Wie realistisch ist die Vier-Tage-Woche? Müssen Arbeitnehmer*innen künftig wieder öfter ins Büro? Wird KI den Arbeitsalltag erleichtern oder erschweren? Und welche gesetzlichen Änderungen sollte man auf dem Schirm haben? Hier erklären wir, was sich 2024 für Berufstätige ändern wird und wie die Zukunft der Arbeit aussehen könnte.
Die einen wollen gar nicht mehr ins Büro, die anderen können sich nicht vorstellen, nur allein zu Hause zu sitzen: Am Thema Homeoffice scheiden sich nach wie vor die Geister. Auch manche Arbeitgeber sind dagegen, ihre Mitarbeitenden ausschließlich von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Das Haupt-Argument gegen das Homeoffice: zu wenig zwischenmenschlicher Kontakt, in der digitalen Kommunikation gehen Infos schnell verloren.
Wegzudenken aus der Arbeitswelt ist das hybride Arbeiten, also der Mix aus Präsenz-Zeiten und Remote-Arbeit, aber nicht mehr. Eine aktuelle Studie der IWG (International Workplace Group), einem Anbieter für Co-Working-Lösungen, zeigt, dass Arbeitnehmende und Arbeitgeber mit hybriden Modellen deutlich sparen können: Zeit (weniger Anfahrtszeit), Geld (weniger Büroflächen nötig) und Umweltressourcen (weniger Pendler-Benzin). Mehr Flexibilität bei der Auswahl des Arbeitsplatzes rentiert sich also.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 1. Januar 2024 angepasst. Aktuell liegt der Stundenlohn bei mindestens 12,41 €, ab 2025 bei 12,82 €. Das entspricht einer Gesamtsteigerung von etwas mehr als 3 %. Der angehobene Mindestlohn soll die Inflationsrate und die steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten ausgleichen. Das Ziel: Mindestlohn-Jobs attraktiver machen. Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften kritisieren jedoch, dass die Steigerung nicht ausreiche, um Jobs existenzsicher zu gestalten. Wichtig zu wissen: In Minijobs ändert sich auch die Geringfügigkeitsgrenze auf 538 Euro pro Monat – das entspricht 43,35 Mindestlohn-Arbeitsstunden im Monat.
Ab 2024 gelten höhere Steuerfreibeträge: Der Betrag wird um 696 € auf insgesamt 11.604 € angehoben. Die Erhöhung soll dafür sorgen, das Existenzminimum besser abzusichern – der Grundfreibetrag legt die Grenze fest, bis zu der das Einkommen steuerfrei bleibt. Ein höherer Grundfreibetrag sorgt deshalb dafür, dass vom Brutto-Lohn netto mehr Geld übrig bleibt. Möglicherweise kann sich der Steuerfreibetrag 2024 sogar noch einmal erhöhen; gegenwärtig geht die Bundesregierung davon aus, dass die Erhöhung nicht ausreicht, um die Inflation und die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Beschlossen ist hier allerdings noch nichts.
Gute News für alle, die sich beruflich neu orientieren wollen: Berufsbegleitende Weiterbildungen werden von der Bundesregierung ab 1. April 2024 stärker bezuschusst – mit dem sogenannten Qualifizierungsgeld. Das können Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn sie Mitarbeitende für Weiterbildungen oder Schulungen freistellen, zum Beispiel in Betrieben, die nachweislich einen Strukturwandel zu bewältigen haben und dafür nach Fachkräften mit speziellen Qualifikationen suchen. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen einen Mindestumfang von 120 Stunden haben, zudem ist Förderdauer auf 3,5 Jahre bezogen. Theoretisch kann in dieser Zeit also sogar eine neue Berufsausbildung absolviert werden. Bis zu 67 Prozent des Netto-Gehalts gibt es als Lohnersatz während der Zeit der Weiterqualifizierung, Arbeitgeber können diesen Betrag freiwillig aufstocken.
Dein Kind ist krank und du kannst nicht arbeiten? Diese Regelung für Kinderkrankengeld gilt ab 2024 für gesetzlich versicherte Eltern: Pro Jahr gibt’s 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil, bei mehreren Kindern höchstens 35 Tage. Alleinerziehende können 30 Tage pro Kind beantragen, bei mehreren Kindern maximal 70. Die Altersgrenze für Kinderkrankengeld liegt bei 12 Jahren, für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Privatversicherte und Minijobbende haben keinen Anspruch darauf.
Spätestens, seit die Deutsche Bahn für eine 35-Stunden-Woche streikt, ist die Debatte um weniger Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Viele Menschen beschäftigen sich mit der Frage, ob sie wirklich den größten Anteil ihrer Lebenszeit mit und bei der Arbeit verbringen wollen. Vor allem die jüngere Generation kann sich eine 40-Stunden-Woche kaum noch vorstellen. Eine Vier-Tage-Woche wird 2024 weiterhin individuelle Verhandlungssache bleiben, allerdings zeichnet sich ab, dass es gesellschaftlich immer „normaler“ wird, zumindest nach flexibleren Arbeitszeiten zu fragen.
Endlich nicht mehr krank beim Arzt rumsitzen müssen, weil man sich bei einer Erkältung eine Krankschreibung holen muss! Ab 2024 kann man sich zum Beispiel bei leichten Atemwegsinfekten, ähnlich wie in Corona-Zeiten, wieder telefonisch oder auch online krankschreiben lassen, und zwar bis zu fünf Tage. Wer eine Verlängerung der Krankschreibung benötigt, muss das allerdings persönlich in der Arztpraxis machen.
Im Sommer 2023 sorgte die geplante Änderung beim Elterngeld für große Aufregung: Die Einkommensobergrenze für die Auszahlung von Eltern wird abgesenkt. Zwar fällt die Absenkung nicht so drastisch aus, wie von der Bundesregierung ursprünglich geplant, aber: Wer ab dem 1. April 2024 ein Baby bekommt, darf nicht mehr als 200.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr verdienen, um Elterngeld zu bekommen. Für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 150.000 €. Zuvor erhielten Paare mit einem Einkommen von bis zu 300.000 € und Alleinerziehende mit einem Einkommen von bis zu 200.000 € noch Kindergeld. Der Bundesregierung zufolge zielt die Sparmaßnahme darauf ab, Kürzungen beim Elterngeld für die Allgemeinheit verhindern.
Viele Branchen suchen aktuell noch nach sinnvollen Einsatzmöglichkeiten für KI, im Recruiting ist der Einsatz von KI längst angekommen. Automatisierte Prozesse sollen dabei helfen, eine Vorauswahl von geeigneten Bewerber*innen für vakante Stellen zu treffen – das ergibt zum Beispiel die StepStone-Umfrage zu den HR Trends 2024. Spannend ist das für alle, die nach einem neuen Job suchen. Aber auch für alle, die sich für die Auswirkungen von KI in der Arbeitswelt insgesamt interessieren. Auch die Prüfung von Bewerbungsunterlagen, die Terminierung von Vorstellungsgesprächen und die Kontaktaufnahme mit potenziellen Kandidaten werden zunehmend automatisiert werden.
Flexibilität lautet 2024 das Motto in der Arbeitswelt. Egal, ob es um hybrides Arbeiten geht, um Quereinstiege im Job, Weiterbildungsangebote oder den Talentwettbewerb: Arbeitnehmende wie Arbeitgeber müssen künftig möglichst agil bleiben, um sich den stetig wechselnden Gegebenheiten im Arbeitsmarkt schnell anpassen zu können.
Die digitale Transformation wird auch 2024 ein großes Thema in vielen Branchen sein. Durch die vermehrten Einsatzmöglichkeiten von KI können immer mehr Arbeitsprozesse durch digitale Automatisierungen ersetzt oder erleichtert werden wie zum Beispiel im Recruiting die Prüfung von Bewerbungsunterlagen, die Terminierung von Vorstellungsgesprächen und die Kontaktaufnahme mit potenziellen Kandidaten
Mit Blick auf die digitale Transformation werden immer mehr Expert*innen gefragt sein, die sich mit neuen Technologien auskennen und sinnvoll anwenden können. Das heißt nicht zwangsläufig, dass man zwangsläufig eine entsprechende Berufsausbildung absolviert haben muss – sondern vor allem, dass man in der Lage ist, sich schnell in neue Themengebiete einzuarbeiten.
Viele Unternehmen blicken wirtschaftlich schwierigen Zeiten entgegen, müssen aber gleichzeitig viele neue Stellen besetzen – Stichwort Fachkräftemangel. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versetzt das in eine gute Verhandlungsposition, Arbeitgeber müssen sich anstrengen, um ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt zu behalten oder zu steigern.
Generell gehen sämtliche Prognosen für 2024 in Deutschland nur von einem leichten Wirtschaftswachstum aus. Das ist den vielen geopolitischen Krisen geschuldet, die die Weltwirtschaft beeinträchtigen. Das ifo Institut sieht bis 2025 aber folgende Wirtschaftsbereiche im Aufschwung: Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe); Handel, Verkehr, Gastgewerbe; Information und Kommunikation; Grundstücks- und Wohnungswesen; Unternehmensdienstleister; sonstige Dienstleister.
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