Sanitäterin mit Stethoskop um den Hals prüft Inhalt von Rettungswagen
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Das Wichtigste auf einen BlickBereitschaftsdienst: DefinitionIst Bereitschaftsdienst Arbeitszeit?Maximale Dauer von BereitschaftsdienstRuhezeiten nach dem BereitschaftsdienstVergütung von BereitschaftsdienstFazit: Mit Bereitschaftsdienst die Arbeitszeit umstrukturierenFAQ – Häufig gestellte Fragen

Flexible Arbeitszeitmodelle sind in immer mehr Branchen üblich. Eines davon ist der Bereitschaftsdienst. Ursprünglich vor allem im Krankenhaus oder bei der Feuerwehr zu finden, machen immer mehr Unternehmen auch aus anderen Bereichen Gebrauch davon. Doch was genau bedeutet Bereitschaftsdienst eigentlich, wie lange darf dieser dauern und wie wird die Zeit auf Abruf vergütet? Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Bereitschaftsdienst.*

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Das Wichtigste auf einen BlickBereitschaftsdienst: DefinitionIst Bereitschaftsdienst Arbeitszeit?Maximale Dauer von BereitschaftsdienstRuhezeiten nach dem BereitschaftsdienstVergütung von BereitschaftsdienstFazit: Mit Bereitschaftsdienst die Arbeitszeit umstrukturierenFAQ – Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste auf einen Blick

Bereitschaftsdienst: Definition

Bereitschaftsdienst beschreibt eine besonderes Arbeitszeitmodell bzw. eine besondere Form der Arbeitszeit, welche zusätzlich zur eigentlichen, vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geleistet wird. In dieser Zeit musst du zwar nicht regulär arbeiten, sondern kannst dich zum Beispiel ausruhen, schlafen oder fernsehen - es muss dir aber möglich sein deine Arbeit kurzfristig wieder aufzunehmen. Dein Arbeitgeber entscheidet, wo du dich während des Bereitschaftsdienstes aufhältst oder muss zumindest über deinen Aufenthaltsort informiert sein und diesem zugestimmt haben.

Ein typisches Beispiel für Bereitschaftsdienst ist bei Ärzt*innen im Krankenhaus zu finden: Diese können in Ruheräumen im Krankenhaus während der Bereitschaft essen, entspannen oder schlafen – bei Notfällen sind sie aber innerhalb weniger Minuten arbeitsfähig.

Abgrenzung Bereitschaftsdienst von Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft

Bereitschaftsdienst wird häufig mit Arbeits- oder Rufbereitschaft gleichgestellt. Es gibt allerdings wichtige Unterschiede, die beispielsweise für die Arbeitszeitberechnung und Vergütung relevant sind:

Mann in blauer Hose und blauem T-Shirt steht vor einem Feuerwehrauto
Bei der Feuerwehr ist Bereitschaftsdienst schon lange Gang und Gäbe © Stocksy/Pedro Merino

Ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit?

Bereitschaftsdienst gilt laut Arbeitszeitgesetz §2 Abs. 1 als vollwertige Arbeitszeit und hat damit auch Auswirkungen auf die wöchentliche bzw. monatliche Gesamtarbeitszeit. Anders verhält es sich in den meisten Fällen der Rufbereitschaft: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 09.03.2021, Az.: C- 580/19) wird Rufbereitschaft in der Regel als Ruhezeit gewertet, da der*die Mitarbeiter*in frei über seine*ihre Zeit verfügen kann. Nur wenn dem*der Mitarbeiter*in beispielsweise durch nationales Recht oder vertragliche Vereinbarungen erhebliche Einschränkungen im Zuge der Rufbereitschaft auferlegt werden, wird diese auch als Arbeitszeit angerechnet.

Und noch etwas ist wichtig beim Thema Bereitschaftsdienst: Pausenzeiten, die im Arbeitszeitgesetz im § 4 klar geregelt sind, gelten nur als solche, wenn der*die Arbeitnehmer*in diese Zeit tatsächlich frei gestalten kann und nicht auf Abruf verfügbar sein muss. Muss ein*e Ärzt*in seine*ihre Pause beispielsweise in einem bestimmten Zimmer auf Station verbringen und im Notfall reagieren, gilt das nicht als Pause. Ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2022 (BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2022, Az. 2 C 7.21) bekräftigt diese Einschränkung.

Anordnung von Bereitschaftsdienst: Das ist erlaubt

Will dein Arbeitgeber Bereitschaftsdienst (neu) anordnen, ist das nur möglich, wenn in deinem Arbeitsvertrag bzw. einem Tarifvertrag entsprechende Regelungen dazu getroffen wurden. Gibt es diese nicht, muss eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Dabei sind die Höchstgrenzen bei der maximalen Arbeitszeit zu beachten. Gibt es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat, hat dieser bei der Gestaltung des Bereitschaftsdienstes ein Mitspracherecht.

Wichtig für dich: Stimmst du einer nachträglichen Vereinbarung zum Bereitschaftsdienst nicht zu, darf dir dein Arbeitgeber deswegen nicht kündigen.

Maximale Dauer von Bereitschaftsdienst

Da Bereitschaftsdienst der eigentlichen Arbeitszeit voll hinzugerechnet wird, muss dein Arbeitgeber grundsätzlich die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit berücksichtigen. Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt acht Stunden bzw. 48 Stunden pro Monat. Da Bereitschaftsdienst in der Regel jedoch zusätzlich zur eigentlichen Arbeitszeit geleistet wird, gibt es verschiedene Ausnahmen bzw. Sonderreglungen, um die tatsächliche Gesamtarbeitszeit zu verlängern:

Ruhezeiten nach dem Bereitschaftsdienst

Nach geleisteter Arbeit hast du immer Anspruch auf eine sogenannte Ruhezeit – auch, wenn du während deines Bereitschaftsdienstes nicht arbeiten musstest. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit beträgt grundsätzlich elf Stunden, kann aber um ein oder zwei Stunden verkürzt werden, sofern dieses vertraglich geregelt und mit einem entsprechenden Freizeitausgleich zu einem anderen Zeitpunkt ausgeglichen wird. Auch bei den Ruhezeiten gibt es die oben bereits beschriebene Opt-out-Möglichkeit, wobei auch hier die langfristige Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu beachten ist.

Bist bzw. warst du lediglich in Rufbereitschaft, hast du einen Mindestanspruch von 5,5 Stunden Ruhezeit.

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Vergütung von Bereitschaftsdienst

Auch wenn Bereitschaftsdienst in vollem Umfang zur Arbeitszeit gerechnet wird, erhältst du dafür in der Regel weniger Gehalt, da davon ausgegangen wird, dass Bereitschaft weniger belastend ist als reguläre Arbeitszeit. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 29.06.2016, 5 AZR 716/15) legt als Mindestgrenze für die Vergütung den Mindestlohn fest. Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro. Zusätzlich werden oft die durchschnittliche angefallene Arbeitsleistung sowie die Anzahl der im Kalendermonat geleisteten Bereitschaftsdienste zur Berechnung der Vergütung berücksichtigt. Daraus ergibt sich oft eine stündliche Vergütung von etwa 40 bis 60 Prozent des regulären Stundenlohns. Hinzukommen eventuelle Nacht- oder Feiertagszuschläge. Die tatsächliche Bezahlung muss in deinem Arbeitsvertrag angegeben werden.

Fazit: Mit Bereitschaftsdienst die Arbeitszeit umstrukturieren

Was einst vor allem in Krankenhäusern und in der Pflege üblich war, ermöglicht heute Arbeitgebern und -nehmer*innen in vielen Branchen eine flexiblere Arbeitszeiteinteilung als bisher. Auch wenn Bereitschaftsdienst grundsätzlich voll der regulären Arbeitszeit angerechnet wird, ist es dank gesetzlicher Ausnahmeregelungen nämlich möglich, Arbeitsphasen zu verlängern und Zeiträume mit Leerläufen sinnvoll zu gestalten. Für dich als Arbeitnehmer*in ist dabei wichtig, auf einen entsprechenden Freizeitausgleich zu achten, so dass du trotz Mehrarbeit langfristig fit und motiviert bei der Arbeit bist. Bist du gerade auf der Suche nach einem neuen Job und beinhaltet dieser auch Bereitschaftsdienst, solltest du außerdem schon während den Vertragsverhandlungen und späteren -unterzeichnung darauf achten, dass und wie die Mehrarbeit geregelt und bezahlt wird.

*Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wann ist Bereitschaftszeit keine Arbeitszeit?

Bereitschaftszeit gilt nicht als Arbeitszeit, wenn es sich dabei um sogenannte Rufbereitschaft handelt. Dann ist davon auszugehen, dass du einen Großteil dieser Zeit frei gestalten kannst. Nur bei starken Einschränkungen bzw. Anweisungen seitens des Arbeitgebers ist Bereitschaftszeit auch Arbeitszeit.

Wie wird Bereitschaftszeit angerechnet?

Bereitschaftszeit wird als Arbeitszeit angerechnet, wenn es sich dabei um Bereitschaftsdienst handelt, bei dem du dich währenddessen vor Ort bzw. an einem von deinem Arbeitgeber vorgegebenen Ort befindest. Bei Rufbereitschaft kannst du hingegen frei über deinen Aufenthaltsort und deine Zeit bestimmen, weshalb diese nicht als Arbeitszeit angerechnet wird.

Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?

Bei Rufbereitschaft handelt es sich in der Regel nicht um Arbeitszeit, da du größtenteils frei entscheiden kannst, wo du dich aufhältst und wie du deine Zeit verbringst.

Wie muss Arbeitsbereitschaft vergütet werden?

Arbeitsbereitschaft ist ein Zustand innerhalb deiner regulären Arbeitszeit und wird somit auch voll vergütet. Anders verhält es sich mit der Vergütung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschafts – hier erhältst du deutlich weniger Gehalt

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