Ein Mann spielt mit einem Kind in einer Kita.
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Fachkräftemangel an Kitas2022 Forderung einer Aufwertung der Berufe2024: Fortwährender Fachkräftemangel und Streiks in KitasAktuelle Entgelttabelle für Sozial- und ErziehungsdiensteSo können berufstätige Eltern auf einen Kita-Streik reagieren

Der akute Fachkräftemangel in Kitas ist ein drängendes Thema, das nicht nur Eltern betrifft, sondern auch diejenigen, die in der Kinderbetreuung arbeiten. Mit rund 173.000 fehlenden Fachkräften allein in Kitas ist die Situation alarmierend. Trotz bisheriger Bemühungen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, scheint sich die Lage kaum zu entspannen. Hier erfährst du mehr über die aktuellen Herausforderungen und die anhaltenden Streiks für bessere Arbeitsbedingungen.

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Fachkräftemangel an Kitas2022 Forderung einer Aufwertung der Berufe2024: Fortwährender Fachkräftemangel und Streiks in KitasAktuelle Entgelttabelle für Sozial- und ErziehungsdiensteSo können berufstätige Eltern auf einen Kita-Streik reagieren

Das Wichtigste auf einen Blick:

Fachkräftemangel an Kitas

Alleine in Kitas fehlen aktuell rund 173.000 Fachkräfte. Mit Blick auf weitere Sozial- und Erziehungsdienste (SuE) sind es sogar noch weitaus mehr. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) stellte 2021 durch eine Befragung von 4.500 Kitas fest, dass diese teils sogar notgedrungen an einem Tag pro Woche mit weniger Personal, als vorgegeben arbeiten mussten.

Erzieher und Erzieherinnen können in dieser Zeit ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, insbesondere weil in vielen Erziehungseinrichtungen der empfohlene Personalschlüssel ohnehin nicht eingehalten werden kann. Anstatt auf drei Kinder aufzupassen, muss ein*e Erzieher*in teils auf 5,5 Kleinkinder achtgeben. Die Folge sind Belastungen, die zu einem vermehrten Fehlen und auch zu einem geschwächten Immunsystem führen. Und auch die Kinder leiden unter der Situation, wenn ihnen durch die geringeren Betreuungsmöglichkeiten Hindernisse in der sprachlichen, motorischen und emotionalen Entwicklung in den Weg gelegt werden. Teils müssen Kindergärten daher auf Personal zurückgreifen, welches sie früher aufgrund der mangelnden Eignung nicht eingestellt hätten, und viele Erzieher*innen brechen aufgrund der frühen Überarbeitung ihre Ausbildung auch noch ab. Die schlechten Arbeitsbedingungen wurden in den Jahren der Corona-Pandemie nochmals verstärkt.

2022 Forderung einer Aufwertung der Berufe

Im Jahr 2022 forderten die Gewerkschaften nicht einfach eine übliche Lohnerhöhung, sondern eine längst überfällige Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst, um die Situation endlich zu verbessern.

Die Forderung einer Aufwertung stellten die Gewerkschaften bereits das erste Mal im März 2020, wurden jedoch aufgrund der Corona-Pandemie zurückgestellt. Ziel war keine normale Lohnerhöhung, sondern eine tatsächliche Aufwertung der Berufsgruppen. Zum Beispiel sollten Erzieher*innen von der Entgeltgruppe S8b in die Gruppe S8a aufsteigen. Damit würde sich das Einstiegsgehalt um gute 100 Euro erhöhen. Auch Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen sollten eine Entgeltgruppe aufsteigen und somit nach EG S4 bezahlt werden. Auch Sozialarbeiter*innen sollten eine höhere Einstufung erhalten und mit 280 Euro monatlich mehr, genauso viel verdienen wie ein*e Ingenieur*in. Des Weiteren sollten alle Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung erhalten, womit Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen zur Erzieher*in aufsteigen könnten.

Für die Schulsozialarbeit verlangten die Gewerkschaften die Festlegung neuer Merkmale, um eine Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppe zu vereinfachen. Auch sollten künftig die pädagogischen Tätigkeiten von Beschäftigten in offenen Ganztagsschulen besser abgebildet werden. Durch die stetig steigenden Anforderungen sollte nicht nur die Eingruppierung der Kita-Leitungen eine Aufwertung erhalten, sondern auch die stellvertretende Kita-Leitung eine neue Pflichtposition darstellen.

Zudem forderten die Gewerkschaften eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Erzieher*innen, indem zum Beispiel Planungszeit, Vorbereitungszeit, Entwicklungsdokumentation und Elterngespräche fest im Dienstplan verankert werden und nicht mehr zu unbezahlter Mehrarbeit führen.

Zusätzlich forderte Verdi, dass auch endlich die Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin angepasst wird. Zwar gibt es seit einigen Jahren die dreijährige praxisintegrierte Ausbildung (PIA), die den Auszubildenden eine Vergütung bietet, jedoch wird ein Großteil noch immer nach dem alten Ausbildungssystem auf den Beruf vorbereitet. Hier sind die ersten drei Jahre, die sowohl aus einem schulischen als auch einem praktischen Teil bestehen, unbezahlt. Erst im vierten Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden ein Monatsgehalt von 1.000 Euro.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Gewerkschaften war eine Aufwertung der Berufe in der Behindertenhilfe. So sollten künftig Arbeitserzieher*innen, geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB ) und Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung mit Sozialpädagogischer Zusatzausbildung (FAB mit SPZ) in der Entgeltordnung unter S 8b mit aufgeführt werden. Des Weiteren sollten auch Personen im handwerklichen Erziehungsdienst in die Entgeltgruppe S 7 eingruppiert werden. Zudem forderten die Gewerkschaften eine Umbenennung und Erhöhung der Heimzulage. Diese Zulage wird in Erziehungsheimen und Jugendwohnheimen gewährt, wenn überwiegend behinderte Personen dort leben.

Kinder im Kindergarten basteln mit ihrer Erzieherin Papierblumen.
Insbesondere für die pädagogische Arbeit fehlt durch den Personalmangel die nötige Zeit. © Lumina/Stocksy

Erste Verhandlungen und Streiks 2022

Die erste Verhandlung mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) am 25. Februar 2022 in Potsdam scheiterte. Zwar betonte die VKA in einigen Bereichen gesprächsbereit zu sein, aber sie kam den Gewerkschaften vorerst nicht entgegen. Außerdem lehnte die VKA die Entlastungsvorschläge gänzlich ab. Hauptargument der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände für die Ablehnungen waren die Kosten. Karin Welge Präsidentin von der VKA sagte kurz nach den Verhandlungen, dass die Forderungen "zu schweren Unwuchten im Tarifgefüge des kommunalen öffentlichen Diensts und zu überproportionalen und nicht finanzierbaren Personalkostensteigerungen führen".

Um ihren Forderungen mehr Druck zu verleihen, riefen die Gewerkschaften sowohl am 8. März 2022 (internationaler Frauentag) als auch am 15. März 2022 (Tag der Sozialen Arbeit) zu Protestaktionen auf. Teils kam es daher zu Kitaschließungen und Eltern mussten auf eine Notbetreuung zurückgreifen.

Nach dreitägigen Verhandlungen zwischen ver.di und der VKA wurden schließlich Vereinbarungen zur Entlastung und Aufwertung der Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten getroffen. Die Beschäftigten erhielten zwei Entlastungstage und die Möglichkeit, Entgeltbestandteile in zwei weitere Tage umzuwandeln, sowie monatliche Zulagen von 130 bis 180 Euro je nach Berufsgruppe. Zusätzlich gab es eine neue Zulage für Praxisanleitungen und eine tarifliche Ausbildungsvergütung für Heilerziehungspflege-Auszubildende. Die Vereinbarung soll bis Ende 2026 laufen.

2024: Fortwährender Fachkräftemangel und Streiks in Kitas

Trotz der erfolgreichen Tarifverhandlungen im Jahr 2022 haben sich die Arbeitsbedingungen für Erzieher und Erzieherinnen nicht wirklich verbessert. Laut einer Studie des Deutschen Kitaleitungskongresses (DKLK) arbeiten die Hälfte der Kitas 20 Prozent der Zeit unterbesetzt. In jeder siebten Kita fehlt sogar 60 Prozent der Zeit ausreichend Personal.

Diese Situation beeinträchtigt nicht nur die Betreuung der Kinder, sondern auch die Erzieher*innen selbst. Es mangelt an Zeit für Weiterbildungen, das Privatleben und die Gesundheit leiden unter dem ständigen Druck, fehlendes Personal zu ersetzen.

In Berlin wurde daher bereits am 06.06.2024 erneut gestreikt, an dem sich 2.500 Erzieherinnen und Erzieher beteiligten. Ziel sind verbesserte Arbeitsbedingungen und Entlastung der Kita-Mitarbeiter*innen.

Die Gewerkschaft fordert einen Tarifvertrag für kommunale Kitas in Berlin, um die pädagogische Qualität zu sichern und Entlastung zu schaffen. Dieser soll Regelungen zur Gruppengröße, Belastungsausgleich und Ausbildung beinhalten. Der Senat lehnt Gespräche bisher ab, da Berlin Teil der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist.

Verdi hat 7.600 Beschäftigte zu Warnstreiks aufgerufen. Falls der Senat die Verhandlungen weiterhin ablehnt, sollen die kommunalen Kitas ab kommendem Montag für drei Tage bestreikt werden.

Aktuelle Entgelttabelle für Sozial- und Erziehungsdienste

Entgeltgruppe

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

S18

4458,20

4571,79

5134,51

5556,51

6189,53

6576,36

S17

4110,52

4395,96

4853,14

5134,51

5697,17

6027,75

S 16

4026,38

4304,54

4614,00

4993,81

5415,82

5669,04

S 15

3884,14

4149,76

4431,15

4754,68

5275,17

5500,22

S 14

3847,03

4109,38

4422,05

4740,10

5091,81

5337,97

S 13

3756,97

4012,60

4360,80

4642,12

4993,81

5169,65

S 12

3747,09

4002,01

4335,64

4631,04

4996,80

5151,53

S 11b

3697,55

3948,84

4125,39

4575,55

4927,22

5138,23

S 11a

3631,49

3877,94

4053,00

4501,47

4853,14

5064,15

S 10

3398,47

3722,29

3884,20

4368,01

4762,57

5086,66

S 9

3371,39

3598,79

3864,55

4253,22

4620,71

4902,44

S 8b

3371,39

3598,79

3864,55

4253,22

4620,71

4902,44

S 8a

3303,85

3526,31

3755,83

3973,29

4185,86

4409,39

S 7

3223,59

 

3440,19

3655,70

3871,17

4032,82

4276,40

S 4

3091,81

3298,76

3487,33

3615,30

3736,51

3925,36

S 3

2924,89

3119,62

3300,78

3467,12

3543,23

3634,14

S 2

2719,14

2838,41

2926,64

3022,45

3130,19

3237,95

So können berufstätige Eltern auf einen Kita-Streik reagieren

In Kitas fordern Erzieher*innen vermehrt Gehaltserhöhungen und Anerkennung. Die meisten Eltern können diese Forderungen nachvollziehen. Doch was kannst du tun, wenn du plötzlich vor der geschlossenen Kita stehst und eine Alternative für die Betreuung deines Kindes benötigst?

Sobald du von möglichen Streikplänen hörst, ist es entscheidend, schnell zu handeln. Der erste Schritt besteht darin, deinen Arbeitgeber zu informieren, am besten telefonisch.

Krankmeldung kann zur Abmahnung führen

Wenn du dich während eines Kita-Streiks aus Gründen der Kinderbetreuung krankmeldest, besteht die Gefahr einer Abmahnung wegen vorsätzlicher Täuschung. Das Gleiche gilt für die Nutzung von Kinderkranktagen, die nur erlaubt sind, wenn die Kita auf behördliche Anordnung hin geschlossen wurde, beispielsweise wegen eines akuten Krankheitsausbruchs. Ein Streik fällt nicht unter diese behördliche Anordnung.

Notbetreuung in Anspruch nehmen

Während eines Kita-Streiks, der zur vollständigen Schließung der Einrichtung führt, kann die Gemeinde oder Stadt eine Notbetreuung anbieten, auch wenn sie gesetzlich dazu leider nicht verpflichtet ist. Um herauszufinden, ob eine Notbetreuung verfügbar ist, ist es am besten, telefonisch nachzufragen.

Homeoffice als mögliche Lösung

Eine Option, die in vielen Berufen immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Wenn dein Arbeitgeber diese Option bietet, könnte Homeoffice eine praktische Lösung sein, um die Kinderbetreuung während eines Streiks zu organisieren. Dadurch kannst du deine Arbeitszeit flexibel gestalten und gleichzeitig für deine Kinder da sein.

Private Betreuungsmöglichkeiten

Die Organisation einer privaten Betreuung ist eine der unkompliziertesten Lösungen. Wenn deine Eltern oder Schwiegereltern nicht in der Nähe wohnen, könnten sie möglicherweise zu Besuch kommen, besonders wenn der Streik längere Zeit dauert. Vorausgesetzt, sie sind nicht selbst berufstätig. Für kürzere Streiks könntest du auch gute Freunde oder Nachbarn um Hilfe bitten, insbesondere solche, die bereits im Ruhestand sind oder sich möglicherweise in Elternzeit befinden.

Babysitter als kurzfristige Lösung

Wenn du kurzfristig eine Lösung benötigst, könnte die Anstellung eines Babysitters*einer Babysitterin eine Option sein. Die Kosten für einen Babysitter oder eine Babysitterin musst du zunächst selbst tragen, aber sie können am Ende des Jahres von der Steuer abgesetzt werden, wobei die Höchstgrenze bei 4.000 Euro pro Jahr liegt.

Kind mit zur Arbeit nehmen

Einige Arbeitgeber gestatten es Eltern, ihre Kinder mit zur Arbeit zu bringen, besonders in Ausnahmesituationen wie einem Kita-Streik. Überprüfe die Unternehmensrichtlinien und besprich die Möglichkeit mit deinem Vorgesetzten.

Urlaub nehmen

Für kurze Streiks können überschüssige Urlaubstage eine Lösung sein, vorausgesetzt, dass dein Arbeitgeber dem zustimmt. Wenn du jedoch bereits deinen Urlaub aufgebraucht hast, ist diese Option nicht verfügbar. In diesem Fall könntest du in Absprache mit deinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen.

Überstunden abbauen

Wenn du Überstunden angesammelt hast, ist das jetzt von Vorteil. Mit der Zustimmung deiner Führungskraft kannst du diese Überstunden abbauen. Ebenso ist es möglich, in Absprache mit deiner Führungskraft Minusstunden zu vereinbaren, wenn dies notwendig ist.

Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß § 616 des BGB bei kurzfristigem Streik

Gemäß § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht für eine kurze Zeit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ein Streik kurzfristig angekündigt wurde. Der genaue Zeitrahmen, der als "kurz" betrachtet wird, wird im Gesetz nicht festgelegt. Es besagt lediglich, dass der Verpflichtete nicht automatisch seinen Anspruch auf Vergütung verliert, wenn er für eine relativ kurze Zeit aufgrund eines unvermeidbaren persönlichen Grundes an der Dienstleistung gehindert wird. Es ist wichtig, dass du deinem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid gibst und nicht einfach unentschuldigt der Arbeit fernbleibst. Zudem müssen alle anderen Möglichkeiten zur Betreuung deines Kindes ausgeschöpft sein, bevor dieser Anspruch geltend gemacht werden kann. Die Ankündigung des Streiks muss tatsächlich kurzfristig erfolgt sein, beispielsweise von einem Tag auf den anderen oder von Freitag auf Montag, da das Wochenende nicht mitzählt.

Achtung: Dieser Paragraph könnte explizit im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein.

 

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

 

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