Ein Firmenwagen, den du auch privat nutzen kannst, ist ein großer Vorteil – schließlich sparst du dir dadurch eine teure Privatanschaffung. Allerdings rückt dabei die steuerliche Behandlung in den Mittelpunkt, und mit dieser solltest du dich unbedingt beschäftigen. Denn wie versteuerst du den Firmenwagen richtig? Welche Methode lohnt sich für dich mehr: Pauschal per 1-Prozent-Regelung oder individuell mit Fahrtenbuch? Und welche Sonderregeln gelten für E-Autos oder Zuzahlungen? Hier bekommst du alle Antworten, Rechenbeispiele inklusive.
Ein Firmenwagen gehört traditionell zu den beliebtesten Benefits überhaupt. Aber Achtung: Wenn du deinen Firmenwagen auch privat nutzt, betrachtet das Finanzamt diesen Vorteil als geldwerten Vorteil. Das bedeutet: Die private Nutzung des Dienstwagens zählt wie ein zusätzliches Einkommen und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Versteuerung erfolgt entweder pauschal (per 1-Prozent-Regelung) oder individuell – je nachdem, welche Methode du wählst.
Die Besteuerung betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige, wobei Letztere mehr Spielraum haben, dafür aber auch komplexere Regelungen beachten müssen.
Wie bereits erwähnt, gibt es zwei Methoden, um den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens zu versteuern. Bekannt und verbreitet ist die sogenannte 1-Prozent-Regelung, da diese pauschal anwendbar und damit relativ unkompliziert ist. Das heißt jedoch nicht automatisch, dass sie immer die beste Wahl ist, denn: Die ideale Besteuerung hängt stets von der individuellen Situation ab.
Laut Einkommensteuergesetz (EStG) § 6 Abs. 1 gilt: Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder gemietet wurde.
Übersetzt heißt das:
Doch das ist noch nicht alles, denn: Auch die Fahrten zur Arbeit zählen als geldwerter Vorteil und werden bei der 1-Prozent-Regelung pauschal mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer monatlich versteuert, sofern vertraglich eine erste Tätigkeitsstätte definiert ist.
Das führt zu folgender Beispielrechnung:
Dein Firmenwagen hat einen offiziellen Listenpreis von 40.000 € und der Arbeitsweg beträgt 20 km:
Der Vorteil dieser Methode liegt auf der Hand: Er ist verwaltungsarm und erfordert praktisch keinen Aufwand im Alltag, da kein Fahrtenbuch nötig ist.
Dem gegenüber stehen die Finanzen: Nutzt du den Firmenwagen nur relativ wenig für Privatfahrten, bist du mit der 1-Prozent-Regelung teurer unterwegs als mit der individuellen Berechnung. Das gilt logischerweise insbesondere für teure Fahrzeuge.
Bezüglich der Fahrtkosten gibt es übrigens eine Sonderregelung: Bei maximal 180 Fahrten pro Jahr kannst du die 0,002-Prozent-Regelung pro Fahrt anwenden – das kann bei Teilzeit oder Homeoffice deutlich günstiger sein.
Für Elektroautos gibt es seit Jahren zahlreiche Förderprogramme, um die Anschaffung attraktiver zu machen. Das betrifft auch die steuerliche Erleichterung bezüglich der 1-Prozent-Regelung, denn:
Auch für Plug-in-Hybride gibt es Steuerrabatte:
Ebenfalls zu beachten sind mögliche Sonderregelungen: Arbeitgeber-Zuschüsse für das Aufladen von E-Autos zu Hause oder im Betrieb sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.
Das Fahrtenbuch ist die genauere, aber aufwändigere Methode. Dabei zeichnest du jede Fahrt lückenlos auf: Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck und Fahrtstrecke.
Am Jahresende wird der Anteil der privaten Nutzung prozentual berechnet und nur dieser Anteil als geldwerter Vorteil versteuert.
Beispiel:
Auch hier gilt: Bei relativ geringer Privatnutzung ist die individuelle Dokumentation per Fahrtenbuch die deutlich günstigere Methode. Im Gegenzug begleitet dich der Dokumentationsaufwand das ganze Jahr lang – die Anforderungen sind streng und das Finanzamt prüft genau.
Tipp: Nutze zertifizierte elektronische Fahrtenbuch-Apps, die von Finanzbehörden anerkannt sind. So minimierst du Aufwand und Fehlerquellen (etwa Vimcar oder TravelControl).
Die Faustregel lautet:
Und in beiden Fällen darfst du die Entfernungspauschale in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Diese sind definiert mit 0,30 € pro Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 € – mehr dazu im Artikel zur Pendlerpauschale.
Wichtig außerdem: Die gewählte Methode gilt für das komplette Kalenderjahr. Ein Wechsel ist nur zum Jahresbeginn möglich.
Nicht immer wird ein Firmenwagen vollständig vom Arbeitgeber bezahlt. Leistest du Zuzahlungen zu deinem Firmenwagen, etwa für eine bestimmte Sonderausstattung, mindert das deinen geldwerten Vorteil.
Auch dazu ein Rechenbeispiel:
Dabei aufgepasst: Die Zuzahlung muss schriftlich vereinbart und nachweisbar sein.
Übliche Beispiele für Zuzahlungen sind Kostenbeteiligungen an Leasingraten, Kraftstoff oder Zahlungen für Sonderausstattungen wie Navigationssysteme, Ledersitze oder spezielle Felgen. In jedem Fall mindern solche Zuzahlungen den geldwerten Vorteil – vorausgesetzt, sie sind vertraglich geregelt und belegbar.
Dieser Abschnitt ist vor allem für Selbständige relevant. Als Angestellter hast du mit der Frage nach dem Betriebsvermögen schließlich wenig zu tun.
Grundsätzlich gilt: Damit dein Fahrzeug als Betriebsvermögen gilt, musst du es mindestens zu 10 % für betriebliche Zwecke nutzen. Weiter gibt es folgende Abstufungen:
Diese Wahl beeinflusst Abschreibungsmöglichkeiten, Vorsteuerabzug und die Notwendigkeit zur Versteuerung der Privatnutzung. Daher: Bei gemischt genutzten Fahrzeugen (etwa Transporter von Handwerkern) lohnt oft ein temporäres Fahrtenbuch für eine genaue Analyse.
In deiner Einkommensteuererklärung gibst du einfach den geldwerten Vorteil an.
Wichtig für Selbständige: Sie erfassen betriebliche Fahrzeugkosten in der Anlage EÜR oder Anlage G/S. Die korrekte Erfassung entscheidet über die Höhe der steuerlichen Abzüge. Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Ein Firmenwagen bietet viele Vorteile – aber nur, wenn du steuerlich den Überblick behältst. Die Wahl zwischen 1-Prozent-Regelung und Fahrtenbuch kann sich spürbar auf deine Steuerlast auswirken. Sonderregelungen für E-Autos, Zuzahlungen oder Arbeitswege eröffnen zusätzliche Spielräume.
Prüfe deswegen deine individuelle Nutzung genau und wähle die Methode, die am besten zu deinem Fahrverhalten passt. So lässt sich bares Geld sparen und du vermeidest unangenehme Steuernachzahlungen.
Die Höhe der Versteuerung richtet sich nach der gewählten Methode und dem Listenpreis des Fahrzeugs. Bei der 1-Prozent-Regelung wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens als geldwerter Vorteil angesetzt, zusätzlich kommen 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzu. Wer sich für das Fahrtenbuch entscheidet, versteuert nur den Anteil der tatsächlichen Privatnutzung an den jährlichen Gesamtkosten. Das kann sich insbesondere bei überwiegend beruflicher Nutzung deutlich günstiger auswirken.
Die reduzierte Versteuerung von 0,25 Prozent des Listenpreises gilt für vollelektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro. Diese Regelung ist laut aktueller Gesetzeslage bis Ende 2030 befristet. Für teurere E-Autos greift die 0,5-Prozent-Versteuerung. Ziel dieser Regelung ist es, die Elektromobilität steuerlich attraktiv zu machen.
Ob sich ein Firmenwagen lohnt, hängt nicht allein vom Gehalt ab, sondern auch von deinem Steuersatz, der privaten Nutzung und dem Fahrzeugwert. Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen, desto stärker wirkt sich der geldwerte Vorteil auf die Steuerlast aus. In vielen Fällen beginnt es, sich ab einem Jahresbruttogehalt von etwa 50.000 Euro zu rechnen – besonders dann, wenn du das Auto regelmäßig privat nutzt und keine hohen Eigenanteile zahlst. Auch steuerfreie Arbeitgeberleistungen wie Tankkarten oder Zuschüsse zum Laden von E-Autos können die Rechnung verbessern.
Die 1-Prozent-Regelung lohnt sich vor allem bei intensiver privater Nutzung und dann, wenn du kein lückenloses Fahrtenbuch führen möchtest oder kannst. Auch bei günstigen Firmenfahrzeugen mit niedrigem Listenpreis – etwa bei gebrauchten Modellen oder E-Autos mit 0,25-Prozent-Versteuerung – kann diese pauschale Methode steuerlich und organisatorisch vorteilhaft sein. Wer hingegen nur selten privat fährt oder das Auto überwiegend geschäftlich nutzt, sollte das Fahrtenbuch prüfen, da es in vielen Fällen die günstigere Besteuerungsbasis bietet.
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