Raus aus dem Arbeitsalltag – aber mit den Kolleg*innen. Betriebsausflüge sind ein bewährtes Mittel für Teambuilding. Sie sorgen für gute Stimmung und spaßige Aktivitäten und gehen in der Regel auf Firmenkosten.
Doch auch ein Betriebsausflug will geplant sein und dabei sollten einige Aspekte beachtet werden, sowohl rechtlich als auch bei der Ideenfindung. Hier bekommst du Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um den Betriebsausflug.
Ein Betriebsausflug, oft auch Firmenausflug genannt, ist eine gemeinsame Aktivität außerhalb des Arbeitsplatzes, bei der das gesamte Team oder eine Abteilung teilnimmt. Dabei steht neben dem Spaß auch das Teambuilding im Fokus, um das Betriebsklima zu verbessern und das Miteinander zu stärken.
Typische Merkmale eines Betriebsausflugs sind:
Je nach Größe und Zusammenstellung der Gruppe können sich auch Personen besser kennenlernen, die im Berufsalltag ansonsten nicht viele Berührungspunkte haben. Für dich bedeutet das eine Chance zum Netzwerken; besonders dann, wenn du neu im Betrieb bist.
Trotz all der positiven Aspekte eines Betriebsausflugs, solltest du auch die rechtlichen Grundlagen dazu kennen. Schließlich ist der Betriebsausflug immer noch mit der Arbeit verknüpft – und das führt zu einigen Fragen:
Grundsätzlich gilt: Der Betriebsausflug gehört nur dann zur Arbeitszeit, wenn die Teilnahme verpflichtend ist. Verpflichtet dich dein Arbeitgeber ausdrücklich zur Teilnahme, gilt diese Zeit als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden. Freiwillige Veranstaltungen hingegen zählen nicht zur Arbeitszeit – du bist also nicht verpflichtet, daran teilzunehmen, und dein Arbeitgeber muss diese Zeit nicht bezahlen.
Teilzeitkräfte dürfen grundsätzlich nicht benachteiligt werden. Findet der Betriebsausflug an einem Tag statt, an dem du aufgrund deiner Teilzeit normalerweise nicht arbeitest, bist du trotzdem herzlich eingeladen, teilzunehmen – allerdings besteht keine Pflicht dazu.
Dein Arbeitgeber darf einen Betriebsausflug außerhalb der regulären Arbeitszeit veranstalten, dich allerdings nicht zur Teilnahme verpflichten. Sollte die Veranstaltung außerhalb der Arbeitszeit liegen und als verpflichtend kommuniziert werden, gilt diese Zeit als bezahlte Arbeitszeit.
Wichtig für dich zu wissen: Während eines offiziellen Betriebsausflugs bist du durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, sofern es sich um eine Veranstaltung handelt, die im Interesse des Unternehmens liegt und offiziell organisiert wurde. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel auch für die An- und Abreise.
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten oder zumindest einen Großteil davon, denn der Betriebsausflug zählt zu den Betriebsausgaben. Das gilt für Transport, Eintritt, Verpflegung und Übernachtungen. Gibt es Selbstbeteiligungen, sollte dies schon vorher klar kommuniziert worden sein.
Ein erfolgreicher Betriebsausflug braucht spannende und passende Ideen. Hier findest du einige Vorschläge, mit denen du dein Team begeistern kannst:
Die meisten Betriebsausflüge finden innerhalb eines Tages statt. Doch es geht auch länger: Mit Übernachtung wird das Event noch einen Schritt kostspieliger und aufwändiger zu organisieren. Durch das längere Miteinander ist dafür auch die persönliche Note zwischen den Teilnehmer*innen ungleich stärker.
Folglich gibt es im Vorfeld mehr Aspekte zu beachten:
Betriebsausflüge mit Übernachtung kommen eher bei mittelständischen und großen Unternehmen vor, während kleine Betriebe meistens auf Tages-Events setzen.
Damit euer ganzes Team den Betriebsausflug genießen kann, sind einige Verhaltensregeln hilfreich:
Dos:
Don‘ts:
Offene Kommuninkation & Kontakt
Rücksicht
Übermäßiger Alkoholkonsum
Konflikte
Unpünktlichkeit
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob etwaige negative Vorfälle im Rahmen eines Betriebsausflugs arbeitsrechtliche Folgen haben können.
Grundsätzlich gilt: Ein grobes Fehlverhalten, wie etwa schwerwiegende Beleidigungen oder tätliche Auseinandersetzungen, können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.
Deswegen offensichtlich: Bleib stets professionell und respektvoll – auch dann, wenn sich bestimmte Kolleg*innen als schwierig erweisen.
Ein Betriebsausflug ist mehr als nur eine Auszeit vom Arbeitsalltag. Er fördert den Zusammenhalt, verbessert die Kommunikation und schafft gemeinsame Erinnerungen. Wichtig ist, dass bereits im Vorfeld alle wichtigen Aspekte klar kommuniziert werden. Wenn du die rechtlichen Rahmenbedingungen kennst, kreative Ideen einbringst und auf gegenseitigen Respekt achtest, wird euer nächster Betriebsausflug garantiert ein Erfolg.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Nein, gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf einen Betriebsausflug. Ob ein solcher stattfindet, entscheidet allein dein Arbeitgeber.
Nur, wenn dein Arbeitgeber ausdrücklich vorgibt, dass die Teilnahme am Betriebsausflug verpflichtend ist, zählt die Zeit als Arbeitszeit. Freiwillige Teilnahme wird nicht als Arbeitszeit gewertet.
Grundsätzlich nicht. Findet der Betriebsausflug außerhalb deiner regulären Arbeitszeit statt, darfst du nicht zur Teilnahme gezwungen werden. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nur, wenn der Betriebsausflug während der normalen Arbeitszeit und als Arbeitszeit deklariert ist.
Du bist nicht verpflichtet, am Betriebsausflug teilzunehmen, wenn dieser außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet oder explizit als freiwillige Veranstaltung angekündigt wurde.
In der Regel übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten oder zumindest den Großteil davon. Falls Mitarbeitende sich beteiligen müssen, sollte das im Vorfeld klar kommuniziert werden.
Teamevents sind normalerweise freiwillig. Sollten sie verpflichtend sein, müssen sie innerhalb der Arbeitszeit stattfinden und entsprechend vergütet werden. Veranstaltungen außerhalb der regulären Arbeitszeit dürfen nicht verpflichtend sein, außer sie werden als Arbeitszeit anerkannt.
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