Mann mit roter Weihnachtsmütze bekommt Geschenk von Kolleginnen
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Das Wichtigste in KürzeRechtliche & steuerliche InfosPauschalsteuerWertschätzung & mehrIdeen

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter*innen sind in vielen Unternehmen üblich – für Arbeitgeber und Führungskräfte eine gute Gelegenheit, um den Kolleg*innen für die geleistete Arbeit das Jahr über zu danken und ihre Wertschätzung auszudrücken. Doch wer auch immer mit der Auswahl und dem Kauf der Weihnachtgeschenke betraut ist, hat oft die Qual der Wahl und steht vor einer ganzen Reihe von Fragen: Was ist angemessen? Wieviel dürfen die Geschenke kosten, müssen Steuern beachtet werden? Gibt es rechtliche Vorgaben? Und was schenke ich Kolleg*innen, die ich vielleicht nicht so gut kenne? In diesem Artikel erklären wir, welche Aspekte zu beachten sind, welche rechtlichen Vorgaben es gibt und wie du das perfekte Geschenk findest.

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Das Wichtigste in Kürze

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Mitarbeitergeschenke

In Deutschland unterliegen auch Geschenke an Mitarbeiter*innen bestimmten steuerlichen Regelungen. Ob zur Weihnachtszeit oder für einen beliebigen Anlass: Du musst dich an die geltenden Freigrenzen halten, um unnötige Steuerkosten zu vermeiden.

Diese Regelung gilt ausschließlich für Sachgeschenke, also keine Barzuwendungen. Ein Gutschein, der nur in einem bestimmten Geschäft oder für eine bestimmte Dienstleistung verwendet werden kann, zählt ebenfalls als Sachbezug und fällt damit unter die Freigrenze. Entscheidend ist, dass der Gutschein keinen Geldwert darstellen darf, der überall einlösbar ist. Ein klassisches und verbreitetes Beispiel für einen solchen Sachbezug sind Tankgutscheine in Höhe von 50 Euro pro Monat, die auf eine bestimmte Tankstellen-Kette beschränkt sind.

Geregelt wird all dies übrigens im Einkommenssteuergesetz (EStG) in § 8 – Einnahmen.

Pauschalsteuer: Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?

Liegt der Wert des Geschenks über 50 Euro, fällt die Pauschalsteuer an. In diesem Fall muss das Unternehmen eine Pauschalsteuer von 30 Prozent auf den gesamten Wert des Geschenks abführen. Diese Steuer kann nicht auf die Mitarbeiter*innen umgelegt werden und ist daher vollständig vom Arbeitgeber zu tragen.

Rechenbeispiel dazu:

  • Ein Mitarbeiter erhält ein Geschenk im Wert von 85 Euro.
  • Die 50-Euro-Grenze des steuerfreien Sachbezugs wird damit um 35 Euro überschritten.
  • Diese 35 Euro werden folglich mit den pauschalen 30 Prozent besteuert. Das ergibt eine Steuerlast von 10,50 Euro.

Dieser Betrag ist alleine Sache des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer*in können dir teurere Geschenke also nicht zum Nachteil werden.

Pauschalsteuer auch für Betriebsfeiern relevant

Ebenfalls erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang ein weiterer Fall, nämlich die Sonderregelung zu Betriebsfeiern. Firmenveranstaltungen dürfen bis zu 110 Euro pro Teilnehmer kosten, ohne dass Steuern anfallen. Dies gilt jedoch nur in Verbindung mit der Feier selbst und muss entsprechend dokumentiert werden. Pro Jahr ist diese Regelung höchstens zweimal nutzbar, was erklärt, warum sich das Modell bestehend aus Sommerfest und Weihnachtsfeier etabliert hat.

Genau wie beim steuerfreien Sachbezug greift auch bei Überschreiten der 110-Euro-Freibetrags die Pauschalsteuer. Das bedeutet für die Budgetierung: Nur wenn die Gesamtausgaben, etwa für die Buchung eines Restaurants, höchstens bei 110 Euro multipliziert mit der Teilnehmerzahl liegen, fällt keine Pauschalsteuer an.

Auch dazu eine Beispielrechnung:

  • Bei einer Gruppengröße von 15 Personen liegt die Grenze bei 1.650 Euro.
  • Endet diese Feier später – etwa aufgrund bester Stimmung – mit einer Rechnung von 2.000 Euro, muss das Unternehmen den Überschuss von 350 Euro pauschal mit 30 Prozent versteuern.
  • Daraus ergibt sich ein zu versteuernder Betrag von 105 Euro.

Da die Planung von Weihnachtsgeschenken und von Weihnachtsfeiern normalerweise in einem ähnlichen Zeitraum stattfindet, lohnt es sich also, beide Fälle gut zu kennen, da es thematische Anknüpfungspunkte gibt. Mehr noch, ist das Überreichen von Geschenken natürlich auch während der Weihnachtsfeier möglich. Denn obwohl beide Themen steuerrechtlich unabhängig voneinander zu betrachten sind, sorgt die inhaltliche Nähe für einen perfekten Rahmen.

Wertschätzung, Mitarbeiterbindung und mehr: Warum Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter sinnvoll sind

Abgesehen von den finanziellen bzw. steuerlichen Aspekten ist die Weihnachtszeit ein idealer Rahmen, um das Jahr mit dem Team gebührend abzuschließen.

Frau umarmt Kollegen im Büro zur Weihnachtszeit
Weihnachtsgeschenke sorgen für positive Stimmung – und das wirkt sich auf Atmosphäre und Team-Feeling aus.

 

Geschenke sind in dieser besonderen Zeit des Jahres nicht nur eine nette Geste. Denn sie haben auch eine strategische Funktion: Sie stärken das Teamgefühl und tragen zur Mitarbeiterbindung bei. Ein gut gewähltes Geschenk vermittelt Dankbarkeit und Anerkennung für die Leistungen des vergangenen Jahres. Es trägt dazu bei, die Motivation zu steigern und das Engagement der Mitarbeiter*innen aufrechtzuerhalten. Gerade zum Jahresende, wenn die Arbeitsbelastung oft hoch ist, kommt ein persönliches Geschenk gut an.

Doch was schenkt man Angestellten und Kolleg*innen, insbesondere wenn man sie nicht wirklich gut kennt? Wir haben einige Inspirationen zusammengetragen.

Ideen für passende Weihnachtsgeschenke

Personalisierte Geschenke im Trend

Personalisierte Geschenke sind eine besonders schöne Möglichkeit, um deine Wertschätzung auszudrücken. Dabei müssen es nicht unbedingt teure Produkte sein – der persönliche Touch ist in diesem Fall deutlich wichtiger als der Kaufpreis.

Hier einige Ideen:

Es gilt: Auch kleine Gegenstände können eine große Wirkung haben.

Essbare Weihnachtsgeschenke: Immer eine gute Wahl

Kulinarische Geschenke sind immer beliebt, da sie universell einsetzbar sind. Sie bieten zudem die Möglichkeit, kreativ zu werden und die Geschenke individuell zu gestalten.

Einige Beispiele für essbare Weihnachtsgeschenke:

Ein Pluspunkt ist es, wenn du dabei auf den spezifischen Geschmack des Empfängers eingehst. Umgekehrt ist es ebenfalls ratsam, bestimmte Abneigungen oder Unverträglichkeiten zu kennen und entsprechende Produkte zu vermeiden.

Gutscheine: Flexibilität als hohes Gut

Im heutigen Zeitgeist genießt Flexibilität einen hohen Stellenwert. In der Arbeitswelt zeigt sich das in Form von Trends wie New Work. In Bezug auf Geschenke bedienen Gutscheine dieses Bedürfnis perfekt, denn sie bieten Mitarbeiter*innen die Flexibilität, sich das auszusuchen, was sie wirklich brauchen oder möchten. Dennoch können sie persönlich gestaltet sein.

Besonders empfehlenswerte Gutscheine sind:

Auch hier ist es logischerweise empfehlenswert, die persönlichen Neigungen deiner Mitarbeiter*innen zu beachten.

In jedem Fall tragen Geschenke zur Unternehmenskultur bei, die wiederum in allen Branchen zu den wichtigsten Kriterien aus Sicht von Arbeitnehmer*innen gehört:

Zusatzleistungen: Langfristige Motivation schaffen

Möchtest du deinen Mitarbeiter*innen dagegen langfristig etwas Gutes tun, sind Zusatzleistungen das Mittel der Wahl. Gerne auch mit sportlichem Hintergrund, um die Bewegung zu fördern.

Unsere Beispiele für Zusatzleistungen:

Praktischer Nebeneffekt: Je nach Art der Leistung profitierst du als Führungskraft ebenfalls davon. Schließlich bedeutet ein höheres Fitness- bzw. Gesundheitslevel deiner Mitarbeiter*innen bekanntlich weniger Krankheitstage.

Technische Gadgets: Nützliche Helfer für den Arbeitsalltag

In Zeiten von Home Office und digitalen Arbeitsplätzen sind technische Gadgets immer gern gesehene Geschenke. Sie erleichtern den Arbeitsalltag und zeigen gleichzeitig, dass du dich um das Wohl deiner Mitarbeiter*innen kümmerst, da der ergonomische Arbeitsplatz gefördert wird.

Bewährte technische Geschenke sind beispielsweise:

Die Bandbreite in dieser Kategorie ist extrem groß und wächst mit jedem Jahr, mit jeder Innovation weiter – an Auswahl wird es dir also nie mangeln.

Fazit: Weihnachtsgeschenke als Ausdruck von Wertschätzung

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter*innen sind ein wirkungsvolles Mittel, um Wertschätzung auszudrücken. Damit motivieren sie für alle kommenden Aufgaben; sogar auf den Verbleib im Betrieb kann sich ein Geschenk theoretisch auswirken.

Wichtig ist, dass du die steuerlichen Rahmenbedingungen beachtest und gleichzeitig auf die individuellen Vorlieben deiner Mitarbeiter*innen eingehst – gelingt dir diese Kombination, bringt das Vorteile auf mehreren Ebenen. Denn mit einer gut durchdachten Auswahl kannst du Freude bereiten und gleichzeitig die Bindung an das Unternehmen stärken.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

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