Wenn die Temperaturen steigen, würdest du am liebsten das Büro gegen das Freibad tauschen? Verständlich! Doch schon ein kühles Getränk kann den Arbeitsalltag deutlich angenehmer machen. Aber stellt sich die Frage: Muss dein Arbeitgeber bei Hitze kostenlose Getränke bereitstellen?
Die kurze Antwort: In den meisten Fällen nein – aber es gibt Ausnahmen.
Auch bei hohen Temperaturen muss dein Arbeitsplatz sicher und zumutbar bleiben. Grundlage dafür ist die Arbeitsstättenverordnung (Deutschland).
Wichtig: Kostenlose Getränke sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, auch nicht bei großer Hitze im Büro. Wenn dein Arbeitgeber Getränke stellt, ist das eine freiwillige Leistung.
Anders sieht es bei sogenannter Hitzearbeit aus.
Diese liegt vor, wenn:
zusammenkommen und den Körper stark belasten.
In solchen Fällen gilt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichend Getränke bereitzustellen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Unser Lesetipp: Hitzefrei gibt es nur für Schüler*innen? Bei uns erfährst du, wann du dich über Hitzefrei bei der Arbeit freuen kannst.
Ausreichend trinken ist entscheidend für:
Schon leichter Flüssigkeitsmangel kann zu:
führen.
Zusätzlich haben kostenlose Getränke auch positive Effekte auf:
Gute Nachricht für Unternehmen: Getränke für Mitarbeiter*innen können steuerlich absetzbar sein, wenn sie betrieblich veranlasst sind.
Das kann ein zusätzliches Argument sein, deinen Arbeitgeber auf das Thema anzusprechen!
Auch du kannst aktiv etwas tun, um besser durch heiße Arbeitstage zu kommen:
Kostenlose Getränke sind im Büro keine Pflicht, solange keine Hitzearbeit vorliegt.
Trotzdem gilt: Sie sind eine einfache und effektive Maßnahme, um:
Viele Unternehmen bieten daher freiwillig Wasser, Kaffee oder Tee an.
Nein, im Büro besteht grundsätzlich keine Pflicht, kostenlos Wasser oder andere Getränke bereitzustellen. Ausnahme: Bei Hitzearbeit muss dein Arbeitgeber ausreichend Getränke zur Verfügung stellen.
Bei Hitzearbeit sollten vor allem geeignete, alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden, z. B.: Wasser und ungesüßte Tees. Ziel ist es, den Flüssigkeitsverlust auszugleichen und die Gesundheit zu schützen.
Im normalen Büroalltag: Getränke dürfen auch verkauft werden (z. B. über Automaten). Bei Hitzearbeit: Die Getränke müssen kostenlos bereitgestellt werden.
Es gibt keine feste gesetzliche Literangabe pro Person. Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass ausreichend Flüssigkeit jederzeit verfügbar ist.
Ja. In Deutschland hat Leitungswasser eine sehr hohe Qualität und kann als Trinkwasser bereitgestellt werden. Es muss lediglich hygienisch einwandfrei zugänglich sein.
Nein. Kaffee, Tee oder Softdrinks zählen als freiwillige Zusatzleistungen und sind keine Pflicht.
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Einschränkungen gibt es nur in speziellen Arbeitsbereichen (z. B. Hygienevorschriften in Laboren oder Produktion).
Wenn du das Gefühl hast, dass zu wenig getrunken werden kann oder gesundheitliche Risiken bestehen, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen ggf. den Betriebsrat einbeziehen
Ja. Da es sich meist um eine freiwillige Leistung handelt, kann der Arbeitgeber diese grundsätzlich wieder einstellen – es sei denn, es wurde vertraglich anders geregelt.
Am besten regelmäßig kleine Mengen – etwa alle 20–30 Minuten ein paar Schlucke, statt selten große Mengen.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr auf Aktualität und Vollständigkeit.
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