Marco Wehrens
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Du warst über einen längeren Zeitraum krank und möchtest wieder in den Job einsteigen? Dabei hilft dir das Hamburger Modell, ein stufenweiser Plan, der dir den Weg zurück ins Arbeitsleben erleichtert. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über den Ablauf, deine Rechte und Pflichten, die Arbeitszeit, das Gehalt und vieles mehr wissen musst.
Die Wiedereingliederung ist ein Programm, das es dir ermöglicht, nach einer längeren Erkrankung Schritt für Schritt wieder in deinen Arbeitsalltag zurückzukehren. Der Sinn dahinter: Der Wiedereinstieg in den Job soll möglichst schonend verlaufen, damit die Belastung nicht zum Gesundheitsrisiko wird.
Das bedeutet, dass du zunächst nur wenige Stunden arbeitest und das Pensum anschließend langsam steigerst. So lange, bis du wieder voll einsatzfähig bist. Dieser Prozess ist individuell anpassbar und wird in der Regel sowohl von deinem Arzt als auch von deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse begleitet. Den Rahmen dafür gibt das Hamburger Modell vor.
Das Hamburger Modell, auch als stufenweise Wiedereingliederung (StW) bekannt, ist ein spezielles Wiedereingliederungsprogramm, das stufenweise die Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglicht. Es setzt auf Flexibilität und kann individuell auf deine Bedürfnisse angepasst werden. Der Stufenplan des Hamburger Modells sieht vor, dass du mit einer geringen Anzahl von Stunden beginnst und diese dann schrittweise erhöhst. Dies hilft, Überlastung zu vermeiden und eine nachhaltige Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen.
Hier die einzelnen Schritte im Überblick:
Auf diese Weise folgt die Wiedereingliederung einem klaren Plan.
Die Vorteile des schrittweisen Wiedereinstiegs liegen auf der Hand. Allen voran geht es darum, dass du dich in deinem eigenen Tempo wieder an die Belastungen des Arbeitsalltags gewöhnen kannst. Dies ist langfristig von Bedeutung, damit du keinen gesundheitlichen Rückschlag erlebst.
Ebenfalls nicht zu unterschätzen: Du bleibst in Kontakt mit deinen Kolleg*innen und Vorgesetzten, was dir hilft, dich weiterhin als Teil des Teams zu fühlen. Das verbessert zugleich deine Karrierechancen. Denn indem du eine (zu) lange Abwesenheit vermeidest, stärkst du deine Position im Unternehmen.
Und: Während der Wiedereingliederung erhältst du weiterhin Krankengeld und bist sozial abgesichert.
Die Wiedereingliederung kann grundsätzlich in allen Jobs und Branchen erfolgen. Dazu einige Beispiele:
Ob du im Büro, in der Produktion, im Handel oder im Gesundheitswesen arbeitest – wichtig ist nur, dass deine Aufgaben schrittweise an deine körperliche und psychische Belastbarkeit angepasst werden können. Deine Rehabilitation hat schließlich oberste Priorität.
Hier allerdings noch ein Tipp für den Fall, dass du doch noch einmal länger ausfällst: Denk an eine passende Abwesenheitsnotiz.
Wichtig: Arbeitgeber sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine Wiedereingliederung durchzuführen. In vielen Fällen ist die Rückkehr verdienter, fähiger Mitarbeiter*innen jedoch auch im Interesse des Betriebs, sodass die Chancen gut stehen, dass der Prozess genehmigt wird.
Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Während das Hamburger Modell dem Prozess eine Struktur gibt, sind alle Beteiligten bei der Umsetzung der einzelnen Schritte gefragt. Das bist du auf der einen Seite, außerdem dein Arbeitgeber, dein Arzt und deine Krankenkasse. Hierbei geht es um Rechte und Pflichten, die du kennen solltest.
Deine Rechte:
Deine Pflichten:
Und nicht vergessen: Stress ist einer der größten Risikofaktoren während deiner Genesung. Unser Video hilft dir bei der Vermeidung.
Klar ist, dass du deine Wiedereingliederung mit wenigen Stunden startest und diese schrittweise erhöhst. Doch was bedeutet das eigentlich in der Realität? Ein möglicher Plan könnte folgendermaßen aussehen:
Diese Angaben sind natürlich nur beispielhaft und variieren von Fall zu Fall. In der Praxis hängt dein idealer Plan nicht nur von deiner Krankheitsgeschichte und deiner Belastbarkeit ab, sondern auch von der Art des Jobs. So macht es logischerweise einen Unterschied, ob du ausschließlich am Schreibtisch arbeitest oder körperliche Arbeit leisten musst.
Offensichtlich: All diese Faktoren müssen im Stufenplan berücksichtigt werden!
Die Wiedereingliederung sollte so früh wie möglich geplant werden, sobald du und dein Arzt der Meinung seid, dass du bereit bist, wieder zu arbeiten. Es gibt keine festen Fristen, doch je eher der Antrag gestellt wird, desto besser können alle Beteiligten – einschließlich deines Arbeitgebers und deiner Krankenkasse – die nötigen Vorbereitungen treffen.
Während der Wiedereingliederung bleibst du offiziell arbeitsunfähig, was bedeutet, dass du weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse erhältst. Dein Arbeitgeber zahlt dir in dieser Phase kein Gehalt, es sei denn, es gibt eine spezielle Vereinbarung. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent deines letzten Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 Prozent deines letzten Nettogehalts.
Während der Wiedereingliederung musst du weiterhin regelmäßig deinen Arzt aufsuchen, um deinen Gesundheitszustand zu überprüfen und gegebenenfalls den Wiedereingliederungsplan anzupassen. Diese Arztbesuche gelten als Teil der Wiedereingliederung und können während der Arbeitszeit stattfinden, ohne dass du dafür Urlaub nehmen musst.
Während der Wiedereingliederung bleibt dein Anspruch auf Urlaub ganz regulär bestehen. Allerdings wird empfohlen, den Urlaub möglichst in Absprache mit dem Arbeitgeber und dem behandelnden Arzt zu nehmen, um den Wiedereingliederungsprozess nicht negativ zu beeinflussen.
Wenn du während der Wiedereingliederung erneut krank wirst und nicht zur Arbeit erscheinen kannst, musst du dies deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse unverzüglich melden. Je nach Schwere der Erkrankung kann die Wiedereingliederung unterbrochen oder der Stufenplan angepasst werden.
Ergänzend zu den oben genannten Infos geben wir dir an dieser Stelle noch einige Tipps mit auf den Weg. Mit diesen erhöhst du die Chance, dass die Wiedereingliederung auch wirklich gelingt:
Letztendlich gilt: Jeder Fortschritt zählt – und das während aller einzelnen Schritte des Prozesses.
Die Wiedereingliederung nach Krankheit bietet dir die Möglichkeit, schrittweise in deinen Job zurückzukehren und dich wieder in das Arbeitsleben einzufinden. Das Hamburger Modell sieht vor, dass du in deinem eigenen Tempo arbeiten kannst, was deiner Genesung entgegenkommt. Gleichzeitig bleibst du finanziell abgesichert und stärkst deine langfristigen Karrierechancen. Dank dieses Systems hält dich auch eine längere Krankheit nicht davon ab, bald wieder in die Karrierespur zurückzukehren.
Die Wiedereingliederung verläuft nach einem stufenweisen Plan, der gemeinsam von deinem Arzt, deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse erstellt wird. Dieser Plan legt fest, wie viele Stunden du pro Tag oder Woche arbeiten kannst und welche Aufgaben du dabei übernimmst. Du beginnst mit wenigen Stunden und steigerst diese schrittweise, je nach deiner körperlichen und psychischen Belastbarkeit. Regelmäßige Überprüfungen durch deinen Arzt helfen dabei, den Plan anzupassen, falls nötig.
Die Arbeitszeit während der Wiedereingliederung ist flexibel und richtet sich nach deinem individuellen Stufenplan. Dieser Plan kann z. B. mit 2 Stunden täglich starten und schrittweise erhöht werden. In der Regel beginnt die Wiedereingliederung mit wenigen Stunden pro Tag, die dann über mehrere Wochen oder Monate hinweg langsam gesteigert werden, bis du wieder deine reguläre Arbeitszeit erreichst.
Es muss keine Mindestdauer der Krankheit erfüllt sein, damit eine Wiedereingliederung stattfinden kann. Sie ist in der Regel immer dann sinnvoll, wenn du aufgrund einer ernsthafteren Erkrankung (meist länger als sechs Wochen) arbeitsunfähig warst und eine direkte Rückkehr in den vollen Arbeitsalltag gesundheitlich nicht möglich oder ratsam ist. Die Entscheidung, ob eine Wiedereingliederung nötig ist, triffst du zusammen mit deinem Arzt.
Während der Wiedereingliederung hast du folgende Rechte:
Nein, der Arbeitgeber ist nicht gesetzlich verpflichtet, eine Wiedereingliederung durchzuführen. Allerdings ist er nach dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, dir ein Gespräch anzubieten, um Maßnahmen zu besprechen, die dir die Rückkehr in den Job erleichtern. Die Wiedereingliederung an sich ist freiwillig und erfordert die Zustimmung sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
Ja, der Hausarzt kann eine Wiedereingliederung vorschlagen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, die du deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse vorlegst. Der Arzt beurteilt, ob eine Wiedereingliederung medizinisch sinnvoll ist und erstellt in Absprache mit dir einen individuellen Stufenplan.
Ist die Wiedereingliederung nicht erfolgreich, weil deine gesundheitlichen Beschwerden wieder auftreten oder sich verschlimmern, kann der Wiedereingliederungsplan jederzeit angepasst, unterbrochen oder abgebrochen werden. Du bleibst in diesem Fall als arbeitsunfähig gemeldet und erhältst weiterhin Krankengeld. Dein Arzt, dein Arbeitgeber und die Krankenkasse werden gemeinsam überlegen, welche weiteren Schritte unternommen werden können, um deine Gesundheit zu fördern.
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