Gehaltszahlungen, Steuerabzüge und Sozialabgaben auf einen Blick: Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das dir dein Arbeitgeber einmal im Jahr ausstellt. Welche Informationen du im Detail auf der Bescheinigung findest, wofür du diese brauchst und warum du sie bis zur Rente aufbewahren solltest, verraten wir dir in diesem Ratgeber.*
Einmal im Jahr übermittelt dein Arbeitgeber Informationen zu deinem Gehalt, der gezahlten Lohnsteuer, Sozial- und weiteren Abgaben an das Finanzamt. Die gleichen Informationen erhältst du ebenfalls: meist in ausgedruckter, manchmal auch in digitaler Form als Jahreslohnsteuerbescheinigung. Bist du bereits länger im Job, kennst du vielleicht noch die Lohnsteuerkarte – diese wurde 2013 von der (elektronischen) Lohnsteuerbescheinigung abgelöst.
Die Bescheinigung ist vor allem ein wichtiges Dokument für die Erstellung deiner Einkommenssteuererklärung. Welche Werte du bei der Erklärung wo eintragen musst, erkennst du anhand der Nummern, die sowohl in den Feldern der Bescheinigung als auch in den Steuerformularen stehen. Eine Rolle spielt die Bescheinigung auch bei verschiedenen Anträgen, zum Beispiel einem Elterngeld- oder BAföG-Antrag.
Weil die Lohnsteuerbescheinigung auch wichtig für deine späteren Rentenansprüche ist, solltest du diese unbedingt bis zu deiner Rente aufbewahren. So kannst du später zum Beispiel deine Ansprüche prüfen und ggf. falsche Rentenbezüge anfechten.
Sobald ein Jahr zu Ende ist, hat dein Arbeitgeber bis Ende Februar des Folgejahres Zeit, die Lohnsteuerinformationen an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Im gleichen Zuge oder etwas später solltest auch du die Bescheinigung erhalten. Meist wird sie zusammen mit der Gehaltsabrechnung (im Februar) an dich übergeben.
Wechselst du unterjährig den Arbeitgeber, erhältst du meist mit Ende des Arbeitsverhältnisses oder wenig später die Lohnsteuerbescheinigung.
Die Lohnsteuerbescheinigung ist unabhängig vom Arbeitgeber immer gleich aufgebaut und in zwei Spalten aufgeteilt. Wundere dich nicht: In vielen Fällen sind längst nicht alle Felder ausgefüllt, da nicht alle Informationen für jeden relevant sind.
Auf der linken Seite deiner Bescheinigung findest du vor allem Informationen, welche die Höhe deines Lohnsteuerabzugs beeinflussen – die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM):
Außerdem sind dein Name und deine sowie die Anschrift deines Arbeitgebers hier vermerkt.
Auf der rechten Seite der Bescheinigung findest du alle Angaben, die für deine Einkommenssteuer wichtig sind. In den meisten Fällen sind viele dieser Felder leer, weil sie für dich nicht relevant sind. Die wichtigsten Informationen findest du in den folgenden Feldern:
Sollte dein Arbeitgeber (steuerfreie) Zuschüsse zu beispielsweise deiner Kranken- oder Pflegeversicherung, den Fahrtkosten, einer doppelten Haushaltsführung oder spezielle Versorgungsbezüge an dich zahlen, findest du diese Informationen ebenfalls in deiner Lohnsteuerbescheinigung.
In manchen Fällen wird in Feld 2 der Lohnsteuerbescheinigung ein Kürzel bzw. Großbuchstabe eingetragen. Diese haben folgende Bedeutung:
Zugegeben: Es ist nicht immer einfach, einen Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung zu erkennen. Sollte dir aber doch etwas komisch vorkommen – zum Beispiel, weil sich die Angaben im Vergleich zum Vorjahr geändert haben, obwohl sich an deinem Job und den Lebensumständen nichts geändert hat – lohnt es sich, die Bescheinigung genauer zu prüfen. Fällt dir dann ein Fehler auf, solltest du diesen zuerst an die Personalabteilung deines Arbeitgebers melden. Je nach Art des Fehlers muss dein Arbeitgeber reagieren:
Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Steuerdokument, das du vor allem für die Anfertigung deiner Einkommenssteuererklärung und für weitere Anträge im Laufe deines Lebens brauchst. Theoretisch ist es zwar möglich, eine Steuererklärung ohne Lohnsteuererklärung zu machen – eine gute Idee ist das aber nicht, denn du müsstest die benötigten Werte aus vielen verschiedenen Unterlagen zusammensammeln. Passiert dir dabei ein Fehler, fällt das spätestens dann auf, wenn das Finanzamt die übermittelten Daten von deinem Arbeitgeber zur Prüfung heranzieht. Je nach Schwere des Fehlers kann das eine saftige Nachzahlung oder sogar rechtliche Konsequenzen haben. Auf der sicheren Seite bist du also, wenn du deine Steuererklärung auf Basis deiner Lohnsteuerbescheinigung machst.
*Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Dein Arbeitgeber stellt dir einmal im Jahr eine Lohnsteuerbescheinigung aus.
Die Lohnsteuerbescheinigung erhältst du meist zu Beginn eines Jahres für das vorangegangene Jahr, spätestens im Februar oder März. Wechselst du den Arbeitgeber innerhalb eines Jahres, erhältst du die Bescheinigung mit Ende des Arbeitsverhältnisses oder kurz danach.
Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, dir und dem Finanzamt jedes Jahr eine Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen.
Dein Arbeitgeber übergibt dir meist ohne gesonderte Aufforderung bis spätestens Ende Februar oder März eine Lohnsteuerbescheinigung für das vorherige Jahr.
Frag bei deinem (vorherigen) Arbeitgeber nach der fehlenden Lohnsteuerbescheinigung. Unternehmen haben die Pflicht, entsprechende Unterlagen mindestens zehn Jahre zu archivieren und können dir so problemlos eine neue Bescheinigung ausstellen.
Dein Arbeitgeber übermittelt die Lohnsteuerbescheinigung eines Jahres bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt.
Nutzt du das Steuerprogramm Elster, kannst du die aktuelle Lohnsteuerbescheinigung nach Übermittlung durch den Arbeitgeber dort online abrufen.
Hast du einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lohnabrechnung, solltest du deinen Arbeitgeber (schriftlich) dazu auffordern, diese auch auszustellen, sofern du keine erhalten hast. Kommt dein Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nach, kannst du rechtliche Schritte einleiten – diese sollten jedoch gut überlegt und von Fachpersonal begleitet werden.
Dein Arbeitgeber muss dir zusammen mit der Lohnauszahlung auch eine Lohnabrechnung aushändigen. Erhältst du deinen Lohn zum Monatsende, muss demzufolge auch zu diesem Zeitpunkt eine Lohnabrechnung ausgestellt werden.
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