zwei Frauen arbeiten im Büro zusammen
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Das Wichtigste in KürzeWas ist eine Wiedereingliederung?Die VoraussetzungenRechte und PflichtenBeispiel mit StundenzahlenWeitere wichtige AspekteTipps zur WiedereingliederungFazitFAQs

Du warst über einen längeren Zeitraum krank und möchtest wieder in den Job einsteigen? Dabei hilft dir das Hamburger Modell, ein stufenweiser Plan, der dir den Weg zurück ins Arbeitsleben erleichtert. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über den Ablauf, deine Rechte und Pflichten, die Arbeitszeit, das Gehalt und vieles mehr wissen musst.

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Das Wichtigste in KürzeWas ist eine Wiedereingliederung?Die VoraussetzungenRechte und PflichtenBeispiel mit StundenzahlenWeitere wichtige AspekteTipps zur WiedereingliederungFazitFAQs

Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine Wiedereingliederung und wie läuft sie ab?

Die Wiedereingliederung ist ein Programm, das es dir ermöglicht, nach einer längeren Erkrankung Schritt für Schritt wieder in deinen Arbeitsalltag zurückzukehren. Der Sinn dahinter: Der Wiedereinstieg in den Job soll möglichst schonend verlaufen, damit die Belastung nicht zum Gesundheitsrisiko wird.

Das bedeutet, dass du zunächst nur wenige Stunden arbeitest und das Pensum anschließend langsam steigerst. So lange, bis du wieder voll einsatzfähig bist. Dieser Prozess ist individuell anpassbar und wird in der Regel sowohl von deinem Arzt als auch von deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse begleitet. Den Rahmen dafür gibt das Hamburger Modell vor.

Ablauf der Wiedereingliederung: Das Hamburger Modell

Das Hamburger Modell, auch als stufenweise Wiedereingliederung (StW) bekannt, ist ein spezielles Wiedereingliederungsprogramm, das stufenweise die Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglicht. Es setzt auf Flexibilität und kann individuell auf deine Bedürfnisse angepasst werden. Der Stufenplan des Hamburger Modells sieht vor, dass du mit einer geringen Anzahl von Stunden beginnst und diese dann schrittweise erhöhst. Dies hilft, Überlastung zu vermeiden und eine nachhaltige Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen.

Hier die einzelnen Schritte im Überblick:

  • Feststellung der Arbeitsunfähigkeit: Dein Arzt attestiert dir, dass du nach wie vor arbeitsunfähig bist, aber bereit bist, wieder in den Job zurückzukehren.
  • Erstellung eines Stufenplans: In Abstimmung mit Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse wird ein stufenweiser Plan erstellt, der genau festlegt, wie viele Stunden du pro Woche arbeiten sollst und wie diese Stunden schrittweise erhöht werden.
  • Durchführung der Wiedereingliederung: Du beginnst mit einer geringen Anzahl an Arbeitsstunden, die nach und nach erhöht wird. Während dieser Zeit bleibst du offiziell arbeitsunfähig und beziehst weiterhin Krankengeld.
  • Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung: Während der Wiedereingliederung wird regelmäßig überprüft, ob der Plan angepasst werden muss – etwa, wenn du dich stärker oder schwächer fühlst als ursprünglich gedacht.
  • Abschluss der Wiedereingliederung: Nach der erfolgreichen Wiedereingliederung kehrst du schließlich zu deiner vollen Arbeitszeit zurück.

Auf diese Weise folgt die Wiedereingliederung einem klaren Plan.

Wie hilft dir die Wiedereingliederung in Job & Karriere?

Die Vorteile des schrittweisen Wiedereinstiegs liegen auf der Hand. Allen voran geht es darum, dass du dich in deinem eigenen Tempo wieder an die Belastungen des Arbeitsalltags gewöhnen kannst. Dies ist langfristig von Bedeutung, damit du keinen gesundheitlichen Rückschlag erlebst.

mehrere Menschen sitzen im Büro vor einem PC
Comeback dank Teamwork: Eine enge Zusammenarbeit mit Kolleg*innen hilft ungemein bei der Wiedereingliederung.

 

Ebenfalls nicht zu unterschätzen: Du bleibst in Kontakt mit deinen Kolleg*innen und Vorgesetzten, was dir hilft, dich weiterhin als Teil des Teams zu fühlen. Das verbessert zugleich deine Karrierechancen. Denn indem du eine (zu) lange Abwesenheit vermeidest, stärkst du deine Position im Unternehmen.

Und: Während der Wiedereingliederung erhältst du weiterhin Krankengeld und bist sozial abgesichert.

Für welche Jobs und Branchen ist die Wiedereingliederung geeignet?

Die Wiedereingliederung kann grundsätzlich in allen Jobs und Branchen erfolgen. Dazu einige Beispiele:

Ob du im Büro, in der Produktion, im Handel oder im Gesundheitswesen arbeitest – wichtig ist nur, dass deine Aufgaben schrittweise an deine körperliche und psychische Belastbarkeit angepasst werden können. Deine Rehabilitation hat schließlich oberste Priorität.

Hier allerdings noch ein Tipp für den Fall, dass du doch noch einmal länger ausfällst: Denk an eine passende Abwesenheitsnotiz.

Was sind die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Wiedereingliederung?

Wichtig: Arbeitgeber sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine Wiedereingliederung durchzuführen. In vielen Fällen ist die Rückkehr verdienter, fähiger Mitarbeiter*innen jedoch auch im Interesse des Betriebs, sodass die Chancen gut stehen, dass der Prozess genehmigt wird.

Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ärztliche Bestätigung: Als absolute Grundvoraussetzung muss dein Arzt bescheinigen, dass du bereit bist, schrittweise ins Arbeitsleben zurückzukehren, obwohl du noch als arbeitsunfähig giltst.
  2. Längere Krankheitsdauer: Die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell ist nur nach einer längeren Krankheits- bzw. Ausfallphase relevant. Dies können mehrere Wochen sein, aber auch Monate.
  3. Individueller Stufenplan: Der individuelle Stufenplan, der die Arbeitsstunden und Aufgaben festlegt, muss vorliegen, da er für alle Beteiligten den roten Faden vorgibt. Erstellt wird der Plan in Abstimmung mit Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse.
  4. Früh handeln: Dein Antrag auf Wiedereingliederung sollte so früh wie möglich gestellt werden, und zwar sobald du und dein Arzt der Meinung seid, dass du für die Rückkehr bereit bist.
  5. Krankenkasse informieren: Wurde die Wiedereingliederung seitens deines Arbeitgebers genehmigt, bist du auch deiner Krankenkasse gegenüber verpflichtet, sie über den geplanten Prozess sowie den Verlauf zu informieren.

Rechte und Pflichten während der Wiedereingliederung

Während das Hamburger Modell dem Prozess eine Struktur gibt, sind alle Beteiligten bei der Umsetzung der einzelnen Schritte gefragt. Das bist du auf der einen Seite, außerdem dein Arbeitgeber, dein Arzt und deine Krankenkasse. Hierbei geht es um Rechte und Pflichten, die du kennen solltest.

Deine Rechte:

  • Weiterhin arbeitsunfähig: Du bleibst offiziell arbeitsunfähig und erhältst Krankengeld von der Krankenkasse.
  • Recht auf Anpassungen: Du hast das Recht, dass der Wiedereingliederungsplan an deine Bedürfnisse und dein Wohlbefinden angepasst wird.
  • Schutz vor Kündigung: Dein Arbeitgeber darf dir während der Wiedereingliederung in der Regel nicht kündigen, da du weiterhin als arbeitsunfähig giltst.

Deine Pflichten:

  • Aktive Mitwirkung: Du bist verpflichtet, aktiv an der Wiedereingliederung teilzunehmen und regelmäßig mit deinem Arzt und deinem Arbeitgeber Rücksprache zu halten.
  • Einhaltung des Stufenplans: Du solltest die vereinbarten Arbeitszeiten und Aufgaben einhalten, es sei denn, dein Arzt entscheidet, dass Anpassungen notwendig sind.
  • Arztbesuche und Rückmeldungen: Du musst weiterhin regelmäßig deinen Arzt aufsuchen und der Krankenkasse über deinen Gesundheitszustand berichten.

Und nicht vergessen: Stress ist einer der größten Risikofaktoren während deiner Genesung. Unser Video hilft dir bei der Vermeidung.

Wie läuft eine Wiedereingliederung konkret ab? Beispiel mit Stundenzahlen

Klar ist, dass du deine Wiedereingliederung mit wenigen Stunden startest und diese schrittweise erhöhst. Doch was bedeutet das eigentlich in der Realität? Ein möglicher Plan könnte folgendermaßen aussehen:

Diese Angaben sind natürlich nur beispielhaft und variieren von Fall zu Fall. In der Praxis hängt dein idealer Plan nicht nur von deiner Krankheitsgeschichte und deiner Belastbarkeit ab, sondern auch von der Art des Jobs. So macht es logischerweise einen Unterschied, ob du ausschließlich am Schreibtisch arbeitest oder körperliche Arbeit leisten musst.

Offensichtlich: All diese Faktoren müssen im Stufenplan berücksichtigt werden!

Weitere wichtige Aspekte, über die du Bescheid wissen musst

Wiedereingliederung beantragen: Frühe Planung ratsam

Die Wiedereingliederung sollte so früh wie möglich geplant werden, sobald du und dein Arzt der Meinung seid, dass du bereit bist, wieder zu arbeiten. Es gibt keine festen Fristen, doch je eher der Antrag gestellt wird, desto besser können alle Beteiligten – einschließlich deines Arbeitgebers und deiner Krankenkasse – die nötigen Vorbereitungen treffen.

Dein Gehalt während der Wiedereingliederung

Während der Wiedereingliederung bleibst du offiziell arbeitsunfähig, was bedeutet, dass du weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse erhältst. Dein Arbeitgeber zahlt dir in dieser Phase kein Gehalt, es sei denn, es gibt eine spezielle Vereinbarung. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent deines letzten Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 Prozent deines letzten Nettogehalts.

Regelmäßige Arztbesuche bleiben erforderlich

Während der Wiedereingliederung musst du weiterhin regelmäßig deinen Arzt aufsuchen, um deinen Gesundheitszustand zu überprüfen und gegebenenfalls den Wiedereingliederungsplan anzupassen. Diese Arztbesuche gelten als Teil der Wiedereingliederung und können während der Arbeitszeit stattfinden, ohne dass du dafür Urlaub nehmen musst.

Urlaub und Krankmeldungen während der Wiedereingliederung

Während der Wiedereingliederung bleibt dein Anspruch auf Urlaub ganz regulär bestehen. Allerdings wird empfohlen, den Urlaub möglichst in Absprache mit dem Arbeitgeber und dem behandelnden Arzt zu nehmen, um den Wiedereingliederungsprozess nicht negativ zu beeinflussen.

Wenn du während der Wiedereingliederung erneut krank wirst und nicht zur Arbeit erscheinen kannst, musst du dies deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse unverzüglich melden. Je nach Schwere der Erkrankung kann die Wiedereingliederung unterbrochen oder der Stufenplan angepasst werden.

Mit diesen Tipps wird deine Wiedereingliederung zum Erfolg

Ergänzend zu den oben genannten Infos geben wir dir an dieser Stelle noch einige Tipps mit auf den Weg. Mit diesen erhöhst du die Chance, dass die Wiedereingliederung auch wirklich gelingt:

Letztendlich gilt: Jeder Fortschritt zählt – und das während aller einzelnen Schritte des Prozesses.

Fazit: Wiedereingliederung als Chance für einen Neustart unter fairen Bedingungen

Die Wiedereingliederung nach Krankheit bietet dir die Möglichkeit, schrittweise in deinen Job zurückzukehren und dich wieder in das Arbeitsleben einzufinden. Das Hamburger Modell sieht vor, dass du in deinem eigenen Tempo arbeiten kannst, was deiner Genesung entgegenkommt. Gleichzeitig bleibst du finanziell abgesichert und stärkst deine langfristigen Karrierechancen. Dank dieses Systems hält dich auch eine längere Krankheit nicht davon ab, bald wieder in die Karrierespur zurückzukehren.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Wiedereingliederung

Wie läuft eine Wiedereingliederung ab?

Die Wiedereingliederung verläuft nach einem stufenweisen Plan, der gemeinsam von deinem Arzt, deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse erstellt wird. Dieser Plan legt fest, wie viele Stunden du pro Tag oder Woche arbeiten kannst und welche Aufgaben du dabei übernimmst. Du beginnst mit wenigen Stunden und steigerst diese schrittweise, je nach deiner körperlichen und psychischen Belastbarkeit. Regelmäßige Überprüfungen durch deinen Arzt helfen dabei, den Plan anzupassen, falls nötig.

Wie viele Stunden muss man bei einer Wiedereingliederung arbeiten?

Die Arbeitszeit während der Wiedereingliederung ist flexibel und richtet sich nach deinem individuellen Stufenplan. Dieser Plan kann z. B. mit 2 Stunden täglich starten und schrittweise erhöht werden. In der Regel beginnt die Wiedereingliederung mit wenigen Stunden pro Tag, die dann über mehrere Wochen oder Monate hinweg langsam gesteigert werden, bis du wieder deine reguläre Arbeitszeit erreichst.

Wie lange muss man krank sein für eine Wiedereingliederung?

Es muss keine Mindestdauer der Krankheit erfüllt sein, damit eine Wiedereingliederung stattfinden kann. Sie ist in der Regel immer dann sinnvoll, wenn du aufgrund einer ernsthafteren Erkrankung (meist länger als sechs Wochen) arbeitsunfähig warst und eine direkte Rückkehr in den vollen Arbeitsalltag gesundheitlich nicht möglich oder ratsam ist. Die Entscheidung, ob eine Wiedereingliederung nötig ist, triffst du zusammen mit deinem Arzt.

(H3) Was habe ich für Rechte bei der Wiedereingliederung?

Während der Wiedereingliederung hast du folgende Rechte:

Ist der Arbeitgeber zur Wiedereingliederung verpflichtet?

Nein, der Arbeitgeber ist nicht gesetzlich verpflichtet, eine Wiedereingliederung durchzuführen. Allerdings ist er nach dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, dir ein Gespräch anzubieten, um Maßnahmen zu besprechen, die dir die Rückkehr in den Job erleichtern. Die Wiedereingliederung an sich ist freiwillig und erfordert die Zustimmung sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.

Kann der Hausarzt eine Wiedereingliederung beantragen?

Ja, der Hausarzt kann eine Wiedereingliederung vorschlagen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, die du deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse vorlegst. Der Arzt beurteilt, ob eine Wiedereingliederung medizinisch sinnvoll ist und erstellt in Absprache mit dir einen individuellen Stufenplan.

Was passiert, wenn die Wiedereingliederung nicht gelingt?

Ist die Wiedereingliederung nicht erfolgreich, weil deine gesundheitlichen Beschwerden wieder auftreten oder sich verschlimmern, kann der Wiedereingliederungsplan jederzeit angepasst, unterbrochen oder abgebrochen werden. Du bleibst in diesem Fall als arbeitsunfähig gemeldet und erhältst weiterhin Krankengeld. Dein Arzt, dein Arbeitgeber und die Krankenkasse werden gemeinsam überlegen, welche weiteren Schritte unternommen werden können, um deine Gesundheit zu fördern.

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