ist, sich möglichst früh zu informieren und die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Dann kannst du dich voll auf dein Baby konzentrieren und die Zeit mit der Familie genießen.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
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