Zwei Männer arbeiten im Labor, tragen weiße Kittel.
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Das Wichtigste in KürzeWas ist der Zweck der Probezeit in der Ausbildung?Probezeit überstehen: Worauf kommt es besonders an – und was solltest du vermeiden?Probezeit überstanden: Was passiert danach?Fazit: So bestehst du die Probezeit in der Ausbildung sicherFAQ

Mit dem Start deiner Ausbildung befindest du dich zunächst automatisch in der Probezeit. Diese zu überstehen, ist das erste Ziel auf deinem Weg. Aber wie lange dauert die Probezeit? Was musst du beachten, um sie erfolgreich zu meistern? Wir geben dir einen klaren Überblick mitsamt der Gesetzeslage, Tipps und praktischen Beispielen.

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Das Wichtigste in KürzeWas ist der Zweck der Probezeit in der Ausbildung?Probezeit überstehen: Worauf kommt es besonders an – und was solltest du vermeiden?Probezeit überstanden: Was passiert danach?Fazit: So bestehst du die Probezeit in der Ausbildung sicherFAQ

Das Wichtigste in Kürze

Was ist der Zweck der Probezeit in der Ausbildung?

Die Probezeit ist ein fester Bestandteil jeder Berufsausbildung in Deutschland. Du kannst sie als eine Art Vorsichtsmaßnahme verstehen: Sollte sich früh in der Ausbildung zeigen, dass das Arbeitsverhältnis (aus welchen Gründen auch immer) von mindestens einer der beiden Seiten nicht passt, ermöglicht sie eine schnelle, unkomplizierte Beendigung.

Denn genau das ist der Kern der Probezeit-Regelung nach § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG):

Das Prinzip ist somit dasselbe wie bei der Probezeit bei regulären Jobs nach Ausbildung oder Studium. In der Probezeit können sich alle Beteiligten kennenlernen und herausfinden, ob die Kombination funktioniert, allerdings ohne das Risiko einer langfristigen Bindung.

Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung? Und ist eine Verlängerung möglich?

Die Länge der Probezeit in der Ausbildung ist gemäß § 20 BBiG klar definiert, und zwar mit einer Mindestdauer von einem Monat und einer Höchstdauer von vier Monaten.

Dies wurde unter anderem 2016 durch ein Gerichtsurteil bestätigt:

Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts, AZ 6 AZR 396/15

In diesem Fall hatte ein Auszubildender während seiner viermonatigen Probezeit rund sieben Wochen krankheitsbedingt gefehlt. Der Ausbildungsvertrag enthielt eine Klausel, die besagte: Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrochen, verlängert sich die Probezeit entsprechend. Das BAG hielt diese Klausel für rechtlich zulässig, mit der Begründung: Die Probezeit kann ihren Zweck – nämlich eine realistische Einschätzung der Eignung – nur erfüllen, wenn die Ausbildung auch tatsächlich stattfinden konnte. Da dies aufgrund der erheblichen Unterbrechung nicht gegeben war, wurde die Verlängerung der Probezeit als rechtmäßig eingestuft.

Das bedeutet: Eine Verlängerung kann zulässig sein, aber nur dann, wenn die Ausbildung tatsächlich unterbrochen war. Betriebe dürfen die Regel nicht pauschal anwenden.

Zwei Frauen im modernen Büro, reden miteinander vor Laptop auf Schreibtisch.
Mit Struktur durch die Ausbildung: In deiner Probezeit hast du ein Recht auf Unterstützung und Betreuung – greife darauf zurück.

Kann die Probezeit verkürzt werden?

Umgekehrt stellt sich auch die Frage, ob die Probezeit auch verkürzt werden kann.

Entscheidend ist die Dauer der Probezeit, wie sie im Ausbildungsvertrag festgelegt ist. Änderungen im Nachhinein sind nicht vorgesehen.

Probezeit überstehen: Worauf kommt es besonders an – und was solltest du vermeiden?

Viele Azubis empfinden die Probezeit als kritische Phase. Schließlich hast du stets im Kopf, dass die Ausbildung jederzeit beendet werden könnte. Dies kann eine Drucksituation schaffen, aber keine Sorge: Dein Gelingen liegt (größtenteils) in deiner eigenen Hand. Das heißt auch, dass du den Erfolg gezielt anpeilen kannst, indem du das richtige Verhalten an den Tag legst.

Positive Punkte sind:

Dem gegenüber stehen die typischen Stolperfallen:

Offensichtlich: All diese Punkte werden auch in deinem späteren Berufsleben von entscheidender Bedeutung sein. Du kannst diese erste Phase also als wegweisend sehen. Denn alle Verhaltensweisen, die du dir während der Ausbildungs-Probezeit aneignest, machen sich dauerhaft bezahlt.

Und denk immer dran: Ausbilder*innen sind explizit für die Betreuung von Azubis verantwortlich – mache davon Gebrauch, wenn nötig.

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Was tun, wenn du in der Probezeit gekündigt wirst?

Sollte es dennoch während der Probezeit zu einer Kündigung kommen, ist diese rechtlich unanfechtbar. Allerdings hat auch die Kündigungsfreiheit ihre Grenzen: So darf eine Kündigung auch in der Probezeit nicht sittenwidrig, willkürlich oder diskriminierend sein.

Außerdem: In den wenigsten Betrieben werden Azubis, auch wenn es nicht gut läuft, ohne Vorwarnung gekündigt. Normalerweise suchen Ausbilder*innen rechtzeitig das Gespräch, da dies auch ihre Aufgabe ist.

Lässt sich die Kündigung - aus welchen Gründen auch immer - trotzdem nicht vermeiden, solltest du im Hinblick auf deine Zukunft direkt tätig werden:

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Probezeit überstanden: Was passiert danach?

Ist alles normal verlaufen und keine Kündigung erfolgt, läuft dein Ausbildungsvertrag automatisch weiter. Eine explizite Bestätigung dafür brauchst du nicht – dies ist alles bereits im Ausbildungsvertrag geregelt.

Ab diesem Zeitpunkt gelten die normalen Kündigungsregeln:

Für dich heißt das: Du kannst langfristiger planen und dich noch besser auf die Inhalte der Ausbildung konzentrieren. Dasselbe gilt für deinen Arbeitgeber, der dich als immer leistungsfähigere Arbeitskraft einplanen kann.

Oft unterschätzt: Probezeitgespräch als Wegweiser

Darüber hinaus besteht die Chance, dass dir am Ende der Probezeit ein Probezeitgespräch angeboten wird. Hierzu ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dennoch ist diese Art Abschlussgespräch keine Seltenheit.

Kommt es zu diesem Gespräch, kannst du dieses als weitere Chance sehen:

Im Probezeitgespräch können beide Seiten abgleichen, ob sich die gegenseitigen Erwartungen erfüllt haben. Es dient damit als Grundlage für eine (im Idealfall) noch erfolgreichere Fortführung der Ausbildung.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

Fazit: So bestehst du die Probezeit in der Ausbildung sicher

Die anfängliche Probezeit in der Ausbildung ist deine Chance, dem Arbeitgeber zu zeigen, was in dir steckt. Kenne deine Rechte, aber auch deine Pflichten. Sei während dieser ein bis vier Monate motiviert, zuverlässig und kommunikativ – dann hast du beste Chancen, die Probezeit zu überstehen.

Und vergiss nicht: Falls es dennoch nicht passt, ist das kein Weltuntergang. Eine Kündigung in der Probezeit kann auch die Möglichkeit für einen besseren Neustart sein.

FAQ

Wie lange ist die Probezeit in der Ausbildung?

Die Probezeit in der Ausbildung dauert laut § 20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Diese Dauer wird im Ausbildungsvertrag festgelegt und beginnt mit dem ersten Tag der Ausbildung. Eine Probezeit von sechs Monaten ist nicht zulässig. Das Gesetz erlaubt nur in Ausnahmefällen – etwa bei längerer Krankheit während der Probezeit – eine Verlängerung. Diese muss jedoch individuell und schriftlich vereinbart werden.

Kann ein Azubi in der Probezeit einfach gekündigt werden?

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das regelt § 22 Absatz 1 BBiG. Wichtig ist dabei, dass die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss – eine mündliche Kündigung ist rechtlich unwirksam. Auch als minderjährige*r Azubi darfst du kündigen, benötigst dabei aber die Unterschrift deiner Erziehungsberechtigten.

Ist eine Probezeit von 6 Monaten zulässig?

Nein, eine sechsmonatige Probezeit ist nach deutschem Ausbildungsrecht nicht erlaubt. Das BBiG schreibt eine maximale Dauer von vier Monaten vor. Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei längerer Krankheit, und muss dann schriftlich geregelt werden. Eine pauschale Regelung über sechs Monate wäre unwirksam.

Kann man als Azubi in der Probezeit Urlaub nehmen?

Grundsätzlich ist es möglich, in der Probezeit Urlaub zu nehmen. Allerdings entsteht der Urlaubsanspruch anteilig – pro Monat hast du Anspruch auf etwa ein Zwölftel deines Jahresurlaubs. Viele Betriebe handhaben es so, dass Urlaubstage erst nach der Probezeit gewährt werden. Rechtlich darf dir der Urlaub in der Probezeit jedoch nicht grundsätzlich verweigert werden, solange er mit dem Ausbildungsbetrieb abgesprochen ist und keine betrieblichen Gründe dagegenstehen.

Was darf man während der Probezeit nicht tun?

Besonders in der Probezeit solltest du darauf achten, professionell und zuverlässig aufzutreten. Dinge, die du auf jeden Fall vermeiden solltest, sind unentschuldigtes Fehlen, Unpünktlichkeit, mangelndes Interesse an den Ausbildungsinhalten oder respektloses Verhalten gegenüber Kolleg*innen und Ausbilder*innen. Auch das Verweigern von Arbeitsanweisungen, sofern sie rechtlich korrekt sind, sowie gravierende Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Täuschung können schnell zur Kündigung führen.

Wie viele Urlaubstage hast du im 1. Ausbildungsjahr?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch im ersten Ausbildungsjahr richtet sich nach dem Alter und gegebenenfalls nach geltenden Tarifverträgen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Demnach stehen dir mindestens 30 Werktage Urlaub zu, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 16 Jahre alt bist. Mit 16 Jahren sind es mindestens 27 Werktage, mit 17 mindestens 25 Werktage. Bist du volljährig, gelten mindestens 24 Werktage nach dem Bundesurlaubsgesetz. Tarifverträge regeln häufig einen höheren Urlaubsanspruch, deshalb lohnt sich auch hier ein Blick in den jeweiligen Vertrag oder in die Personalabteilung.

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