Eine Nebentätigkeit für Schüler*innen ist bei vielen Jugendlichen gefragt. Dabei geht es zum einen um das Aufbessern des Taschengelds, zum anderen bietet ein Schülerjob die Möglichkeit, schon während der Schulzeit ins Arbeitsleben hineinzuschnuppern. Du gehst noch zur Schule und möchtest auch nebenbei arbeiten oder du bist auf der Suche nach einem Ferienjob? Dann zeigen wir dir hier alles Wichtige, was du rund um Schülerjobs wissen musst.
Eine eindeutige Definition von Schülerjob gibt es nicht. Grundsätzlich handelt es sich dabei um einen Minijob, den du als Schüler*in ab 13 Jahren neben der Schule ausüben darfst. Wenn du noch unter 18 bist, benötigst du für einen Schülerjob außerdem das Einverständnis der Sorgeberechtigten. Deine Eltern müssen also zustimmen, dass du den gewählten Schülerjob machen darfst.
Das Netz ist voll von Informationen und Fragen rund um Schülerjobs: „Wie kann man als 12-Jähriger Geld verdienen?“ oder „Sind Minijobs mit 15 Jahren erlaubt?“.
Die wichtigste Frage können wir sofort beantworten: Laut Jugendarbeitsschutzgesetz darfst du erst ab 13 Jahren arbeiten.
Ausnahmen sind Jobs bei Musik- und Theateraufführungen oder im Film und Fernsehen sowie die damit verbundenen Proben. In diesem Fall muss dein Arbeitgeber vorher bei der entsprechenden Behörde eine Erlaubnis einholen.
Wenn du einen Schülerjob in einem Laden oder einer Firma annimmst, wird die Beschäftigung wie ein sogenannter Minijob behandelt. Der Unterschied zu Erwachsenen besteht nur darin, dass du weniger Stunden arbeiten darfst.
In diesem Fall ist die häufig gestellte Frage Wie viel verdient man bei einem Schülerjob im Monat? schnell beantwortet. Arbeitest du als Schüler*in in einem Minijob, darfst du nicht mehr als 538 Euro pro Monat verdienen. Sonst musst du für deine Einnahmen Sozialabgaben und Steuern bezahlen. Bis 538 Euro pro Monat sind deine Einkünfte steuerfrei und du musst nichts in die Sozialversicherung einzahlen.
Gilt der Mindestlohn auch für Schüler*innen? wollen viele Jugendliche im Netz wissen. Tatsächlich gilt für Schülerjobs kein Mindestlohn, wenn du noch unter 18 Jahren alt bist. Der Gesetzgeber, also der Staat, geht davon aus, dass du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, wenn du noch nicht volljährig bist. Entsprechend greift der Mindestlohn nicht.
Der durchschnittliche Stundenlohn bei Schülerjobs sieht so aus:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass alle sogenannten vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen (also alle, die noch schulpflichtig sind und zur Schule gehen), bis 14 Jahren nur zwischen 8 und 18 Uhr und ab 15 zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten dürfen. Natürlich darfst du nicht während der Unterrichtszeit arbeiten.
Wie lange darf man | |
|---|---|
mit 13 arbeiten? | maximal 2 Stunden pro Tag |
mit 14 arbeiten? | maximal 2 Stunden pro Tag |
mit 15 bis 17 arbeiten? | maximal 8 Stunden pro Tag |
Ausnahmen: In den Schulferien darfst du als Schüler*in ab 13 Jahren bis zu 40 Stunden pro Woche als Ferienjobber arbeiten. Aber immer nur zwischen 6 und 20 Uhr. An Wochenenden dürfen Schüler*innen nicht arbeiten. Allerdings gibt es Ausnahmen für diese Verbote, z. B. wenn du in einer Bäckerei oder einem Café arbeitest, das auch am Wochenende geöffnet hat. Insgesamt darfst du maximal 4 Wochen pro Jahr in den Ferien jobben.
Was noch wichtig ist: Wenn du zwei Tage hintereinander arbeitest, muss es eine Ruhepause von mindestens 12 Stunden geben, bis du wieder arbeiten gehst. Diese Pausenregelung wirst du aber während der Schulzeit ohnehin automatisch einhalten.
Wenn du während deiner Schulzeit arbeiten möchtest, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Je älter du wirst, desto mehr Jobs stehen dir zur Auswahl. Wir geben dir hier einen Überblick.
Grundsätzlich dürfen Kinder unter 13 Jahren nicht arbeiten. Somit darfst du auch mit 12 keine Zeitungen austragen. Damit musst du warten, bis du 13 bist. Das gilt übrigens auch für die Frage, ab welchem Alter man babysitten darf. Bekommst du Geld dafür und solltst du Kinder hüten, die nicht zu deiner Familie gehören, ist das erst ab 13 Jahren erlaubt.
Für die Altersklasse von 13 bis 14 Jahren gelten laut Kinderarbeitsschutzverordnung dieselben Regeln. Denn in diesem Alter betrachtet das Gesetz euch noch als Kinder.
Dennoch gibt es verschiedene Chancen, um einen Minijob ab 13 oder Jobs, die du mit 14 machen kannst, zu finden. In der Regel handelt es sich dabei um leichte Arbeiten und kleinere Aufgaben.
Deine Jobmöglichkeiten sind:
Du fragst dich, welche Jobs darf man mit 15 machen? Das können wir dir hier beantworten. Jobs für 15-jährige Schüler*innen sind in der Regel anspruchsvoller und vielseitiger als für 13- oder 14-Jährige. So darfst du grundsätzlich jede Arbeit auf der Basis einer geringfügigen Tätigkeit (=Minijob) ausüben, sofern die Arbeit nicht gefährlich oder körperlich sehr belastend ist. Meist sind es Arbeiten, für die man keine spezielle Ausbildung braucht.
Typische Jobs für 15-Jährige sind:
Suchst du einen Nebenjob als Schüler*in mit 16 Jahren, wird die Auswahl noch größer. Ab 16 sind grundsätzlich alle Arbeiten möglich, die auch Erwachsene in einem Minijob ausüben dürfen. Wichtig ist, dass dabei die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden. Entsprechend darfst du nicht mit gefährlichen Stoffen arbeiten oder im Akkord in der Fabrik eingesetzt werden. Auch Nachtschichten oder mehr als 40 Stunden pro Woche sind nicht erlaubt.
Wenn du dich für einen Schülerjob bewirbst, reicht meist ein kurzer Lebenslauf mit Bewerbungsfoto aus: Im Lebenslauf schreibst du in einer Tabelle oder einer Liste, wann du welche Schule besucht hast, und in welcher Klasse du jetzt bist. Was kannst du noch in den Lebenslauf schreiben?
Hier kannst du mal schauen, was Erwachsene so in Ihrem Lebenslauf alles aufführen. Da findest du auch ein paar Lebenslauf Vorlagen und Formulierungshilfen.
Wichtig ist, dass dein möglicher Arbeitgeber deinen Lebenslauf liest, sich ein Bild von dir machen und entscheiden kann, ob du perfekt zum Schülerjob passt.
Meistens findest du Schülerjobs in deinem Ort oder deinem Stadtteil. Dann ist es wichtiger, dass du bei deinem möglichen Arbeitgeber persönlich vorbeigehst und dich vorstellst.
Wenn du während der Schulzeit arbeiten gehen möchtest, musst du bis 13 warten. Danach stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen. Wichtig ist, dass bei deiner Arbeit alle Vorgaben des Jugend- und Kinderschutzgesetzes eingehalten werden. Und natürlich sollte auch die Schule nicht zu kurz kommen, auch wenn es verlockend ist, das erste eigene Geld zu verdienen.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Welche Schülerjobs du ausüben kannst, hängt von deinem Alter und deinen Wünschen ab. Ab 13 Jahren sind einfache Jobs wie Nachhilfe oder Hunde ausführen und Babysitting möglich. Ab 15 darfst du grundsätzlich alle Jobs machen, die auch Minijobber ausüben. Allerdings sind schwere körperliche Arbeit sowie die Arbeit in lauten und gefährlichen Umgebungen ausgeschlossen.
Ab 13 Jahren verdienst du in der Regel zwischen 4 und 5 €, ab 15 steigt mit deiner Verantwortung im Job auch dein Verdienst. Hier sind bis zu 8 € und mehr möglich. Die meisten Schülerjobs sind bei 538 Euro im Monat gedeckelt. Dann sind es noch Minijobs und für dein Gehalt müssen keine Steuern und Sozialabgaben von dir gezahlt werden. Außerdem bleibst du dann über deine Eltern versichert.
Bei einem Schülerjobs muss man vor allem darauf achtgeben, dass die Arbeit die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes erfüllt. Du darfst nur in Ausnahmen am Wochenende arbeiten, nach 20 Uhr und vor 6 Uhr gar nicht. In den Ferien darfst du aufs Jahr gerechnet zudem maximal 4 Wochen arbeiten.
Verdienst du weniger als 538 Euro pro Monat mit deinem Schülerjob, musst du keine Steuern bezahlen. Erst wenn du diese Grenze überschreitest, werden Steuern und Sozialabgaben fällig.
Mit 13 und 14 Jahren darfst du maximal 2 Stunden pro Tag neben der Schule arbeiten, am Wochenende gar nicht. Ab 15 Jahren darfst du theoretisch 8 Stunden pro Tag arbeiten.
Gehst du als Schüler*in regelmäßig einem Minijob nach, hast du auch einen Urlaubsanspruch. Der Anspruch ergibt sich aus der Anzahl der Tage, die du regelmäßig pro Woche arbeitest und aus deinem Alter. Bist du unter 16, hast du Anspruch auf 25 Tage Urlaub pro Jahr, unter 17 sind es 22,5 und unter 18 20,8 Tage. Bist du z.B. 15 Jahre alt und gehst regelmäßig zwei Tage pro Woche einem Minijob nach, stehen dir pro Jahr 10 Urlaubstage zu.
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