Mehrere Personen mit Wunderkerzen in der Hand sitzen an eine gedeckten Tisch
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Das Wichtigste auf einen BlickWeihnachtsfeier ist meist ein freiwilliger BenefitTeilnahme an der Weihnachtsfeier ist ebenfalls freiwilligGilt die Weihnachtsfeier als Arbeitszeit?Richtig feiern: Alkohol und andere Fallstricke auf der WeihnachtsfeierKaterstimmung: Darf ich am nächsten Tag zuhause bleiben?Fazit: So wird die Weihnachtsfeier zum harmonischen JahresabschlussFAQ – Häufig gestellte Fragen

Neigt sich das Jahr dem Ende entgegen, gehört eine Weihnachtsfeier in vielen Unternehmen einfach dazu. Ob es sich dabei um ein gemütliches Beisammensein in den Firmenräumen, ein gediegenes Essen in einem Restaurant oder eine ausgelassene Party in einem Club handelt, hängt dabei von der Branche und dem Budget ab. Aus rechtlicher Sicht gelten aber für jede Art von Weihnachtsfeier die gleichen Regeln. Welche das sind, ob eine Weihnachtsfeier als Arbeitszeit gilt und andere wichtige Fragen klären wir in den nächsten Absätzen für dich.*

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Das Wichtigste auf einen BlickWeihnachtsfeier ist meist ein freiwilliger BenefitTeilnahme an der Weihnachtsfeier ist ebenfalls freiwilligGilt die Weihnachtsfeier als Arbeitszeit?Richtig feiern: Alkohol und andere Fallstricke auf der WeihnachtsfeierKaterstimmung: Darf ich am nächsten Tag zuhause bleiben?Fazit: So wird die Weihnachtsfeier zum harmonischen JahresabschlussFAQ – Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste auf einen Blick

Weihnachtsfeier ist meist ein freiwilliger Benefit

Ob und in welcher Form dein Arbeitgeber eine Weihnachtsfeier ausrichtet, ist in der Regel allein ihm überlassen – gesetzlich verpflichtet ist er dazu nicht. Allerdings ist so eine Feier ein willkommenes Dankeschön für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr, stärkt das Team- und Zugehörigkeitsgefühl und ist darum ein schönes Benefit für Mitarbeiter*innen.

In manchen Fällen ist eine Weihnachtfeier darüber hinaus Pflicht, beispielsweise wenn diese in den Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat fest verankert ist. Hat dein Arbeitgeber in den mindestens drei vergangenen Jahren immer eine Weihnachtsfeier ausgerichtet, kann außerdem die Regelung der "Betrieblichen Übung" greifen. Diese tritt ein, wenn eine freiwillige Leistung vom Arbeitgeber wiederholt angeboten wurde, so dass eine Art Gewohnheitsrecht entsteht. Viele Arbeitgeber schließen die "Betriebliche Übung" durch einen Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag aus. Ob das rechtlich zulässig ist, ist allerdings nicht eindeutig geklärt und hängt vom Einzelfall ab.

Teilnahme an der Weihnachtsfeier ist ebenfalls freiwillig

Auch wenn es für viele schwer zu glauben ist: Es gibt tatsächlich Kolleg*innen, die keine Lust auf eine Weihnachtsfeier haben. Und das ist völlig in Ordnung, denn die Teilnahme an der Party ist für Mitarbeiter*innen immer freiwillig. Selbst, wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet, muss der*die Mitarbeiter*in nicht zur Weihnachtsfeier gehen, dafür aber weiterarbeiten.

Gleiches Recht für alle!

Lädt dein Arbeitgeber zur Weihnachtsfeier ein, gilt diese Einladung übrigens grundsätzlich für alle Mitarbeiter*innen. Unliebsame oder bereits gekündigte Kolleg*innen dürfen ebenso wenig ausgeladen werden, wie Whistleblower*innen. Laut einem Gerichtsurteil des Arbeitsgerichts Köln aus dem Jahr 2017 (ArbG Köln, 8 Ca 5233/16) muss ein sachlicher Grund vorliegen, damit es möglich ist eine*n Mitarbeiter*in von der Weihnachtsfeier auszuladen. In manchen Fällen ist zum Beispiel Bereitschaftsdienst ein solcher sachlicher Grund.

Gilt die Weihnachtsfeier als Arbeitszeit?

Mit dem vorherigen Absatz haben wir die Frage, ob die Weihnachtsfeier als Arbeitszeit gilt, schon teilweise beantwortet. Denn ja, die Weihnachtsfeier kann als Arbeitszeit gelten, wenn diese innerhalb der regulären Arbeitszeit, beispielsweise am Nachmittag, stattfindet. Sollst du diese Arbeitszeit nacharbeiten, muss dein*e Chef*in das im Vorwege anordnen und sich ggf. mit dem Betriebsrat abstimmen, da sich Verteilung der Arbeitszeit ändert.

Findet die Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit am Abend statt, wird die Feier als Freizeit gewertet und jedem*jeder Mitarbeiter*in steht es frei zur Party zu gehen oder zuhause zu bleiben.

Mann und Frau dekorieren einen Weihnachtsbaum
Die betriebliche Weihnachtsfeier kann in den Firmenräumen, im Restaurant oder einem Club stattfinden. © Stocksy/Studio Firma

Richtig feiern: Alkohol und andere Fallstricke auf der Weihnachtsfeier

Je später der Abend, desto ausgelassener ist oftmals auch die Stimmung auf einer Weihnachtsfeier. Und das hat meist auch etwas mit dem steigenden Alkoholkonsum zu tun. Es gibt zwar theoretisch die rechtliche Möglichkeit für eine 0,0-Promillegrenze bei der Weihnachtsfeier: Meist stellen Arbeitgeber bei der Feier aber Bier, Wein und andere alkoholhaltige Getränke zur Verfügung und setzen auf die Eigenverantwortlichkeit jedes*jeder Mitarbeiter*in. Dass das leider nicht immer klappt, zeigen verschiedene Gerichtsverfahren, bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in nach einer etwas zu ausgelassenen Weihnachtsfeier wieder trafen. So führte beispielsweise ein Trinkgelage in einer firmeneigenen Weinkellerei nach einer Feier zu einer Kündigung (LAG Düsseldorf, Az. 3 Sa 284/23).

Nicht nur Fehlverhalten dieser Art (ob alkoholisiert oder nicht) können nach einer Weihnachtsfeier zu Personalgesprächen, einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen. Alles, was dauerhaft den Betriebsfrieden stört, solltest du besser vermeiden: Seien es freche Sprüche oder sogar Beleidigungen gegenüber Kolleg*innen und Vorgesetzten, Sachbeschädigung, Handgreiflichkeiten oder – im schlimmsten Fall – sexuelle Belästigung. Klingt alles einleuchtend, wird bei ausgelassener Stimmung und zu später Stunde aber oftmals leider vergessen. Arbeitsrechtler*innen empfehlen darum auf betrieblichen Feiern nur in Maßen Alkohol zu trinken und lieber zu früh als zu spät nach Hause zu gehen.

Versicherungsschutz bei Unfall auf der Weihnachtsfeier

Passiert während der Weihnachtsfeier ein Unfall ist dieser über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Allerdings muss es sich dabei eindeutig um eine offizielle, vom Arbeitgeber erlaubte Feier mit allen Angestellten handeln. Einen schmalen Grat gibt es zum Ende der Feier: Haben nahezu alle Kolleg*innen die Party verlassen und nur noch wenige Personen sitzen zusammen, wird oft ein privates Zusammensein angenommen, so dass der gesetzliche Unfallschutz nicht mehr greift.

Vorsicht bei Fotos und Videos von der Weihnachtsfeier

Nicht ganz so kritisch, aber dennoch wichtig ist außerdem das Thema Fotos und Videos, die auf der Weihnachtsfeier gemacht werden. Diese solltest nämlich weder du noch dein Arbeitgeber einfach ungefiltert auf sozialen Netzwerken teilen, da dabei Persönlichkeitsrechte verletzt werden können. Bestenfalls lässt du dein Handy darum einfach in der Tasche und dein Arbeitgeber engagiert für den Abend eine*n Fotograf*in, der*die ausschließlich Aufnahmen für den internen Gebrauch macht. Sollen doch Bilder veröffentlicht werden, bedarf das einer schriftlichen Zustimmung aller Beteiligten.

Katerstimmung: Darf ich am nächsten Tag zuhause bleiben?

Die Fotos und Videos sind die einzige Erinnerung an die letzten Stunden des Vortags und du hast kaum ein Auge zugetan? Leider ist das kein Grund nicht oder verspätet zur Arbeit zu erscheinen. Hier greift leider der berühmte Satz "Wer feiern kann, kann auch arbeiten!". Theoretisch kannst du dich mit einem Kater am nächsten Tag von einem Arzt krankschreiben lassen, allerdings darf dein*e Chef*in die Krankschreibung anzweifeln oder dir für den Tag sogar das Gehalt kürzen. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit hast du nämlich nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet entstanden ist – und das ist nach einer Weihnachtsfeier leider sehr zweifelhaft. Besser ist darum vorausschauend zu planen und einfachen einen halben oder ganzen Tag Urlaub für den Tag nach der Weihnachtsfeier einzureichen.

Fazit: So wird die Weihnachtsfeier zum harmonischen Jahresabschluss

Das Jahr Revue passieren lassen, sich für gemeinsame Erfolge feiern und den Teamzusammenhalt stärken: das alles ist bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier möglich. Damit alle Gäste den Abend in schöner Erinnerung behalten, kommt es auf die richtigen Rahmenbedingungen an. Und die beginnen schon vor der Feier und werden teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben: So ist die Teilnahme immer freiwillig und die Weihnachtsfeier kann, muss aber nicht in der Arbeitszeit stattfinden. Bei der Feier selbst sollte jede*r im Hinterkopf behalten, dass es sich immer noch um eine Firmenveranstaltung handelt und gutes Benehmen – auch und gerade zu später Stunde – zum Pflichtprogramm gehört. So wird die Weihnachtsfeier zu einem Fest, an das sich alle Kolleg*innen auch im neuen Jahr noch gerne erinnern.

*Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ist die Teilnahme an der Weihnachtsfeier Arbeitszeit?

Findet die Weihnachtsfeier während der regulären Arbeitszeit statt, wird diese auch als Arbeitszeit angerechnet. Findet die Feier außerhalb dieser Zeit statt, beispielsweise am Abend, gilt diese Zeit als Freizeit.

Ist das Weihnachtsessen Arbeitszeit?

Das Weihnachtsessen gilt nur als Arbeitszeit, wenn es auch innerhalb der regulären Arbeitszeit, beispielsweise am Mittag, stattfindet. Anderenfalls handelt es sich um Freizeit.

Sind Betriebsfeiern Arbeitszeit?

Betriebsfeiern werden nur der Arbeitszeit angerechnet, wenn diese auch innerhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden. Außerhalb dieser Zeit handelt es sich um Freizeit.

Wird eine Weihnachtsfeier bezahlt?

Die Weihnachtsfeier wird nur vergütet, wenn sie innerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet. Ansonsten handelt es sich um Freizeit, die nicht bezahlt wird.

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