Kellner serviert einem Geschäftsmann eine Tasse Kaffee an einem weißen Tisch
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Das Wichtigste auf einen BlickTypische Branchen mit WochenendzuschlagWochenendzuschlag am SamstagWochenendzuschlag auch am Sonntag keine PflichtWochenendzuschlag wird vertraglich geregeltHöhe und Berechnung des WochenendzuschlagsIst der Wochenendzuschlag steuerpflichtig?Fazit: Wochenendzuschlag ist freiwillig, aber üblichFAQ – Häufig gestellte Fragen

Dass am Samstag und Sonntag gearbeitet wird, ist in vielen Branchen üblich. Allerdings bedeutet die Wochenendarbeit, dass weniger Zeit für Erholung, Familie und Freunde bleibt. Um diese Nachteile auszugleichen, zahlen viele Arbeitgeber zumindest für Teile dieser Arbeit einen Zuschlag auf das Grundgehalt. Mit wie viel Wochenendzuschlag du am Samstag und Sonntag rechnen kannst, erfährst du in den folgenden Absätzen.

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Das Wichtigste auf einen BlickTypische Branchen mit WochenendzuschlagWochenendzuschlag am SamstagWochenendzuschlag auch am Sonntag keine PflichtWochenendzuschlag wird vertraglich geregeltHöhe und Berechnung des WochenendzuschlagsIst der Wochenendzuschlag steuerpflichtig?Fazit: Wochenendzuschlag ist freiwillig, aber üblichFAQ – Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste auf einen Blick

Typische Branchen mit Wochenendzuschlag

Während klassische Bürojobs in der Regel von Montag bis Freitag erledigt werden können, gibt es viele Bereiche, die ohne Arbeiten an Samstagen, Sonn- und auch Feiertagen nicht auskommen:

Männlicher medizinischer Fachangestellter und eine Kollegin gehen über einen Krankenhausflur und sprechen miteinander
In Krankenhäusern ist Wochenendarbeit unverzichtbar. © Eyeem/Maskot

Wochenendzuschlag am Samstag

Bei der Frage, ob ein Wochenendzuschlag gezahlt wird, muss grundsätzlich zwischen Arbeiten am Samstag und Sonntag unterschieden werden. Laut Arbeitsrecht handelt es sich bei einem Samstag nämlich um einen ganz normalen Werktag, der gleichwertig mit den Wochentagen Montag bis Freitag behandelt wird. Ein extra Wochenendzuschlag wird am Samstag also in aller Regel nicht gezahlt. Einzige Ausnahme: Der Samstag ist auch ein Feiertag – dann gelten die vereinbarten Bedingungen für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.

Wochenendzuschlag auch am Sonntag keine Pflicht

Ist der Samstag ein Feiertag, bedeutet das aber nicht automatisch, dass du einen Anspruch auf einen Wochenendzuschlag hast, denn auch für Feiertags- und Sonntagsarbeit gibt es diesbezüglich keinerlei gesetzliche Vorgaben. Heißt: Dein Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob und wie viel Geld er dir für deinen Einsatz an einem dieser Tage extra zahlt. Das bekräftigte auch ein Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2006 (5 AZR 97/05): In diesem Fall hatte ein Tankwart rückwirkend seinen ehemaligen Arbeitgeber verklagt, ihm Zuschläge in Höhe von mehreren tausenden Euros für geleistete Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu zahlen. Das Gericht lehnte die Klage jedoch ab, da weder das Arbeitszeitgesetz noch der einstige Arbeitsvertrag einen Anspruch auf solche Zahlungen vorsahen.

Allerdings: Grundsätzlich verbietet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in § 9 die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, da diese Tage ausschließlich der Erholung dienen sollen. Gleichzeitig formuliert das ArbZG in § 10 aber eine Reihe von Ausnahmen, so dass Sonntagsarbeit eben doch möglich ist. Hier ist außerdem vorgegeben, dass für Sonntagsarbeit zeitnah ein Freizeitausgleich stattfinden muss.

Vergütung von Nachtarbeit und anderen Sonderschichten

Sämtliche Schichtzulagen und Sonderzahlungen für andere außergewöhnliche Belastungen sind in der Regel gesetzlich nicht vorgegeben und werden immer auf freiwilliger Basis gezahlt. Die einzige Ausnahme bilden Nachtschichten. Laut verschiedener Gerichtsurteile (zum Beispiel 10 AZR 541/20 vom 14.12.2022) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen angemessenen Ausgleich zu zahlen und/oder für einen Freizeitausgleich zu sorgen.

Bei dem aufgeführten Beispiel ging es darum, dass eine in der Behindertenbetreuung arbeitende Krankenschwester ausschließlich während der Nachtschicht tätig war bzw. ist und dafür anstelle der 20 Prozent Nachtzuschlag 30 Prozent als angemessenen Zuschlag forderte. Am Ende einigten sich beide Parteien auf 25 Prozent.

Wochenendzuschlag wird vertraglich geregelt

Um die zusätzliche Belastung und den Verzicht, den Wochenendarbeit bedeutet, auszugleichen und Jobs mit entsprechenden Arbeitszeiten für Bewerber*innen überhaupt attraktiv zu machen, zahlen Arbeitgeber aber meist einen Wochenendzuschlag – zumindest für Sonntage und Feiertage. Für Samstage wird deutlich seltener ein Zuschlag gezahlt und wenn, fällt dieser deutlich geringer aus als für Sonntagsarbeit.

Wann ein Wochenendzuschlag genau gezahlt wird und wie hoch dieser ausfällt, wird in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer separaten Betriebsvereinbarung festgehalten. Erhältst du seit Jahren einen Wochenendzuschlag, ohne dass dieser vertraglich vereinbart wurde, kann außerdem ein Anspruch aus "betrieblicher Übung" entstehen. Dabei handelt es sich um eine Art Gewohnheitsrecht auf freiwillige Leistungen deines Arbeitgebers.

Höhe und Berechnung des Wochenendzuschlags

Wie viel Wochenendzuschlag du tatsächlich erhältst, wird meist über einen prozentualen Anteil am Brutto-Stundenlohn angegeben. Dieser überschreitet die 50 Prozent für den Sonntagszuschlag meist nicht. Für einzelne Feiertage, beispielsweise Weihnachten, werden manchmal aber auch Zuschläge von über 100 Prozent gezahlt. Anstelle des prozentualen Anteils wird in manchen Fällen auch eine fixe Summe pro Stunde als Zuschlag vereinbart.

Beispielrechnung für den Wochenendzuschlag

Dein Brutto-Stundenlohn beläuft sich auf 35 Euro und du arbeitest an einem Sonntag 8 Stunden. Dein Grundlohn beläuft sich also auf 280 Euro pro Schicht. Pro Stunde wird ein Wochenendzuschlag von 50 Prozent fällig:

35 Euro x 0,5 = 17,50 Euro x 8 = 140 Euro

Zusätzlich zu den 280 Euro Grundlohn erhältst du 140 Euro Wochenendzuschlag – insgesamt also 420 Euro für deine Arbeit am Sonntag.

Für dich wichtig zu wissen: Treffen auf eine Schicht gleich mehrere Punkte zu, wird auch der Zuschlag für jeden dieser Punkte fällig. Arbeitest du beispielsweise an einem Sonntag, der auch ein Feiertag ist, erhältst du von deinem Arbeitgeber den vereinbarten Wochenendzuschlag und den Feiertagszuschlag. Das kann solche besonderen Schichten finanziell besonders attraktiv machen.

Ist der Wochenendzuschlag steuerpflichtig?

Dass Wochenendarbeit mit meist maximal 50 Prozent Zuschlag belohnt wird, ist kein Zufall: Bis zu dieser Grenze ist der Wochenendzuschlag nämlich komplett steuerfrei. Einzige Voraussetzung: Der Grundlohn darf nicht mehr als 50 Euro brutto betragen. Verdienst du nicht mehr als 25 Euro die Stunde, sind die Zuschläge nicht nur steuerfrei, sondern auch von sämtlichen Sozialabgaben befreit. Auf höhere Zuschläge oder wenn dein Grundlohn höher ist, musst du Steuern und Sozialabgeben zahlen.

Fazit: Wochenendzuschlag ist freiwillig, aber üblich

Obwohl Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind einen Wochenendzuschlag zu zahlen, ist es in den meisten Jobs üblich zumindest für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen einen Bonus zu zahlen. Einerseits schafft der Zuschlag einen Anreiz entsprechende Schichten zu übernehmen und sich als Bewerber*in überhaupt für einen Job mit Wochenendarbeit zu entscheiden – andererseits gleicht der Wochenendzuschlag zumindest finanziell den Verzicht aus, den Arbeiten am Wochenende bedeutet. Und für dich als Arbeitnehmer*in kann sich Wochenendarbeit finanziell so richtig lohnen. Neben dem extra Gehalt ist ein Großteil dieser Sonderzahlungen nämlich außerdem von den Steuern befreit.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Zuschläge für Samstagsarbeit?

Samstagarbeit wird teilweise gar nicht extra vergütet, da es sich aus gesetzlicher Sicht um einen normalen Werktag handelt. Wird doch ein Wochenendzuschlag für Samstag gezahlt, fällt dieser meist nicht höher als 25 Prozent von Brutto-Stundenlohn aus.

Wann gibt es einen Wochenendzuschlag?

Ein Wochenendzuschlag wird für Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und/oder Feiertagen gezahlt. Da Arbeitnehmer*innen auf diesen Zuschlag allerdings keinen gesetzlichen Anspruch haben, müssen die Rahmenbedingungen schriftlich in einem Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Wird dazu nichts festgehalten, erhalten Angestellte auch keinen Wochenendzuschlag.

Wie muss Samstagsarbeit vergütet werden?

Arbeiten am Samstag wird, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, wie normale Arbeitszeit von Montag bis Freitag vergütet. Eventuelle Zuschläge für Samstagsarbeit werden im Arbeitsvertrag oder über eine andere schriftliche Vereinbarung geregelt.

Wie werden Wochenendzuschläge berechnet?

Wochenendzuschläge orientieren sich meist prozentual am Brutto-Stundenlohn. Für Sonntagsarbeit ist beispielsweise ein Aufschlag von maximal 50 Prozent üblich, samstags (wenn überhaupt) maximal 25 Prozent. In manchen Fällen wird auch ein fixer Betrag pro Stunde als Zuschlag vereinbart.

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