Nicole Bühringer
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Nie war es einfacher, seinen Unmut und seinen Frust bezüglich des aktuellen oder vergangenen Arbeitgebers kund zu tun als heute. Online-Plattformen, auf denen Unternehmen bewertet werden können, boomen. Doch was ist wirklich erlaubt und womit machst du dich strafbar?
In der heutigen digitalisierten Arbeitswelt spielen Arbeitgeberbewertungen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des Employer Brandings. Diese Bewertungen, die auf verschiedenen Plattformen von aktuellen und ehemaligen Mitarbeite*innen abgegeben werden, bieten nicht nur Einblicke in die Unternehmenskultur, sondern beeinflussen auch die Wahrnehmung potenzieller Bewerber*innen.
Plattformen zur Arbeitgeberbewertung erwecken den Eindruck, im Schutze des Internets seiner Meinung freien Lauf lassen zu können. Völlig anonym können auf den Portalen von Arbeitsbedingungen über Benefits, Kollegenzusammenhalt und Vorgesetztenverhalten bis hin zu Gleichberechtigung und Work-Life-Balance Sternchen verteilt und Meinungen abgegeben werden. Ob destruktive oder konstruktive Kritik scheint dabei egal zu sein. Doch wie verlockend es auch erscheint, sich in den Arbeitgeberbewertungsplattformen Luft zu machen – das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Sprich: Wie im normalen Leben gelten auch online bezüglich der Meinungsfreiheit Regeln und Gesetze.
Aussagen, die sich auf die Person, die die Bewertung abgibt, selbst beziehen, sind erlaubt, Generalisierungen hingegen nicht. Beispielsweise darf eine Aussage wie „Ich fühle mich unfair behandelt“ getätigt werden. Formuliere das ganze jedoch so: „Der Arbeitgeber behandelt seine Mitarbeiter unfair“, musst du damit rechnen, dass das Unternehmen dies nicht einfach so hinnehmen wird.
Die eigene, subjektive Meinung muss immer auf der Wahrheit beruhen, ansonsten handelt man gegen das Gesetz. Wenn man eine Meinung äußert, muss man diese im Fall einer Anklage auch nachweisen können. Daher empfiehlt es sich, schon im Vorfeld Beweise für die getätigte Äußerung gesammelt zu haben.
Personen namentlich zu nennen oder sie auf andere Art und Weise erkennbar zu machen ist nicht erlaubt. Dabei kann das bloße Benennen der Position schon problematisch sein. Vor allem, wenn man anhand der Funktionsbezeichnung einzelne Personen im Unternehmen identifizieren kann.
Üblicherweise unterzeichnest du, wenn du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst, auch eine Klausel, die dich zur Geheimhaltung von firmeninternen Informationen verpflichtet. Damit sollen die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens geschützt werden. Wenn du dich im Internet nicht daran hältst, machst du dich strafbar.
Ebenso wie unwahre Behauptungen, Verleumdungen oder üble Nachrede ist es auch verboten, Beschimpfungen sowie diskriminierende, beleidigende, politische, rassistische und vulgäre Aussagen zu tätigen. So darfst du etwa nicht sagen, dass die Firma die Gehälter nie pünktlich ausbezahlt oder deine*n Chef*in einen Steuerhinterzieher*in schimpfen.
Du darfst keine Äußerungen treffen, die dazu führen könnten, dass dein Arbeitgeber finanzielle Verluste erleidet oder das öffentliche Ansehen des Unternehmens geschädigt wird.
Wähle deine Worte mit Bedacht und lasse Emotionen aus dem Spiel – sie könnten dazu führen, dass du etwas schreibst, dass du später bereust. Bleibe sachlich, konstruktiv und vor allem respektvoll.
Prinzipiell gilt: Wer vorsätzlich Unwahrheiten verbreitet, verbale Angriffe oder jegliche Art von Rufschädigung begeht, kann angezeigt und in weiterer Folge sogar angeklagt werden. Strafverfahren wegen Ehrenbeleidigung und/oder Rufschädigung können bei Verurteilung Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu mehreren Jahren nach sich ziehen.
Ein Überschreiten der Grenzen der freien Meinungsäußerung kann nicht nur dazu führen, dass die abgegebene Bewertung vom Plattformbetreiber gelöscht wird oder der Nutzer des Bewertungsportals gesperrt wird, sondern auch dazu, dass die Anonymität des Nutzers aufgehoben wird. Dazu kann es vor allem dann kommen, wenn der bewertete Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, den Urheber der rechtswidrigen Bewertung ausfindig zu machen.
Der Arbeitgeber kann in diesem Fall darauf bestehen, dass der Betreiber der Plattform die Nutzerdaten, die hinter dem Nicknamen stecken, bekannt gibt. Das Gericht gibt diesen Forderungen üblicherweise nach. Liegt ein aufrechtes Dienstverhältnis vor, ist neben einem Strafverfahren meist eine fristlose Entlassung die Konsequenz.
Starte damit, Informationen über deinen Arbeitgeber zu sammeln. Schaue auf Bewertungsplattformen und in sozialen Netzwerken nach Erfahrungen anderer Mitarbeiter.
Denke über deine eigenen Erfahrungen nach. Was magst du an deinem Job? Was könnte verbessert werden? Mach dir Notizen, um deine Gedanken zu strukturieren.
Sei objektiv bei deiner Bewertung. Versuche, persönliche Emotionen beiseite zu lassen und konzentriere dich auf konkrete Aspekte wie Arbeitsumfeld, Managementstil und Entwicklungsmöglichkeiten.
Schreibe eine strukturierte Bewertung, um anderen Arbeitnehmern zu helfen. Teile sowohl positive als auch negative Erfahrungen, und gib konkrete Beispiele, um deine Punkte zu unterstützen.
Wenn du deine Bewertung veröffentlichst, sei verantwortungsbewusst. Vermeide rachsüchtige oder beleidigende Kommentare und konzentriere dich darauf, konstruktives Feedback zu geben. Denke daran, dass deine Bewertung Auswirkungen haben kann, also sei fair.
Bist du dir sicher, dass du mit niemandem abrechnen möchtest?
Hast du dich mit den Regeln und Gesetzen, die es bei Arbeitgeberbewertungen zu beachten gilt, vertraut gemacht?
Wird deine Bewertung zukünftigen Bewerbern bei der Entscheidung für oder gegen ein Unternehmen helfen?
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Jede Bewertung, sei es die eines Unternehmens oder eines*einer Vorgesetzten, ist immer eine einzelne Meinung und daher sehr subjektiv. Was dem einen gefällt, ist dem anderen vielleicht zuwider. Außerdem gibt es auch innerhalb eines Unternehmens Unterschiede: In einer Abteilung kann es drunter und drüber gehen, während die andere das Paradies auf Erden ist.
Eine Arbeitgeberbewertung steht meist nur für einen bestimmten Bereich und nicht für das ganze Unternehmen. Höre daher auf dein Bauchgefühl, was die Entscheidung für oder gegen eine Bewerbung betrifft oder mache dir selbst ein Bild vom Unternehmen. Dabei helfen nicht nur Erfahrungsberichte im Netz, sondern auch der gesamte Auftritt eines Arbeitgebers, Berichte in den Medien und der Austausch mit Fachkollegen in entsprechenden Foren.
Solltest du bemerken, dass das Unternehmen mit deinen Vorstellungen wirklich nicht übereinstimmt, kannst du den Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit jederzeit auflösen.
Wenn du mit deinem Job oder Arbeitgeber unzufrieden bist und an der Situation etwas ändern möchtest, solltest du unbedingt das Gespräch suchen. Schließlich kann dein Arbeitgeber nicht wissen, dass dich etwas frustriert oder dass du mit irgendetwas ein Problem hast, wenn du dieses nicht ansprichst.
Dabei ist es wichtig, das Gespräch auf einer konstruktiven Basis zu führen. Schildre deinem Vorgesetzten wertfrei und neutral die Ist-Situation und formuliere dein Problem so, dass der Chef es verstehen und es als solches auch annehmen kann – keine Schuldzuweisungen, keine negativen Äußerungen und eine positive Körpersprache.
Sage deinem Vorgesetzten, was du dir wünschst, indem du ihm Lösungsvorschläge für dein Problem präsentierst. Unterlege diese mit Beispielen, um zu verdeutlichen, was sich für deinen Chef dadurch für Vorteile ergeben würden. Eine Verbesserung könnte beispielsweise Zeitersparnis oder ein effizienterer Prozess sein.
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