Guy Frederick
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Gehaltsforderung, Anschreiben, Social-Media-Profile – um das Thema Bewerbung ranken sich viele Mythen. Zusätzlich halten sich einige alte Ansichten hartnäckig. Wir haben acht verbreitete Mythen einmal für dich gecheckt und erklären, wie wenig tatsächlich dran ist.
Ein Irrtum! Das wichtigste Bewerbungsdokument ist der Lebenslauf. Das sagen 89 % der Recruiter*innen in Deutschland. Das Anschreiben liegt mit großem Abstand dahinter auf Platz zwei. Es verliert seit Jahren an Relevanz, da sich immer mehr Menschen online oder per Handy bewerben.
Viele Arbeitgeber wollen möglichen Bewerber*innen die Kontaktaufnahme so leicht wie möglich machen. Einige Unternehmen haben deshalb das Anschreiben ganz abgeschafft, wie z. B. die Deutsche Bahn. Dadurch gewinnt der Lebenslauf nochmal mehr an Bedeutung.
Dabei handelt es sich um einen besonders verbreiteten Bewerbungsmythos. Die Realität sieht nämlich anders aus. Fast jede*r zweite Recruiter*in sucht im Internet nach Informationen zu Bewerber*innen. Die wichtigsten Quellen sind dabei soziale Netzwerke und Google.
Es ergibt durchaus Sinn, vor der Jobsuche einmal in die Rolle der Personaler*innen zu schlüpfen und den eigenen Namen in die Suchmaske einzugeben. So lässt sich leicht nachprüfen, welche persönlichen Informationen im Netz kursieren und welchen Eindruck die Recruiter*innen dadurch gewinnen. Es ist also unbedingt zu empfehlen, die eigenen Social-Media-Profile zu pflegen.
Nutz deshalb die Möglichkeiten, die öffentlich zugänglichen Informationen in deinen sozialen Netzwerken zu kontrollieren und einzuschränken:
Ganz und gar nicht! Mindestens die Hälfte der Personalverantwortlichen würde eine mobile Kurzbewerbung bevorzugen, wenn sie dadurch mehr Bewerbungen erhielten. Eine Bewerbung per Smartphone bzw. App macht den Kontakt schneller, einfacher und gilt heute als genauso nützliche und professionelle Schnittstelle wie eine Bewerbung per E-Mail.
Tipp: Wir unterstützen dich bei der Jobsuche mit unserer Bewerbungs-App für Android- oder iOS-Geräte.
Rechtlich gesehen bist du nicht verpflichtet, deiner Bewerbung ein Foto beizufügen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006 besagt eindeutig, dass im beruflichen Kontext alle Personen gleich behandelt werden müssen, ohne dass Faktoren wie Aussehen, Alter oder ethnische Herkunft eine Rolle spielen dürfen.
Trotzdem wird in vielen Stellenausschreibungen immer noch ein Bewerbungsfoto verlangt. Außerdem entscheiden sich die meisten Bewerber*innen selbst dafür, ein Bild von sich beizufügen. Hauptgrund ist die große Bedeutung, die dem äußeren Erscheinungsbild auf dem Arbeitsmarkt beigemessen wird. Trotz der Bemühungen um die Beseitigung von Diskriminierung ist es in der Realität so, dass viele Arbeitgeber Fotos immer noch als schnelle und einfache Möglichkeit nutzen, einen ersten Eindruck von potenziellen Mitarbeiter*innen zu bekommen.
Auch das ist ein häufiger Irrtum. Denn allzu bescheidene Gehaltsvorstellungen interpretieren Personaler*innen womöglich als Zeichen für mangelnde Erfahrung oder geringes Selbstbewusstsein. Ein niedriger Gehaltswunsch wirft zudem Fragen auf: Hast du dich nicht hinreichend über ein realistisches Gehalt informiert?
Bring im Vorfeld in Erfahrung, wie das Gehalt in vergleichbaren Positionen und Branchen ausfällt. Hier eignen sich – neben dem Austausch mit Freund*innen oder der Familie – Gehaltsrechner, die verschiedene Gehälter vergleichen und deinen Marktwert ermitteln.
Tipp: Mit dem StepStone Gehaltsplaner kannst du dir einen Überblick verschaffen und deinen Weg zum Wunschgehalt gezielt angehen.
Auch das ist ein Mythos, auf den du nicht hereinfallen solltest. Personaler*innen wissen: Der Arbeitsmarkt wird dynamischer und schnelllebiger. Die Wechselbereitschaft von Arbeitnehmer*innen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Je nach Aufgabenprofil in der ausgeschriebenen Stelle bewerten Personaler*innen es sogar positiv, wenn der*die Bewerber*in in vielen unterschiedlichen Bereichen in kurzer Zeit Erfahrungen gesammelt hat – das beweist Flexibilität und Anpassungsfähigkeit.
Die Personalverantwortlichen haben häufig Verständnis für einen Wechsel – allerdings solltest du ihn gut begründen können. Hat man sich beruflich sehr häufig und schnell verändert, ist es ratsam, den Grund im Lebenslauf unter der jeweiligen Station kurz zu nennen – zum Beispiel ein Umzug oder dass das Aufgabenprofil letztendlich doch nicht gepasst hat. So können Bewerber*innen mögliche Fragen von Personalverantwortlichen direkt abfangen.
Keinesfalls. Recruiter*innen gehen davon aus, dass Bewerber*innen sich auch bei anderen Unternehmen umsehen. Laut StepStone Marktforschung bewerben sich fast zwei Drittel der Befragten im Laufe einer Jobsuche bei sechs oder mehr Unternehmen. Ein Drittel von ihnen bewirbt sich sogar bei mehr als fünfzehn Unternehmen.
Personalverantwortliche erwarten daher eine ehrliche Antwort auf die Frage, ob du dich noch bei anderen Unternehmen beworben hast. Die Antwort „nein“ könnte zudem auf fehlende Motivation bei der Jobsuche schließen lassen.
Richtig ist, dass die Angabe von Hobbys im Lebenslauf freiwillig ist. Dennoch hält nach wie vor ein Großteil der Recruiter*innen Hobbys und ehrenamtliche Tätigkeiten für einen wichtigen Aspekt im Profil von Bewerber*innen. Wenn du sie nennst, solltest du diese Punkte beachten:
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
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