Gruppe junger Frauen sitzt an Küchenzeile und arbeitet am Laptop
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Pflichten des ArbeitgebersKostenlose Getränke bei HitzearbeitDarum sind kostenlose Getränke wichtig4 Tipps bei starker Hitze Fazit: Freigetränke als nette GesteFAQ – häufig gestellte Fragen

Wenn die Temperaturen steigen, würdest du am liebsten das Büro gegen das Freibad tauschen? Verständlich! Doch schon ein kühles Getränk kann den Arbeitsalltag deutlich angenehmer machen. Aber stellt sich die Frage: Muss dein Arbeitgeber bei Hitze kostenlose Getränke bereitstellen?

Die kurze Antwort: In den meisten Fällen nein – aber es gibt Ausnahmen.

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Pflichten des ArbeitgebersKostenlose Getränke bei HitzearbeitDarum sind kostenlose Getränke wichtig4 Tipps bei starker Hitze Fazit: Freigetränke als nette GesteFAQ – häufig gestellte Fragen

Hitze im Büro: Diese Pflichten hat dein Arbeitgeber

Auch bei hohen Temperaturen muss dein Arbeitsplatz sicher und zumutbar bleiben. Grundlage dafür ist die Arbeitsstättenverordnung (Deutschland).

Ab 26 Grad Raumtemperatur

Ab 30 Grad Raumtemperatur

Wichtig: Kostenlose Getränke sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, auch nicht bei großer Hitze im Büro. Wenn dein Arbeitgeber Getränke stellt, ist das eine freiwillige Leistung.

Ausnahme: Kostenlose Getränke bei Hitzearbeit

Anders sieht es bei sogenannter Hitzearbeit aus.

Diese liegt vor, wenn:

zusammenkommen und den Körper stark belasten.

Beispiele für Hitzearbeit

In solchen Fällen gilt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichend Getränke bereitzustellen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Unser Lesetipp: Hitzefrei gibt es nur für Schüler*innen? Bei uns erfährst du, wann du dich über Hitzefrei bei der Arbeit freuen kannst.

Warum Getränke am Arbeitsplatz wichtig sind

Ausreichend trinken ist entscheidend für:

Schon leichter Flüssigkeitsmangel kann zu:

führen.

Zusätzlich haben kostenlose Getränke auch positive Effekte auf:

Steuerlicher Vorteil für Arbeitgeber

Gute Nachricht für Unternehmen: Getränke für Mitarbeiter*innen können steuerlich absetzbar sein, wenn sie betrieblich veranlasst sind.

Das kann ein zusätzliches Argument sein, deinen Arbeitgeber auf das Thema anzusprechen!

4 Tipps für Arbeitnehmer bei Hitze

Auch du kannst aktiv etwas tun, um besser durch heiße Arbeitstage zu kommen:

  1. Ausreichend trinken
    • Ideal: Wasser, ungesüßter Tee oder Schorlen
    • Tipp: Immer eine Flasche griffbereit haben
  2. Leichte Kleidung tragen
    • Atmungsaktive Stoffe helfen deinem Körper beim Kühlen
    • Vermeide enge Kleidung
  3. Regelmäßige Pausen machen
    • Kurz raus an die frische Luft oder in kühlere Räume
    • Im Homeoffice: Räume morgens abdunkeln
  4. Früh arbeiten, wenn möglich
    • Nutze flexible Arbeitszeiten
    • Starte in den kühleren Morgenstunden
Junger Mann bereitet sich ein Getränk in der Küche zu, junge Frau sitzt daneben
Bei starker Hitze im Büro solltest auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, regelmäßige Pausen und atmungsaktive Kleidung achten. © Victor Torres/Stocksy

Fazit: Keine Pflicht – aber sinnvoll

Kostenlose Getränke sind im Büro keine Pflicht, solange keine Hitzearbeit vorliegt.

Trotzdem gilt: Sie sind eine einfache und effektive Maßnahme, um:

Viele Unternehmen bieten daher freiwillig Wasser, Kaffee oder Tee an.

FAQ – Häufige Fragen zu Getränke bei Hitze

Muss der Arbeitgeber Wasser kostenlos bereitstellen?

Nein, im Büro besteht grundsätzlich keine Pflicht, kostenlos Wasser oder andere Getränke bereitzustellen. Ausnahme: Bei Hitzearbeit muss dein Arbeitgeber ausreichend Getränke zur Verfügung stellen.

Welche Getränke muss der Arbeitgeber bei Hitzearbeit stellen?

Bei Hitzearbeit sollten vor allem geeignete, alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden, z. B.: Wasser und ungesüßte Tees. Ziel ist es, den Flüssigkeitsverlust auszugleichen und die Gesundheit zu schützen.

Müssen Getränke kostenlos sein oder dürfen sie verkauft werden?

Im normalen Büroalltag: Getränke dürfen auch verkauft werden (z. B. über Automaten). Bei Hitzearbeit: Die Getränke müssen kostenlos bereitgestellt werden.

Gibt es Vorschriften zur Menge an Getränken?

Es gibt keine feste gesetzliche Literangabe pro Person. Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass ausreichend Flüssigkeit jederzeit verfügbar ist.

Darf der Arbeitgeber nur Leitungswasser anbieten?

Ja. In Deutschland hat Leitungswasser eine sehr hohe Qualität und kann als Trinkwasser bereitgestellt werden. Es muss lediglich hygienisch einwandfrei zugänglich sein.

Muss der Arbeitgeber auch Kaffee oder Tee kostenlos anbieten?

Nein. Kaffee, Tee oder Softdrinks zählen als freiwillige Zusatzleistungen und sind keine Pflicht.

Können Mitarbeiter eigene Getränke mitbringen?

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Einschränkungen gibt es nur in speziellen Arbeitsbereichen (z. B. Hygienevorschriften in Laboren oder Produktion).

Was tun, wenn keine Getränke verfügbar sind?

Wenn du das Gefühl hast, dass zu wenig getrunken werden kann oder gesundheitliche Risiken bestehen, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen ggf. den Betriebsrat einbeziehen

Kann der Arbeitgeber Getränke wieder streichen?

Ja. Da es sich meist um eine freiwillige Leistung handelt, kann der Arbeitgeber diese grundsätzlich wieder einstellen – es sei denn, es wurde vertraglich anders geregelt.

Wie oft sollte man bei der Arbeit trinken?

Am besten regelmäßig kleine Mengen – etwa alle 20–30 Minuten ein paar Schlucke, statt selten große Mengen.

 

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr auf Aktualität und Vollständigkeit.

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