Arbeiten auf dem Bau, der Metallindustrie oder unter Tage: Es gibt viele Jobs, die körperlich richtig anstrengend sind und sogar eine gewisse Gefahr bergen. Als Ausgleich für diese zusätzlichen Belastungen zahlen Arbeitgeber oftmals die sogenannte Erschwerniszulage, auch Gefahren- oder Schmutzzulage genannt. Was es damit genau auf sich hat, wer sie wann erhält und wie hoch sie ausfällt, verraten wir dir jetzt.
Die Erschwerniszulage zahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeiter*innen, wenn diese körperlich besonders schwere und/oder gefährliche Arbeiten ausführen. Entsprechend wird diese zusätzliche Zahlung zum eigentlichen Gehalt auch Gefahren- oder Schmutzzulage genannt. Die Zulage soll einerseits die zusätzliche Belastung der Mitarbeiter*innen honorieren, andererseits den jeweiligen Beruf für Jobsuchende attraktiver machen.
Arbeitsrechtlich ist die Schmutzzulage und wann und in welcher Höhe diese gezahlt wird, nicht klar geregelt. Theoretisch muss dein Arbeitgeber keine Erschwerniszulage zahlen, sondern kann von vorneherein einen höheren Grundlohn ansetzen. Da in vielen Fällen aber die körperliche Belastung oder Gefahr nur zeitweise auftritt, ist die Schmutzzulage eine deutlich flexiblere Alternative: Diese wird nämlich nur für die Zeit gezahlt, in der die höhere Belastung auch tatsächlich auftritt. Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber ohnehin verpflichtet, dich vor gefährlichen Umgebungseinflüssen, Extremsituationen und Gesundheitsschäden zu schützen, beispielsweise durch regelmäßige Pausenzeiten und entsprechende Schutzkleidung. Kurze Hosen auf dem Bau sind beispielsweise ein No-Go.
Ob und in welcher Höhe du eine Schmutzzulage erhältst, wird in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen geregelt. In manchen Fällen entsteht auch durch "betriebliche Übung" ein Anspruch auf die Erschwerniszulage. Dabei zahlt dein Arbeitgeber über mehrere Jahre immer wieder freiwillig einen Zuschlag für schwere Arbeit und eine Art Gewohnheitsrecht tritt ein.
Wann und für welche Arbeiten die Erschwerniszulage genau gezahlt wird, kann jeder Arbeitgeber selbst entscheiden. Eine Grundvoraussetzung ist nur, dass es sich um eine Mehrbelastung handelt, die das übliche Maß des eigentlichen Jobs übersteigt. So erhalten beispielsweise Straßenbauarbeiter*innen, die in der Sommerhitze arbeiten müssen, erst einmal keine Erschwerniszulage – führen sie jedoch Arbeiten aus, bei der sich große Hitze entwickelt und außerdem schwere Schutzkleidung getragen werden muss, werden diese zusätzlich vergütet.
Tätigkeiten, für die eine Schmutzzulage gezahlt wird, sind zum Beispiel:
Wie viel Schmutzzulage du erhältst, legt ebenfalls jeder Arbeitgeber selbst fest. Die Höhe variiert dabei zwischen wenigen oder sogar weniger als einem Euro und niedrigen bis mittleren zweistelligen Beträgen. Berechnet wird die Zulage entweder als prozentualer Anteil vom Grundgehalt oder als Pauschale und gilt pro Stunde.
Gehörst du zu den Angestellten, die einen Tarifvertrag haben – beispielsweise einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöd) – geben fest ausgehandelte Sätze bzw. Prozentpunkte vor, wie hoch die Schmutzzulage pro Stunde ausfällt. Treten mehrere Erschwernisse parallel auf, wird die Zulage in der Regel trotzdem nur einmal ausgezahlt.
Während Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit häufig steuerlich begünstigt werden, ist dies bei der Erschwerniszulage nicht der Fall. Diese bleibt in allen genannten Ländern steuerpflichtig. Dadurch führt die Besteuerung oft dazu, dass der finanzielle Vorteil für die Beschäftigten relativ gering ausfällt.
Die Schmutzzulage wird für Arbeiten unter extremen Bedingungen gezahlt und soll vor allem körperlich herausfordernde Jobs für Arbeitnehmer*innen attraktiver machen. Da Arbeitgeber meist frei über die Zahlungsbedingungen und die Höhe der Erschwerniszulage entscheiden können, solltest du vor der Entscheidung für einen solchen Job deinen Arbeitsvertrag ganz genau lesen. Manche Tätigkeiten, die du vielleicht als herausfordernd empfindest, sind nämlich nicht zwingend über diese Pauschale abgedeckt, da sie zu den üblichen Belastungen des Berufsbildes gehören. Damit sich diese und die extremen Belastungen die Waage halten und nicht zu Überlastung führen, ist dein Arbeitgeber zusätzlich verpflichtet, verschiedene Maßnahmen zum Arbeitsschutz umzusetzen. Nicht vermeidbare Extremsituationen sollten im Job immer kurzfristig sein und durch die Erschwerniszulage finanziell entschädigt werden.
Anspruch auf eine Schmutzzulage haben Arbeitnehmer*innen, die während bestimmter Tätigkeiten extremer körperlicher Belastungen oder Gefahren ausgesetzt sind – zum Beispiel durch große Hitze, Kälte oder Schmutz. Wann genau die Erschwerniszulage gezahlt wird und in welcher Höhe entscheidet jeder Arbeitgeber selbst.
Typische Branchen bzw. Tätigkeitsfelder, in denen die Schmutzzulage gezahlt wird, sind Reinigungs- und Entsorgungsunternehmen, Bergbau, in der Industrie und im Handwerk. Auch bei der Bundeswehr, in Krankenhäusern, bei der Polizei und Feuerwehr werden für manche Tätigkeiten Zulagen gezahlt
Sofern Teilzeitbeschäftigte und/oder Minijobber Tätigkeiten ausführen, welche die Voraussetzungen für die Zahlung einer Erschwerniszulage erfüllen, haben auch sie Anspruch darauf.
Arbeitgeber sind in den meisten Fällen gesetzlich nicht dazu verpflichtet Zulagen zu zahlen – die einzige Ausnahme sind Zulagen für Nachtarbeit. Erhältst du keine Zulagen für beispielsweise besonders schwere Arbeiten und das eigentliche Gehalt reicht dir als Bezahlung nicht, bleibt dir nur die Kündigung und Suche nach einem neuen, besser bezahlten Job.
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