Mann sitzt an einem Cafétisch und surft an einem Laptop.
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Der schmale Grat zwischen Tricksen und LügenWie erkennt ein Arbeitgeber Lügen im Lebenslauf?Ist Lügen im Lebenslauf strafbar?Die häufigsten Gründe für Lügen im LebenslaufWas darf man verschweigen?Beispiele: Was ist ok? Was ist nicht ok?Falsche Angaben im BewerbungsgesprächFAQ

Beim Verfassen des Lebenslaufs verfolgen wir alle dasselbe Ziel: Wir wollen uns in einem besonders guten Licht darstellen. Immerhin will man damit unter einer Vielzahl von Bewerber*innen herausstechen und einen potentiellen Arbeitgeber von uns überzeugen. Doch was passiert, wenn sich unsere Ausbildungs- und Berufserfahrung nicht ganz mit den Anforderungen der Stelle decken? Ist es erlaubt, ein wenig zu tricksen? Und wo hört Tricksen auf und geht ins Lügen über? Was ist erlaubt und wovon sollte man besser die Finger lassen? Wir haben die wichtigsten Fakten für dich zusammengestellt.

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Der schmale Grat zwischen Tricksen und LügenWie erkennt ein Arbeitgeber Lügen im Lebenslauf?Ist Lügen im Lebenslauf strafbar?Die häufigsten Gründe für Lügen im LebenslaufWas darf man verschweigen?Beispiele: Was ist ok? Was ist nicht ok?Falsche Angaben im BewerbungsgesprächFAQ

Das Wichtigste in Kürze

Der schmale Grat zwischen Tricksen und Lügen

Ein bisschen zu tricksen, um den Lebenslauf aufzupolieren, das ist in der Praxis keine Seltenheit. Auch Lügen kommt häufiger vor, als man es vermuten würde. Doch wo genau liegt der Unterschied? Was ist ok und was geht zu weit? Um diese Frage zu beantworten, sollte man zunächst den Interessenskonflikt verstehen, der dahintersteckt. Auf der einen Seite steht die Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Auf der anderen Seite die Interessen des Selbstmarketings, sich bestmöglich zu verkaufen, um in weiterer Folge den Job zu bekommen. Hier gilt es, eine gute Balance zu finden, die moralisch vertretbar ist und vor allem nicht irgendwann auch ernstzunehmende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dabei gilt: ein bisschen tricksen – ja; unverschämtes Lügen – nein!

Das folgende Beispiel verdeutlicht den Unterschied:

Du willst dich als Projektleiter bei einer Firma bewerben.

Tricksen:

Lügen:

Wenn du bereits in deiner letzten Firma im Projektmanagement gearbeitet hast und dabei zwar keine Projektleitung warst, aber für einige Wochen während des Krankenstandes der Projektleitung, dessen Aufgaben übernommen hast, kannst du die Erfahrung als Projektleiter*in zu den dort ausgeübten Tätigkeiten anführen. Du hast diese Erfahrung tatsächlich gemacht, wenn auch nur vorübergehend.

Eine ganz deutlich falsche Angabe wäre es, wenn du nie die Aufgaben einer Projektleitung hattest, dies aber dennoch in deiner Bewerbung angibst, um einen Job als Projektleiter*in zu bekommen. Davon ist auf jeden Fall abzuraten.

Wie erkennt ein Arbeitgeber Lügen im Lebenslauf?

Personaler sind darauf geschult, Ungereimtheiten aufzudecken und verfügen über diverse Möglichkeiten, Lügen im Lebenslauf als solche zu entlarven: Referenzen einholen, sich im Netzwerk umhören, im Vorstellungsgespräch nachbohren. Generell weiß man beim Versenden seiner Bewerbung nie, wie genau dich der potenzielle Arbeitgeber unter die Lupe nimmt. Je kleiner das Unternehmen, desto unwahrscheinlicher, dass viel Zeit dafür verwendet wird, deinen Lebenslauf zu durchleuchten, aber ausschließen lässt es sich nicht. Vor allem bei Unternehmen, die eine Personalberatungsfirma für den Bewerbungsprozess beauftragen, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass Referenzen eingeholt werden oder gar ehemalige Arbeitgeber angerufen werden. Sollte all dies nicht passieren, kann es dennoch passieren, dass bei einem anschließenden Bewerbungsgespräch Fragen auftauchen, die du aufgrund der Lügen nicht zufriedenstellend beantworten kannst. Oder du verstrickst dich in Widersprüche. Und spätestens da fängt es an, heikel zu werden. Damit ergibt sich bereits die nächste Frage nach den Konsequenzen: Ist das Lügen im Lebenslauf strafbar?

Ist Lügen im Lebenslauf strafbar?

Das kommt ganz auf die Lüge an. In Extremfällen wie Urkundenfälschung oder Betrug kann eine Lüge auch strafrechtliche Konsequenzen haben, auch wenn es in der Praxis selten vorkommt. Lügen im Lebenslauf kann aber auf jeden Fall ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deckt dein Arbeitgeber auf, dass du bei den Angaben im Lebenslauf gelogen hast, vor allem in Bereichen, die für die Ausübung deiner Tätigkeit essenziell sind, kann dir die Entlassung drohen. Bedenke außerdem, dass ein Vertrag, der unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen ist, Grund für eine fristlose Kündigung liefert. Im schlimmsten Fall kann dir sogar eine Anzeige wegen Betrugs drohen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering sein mag: Es lohnt sich nicht, zu lügen!

Die häufigsten Gründe für Lügen im Lebenslauf

In der Praxis wird oft gelogen, weil Bewerber*innen keine andere Möglichkeit sehen, den Job aufgrund der Qualifikationen zu bekommen. Doch es geht auch anders. Wir durchleuchten die häufigsten Fälle, in denen gelogen wird und zeigen dir Alternativen zur Lüge:

Lüge 1: Eine Lücke im Lebenslauf kaschieren

Natürlich sind Lücken im Lebenslauf nicht immer angenehm zu erklären, aber sie sind menschlich. Anstatt etwas zu erfinden, gehe besser in dich und überlege, was du in der Zeit der Arbeitslosigkeit gemacht haben? Kannst du beispielsweise eine Weiterbildung anführen? Einen Auslandsaufenthalt? Oder hast du in dieser Zeit intensiv nach einem neuen Job gesucht und kannst diese Phase deines Lebens als „Berufliche Neuorientierung“ deklarieren? Es muss keine Lüge sein, wenn du das, was du gemacht hast, in eine schöne Formulierung verpackst. Weiterführende Tipps dazu, wie du mit diesen Brüchen in deinem Lebenslauf umgehst, findest du in unserem Artikel zu Lücken im Lebenslauf.

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Lüge 2: Fremdsprachenkenntnisse besser darstellen

Das ist jene Lüge, die im Zuge eines Bewerbungsgespräches am schnellsten aufgedeckt werden kann. In der Praxis kommt es immer häufiger vor, dass Teile des Bewerbungsgespräches auch auf Englisch oder einer anderen, für die Position erforderlichen Fremdsprache abgehalten wird. Anstatt hier zu lügen und sein Sprachniveau fälschlicherweise zu hoch einzustufen, melde dich doch für einen (teilweise auch kostenlosen) Online-Kurs im nächsthöheren Sprachniveau an. So musst du bei deinem tatsächlichen Sprachniveau nicht lügen und kannst angeben, dass du gerade daran arbeitest, das nächste Sprachniveau zu erreichen.

Lüge 3: Etwas im Lebenslauf weglassen

Oft entscheiden sich Bewerber*innen dafür, eine Arbeitsstelle nicht im Lebenslauf anzuführen. Das kann mehrere Gründe haben: Man war nur ein oder zwei Monate dort, man hat gemerkt, dass es einem nicht gefällt, die Tätigkeit ist einem im Nachhinein peinlich. Zwar ist das Weglassen eines Arbeitgebers nicht so dramatisch wie das Dazuerfinden eines Arbeitgebers, aber oft beraubt man sich dabei selbst einer Chance. Du weißt immerhin nicht, wonach dein potenzieller neuer Arbeitgeber sucht. Vielleicht birgt gerade dieser Job Potenzial für dich. Mache dir lieber Gedanken, wie du diese Anstellung positiv für dich nutzen kannst, anstatt unnötig eine Lücke in deinem Lebenslauf aufzunehmen.

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Für mich als Personalerin ist der Lebenslauf die wichtigste Informationsquelle. Und natürlich weiß ich einen gut strukturierten Aufbau und verständliche, fehlerfreie Formulierungen zu schätzen, das setze ich voraus. Ich werde oft gefragt, wie ausführlich und vollständig ein Lebenslauf ausfallen soll. Mein Rat: Konzentriere dich auf die Stationen, die Aufschluss über deine Qualifikation für den Job geben, für den du dich konkret bewirbst. Liste hier gerne konkrete Tätigkeiten, Projekte und Erfolge mit auf, der Rest des Lebenslaufs darf dafür eher kurz und knapp ausfallen.

- Lara Kieninger, Karriere-Expertin und Personalerin bei StepstoneClosing quote for citation

Lara Kieninger

Lara Kieninger ist Senior Talent Acquistion Manager bei Stepstone und unterstützt seit Juni 2021 verschiedene Fachbereiche dabei, das "Perfect Match” für ihre Teams zu finden und den Bewerbungsprozess optimal zu gestalten. Als erfahrende Personalerin stand sie im Laufe ihrer Karriere sowohl verschiedenen Unternehmen als auch zahlreichen Arbeitssuchenden und Bewerber*innen beratend zur Seite. Was sind NoGos im Lebenslauf? Wie verändert KI unseren Bewerbungsprozess und welche Tipps & Tricks gibt es bei der Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch? Lara Kieninger weiß Antwort. Als Expertin und Gastautorin für das Stepstone Magazin “about work” hat sie die Trends und Entwicklungen der Arbeitswelt genau im Blick und hilft mit ihren wertvollen Insights allen Leser*innen dabei, sich in der ständig wandelnden Job-Landschaft zurechtzufinden. Zu Laras Themenschwerpunkte gehören unter anderem die Themen Gehalt, Anschreiben & Lebenslauf, Vorstellungsgespräche sowie Diversity & Inklusion.

Lügen im Lebenslauf: Was darf man verschweigen?

Es gibt die sogenannte Privatsphäre des Bewerbers bzw. der Bewerberin, die im Arbeitsrecht besonders geschützt ist und das bedeutet: Man muss zu Fragen, die in diese Privatsphäre eingreifen, nicht wahrheitsgemäß antworten bzw. muss diese im Lebenslauf erst gar nicht thematisieren. Zu den folgenden unzulässigen Fragen musst du keine Auskünfte geben (das gilt übrigens genauso für das Bewerbungsgespräch):

Beispiele: Was ist ok? Was ist nicht ok?

Was auf jeden Fall tabu sein sollte: Anstellungen erfinden, Berufserfahrung ausdenken, Ausbildungen ergänzen, die du gar nicht absolviert hast.

Wo flunkern erlaubt ist: tatsächlich ausgeführte Tätigkeiten in vorherigen Anstellungen „interessanter“ darstellen, als sie waren oder Erfolge besser darstellen, als sie tatsächlich waren.

Falsche Angaben im Bewerbungsgespräch

Denke daran: Spätestens beim Bewerbungsgespräch können Lügen ans Licht kommen. Und dann hast du nicht nur die Glaubwürdigkeit verloren, sondern auch die Chance auf den Job. Vieles lässt sich leicht aufdecken. So können Fremdsprachenkenntnisse bei einem Bewerbungsgespräch leicht überprüft werden. Auch bei ausgeübten Tätigkeiten, die du fälschlicherweise angegeben hast, können Rückfragen kommen, die du im Detail so vielleicht gar nicht beantworten kannst. Wer bei einem Bewerbungsgespräch authentisch auftreten möchte, sollte von Lügen und allzu übertriebenen Selbstdarstellungen die Finger lassen. Überlege dir stattdessen, wie du deine Stärken bestmöglich präsentierst, denn damit wirst du mehr punkten, als mit erfundenen und auch leicht aufdeckbaren Lügen.

FAQ

Wie häufig wird im Lebenslauf gelogen?

Dazu gibt es diverse internationale Untersuchungen: Je nach Studie geben zwischen 30 % und 60 % der Befragten zu, im Lebenslauf übertrieben oder gelogen zu haben – besonders bei Jobtiteln, Aufgabenbereichen oder Sprachkenntnissen.

Welche Lügen im Lebenslauf fliegen am häufigsten auf?

Falsche Angaben zu Fremdsprachen, erfundene Positionen und nicht absolvierte Abschlüsse lassen sich leicht durch Rückfragen, Tests oder Referenzen entlarven.

Welche Folgen hat eine Lüge im Lebenslauf im Arbeitsvertrag?

Wird die Lüge aufgedeckt, kann das zur fristlosen Kündigung führen. Schwere Täuschungen wie z.B. Urkundenfälschung können auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kann man kleine Lügen im Lebenslauf verzeihen?

Kleine Schönungen werden teilweise toleriert – solange sie auf wahren Erfahrungen beruhen und nicht über zentrale Qualifikationen täuschen.

Wann ist Lügen im Vorstellungsgespräch erlaubt?

Bei Fragen zur Privatsphäre (z. B. Schwangerschaft, Religion, Familienstand) darfst du die Unwahrheit sagen – rechtlich ist das erlaubt.

 

 

 

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