Ausschlafen, ausruhen und Zeit mit Freunden und Familie verbringen: Für viele von uns ist der Sonntag der schönste und entspannteste Tag der Woche. Allerdings nicht für alle, denn in vielen Branchen wird auch am Sonntag gearbeitet. Um die Sonntagsarbeit attrakiv(er) zu gestalten, zahlen viele Arbeitgeber einen Zuschlag. Wie hoch dieser ausfällt und was du über die Vergütung bei Sonntagsarbeit wissen musst, verraten wir dir jetzt.
Grundsätzlich gibt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in § 9 vor, dass Arbeit an Sonn- und Feiertagen verboten ist. Der Sonntag dient eigentlich und ausschließlich der Erholung und ist für gemeinsame Zeit mit der Familie vorgesehen. Da dieses Verbot jedoch mit vielen Arbeitsrealitäten nicht zusammenpasst – zum Beispiel in der Pflege, dem Rettungsdienst oder der Gastronomie – gibt es Ausnahmeregelungen, die im Arbeitszeitgesetz im § 10 festgeschrieben sind. Hier steht auch, dass du einen Anspruch auf einen Ausgleichstag für Sonntagsarbeit hast: Konkret bedeutet das, dass du zeitnah nach der Sonntagsarbeit an einem anderen Tag frei haben musst.
Zu einem finanziellen Ausgleich steht im Gesetz jedoch nichts geschrieben. Wie bei den meisten anderen Schichtzulagen, ist dein Arbeitgeber auch bei der Sonntagsarbeit nicht dazu verpflichtet, dir einen Zuschlag zu zahlen. Im Jahr 2006 bestätigte das zuletzt auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 97/ 05). Allerdings zahlen viele Unternehmen einen freiwilligen Sonntagszuschlag, um die Arbeit zu diesen Zeiten zu honorieren und entsprechende Jobs für Bewerber*innen attraktiver zu machen.
Ob und welchen Anspruch du auf einen Zuschlag hast, wird entweder in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder separaten Bertriebsvereinbarungen geregelt. Außerdem kann ein Anspruch auf den Sonntagszuschlag durch die sogenannte „betriebliche Übung“ entstehen: Leistet dein Arbeitgeber ohne weitere schriftliche Vereinbarungen über einen längeren Zeitraum freiwillige Zahlungen, tritt eine Art Gewohnheitsrecht ein, aus dem ein gesetzlicher Anspruch auf die dauerhafte Fortsetzung der Zulagenzahlung entsteht.
Die Art und Höhe der Vergütung bei Sonntagsarbeit werden ebenfalls in deinem Vertrag oder einer separaten Vereinbarung beschrieben. Dabei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Entweder wird der Sonntagszuschlag als prozentualer Anteil einem deinem Brutto-Stundenlohn oder als fixer Betrag ausgezahlt. Ersteres ist deutlich häufiger zu finden.
Angenommen, du erhältst einen Brutto-Stundenlohn von 30 Euro und arbeitest an einem Sonntag eine 8 Stunden-Schicht – erhältst als Grundlohn also 240 Euro pro Schicht. Für die Sonntagsarbeit ist ein Zuschlag von 50 Prozent vorgesehen. Dann lautet die Rechnung:
30 Euro x 0,5 = 15 Euro x 8 = 120 Euro
Zusätzlich zu den 240 Euro zahlt dir dein Arbeitgeber 120 Euro Sonntagszuschlag, so dass du für die Schicht auf einen Brutto-Lohn von 360 Euro kommst.
Fällt deine Sonntagsarbeit außerdem noch mit anderen Faktoren zusammen, aus denen ein Anspruch auf Zuschläge entsteht – beispielsweise für Nachtarbeit oder Feiertagsarbeit – addieren sich die Zuschläge. Für jede Besonderheit wird, sofern nicht anders vereinbart, der vereinbarte Zuschlag fällig.
Anders als dein Grundgehalt ist der Zuschlag für Sonntagsarbeit in vielen Fällen von der Steuer befreit. Voraussetzung dafür ist, dass dein Brutto-Stundenlohn 50 Euro nicht überschreitet und der Zuschlag maximal 50 Prozent des Bruttolohns beträgt. Für höhere Zuschläge werden Steuern fällig.
Bei einem Stundenlohn von maximal 25 Euro brutto musst du außerdem keine Sozialabgaben auf die Zuschläge zahlen.
Auch, wenn vielen der Sonntag heilig ist, erfordern zahlreiche Jobs den Arbeitseinsatz an genau diesem Tag. Um diesen besonderen Umstand auszugleichen, müssen Arbeitgeber einerseits einen Freizeitausgleich ermöglichen. Andererseits zahlen sie auf freiwilliger Basis oftmals einen Sonntagszuschlag. Und der kann sich finanziell richtig lohnen, denn er beträgt häufig nicht nur bis zu 50 Prozent des Brutto-Lohns, sondern ist auch von Steuern und manchmal sogar Sozialabgaben befreit. Bevor du also ein Job mit Sonntagsarbeit kategorisch ablehnst, lohnt es sich definitiv nachzurechnen.
Die Höhe des Sonntagzuschlag kann von deinem Arbeitgeber individuell festgelegt werden und überschreitet oftmals nicht die 50 Prozent am Brutto-Lohn. Grund dafür ist, dass Sonntagszuschläge bis 50 Prozent meist von der Steuer befreit sind.
Gesetzlich hast du bei Sonntagsarbeit Anspruch auf einen zeitnahen Freizeitausgleich in Form eines Ruhetages an einem anderen, eigentlichen regulären Arbeitstag. Ein finanzieller Ausgleich bzw. Zuschlag steht dir nur zu, wenn dieser vertraglich mit deinem Arbeitgeber vereinbart ist.
Auf Sonntagsarbeit einen Zuschlag zu zahlen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern erfolgt auf freiwilliger Basis.
100 Prozent Sonntagszuschlag bedeutet, dass du das doppelte von deinem Brutto-Stundenlohn für jede Stunde Sonntagsarbeit erhältst. Beträgt dieser beispielsweise 25 Euro, erhältst du noch einmal 25 Euro Zuschlag pro Stunde.
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