Andreas Hugo Beisiegel
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Jeden Monat landet sie im E-Mail-Postfach oder im Briefkasten: die Lohnabrechnung. Doch was genau bedeuten all die Zahlen, Kürzel und Abzüge? Viele Arbeitnehmer*innen werfen nur einen kurzen Blick auf den Nettobetrag, dabei steckt in der Abrechnung weit mehr als nur das, was am Ende überwiesen wird. Steuerklasse, Freibeträge, Sozialversicherungsbeiträge – all das beeinflusst dein Gehalt. In diesem Artikel erkläre ich, worauf du achten solltest und welche Begriffe du kennen solltest.
Andreas Hugo Beisiegel (geb. 1976) ist Bankkaufmann, Diplom-Betriebswirt (FH) und Lohnexperte. Seit 2008 selbständig, gründete er 2012 die Deutsche Gesellschaft für Lohn und Gehalt mbH, die mittlerweile mit 25 Mitarbeiter*innen Unternehmen und Steuerberater in der Lohnabrechnung und -optimierung unterstützt. Sein Schwerpunkt: Transparenz in der Lohnabrechnung schaffen und Arbeitgeber*innen sowie Arbeitnehmer*innen bestmöglich beraten.
Viele werfen nur einen kurzen Blick auf den Nettobetrag – doch das kann teuer werden. Wer seine Abrechnung regelmäßig prüft, kann Fehler frühzeitig erkennen und unangenehme Überraschungen vermeiden. Hier sind die wichtigsten Punkte, auf die du achten solltest:
Wenn du schon oft vor deiner Gehaltsabrechnung gesessen und dich gefragt hast, was all die Zahlen und Abkürzungen eigentlich bedeuten, bist du nicht allein. In diesem Abschnitt nehmen wir uns Zeit, um die wichtigsten Elemente einer Gehaltsabrechnung Schritt für Schritt zu erklären. Damit du in Zukunft auf einen Blick verstehst, wie sich dein Nettogehalt zusammensetzt und was hinter den einzelnen Posten steckt, habe ich eine anschauliche Beispielabrechnung für dich vorbereitet, die wir jetzt gemeinsam durchgehen.
In der folgenden Grafik werden alle gängigen Abkürzungen auf deiner Gehaltsabrechnung verständlich erklärt. So kannst du sicherstellen, dass du jedes Detail deiner Abrechnung nachvollziehen kannst – von den steuerlichen Abzügen bis hin zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Egal, ob es um Begriffe wie "Brutto", "Netto", "Lohnsteuer" oder "Solidaritätszuschlag" geht, nach diesem Durchgang wirst du ein besseres Verständnis dafür haben, wie sich dein Gehalt zusammensetzt.
1. Personalnummer: Eine eindeutige Identifikationsnummer für den Mitarbeiter im Unternehmen.
2.Geburtsdatum: Das Datum der Geburt des Mitarbeiters.
3. STKI: Steuerklasse (z.B. I für ledig, II für alleinerziehend, III für verheiratet etc.).
4. Faktor: Ein Zusatzfaktor, der in Steuerklasse 4 angewendet wird, wenn beide Ehepartner arbeiten. Wenn ein Faktor genannt wird, ist dieser stets kleiner 1.
5. KIFrbtrg.: Kinderfreibetrag, wenn Kinder vorhanden sind, kleinster Betrag ist hier 0,5.
6. Konfession: Die religiöse Zugehörigkeit bei einer kirchsteuerbegünstigten Glaubensgemeinschaft (wird für die Kirchensteuerberechnung benötigt) .
7. Freibetrag jährlich: Der jährliche Freibetrag, bei der Berechnung der Lohnsteuer dämpfend wirkt, z.B. langer Arbeitsweg
8. Freibetrag monatlich: Der monatliche Freibetrag, bei der Berechnung der Lohnsteuer dämpfend wirkt, z.B. langer Arbeitsweg
9. DBA: Doppelbesteuerungsabkommen, relevant, wenn der Arbeitnehmer international arbeitet, vermeidet Doppelbesteuerung im In- und Ausland (man zahlt die Steuer nur einmal und nicht in beiden Ländern).
10. Midi-Job: Ein Job im sogenannten „Midi-Bereich“, bei dem das Gehalt zwischen 556,01 und 2000 Euro liegt und es eine reduzierte Sozialabgabenlast gibt.
11. St.-Tg: Anzahl der Steuertage im Monat.
12. VJ Url. Üb.: Übernahme des Urlaubs aus dem Vorjahr, der noch nicht genommen wurde
13. Url. Anspr.: Anspruch auf Urlaubstage in diesem Jahr
14. Url. Tg.gen: Die Anzahl der Urlaubstage, die im aktuellen Jahr genommen wurden
15. Resturlaub: Der noch verbleibende Urlaub aus diesem Jahr und aus dem Vorjahr
16. Anw. Tage: Anzahl der Tage, an denen der Mitarbeiter gearbeitet hat
17. Urlaub Tage: Die Anzahl der Urlaubstage, die genommen wurden
18. Krank. Tg.: Krankheitstage, an denen der Mitarbeiter im Abrechnungsmonat krank war
19. Fehlz. Tage: Fehlzeit in Fehltagen, die nicht durch Urlaub entstehen (z.B. unbezahlter Urlaub oder Pflegezeiten).
20. SV-Nummer: Die Sozialversicherungsnummer des Mitarbeiters.
21. Krankenkasse: Die Krankenkasse, bei der der Mitarbeiter versichert ist.
22. KK%: Der Prozentsatz des Beitrags zur Krankenversicherung.
23. PGRS: Personengruppenschlüssel (101 ist normaler Mitarbeiter, 109 Minijobber usw.)
24. BGRS: Beitragsgruppenschlüssel (normal ist 1111, Student ist 0100, Minijobber 6500 usw)
25. Um.: Umlage, Ausprägung ist 1 oder 2, 1= Umlagen 1 und 2 werden gezahlt, 2= nur Umlage 2 wird gezahlt, zahlt Arbeitgeber allein
26. SV-TG: Anzahl Sozialversicherungstage im Abrechnungsmonat
27. Anw. Tage: Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage.
28. Urlaub Std.: Urlaubsstunden, die genommen wurden.
29. Krank’. Std.: Krankheitsstunden, die aufgetreten sind.
30. Fehz.Std.: Fehlstunden, für unbezahlte Abwesenheit.
31. Eintritt: Das Datum, an dem der Mitarbeiter in das Unternehmen eingetreten ist.
32. Austritt: Das Datum des Ausscheidens des Mitarbeiters aus dem Unternehmen.
33. Überstd.: Überstunden, die über die vertraglich vereinbarte regulär Arbeitszeit hinausgehen und für die ggfs. Zuschlag gezahlt wird
34. Bez. Std.: Die für den Mitarbeiter relevanten Stunden, die tatsächlich abrechnet werden. Bezahlt werden diese Stunden als reguläre Arbeitszeit.
35. Steuer ID: Die Steueridentifikationsnummer des Mitarbeiters.
36. MFB: Mehrfachbeschäftigung, J als Kennzeichen, wenn Mitarbeiter mehr als einen Arbeitgeber haben
37. Zeitlohn Std.: Anzahl Zeitstunden im Abrechnungsmonat bei variabler Arbeitszeit
38. Hinweise zur Abrechnung: Besondere Hinweise oder Erklärungen zu spezifischen Abzügen oder Zahlungen.
39. Bruttobezüge: Hier werden alle Bruttobezüge genannt, Nennung immer aufsteigend nach Lohnartennummer
40. Lohnart: Die Art des Lohns, z.B. Grundgehalt, Bonus, Zulagen.
41. Bezeichnung: Der Name der Lohnart (z.B. "Festgehalt", "Sachkostenzuschuss").
42. Einheit: Die Einheit, in der die Lohnart abgerechnet wird (z.B. Stunden, Stück).
43. Menge: Die Menge an Einheiten (z.B. 40).
44. Faktor: Ein Multiplikator, der zur Berechnung der Lohnart verwendet wird (z.B. für Stundenlöhner ist es hier der Stundensatz).
45. Prozentsatz: Der Prozentsatz, mit dem eine Lohnart belegt ist, z.B. bei Nachtzuschlag 25%
46. St: LFFP: L bedeutet laufend steuerpflichtig, F bedeutet steuerfrei, P bedeutet pauschal versteuert.
47. SV: LFFF: L bedeutet laufend sozialversicherungspflichtig, F bedeutet sozialversicherungsfrei
48. GB: JJJJ: J bedeutet der Betrag ist Teil es ausgewiesenen Gesamtbruttos, andere Ausprägung ist N, nicht Teil des ausgewiesenen Gesamtbruttos
49. 001 Festbezug Lohn Gehalt: Der fest vereinbarte Lohn/fest vereinbarte Gehaltsgröße.
50. 027 Sachkostenzuschuss: Zuschüsse, die steuerfrei sind, wie z.B. für Fitnessstudio oder Gutscheinkarte
51. 028 Circula (hier trebono) St/SV-frei: Steuer- und sozialversicherungsfreie Beträge, z.B. hier z.B. hier für den steuerfreien Anteil Essensgeld (hier über den Dienstleister trebono)
52. 029 Circula (hier trebono) pasch. Steuer: Pauschal versteuerte Sachlohnkomponenten, hier z.B. der pauschal versteuerte Anteil des Essensgeld (hier über den Dienstleister trebeno)
53. Gesamtbrutto: Summe aller Beträge von oben, die ein J in der Spalte GB haben.
54. Steuerbrutto: Der Anteil der Bezüge, die steuerpflichtig sind
55. Lohnsteuer: berechnete Lohnsteuer im Berichtsmonat
56. Kirchensteuer: Steuer, die für Mitglieder einer Kirche, die kirchensteuerbegünstigt ist, berechnet aus der Lohnsteuer.
57.Solidaritätszuschlag: Der Zuschlag, der zusätzlich zur Lohnsteuer erhoben wird, dies aber nur bei höheren Einkommen (ab ca. 73.000 € p.a. bei Steuerklasse 1).
58. Steuerrechtliche Abzüge: Summe der in den Zeilen genannten steuerrechtlichen Abzüge
59. KV-Brutto: Das Bruttogehalt, das der Krankenversicherung unterliegt.
60. RV-Brutto: Das Bruttogehalt, das der Rentenversicherung unterliegt.
61. AV-Brutto: Das Bruttogehalt, das der Arbeitslosenversicherung unterliegt.
62. PV-Brutto: Das Bruttogehalt, das der Pflegeversicherung unterliegt.
63. KV-Beitrag: Der Beitrag zur Krankenversicherung.
64. RV-Beitrag: Der Beitrag zur Rentenversicherung.
65. AV-Beitrag: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
66. PV-Beitrag: Der Beitrag zur Pflegeversicherung.
67. SV-rechtliche Abzüge: Summe aller sozialversicherungsrechtlichen Abzüge
68. Auszahlungsbetrag: Der Betrag, der nach allen Abzügen an den Mitarbeiter ausgezahlt/überwiesen wird.
69. SV-AG-Anteil: Der Anteil, den der Arbeitgeber zur Sozialversicherung beisteuert über die Beiträge des Mitarbeiters hinaus.
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