Pausenloses Arbeiten kommt vor, besonders in stressigen Jobs mit hohem Workload. Ratsam ist das jedoch nicht – denn die Pause ist ein wichtiger Teil deines Joballtags. Sie gibt dir Zeit für Stärkung und Erholung und du hast je nach Dauer deines Arbeitstages sogar ein gesetzliches Anrecht darauf. Im folgenden Beitrag erfährst du alles über die Gesetzeslage, über unterschiedliche Pausenkulturen je nach Branche und Betrieb sowie wichtige Tipps, um deine Pause als echtes Power-Tool nutzen zu können, um langfristig produktiv, kreativ und gesund zu bleiben.
Wer arbeitet, muss Pausen machen – das ist nicht nur gesund, sondern Pflicht. Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten folgende Regelungen für Pausenzeiten bei der Arbeit:
Diese Regelungen gelten für die meisten Branchen, etwa für Bürojobs aller Arten, im Einzelhandel oder im Kundenservice. Sonderregelungen gibt es für Bereiche, in denen die Arbeit unter speziellen Bedingungen stattfindet.
Für Berufskraftfahrer*innen gelten strengere Vorschriften:
Diese längeren Ruhezeiten sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und die Gesundheit der Fahrer*innen schützen.
Ein anderer spezieller Fall sind Berufe mit Schichtdienst, allen voran im Öffentlichen Dienst, beispielsweise im Rettungsdienst, im Krankenhaus oder bei der Polizei.
Entscheidend für die genauen Regelungen sind Tarifverträge wie der TVöD und Dienstvorschriften.
Unabhängig von deinem Job und etwaigen Sonderreglungen gilt grundsätzlich immer: Pausen werden dir nicht aus Wohlwollen vom Arbeitgeber gewährt – du hast ein Anrecht darauf. Die folgenden Punkte sind deswegen allgemeingültig:
Tipp dazu: Wenn du das Gefühl hast, dass deine Pausenzeiten zu kurz kommen oder nicht eingehalten werden, sprich mit dem Betriebsrat oder der Personalabteilung. Diese sind für solche (und andere) arbeitsrechtlichen Fragen zuständig.
Belegt wurden diese gesetzlichen Regelungen bereits durch zahlreiche Gerichtsurteile. Die folgenden drei Fälle stellen die Sachlage anschaulich dar:
Ein Arbeitnehmer klagte auf Anerkennung tarifvertraglich vorgesehener Kurzpausen (mehrmals täglich acht Minuten) als bezahlte Ruhepausen. Der Arbeitgeber argumentierte, die Pausen seien zu kurz oder organisatorisch nicht eindeutig festgelegt. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 13. Oktober 2009, dass auch Kurzpausen von jeweils acht Minuten als Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gelten können – sofern beim Pausenbeginn die genaue Dauer und Lage der Pause (nach § 4 ArbZG) feststehen. Diese Anforderungen waren im konkreten Fall erfüllt, da die Pausen im Schichtplan eindeutig verankert waren. Mit dem Urteil stellte das Gericht also klar, dass auch kurze, mehrfach eingelegte Pausen rechtlich zulässig sind, solange sie nicht „nebenbei“ oder unklar organisiert erfolgen.
Urteil 1: Auch Kurzpausen zählen
(AZ 9 AZR 139/08)
In diesem Fall ging es um einen Lkw-Fahrer, der während vermeintlicher Pausen bei Be- und Entladevorgängen jederzeit einsatzbereit bleiben musste. Am 29. Oktober 2002 kam das Bundesarbeitsgericht zu dem Urteil, dass solche Unterbrechungen keine Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes darstellen, da dem Fahrer weder die genaue Pausendauer bekannt war noch eine ungestörte Erholung möglich war. Sie gelten daher als vergütungspflichtige Arbeitszeit.
Urteil 2: Keine Ruhepause mehr bei Unterbrechung
(AZ 1 AZR 603/01)
Eine teilzeitbeschäftigte Assistenzärztin in einem Krankenhaus hatte ihre Pausen nicht einhalten können, obwohl in ihrem Dienstplan Pausen automatisch abgezogen wurden. Sie klagte auf Vergütung dieser nicht genommenen Pausen. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 12. Februar 2025, dass automatische Pausenabzüge nicht ohne weiteres zulässig sind. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Pausen tatsächlich genommen wurden oder zumindest die Möglichkeit bestand. Denn ein bloßer Zeitabzug im System gilt nicht automatisch als belegte Pause – die Ärztin konnte nachweisen, dass sie arbeitete und nicht pausierte.
Urteil 3: Automatischer Zeitabzug = Pause?
(AZ 5 AZR 51/24)
Diese Urteile betonen, dass Pausen aktiv eingeplant, wahrgenommen und durchsetzbar sein müssen. Sie dienen dem Gesundheitsschutz und dürfen nicht zu Gunsten betrieblicher Abläufe vernachlässigt werden.
Nach den rechtlichen Grundlagen kommen wir jetzt zu der Wichtigkeit von Pausen für dich und deine Gesundheit. Klar ist schließlich: Eine Pause hilft deinem Gehirn, sich zu erholen und Informationen zu verarbeiten. Das ist auch im Sinne des Arbeitgebers, denn wer regelmäßig kurze Pausen macht, arbeitet konzentrierter und macht weniger Fehler.
Pausen fördern das Out-of-the-box-Denken, die Innovationskraft und den Fokus bei komplexen Aufgaben. Deine kognitive und körperliche Leistung wird durch Pausen also klar gesteigert. Und manchmal zeigt sich dieser Effekt sogar unmittelbar danach. Das beste Beispiel dafür ist der sogenannte Inkubationseffekt.
Gerade wenn du in einem Job arbeitest, der hohe geistige Anforderungen stellt, sind regelmäßige Ruhepausen entscheidend. Kreative Lösungen entstehen oft nicht in Meetings, sondern in Momenten, in denen dein Gehirn scheinbar „nicht arbeitet“.
Beispiel: Du bist im Online-Marketing tätig und arbeitest seit Stunden an einem neuen Kampagnenkonzept. Die Zielgruppe ist klar, das Produkt stark – aber die zündende Idee für die zentrale Botschaft fehlt. Du drehst Schleifen, überdenkst alles immer wieder, kommst aber keinen Schritt weiter.
Also gehst du raus, eine Runde um den Block, lässt das Thema los – und plötzlich ist sie da: die kreative Leitidee, die alles auf den Punkt bringt. Dieses Phänomen nennt man Inkubationseffekt: Dein Gehirn sortiert Informationen nämlich weiter, auch wenn du dich bewusst längst davon entfernt hast.
Was das für dich bedeutet: Pausen können sogar produktiv sein, selbst wenn du die Ruhezeit tatsächlich zur Erholung nutzt. Du schlägst also zwei Fliegen mit einer Klappe. Ein guter Arbeitgeber weiß das und fördert die Pausenzeiten seiner Mitarbeiter*innen deswegen gezielt.
Pausen sind ein Zeichen für wertschätzende Arbeitsbedingungen. Von diesen profitieren beide Seiten. Denn Unternehmen, die Erholung aktiv fördern, erhalten im Gegenzug:
In der Umsetzung ist dies jedoch auch eine Frage von Branche und Beruf. Denn nicht jedes Pausenkonzept lässt sich überall gleich gut realisieren. Der Bereich, in dem du arbeitest, gibt deswegen meistens schon einige Rahmenbedingungen vor.
Die Unterschiede in der Pausenkultur sind teils groß. Dafür reicht ein Blick auf einige bekannte Beispiele:
Hinzu kommt allerdings noch der wichtigste Faktor, und zwar du selbst.
Schließlich hast du deine Pausengestaltung selbst in der Hand. Und bekannt ist: Nicht jede Pause bringt automatisch Erholung. Du solltest deswegen den Fokus auf möglichst effektive Pausen legen, um deine geistige Ermüdung zu verringern. Dafür haben sich folgende Zutaten bewährt:
Vermeiden solltest du dagegen:
Digital Detox und Abstand vom Arbeitsplatz sind bewährte Tipps, die sich direkt positiv auf dein Mindset und deine Energie auswirken. Die Pause wird damit Teil deiner Selbstfürsorge und deswegen solltest du ihre Bedeutung nicht unterschätzen.
Wie du deine Pause gestalten kannst, hängt nicht zuletzt von den Rahmenbedingungen ab. Wo befindest du dich, was gibt es in der Umgebung, wie viel Zeit hast du?
Hier einige Beispiele für deine Pause:
Logischerweise hast du beispielsweise im Homeoffice mehr Möglichkeiten zur Pausengestaltung als weit draußen im Industriegebiet. Dennoch: Überall sind sowohl „gute“ als auch „schlechte“ Pausen möglich – es liegt alleine an dir, wie du die Ruhezeit nutzt.
Pausenzeiten sind gesetzlich geregelt, doch du solltest sie als weit mehr als nur ein „Muss“ betrachten: Sie sind dein Werkzeug für Konzentration, Kreativität und Gesundheit. Ob bei acht oder zehn Stunden Arbeit, ob im Büro oder im LKW – wer Pausen bewusst nutzt, arbeitet nicht nur produktiver, sondern auch zufriedener. Gönn dir also regelmäßig echte Auszeiten, gestalte deine Erholungsphasen aktiv und fordere deine Rechte ein. Dein Körper, dein Kopf und deine Karriere werden es dir danken.
Ja, eine Pause nach sechs Stunden Arbeit ist laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Pflicht. Wer länger als sechs und bis zu neun Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Diese Pausenzeit darf in zwei Einheiten zu je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Eine Pause muss mindestens 15 Minuten lang sein, damit sie rechtlich als Ruhepause gilt. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt es, die gesetzliche Gesamtpausenzeit (30 bzw. 45 Minuten) in Abschnitte aufzuteilen, sofern jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten dauert. Kürzere Unterbrechungen, wie ein schneller Kaffee oder Toilettengang, zählen nicht als gesetzliche Pause.
Nein, in einem 8-Stunden-Arbeitstag ist die Pause in der Regel nicht inklusive. Die gesetzlich vorgeschriebenen 30 Minuten gelten nicht als Arbeitszeit, es sei denn, es gibt eine spezielle Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Das bedeutet beispielsweise: Wer von 9 bis 17 Uhr mit einer halben Stunde Pause arbeitet, leistet tatsächlich nur 7,5 Stunden Arbeitszeit.
In der Regel zählen Raucherpausen nicht als Arbeitszeit. Sie gelten als freiwillige Unterbrechung und müssen – sofern keine andere betriebliche Regelung besteht – in deiner Pause stattfinden oder nachgeholt werden. Arbeitgeber dürfen festlegen, dass Raucherpausen ausgestempelt werden müssen. Nur wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass Raucherpausen bezahlt sind oder als reguläre Pause gelten, können sie zur Arbeitszeit zählen. Wichtig: Auch Nichtraucher*innen müssen gleiche Pausenrechte haben – alles andere kann als Benachteiligung gewertet werden.
Laut Arbeitszeitgesetz bist du verpflichtet, die Pause einzuhalten – sie dient deinem Schutz. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass du überhaupt pausieren kannst. Nimmst du die Pause nicht und arbeitest einfach durch, kann das zu Problemen führen: Deine Gesundheit leidet langfristig, die Fehlerquote steigt – und im Falle eines Arbeitsunfalls während einer „nicht genommenen“ Pause kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.
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