Heute früh, morgen spät und die nächsten zwei Tage frei: Wenn du Schichtarbeit leistest, sieht dein Arbeitsplan der nächsten Tage vielleicht genau so aus. Dass dieser Wechsel nicht nur für das Privatleben eine besondere Herausforderung darstellt, sondern auch körperlich anstrengend sein kann, wissen auch Arbeitgeber – und zahlen darum oftmals Schichtzulagen. Wann genau du diese erhältst, in welche Höhe Schichtzulagen gezahlt werden und wie du diese berechnest, verraten wir dir in den folgenden Absätzen.
Schichtzulagen sind ergänzende Zahlungen, die dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem eigentlichen Grundgehalt zahlt. Sie sollen die Mehrbelastung und Einschränkungen im privaten Umfeld, die durch Arbeiten in Schichten entstehen können, ausgleichen und Jobs in Schichtarbeit für Bewerber*innen attraktiver machen.
Grundsätzlich ist zwischen Schichtzulagen und Schichtzuschlägen zu unterscheiden.
Schichtzulagen werden dabei unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit und/oder Schicht gewährt und werden pauschal vom Arbeitgeber für Schichtarbeit gezahlt. Eine Sonderstellung nimmt hier oftmals die Zulage für Wechselschichten ein: Arbeitest du permanent zu wechselnden Tages- und Nachzeiten ist das eine besondere Belastung, die mit besonders hohen Schichtzulagen entlohnt werden kann.
Schichtzuschläge werden gezielt für bestimmte Schichten gezahlt, beispielsweise für die Nachtschicht, Sonn- und Feiertagsarbeit und sollen ein Anreiz und gleichzeitig finanzieller Ausgleich sein, diese oftmals unliebsamen Schichten zu übernehmen.
Ob, wann und in welcher Höhe Schichtzulagen gezahlt werden, ist gesetzlich nicht geregelt – nur weil du Schichtarbeit leistest, hast du nicht automatisch einen Anspruch darauf. Um konkurrenzfähig und für Arbeitnehmer*innen überhaupt attraktiv zu sein, zahlen die meisten Unternehmen mit Schichtarbeit aber entsprechende freiwillige Zuschläge und regeln den Anspruch, die Höhe und andere Details in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder gesonderten Betriebsvereinbarungen.
Für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit besteht laut einem weiteren Urteil (BAG 5 AZR 97) hingegen kein gesetzlicher Anspruch auf eine Schichtzulage.
Wie oben bereits beschrieben, sind Schichtzulagen immer dann üblich, wenn Arbeitnehmer*innen zu unterschiedlichen Zeiten und im Wechsel an mehreren oder sogar allen Tagen der Woche arbeiten müssen. Typische Branchen bzw. Berufe sind
Seit einiger Zeit wird Schichtarbeit und die Zahlung von Schichtzulagen auch im Einzelhandel häufiger. Grund dafür sind die sehr langen Öffnungszeiten oder Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen.
Wie hoch Schichtzulagen im Einzelfall ausfallen, wird im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen geregelt. Entweder wird eine fixe Summe pro Stunde vereinbart oder ein prozentualer Anteil an deinem Brutto-Stundenlohn. Letzteres ist üblicher als ein fixer Betrag.
Um die Höhe deiner Schichtzulage zu berechnen, musst du lediglich den prozentualen Anteil mit deinem Brutto-Stundenlohn multiplizieren.
Angenommen du arbeitest als Pflegefachkraft in einem Krankenhaus und du erhältst einen Stundenlohn von 20 Euro (brutto). An einem Sonntag arbeitest du von 6 bis 14 Uhr in der Frühschicht. Der Zuschlagsfaktor für Sonntagsarbeit liegt bei 25 Prozent bzw. 0,25. Dann lautet die Rechnung: 20 x 0,25 = 5 Euro pro Stunde Schichtzulage
Für deine Sonntagsschicht würdest du also 160 Euro Grundlohn plus 40 Euro Zulage erhalten – insgesamt 200 Euro brutto.
Klassische Schichtzulagen, die als grundsätzlicher Anreiz für die Schichtarbeit gezahlt werden, sind vollständig steuer- und sozialversicherungspflichtig. Gezielte Schichtzuschläge sind hingegen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer und Sozialabgaben befreit. Die Details dazu werden im Einkommensteuergesetz (EstG) § 3b geregelt.
Demnach sind Schichtzuschläge von der Steuer befreit, wenn als Berechnungsgrundlage ein bestimmter prozentualer Anteil nicht überschritten wird und er Stundenlohn grundsätzlich 50 Euro nicht überschreitet:
Von jeglichen Sozialabgaben befreit sind alle Schichtzuschläge auf einen Grundlohn von 25 Euro die Stunde. Liegt der Grundlohn höher, müssen anteilig Sozialabgaben abgeführt werden.
Ständig zu unterschiedlichen Tageszeiten arbeiten, unregelmäßig schlafen und auf Wochenenden und Feiertage verzichten, ist nicht nur für das Privatleben eine Herausforderung, sondern kann auch körperlich und seelisch belasten. Um hier zumindest finanziell einen Ausgleich zu schaffen, zahlen Unternehmen Schichtzulagen – für besonders ungeliebte Schichten sogar noch einmal extra Zuschläge. Für dich sind diese Zuschläge eine gute Möglichkeit dein Grundgehalt gezielt aufzubessern. In doppelter Hinsicht attraktiv sind Nachtschichten und Schichten an Sonn- und Feiertagen, da diese meist nicht nur mit besonders hohen Zuschlägen verbunden sind, sondern du auf diese extra Einnahmen auch keine Einkommensteuer zahlen musst.
Die Höhe von Schichtzulagen ist nicht einheitlich geregelt, sondern wird individuell im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Meist handelt es sich um einen prozentualen Anteil vom Brutto-Stundenlohn.
Wann welche Zuschläge bei Schichtarbeit gezahlt werden, ist nicht einheitlich geregelt, sondern kann von jedem Arbeitgeber individuell festgelegt werden. Die Art und Höhe der Zuschläge richtet sich dabei meist nach Tages- und Wochenzeit, also ob beispielsweise in der Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag gearbeitet wird.
Die Zahlung von Schichtzulagen ist immer freiwillig, außer die Zulage für die Nachtschicht. Laut dem Bundesarbeitsgericht muss hier ein angemessener Zuschlag gezahlt oder ein Freizeitausgleich gewährt werden.
Um überhaupt Anspruch auf eine Wechselschichtzulage zu haben, muss dieser Anspruch schriftlich im Tarif- oder Arbeitsvertrag fixiert sein. Von einem Wechselschichtmodell ist die Rede, wenn du dauerhaft zu unterschiedlichen Zeiten arbeitest, beispielsweise im regelmäßigen Wechsel in der Früh-, Spät- und Nachtschicht.
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