Elena Geiger
Mehr Artikel
Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 € brutto pro Stunde. Gleichzeitig ist die Verdienstgrenze bei Minijobs gestiegen. Wir klären, was die Mindestlohn-Erhöhung für Arbeitnehmer*innen bedeutet und was du zum Mindestlohn wissen musst.
Der gesetzliche Mindestlohn markiert die unterste Lohngrenze für Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Das bedeutet: Niemand darf weniger verdienen – egal, in welcher Branche und Region er oder sie arbeitet. Zum 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn von 12 € auf 12,41 € brutto pro Stunde erhöht. Anfang 2025 soll die nächste Erhöhung um 41 Cent auf 12,82 € folgen.
Mit dem Mindestlohn wurde auch der maximale Betrag angehoben, den Minijobber*innen im Monat verdienen dürfen: von 520 auf 538 €. Bei einem Stundenlohn von 12,41 € darf man also 43,35 Stunden pro Monat arbeiten, damit die Obergrenze eingehalten und die Tätigkeit als Minijob gilt. Diese maximale Stundenzahl hat sich durch die Mindestlohn-Erhöhung nicht verändert, da ja gleichzeitig auch die Minijob-Verdienstgrenze angepasst wurde.
Wenn du einen Minijob hast, solltest du sicherstellen, dass die festgelegte Lohngrenze nicht überschritten wird. Verdienst du mehr als 538 € im Monat, bist du also der Definition nach kein*e Minijobber*in mehr – und das bedeutet, dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden und weniger von deinem Lohn übrig bleibt.
In manchen Branchen gibt es gesonderte Mindestlöhne, die höher sind als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
In folgenden Branchen steigen 2024 die Beträge laut Bundesregierung und Statistischem Bundesamt auf folgenden Betrag:
Und wie sieht es mit anderen Branchen aus – wie hoch ist z. B. der Mindestlohn im Einzelhandel oder für eine Reinigungskraft in 2024? Ganz einfach: Für alle oben nicht aufgeführten Berufe gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 €.
In Deutschland wird der Mindestlohn in der Regel in einem Abstand von einigen Monaten bis zwei Jahren angepasst. Seit der Einführung im Jahr 2015 wurde er mehrmals erhöht, meistens zum Anfang des Jahres:
Wann genau eine Anpassung stattfindet und wie hoch sie ausfällt, hängt von politischen Entscheidungen ab. Die Vorschläge zur Anpassung des Mindestlohns kommen von der Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretungen der Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber und unabhängigen Expert*innen zusammensetzt. Sie berät sich alle zwei Jahre, um der Bundesregierung die Anpassung der Lohnuntergrenze vorzuschlagen. Die nächste Mindestlohn-Erhöhung ist für Januar 2025 vorgesehen.
Alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland über 18 Jahren, die sich in keinem Ausbildungsverhältnis befinden.
Demnach haben keinen Anspruch auf Mindestlohn:
Als Praktikant*in hast du nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Mindestlohn: Es muss ein freiwilliges Praktikum sein, das keinen Bezug zu deiner beruflichen Ausbildung hat oder länger als drei Monate dauert. Außerdem musst du mindestens 18 Jahre alt sein, um Mindestlohn zu erhalten. Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder einem Studium fallen grundsätzlich nicht unter das Mindestlohngesetz.
Wenn du aktuell einer mit dem Mindestlohn vergüteten Beschäftigung nachgehst oder auf Jobsuche bist, freust du dich sicherlich über die Erhöhung des Mindestlohns 2024. Um von dem zusätzlichen Geld zu profitieren, solltest du einiges beachten – hier ein paar Tipps:
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Der Mindestlohn ab 2024 beträgt 12,41 €. Die Erhöhung ist am 1. Januar in Kraft getreten.
Am 01.05.2024 wird der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 19,50 € angehoben. Bis dahin beträgt er 18,25 €.
Ja: Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Minijob-Grenze bei 538 € pro Monat. Davor lag sie bei 520 €.
2025 soll der Mindestlohn um weitere 41 Cent auf 12,82 € steigen.
Der Mindestlohn wird in unregelmäßigen Abständen angehoben. Die Änderungen erfolgen normalerweise nach einigen Monaten bis zwei Jahren.
Du möchtest aktuelle Tipps rund um Gehälter, Bewerbung und Karriere erhalten? Dann registriere dich kostenlos auf unserer Seite und bleib immer auf dem Laufenden.
Kostenlos registrieren